Zahnzusatzversicherung ab 60: Was sie kostet, wann sie sich lohnt und was 2027 ändert
Das Wichtigste in Kürze
- Ein gesetzliches Höchstalter gibt es nicht. Viele Tarife sind mit 60 und älter abschließbar. Über die Annahme entscheiden vor allem fehlende Zähne, Parodontitis und angeratene Behandlungen.
- Beispiele aus Tarifblättern: DA Direkt Zahnschutz kostet ab 61 Jahren 36,90 bis 62,90 Euro im Monat (Stand 03/2025), die ARAG-Dent-Tarife bei Eintrittsalter 61 bis 65 Jahre 30,80 bis 84,76 Euro (Stand 1.2023).
- Bei Tarifen mit Altersstufen sparen Sie mit früherem Abschluss keinen Beitrag. Ein früher Abschluss lohnt sich trotzdem, weil die Zahnstaffel dann schon abgelaufen ist, wenn Sie den Schutz brauchen.
- Für Festzuschüsse, die ab dem 01.01.2027 bewilligt werden, zahlt die Kasse 50, 60 oder 65 statt 60, 70 oder 75 Prozent der Regelversorgung. Im Rechenbeispiel fehlen je Einzelzahnlücke 92,16 Euro. Entscheidend ist das Datum der Bewilligung.
- Über zehn Jahre rechnet sich ein Premiumtarif mit 60 vor allem dann, wenn mehrere Implantate oder Brücken anfallen. Bei mittlerem Bedarf zahlen Sie meist mehr Beitrag, als Sie erstattet bekommen.

Inhaltsverzeichnis
- Kurz beantwortet: Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit 60?
- Zahngesundheit ab 60: Was die Zahlen zeigen
- Was die Krankenkasse zahlt, 2026 und ab 2027
- Gibt es ein Höchstalter für den Abschluss?
- Was kostet eine Zahnzusatzversicherung ab 60?
- Steigt der Beitrag mit dem Alter weiter? Zwei Kalkulationsarten
- Gesundheitsfragen ab 60: Zahnlücken, Parodontitis, Prothese
- Ohne Gesundheitsfragen: Ausweg für Prothesenträger?
- Spezielle Seniorentarife: genau hinsehen
- Erstattung im Alter: Krone, Brücke und Implantat 2026 und 2027
- Zahnstaffel: Warum der Zeitpunkt mit 60 zählt
- Rechnet sich das? Beitrag und Erstattung über zehn Jahre
- Laufende und angeratene Behandlung: der häufigste Irrtum
- Wann Sie eher keine Versicherung brauchen
- Rentner: Steuer und Pflegebedürftigkeit
- Bestehenden Vertrag mit 60 behalten, wechseln oder kündigen?
- Entscheidungstabelle: Welcher Weg passt ab 60?
- Checkliste vor dem Abschluss mit 60+
- Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung ab 60
- Fazit: Mit 60 zählt der Zahnstatus mehr als das Alter
- Quellen
Mit 60 können Sie eine Zahnzusatzversicherung in aller Regel noch abschließen. Ein gesetzliches Höchstalter gibt es nicht, und entscheidend sind weniger die Lebensjahre als Ihr Zahnstatus: Fehlende Zähne, Parodontitis und vom Zahnarzt schon angeratene Behandlungen bestimmen, ob, zu welchem Beitrag und mit welchen Ausschlüssen ein Versicherer Sie aufnimmt. Lohnend ist der Vertrag vor allem dann, wenn Sie in den nächsten Jahren größeren Zahnersatz erwarten, ihn aber heute noch nicht geplant haben. Hinzu kommt eine Gesetzesänderung: Für Festzuschüsse, die ab dem 01.01.2027 bewilligt werden, zahlt die Krankenkasse deutlich weniger.
Dieser Ratgeber zeigt echte Beiträge aus Tarifblättern, rechnet Krone, Brücke und Implantat für 2026 und 2027 durch und stellt Beitrag und Erstattung über zehn Jahre gegenüber. Am Ende finden Sie eine Entscheidungstabelle und eine Checkliste für den Abschluss.
Kurz beantwortet: Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit 60?
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich mit 60 meist dann, wenn drei Bedingungen zusammenkommen:
- Ihre Zähne sind heute versorgt und stabil. Es ist keine Behandlung angeraten, und es fehlen keine oder nur wenige, bereits ersetzte Zähne.
- Sie rechnen mittelfristig mit Zahnersatz. Gemeint sind Kronen, Brücken, Implantate oder Teleskopprothesen, und zwar nicht in den nächsten Monaten, sondern in einigen Jahren.
- Sie wünschen mehr als die Regelversorgung. Bei reiner Kassenversorgung ist der Eigenanteil überschaubar. Teuer wird es bei Implantaten, Keramik und kombiniertem Zahnersatz.
Die Stiftung Warentest formuliert es so: Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für gesetzlich Versicherte in fast jedem Alter, wenn beim Abschluss noch keine Behandlung diagnostiziert ist (Stand 12.08.2026). Menschen mit sehr geringen Einkünften rät sie dagegen eher ab, weil die Krankenkasse dann im Härtefall die Regelversorgung vollständig bezahlt.
| Ihre Situation mit 60+ | Einschätzung |
|---|---|
| Gute Zähne, keine Behandlung angeraten, Wunsch nach Implantaten | Abschluss sinnvoll, möglichst bald |
| Einzelne fehlende, aber ersetzte Zähne (Brücke, Implantat) | meist abschließbar, Gesundheitsfragen genau lesen |
| Offene Lücke, Zahnersatz bereits besprochen | Lücke ist in der Regel nicht versicherbar |
| Behandlung angeraten oder Heil- und Kostenplan liegt vor | dafür zahlt kein neuer Vertrag |
| Einkommen unter der Härtefallgrenze (2026: 1.582 Euro brutto allein) | Härtefall prüfen, Versicherung oft unnötig |
| Rücklagen von mehreren Tausend Euro, kein Wunsch nach Implantaten | Ansparen kann gleichwertig sein |
Zahngesundheit ab 60: Was die Zahlen zeigen
Der Bedarf an Zahnersatz steigt mit dem Alter, aber weniger dramatisch als oft behauptet. Die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6) liefert für die 65- bis 74-Jährigen diese Werte (Samietz et al. 2025, Wöstmann et al. 2025):
| Kennzahl (65 bis 74 Jahre) | Wert DMS 6 | Vergleich |
|---|---|---|
| eigene Zähne im Mittel | 19,3 | 35- bis 44-Jährige: 26,6 |
| fehlende Zähne im Mittel | 8,6 | 2014: 11,1 |
| vollständig zahnlos | 5,0 % | 2014: 12,4 % |
| Wurzelkaries | 59,1 % | – |
| moderate Parodontitis | 49,4 % | – |
| schwere Parodontitis | 30,4 % | – |
Für die Versicherungsfrage folgt daraus zweierlei. Erstens behalten Menschen ihre Zähne heute länger, und die Versorgung verschiebt sich laut DMS 6 hin zu festsitzendem und implantatgetragenem Zahnersatz. Genau diese Versorgungen sind teuer, weil die Kasse nur einen Festzuschuss für die Regelversorgung zahlt. Zweitens hat fast jeder Zweite in dieser Altersgruppe eine moderate und fast jeder Dritte eine schwere Parodontitis. Das ist ein häufiger Grund, warum Anträge im Alter scheitern oder nur mit Einschränkungen angenommen werden. Mehr dazu im Abschnitt zu den Gesundheitsfragen.
Bundesweit haben laut DMS 6 rund 14 Millionen Menschen eine schwere Parodontalerkrankung (Pressemitteilung IDZ, KZBV, BZÄK vom 17.03.2025).
Was die Krankenkasse zahlt, 2026 und ab 2027
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss, keinen Anteil an Ihrer Rechnung. Für Heil- und Kostenpläne, die bis zum 31.12.2026 bewilligt werden, sind das nach § 55 SGB V 60 Prozent der festgesetzten Kosten der Regelversorgung, mit fünf Jahren Bonusheft 70 und mit zehn Jahren 75 Prozent.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) sinken die Sätze für alle ab dem 01.01.2027 bewilligten Festzuschüsse:
| bewilligt bis 31.12.2026 | bewilligt ab 01.01.2027 | |
|---|---|---|
| ohne Bonus | 60 % | 50 % |
| 5 Jahre Bonusheft | 70 % | 60 % |
| 10 Jahre Bonusheft | 75 % | 65 % |
| Härtefall | 100 % | 100 % |
Maßgeblich ist das Datum der Bewilligung durch die Kasse, nicht der Behandlungsbeginn (§ 55 Abs. 6 SGB V in der Fassung ab 2027). Die Techniker Krankenkasse bestätigt die neuen Sätze und dass der Härtefall bei 100 Prozent bleibt.
Was das in Euro bedeutet, zeigt die Tabelle für Befunde, die ab 60 häufig vorkommen. Die Werte 2026 stammen aus der Festzuschuss-Richtlinie des G-BA. Die Euro-Beträge für 2027 legt der G-BA erst bis 30.11.2026 fest. Die Spalte 2027 ist deshalb ein Rechenbeispiel mit den Beträgen 2026 und den neuen Prozentsätzen.
| Befund | 2026 mit 5 J. Bonus (70 %) | 2027 Rechenbeispiel (60 %) | weniger |
|---|---|---|---|
| 1.1 Krone, weitgehend zerstörter Zahn | 278,87 € | 239,03 € | 39,84 € |
| 2.1 Brücke, ein fehlender Zahn | 645,12 € | 552,96 € | 92,16 € |
| 3.1 Modellgussprothese je Kiefer | 666,51 € | 571,29 € | 95,22 € |
| 4.2 Totalprothese Oberkiefer | 672,52 € | 576,44 € | 96,08 € |
| 4.4 Totalprothese Unterkiefer | 720,68 € | 617,72 € | 102,96 € |
| 6.7 Unterfütterung Totalprothese | 151,84 € | 130,15 € | 21,69 € |
Für Menschen ab 60 heißt das konkret: Wird ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz ohnehin bald nötig, lohnt es sich, mit der Praxis zu besprechen, ob er noch 2026 bewilligt werden kann. Die Bewilligung gilt ein halbes Jahr. Alle Einzelheiten zu Befunden, Bonus und Stichtag finden Sie im Ratgeber zum Festzuschuss für Zahnersatz und unter Was zahlt die Krankenkasse für Zahnersatz?
Das Bonusheft ist ab 60 bares Geld: Wer seit Jahrzehnten jährlich zur Kontrolle geht, bekommt 2026 bis zu 75 und ab 2027 bis zu 65 Prozent. Eine einmalige Lücke in zehn Jahren kann die Kasse in begründeten Ausnahmefällen tolerieren (§ 55 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Wie Zusatzversicherungen mit dem Bonus umgehen, erklärt der Artikel zur Bonusheft-Erstattung.
Gibt es ein Höchstalter für den Abschluss?
Ein gesetzliches Höchstalter für Zahnzusatzversicherungen gibt es nicht. Es gibt aber auch keine Pflicht der Versicherer, Sie aufzunehmen: Einen Annahmezwang kennt das Versicherungsvertragsgesetz nur für den Basistarif der privaten Vollversicherung (§ 193 Abs. 5 VVG), nicht für Zusatztarife. Jeder Versicherer legt seine Annahmeregeln selbst fest.
Wie unterschiedlich das aussieht, zeigen öffentlich zugängliche Bedingungen und Angaben:
- DA Direkt Zahnschutz: Die Bedingungen nennen als Voraussetzung den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und keinen anderen privaten Zahnschutz. Eine Altersgrenze steht dort nicht (AZB, Ziffer 1). Die Beitragstabelle endet mit der Stufe „ab 61 Jahre“.
- ARAG Dent-Tarife: Die Beitragsübersicht im Bedingungsheft (Stand 1.2023) reicht bis zum Eintrittsalter 61 bis 65 Jahre.
- Allianz MeinZahnschutz: Laut Allianz-Ratgeber ist der Online-Abschluss für Erwachsene bis 64 Jahre möglich. Wer älter ist, wird an die persönliche Beratung verwiesen (Abruf 22.10.2026).
- NÜRNBERGER Komfort 80/90/100: keine Gesundheitsfragen und keine Wartezeit (Kundeninformation KV391, 07/2025).
Für Sie heißt das: Mit 60 bis 64 steht Ihnen noch ein großer Teil des Marktes offen. Ab Mitte 60 wird die Auswahl kleiner, ist aber selten ganz verschlossen. Wie es ab 70 aussieht, beschreibt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung ab 70.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung ab 60?
Der Beitrag hängt vom Leistungsniveau, von der Kalkulationsart und von möglichen Risikozuschlägen ab. Pauschale Preisspannen ohne Tarif helfen wenig. Deshalb hier zwei Beitragstabellen aus öffentlich zugänglichen Unterlagen.
DA Direkt Zahnschutz (Tarifblatt, Fassung 01.03.2025), Beitrag nach erreichter Altersstufe:
| Altersstufe | Komfort | Premium | Premium Plus |
|---|---|---|---|
| 41–50 Jahre | 24,90 € | 38,90 € | 44,90 € |
| 51–60 Jahre | 33,90 € | 52,90 € | 60,90 € |
| ab 61 Jahre | 36,90 € | 54,90 € | 62,90 € |
| Erstattung mit Kassenleistung (außerhalb des Zahnarztnetzwerks) | 75 % | 90 % | 100 % |
ARAG Dent-Tarife (Bedingungsheft, Stand 1.2023), Beitrag nach Eintrittsalter mit Alterungsrückstellung:
| Eintrittsalter | Dent70 | Dent90 | Dent90+ | Dent100 |
|---|---|---|---|---|
| 41–45 Jahre | 19,71 € | 31,37 € | 35,75 € | 53,44 € |
| 56–60 Jahre | 27,83 € | 43,76 € | 50,71 € | 76,49 € |
| 61–65 Jahre | 30,80 € | 48,37 € | 56,12 € | 84,76 € |
Zur Einordnung: Die Stiftung Warentest nennt für ihre 43-jährigen Modellkunden 25 bis 58 Euro im Monat für einen der Testsieger (Stand 12.08.2026). Finanztest (Ausgabe 7/2025, laut dpa-Bericht) nennt für sehr gut bewertete „Rundum-sorglos“-Tarife 40 bis 77 Euro im selben Alter. Mit 60 liegen Sie in der Regel darüber.
Alle Beiträge können sich ändern. Für Neukunden gelten die jeweils aktuellen Neuzugangsbeiträge, und auch bestehende Verträge kann der Versicherer anpassen (dazu im nächsten Abschnitt). Eine Übersicht über Beiträge in allen Altersgruppen bietet der Ratgeber Zahnzusatzversicherung Kosten pro Monat.
Steigt der Beitrag mit dem Alter weiter? Zwei Kalkulationsarten
Ob Ihr Beitrag nach dem Abschluss mit 60 noch wegen des Alters steigt, hängt von der Kalkulationsart ab. Laut Stiftung Warentest sind etwa drei Viertel der über 275 getesteten Tarife nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Bei ihnen steigt der Beitrag in der Regel mit dem Alter. Etwa ein Viertel kommt ohne altersbedingte Anpassung aus; hier richtet sich der Beitrag meist nach dem Eintrittsalter.
Tarife mit Altersstufen (ohne Alterungsrückstellung). Der Beitrag springt, wenn Sie die nächste Altersgruppe erreichen. Wichtig für 60-Jährige: Bei manchen dieser Tarife ist 60 oder 61 die letzte Stufe. Bei DA Direkt kommt ab 61 Jahren keine weitere Altersstufe hinzu; in Premium Plus steigt der Beitrag von 51–60 auf ab 61 nur noch um 2,00 Euro, nachdem er von 41–50 auf 51–60 um 16,00 Euro gestiegen ist. In den UKV-Tarifen ZahnPRIVAT gilt ab dem Kalenderjahr, in dem Sie 60 werden, der Beitrag für das Alter 60; eine höhere Stufe sehen die Tarifbedingungen nicht vor (Stand 01.08.2024).
Tarife mit Alterungsrückstellung. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter. Eine Erhöhung wegen des Älterwerdens ist während der Vertragsdauer ausgeschlossen, so die ARAG-Bedingungen (§ 8a). Dafür ist der Startbeitrag höher, und wer mit 61 statt mit 41 einsteigt, zahlt dauerhaft mehr: im Dent100 84,76 statt 53,44 Euro.
Daraus folgt ein Punkt, den viele Ratgeber falsch darstellen: Bei Tarifen mit Altersstufen sparen Sie mit einem früheren Abschluss keinen Beitrag. Finanztest formuliert es laut dpa so: Wer 60 Jahre alt ist, zahlt in so einem Tarif stets denselben Betrag, egal ob er die Police mit 40 oder 50 abgeschlossen hat. Früher abzuschließen lohnt sich trotzdem, aber aus anderen Gründen: Die Zahnstaffel ist abgelaufen, wenn Sie den Schutz brauchen, und es gibt noch keine angeratenen Behandlungen, die ausgeschlossen werden.
Beitragsanpassungen gibt es in beiden Modellen. Steigen die Leistungsausgaben dauerhaft, darf der Versicherer mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erhöhen (§ 203 VVG). Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Beitrag nicht stabil bleibt, und empfiehlt, sich die künftige Preisentwicklung bei Altersstufen-Tarifen vorab nennen zu lassen. Nach einer Erhöhung können Sie innerhalb von zwei Monaten kündigen (§ 205 Abs. 3 und 4 VVG).
Ob sich eine Alterungsrückstellung bei Eintritt mit 60 noch rechnet, hängt vom konkreten Tarifvergleich ab. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Ratgeber Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung.
Gesundheitsfragen ab 60: Zahnlücken, Parodontitis, Prothese
Die Gesundheitsfragen sind ab 60 die eigentliche Hürde. Sie entscheiden, ob Sie angenommen werden, ob ein Risikozuschlag anfällt oder ob bestimmte Zähne ausgeschlossen werden. Zuschlag und Ausschluss sind rechtlich zulässig (§ 203 Abs. 1 VVG).
Typisch sind diese Fragen:
- Fehlen Zähne, die nicht ersetzt sind? Weisheitszähne und geschlossene Lücken zählen meist nicht.
- Wie viele Zähne sind mit Zahnersatz versorgt, und ist er älter als eine bestimmte Zahl von Jahren?
- Wurde in den letzten Jahren eine Parodontitis festgestellt oder behandelt?
- Ist eine Behandlung angeraten, geplant oder begonnen?
- Tragen Sie eine herausnehmbare Prothese?
So gehen Versicherer mit den häufigsten Befunden ab 60 um:
| Befund | übliche Folge | Beispiel aus Bedingungen oder Anbieterangaben |
|---|---|---|
| fehlende, nicht ersetzte Zähne | Ausschluss der Lücke oder Mitversicherung gegen Zuschlag | Württembergische: bis zu 3 Zähne, 25 % Zuschlag je Zahn auf den Zahnersatz-Beitrag; ab 2 fehlenden Zähnen halbierte Erstattungsgrenzen in den ersten 4 Jahren |
| mehr als 3 fehlende Zähne | bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung meist Ablehnung | Allianz-Ratgeber: „meist kein Vertragsabschluss“ |
| Parodontitis in den letzten Jahren | Ablehnung, Zuschlag oder Ausschluss der Parodontitis-Behandlung | abhängig vom Fragezeitraum im Antrag |
| herausnehmbare Prothese | bei manchen Tarifen Ablehnung, bei anderen versichert | Tarife ohne Gesundheitsfragen nehmen auf, leisten aber nicht für Vorhandenes |
| angeratene oder begonnene Behandlung | kein Versicherungsschutz für diese Behandlung | alle Tarife |
Beantworten Sie jede Frage vollständig und wahrheitsgemäß. Sie müssen nur angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt. Verschweigen Sie aber etwas, kann er je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder ihn rückwirkend anpassen. In der Krankenversicherung gilt dafür eine Frist von drei Jahren, bei Vorsatz oder Arglist von zehn Jahren (§ 19 VVG, § 21 Abs. 3, § 194 Abs. 1 VVG). Im Leistungsfall fordert der Versicherer die Unterlagen Ihrer Zahnarztpraxis an und erkennt dort, wann ein Befund erstmals dokumentiert wurde.
Ein praktischer Tipp: Lassen Sie sich vor dem Antrag von Ihrer Praxis den aktuellen Zahnstatus geben. Dann wissen Sie, welche Zähne als fehlend, ersetzt oder behandlungsbedürftig notiert sind. Wie Parodontitis und Zusatzversicherung zusammenpassen, erklärt der Ratgeber Parodontitis und Zahnzusatzversicherung.
Ohne Gesundheitsfragen: Ausweg für Prothesenträger?
Tarife ohne Gesundheitsfragen nehmen Sie unabhängig vom Zahnstatus auf. Sie sind deshalb für viele über 60 eine Möglichkeit, überhaupt versichert zu werden. Den Preis dafür zahlen Sie über Ausschlüsse: Was beim Abschluss schon fehlt oder behandlungsbedürftig ist, bleibt draußen. Die NÜRNBERGER schließt zum Beispiel vor Abschluss angeratene oder begonnene Behandlungen sowie vor Abschluss fehlende, nicht ersetzte Zähne aus.
Für Prothesenträger kann so ein Tarif trotzdem sinnvoll sein, wenn die vorhandene Versorgung intakt ist und künftige Schäden versichert werden: neue Kronen an den Ankerzähnen, eine spätere Erneuerung der Prothese oder Reparaturen. Prüfen Sie dazu im Bedingungstext, ob bestehender Zahnersatz als „ersetzter Zahn“ gilt und ob seine Erneuerung versichert ist. Einen Überblick über Tarife und typische Fallen gibt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.
Spezielle Seniorentarife: genau hinsehen
Einige Versicherer bieten Tarife an, die sich ausdrücklich an Ältere richten, teilweise erst ab 60 abschließbar. Mehrere Quellen raten zu Vorsicht. Der Allianz-Ratgeber beschreibt spezielle Seniorentarife als meist günstig, aber mit erheblichen Leistungsbegrenzungen, „zum Beispiel in Höhe von 40 Prozent“. Ähnlich äußern sich andere Vergleichsseiten.
Vergleichen Sie deshalb nicht den Beitrag, sondern das Ergebnis: Was bleibt bei einer Implantatrechnung von 3.000 Euro nach Kasse und Versicherung bei Ihnen? Ein regulärer Tarif ohne Altersgrenze ist ab 60 oft die bessere Wahl, wenn Sie die Gesundheitsfragen ehrlich beantworten können.
Erstattung im Alter: Krone, Brücke und Implantat 2026 und 2027
Wie viel Ihnen eine Zahnzusatzversicherung erspart, hängt vom Erstattungsmodell ab. Die gängigen drei Modelle:
- Prozent inklusive Kassenleistung: Der Tarif ergänzt die Kasse bis zu einem Prozentsatz der Rechnung, zum Beispiel 90 Prozent (DA, ARAG, NÜRNBERGER Komfort).
- Prozent vom Rest: Der Tarif erstattet einen Prozentsatz dessen, was nach der Kasse übrig bleibt (zum Beispiel UKV ZahnPRIVAT).
- Verdoppler: Der Tarif zahlt noch einmal den Festzuschuss der Kasse (zum Beispiel NÜRNBERGER Basis).
Die Tabelle zeigt den Eigenanteil für drei typische Versorgungen ab 60, jeweils mit fünf Jahren Bonusheft und nach Ablauf der Zahnstaffel. Die Rechnungsbeträge sind Annahmen in realistischer Größenordnung (Brücke wie im Beispiel der NÜRNBERGER-Kundeninformation). Die Zeilen 2027 sind Rechenbeispiele (RB).
| Versorgung (Rechnung) | Kasse | ohne Zusatzversicherung | 90 % inkl. Kasse | 80 % vom Rest | Verdoppler |
|---|---|---|---|---|---|
| Krone 950 €, 2026 | 278,87 € | 671,13 € | 95,00 € | 134,23 € | 392,26 € |
| Krone 950 €, 2027 (RB) | 239,03 € | 710,97 € | 95,00 € | 142,19 € | 471,94 € |
| Brücke 1.700 €, 2026 | 645,12 € | 1.054,88 € | 170,00 € | 210,98 € | 409,76 € |
| Brücke 1.700 €, 2027 (RB) | 552,96 € | 1.147,04 € | 170,00 € | 229,41 € | 594,08 € |
| Implantat 3.000 €, 2026 | 645,12 € | 2.354,88 € | 300,00 € | 470,98 € | 1.709,76 € |
| Implantat 3.000 €, 2027 (RB) | 552,96 € | 2.447,04 € | 300,00 € | 489,41 € | 1.894,08 € |
Drei Beobachtungen:
- Ein fester Prozentsatz der Rechnung fängt die Kürzung 2027 auf. Bei „90 % inklusive Kasse“ bleiben Ihre 300 Euro beim Implantat gleich; die 92,16 Euro, die die Kasse weniger zahlt, übernimmt der Versicherer. Das kann sich mittelfristig im Beitrag niederschlagen.
- Beim Verdoppler wächst Ihr Eigenanteil doppelt. Sinkt der Festzuschuss, sinkt auch die Versicherungsleistung. Beim Implantat steigt Ihr Anteil im Beispiel um 184,32 Euro.
- Bei 100 Prozent bleibt nach der Staffel nichts übrig, sofern die Rechnung im Rahmen der Gebührenordnung und der Tarifgrenzen liegt. Was „100 Prozent“ genau bedeutet, erklärt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung 100 Prozent.
Mehr zu den Einzelversorgungen in den Ratgebern Zahnzusatzversicherung für Implantate und Zahnzusatzversicherung für Kronen. Wie sich der Eigenanteil allgemein berechnet, steht im Artikel Eigenanteil beim Zahnersatz.
Zahnstaffel: Warum der Zeitpunkt mit 60 zählt
Fast alle Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten vier bis fünf Jahren. Für Menschen ab 60, die mit Zahnersatz in absehbarer Zeit rechnen, ist das der wichtigste Vertragspunkt. Die Grenzen gelten meist kumuliert, also als Summe aller Erstattungen seit Beginn.
| Tarif (Stand) | 1. Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 4 Jahre | danach |
|---|---|---|---|---|---|
| DA Komfort (03/2025) | 750 € | 1.500 € | 2.250 € | 3.000 € | unbegrenzt ab Jahr 5 |
| DA Premium (03/2025) | 1.100 € | 2.200 € | 3.300 € | 4.400 € | unbegrenzt ab Jahr 5 |
| DA Premium Plus (03/2025) | 1.500 € | 3.000 € | 4.500 € | 6.000 € | unbegrenzt ab Jahr 5 |
| ARAG Dent90 (1.2023) | 1.000 € | 2.000 € | 3.000 € | 4.000 € | 5.000 € im 5. Kalenderjahr, dann unbegrenzt |
| NÜRNBERGER Komfort 100 (07/2025) | 1.000 € | 2.000 € | 3.000 € | 4.000 € | unbegrenzt ab Jahr 5 |
| UKV ZahnPRIVAT 100/90 (08/2024) | 1.000 € | 3.000 € | 6.000 € | unbegrenzt | – |
Unfälle nach Versicherungsbeginn sind von der Staffel meist ausgenommen.
Was das bedeutet, zeigt das Implantat aus der Tabelle oben, wenn es schon im ersten Versicherungsjahr nötig wird und der Festzuschuss 2027 bewilligt wird (Rechenbeispiel, fünf Jahre Bonus, Kasse 552,96 Euro):
| Tarif | Anspruch ohne Staffel | Grenze 1. Jahr | Sie zahlen |
|---|---|---|---|
| DA Premium (90 %) | 2.147,04 € | 1.100 € | 1.347,04 € |
| ARAG Dent90 (90 % angesetzt) | 2.147,04 € | 1.000 € | 1.447,04 € |
| NÜRNBERGER Komfort 100 | 2.447,04 € | 1.000 € | 1.447,04 € |
Im ersten Jahr nutzt Ihnen der 100-Prozent-Tarif also nicht mehr als ein 90-Prozent-Tarif mit ähnlicher Grenze. Die Kürzung 2027 tragen Sie innerhalb der Staffel vollständig selbst. Bei Tarifen, deren Versicherungsjahr das Kalenderjahr ist, endet das erste Jahr am 31.12.; ein Beginn im Herbst verkürzt die Staffel dann um einige Monate. Wie das genau funktioniert, erklärt der Ratgeber Zahnstaffel erklärt.
Die gesetzliche Höchstwartezeit für Zahnbehandlung und Zahnersatz beträgt acht Monate (§ 197 VVG). Viele Tarife verzichten heute ganz darauf und begrenzen stattdessen über die Zahnstaffel.
Rechnet sich das? Beitrag und Erstattung über zehn Jahre
Ob sich der Vertrag rechnet, hängt davon ab, was in den nächsten zehn Jahren tatsächlich anfällt. Zwei Szenarien mit den DA-Beiträgen ab 61 Jahren (Tarifblatt 03/2025, ohne künftige Beitragsanpassungen) und den Kassenzuschüssen nach dem Rechenbeispiel 2027 mit fünf Jahren Bonus. Alle Behandlungen liegen nach Ablauf der Staffel und außerhalb des Zahnarztnetzwerks.
Szenario A, mittlerer Bedarf: zwei Kronen (je 950 Euro), ein Implantat (3.000 Euro), eine Brücke (1.700 Euro). Rechnungen zusammen 6.600 Euro, Kasse 1.583,98 Euro.
| Tarif | Beitrag 10 Jahre | Erstattung | Ihr Eigenanteil | Erstattung minus Beitrag |
|---|---|---|---|---|
| Premium Plus (100 %) | 7.548,00 € | 5.016,02 € | 0,00 € | −2.531,98 € |
| Premium (90 %) | 6.588,00 € | 4.356,02 € | 660,00 € | −2.231,98 € |
| Komfort (75 %) | 4.428,00 € | 3.366,02 € | 1.650,00 € | −1.061,98 € |
Szenario B, hoher Bedarf: drei Implantate, zwei Kronen und eine Brücke. Rechnungen zusammen 12.600 Euro, Kasse 2.689,90 Euro.
| Tarif | Beitrag 10 Jahre | Erstattung | Ihr Eigenanteil | Erstattung minus Beitrag |
|---|---|---|---|---|
| Premium Plus (100 %) | 7.548,00 € | 9.910,10 € | 0,00 € | +2.362,10 € |
| Premium (90 %) | 6.588,00 € | 8.650,10 € | 1.260,00 € | +2.062,10 € |
| Komfort (75 %) | 4.428,00 € | 6.760,10 € | 3.150,00 € | +2.332,10 € |
Was die Rechnung zeigt:
- Bei mittlerem Bedarf zahlen Sie über zehn Jahre mehr Beitrag, als Sie erstattet bekommen. Der Vertrag glättet die Kosten, spart aber kein Geld.
- Bei hohem Bedarf rechnet sich der Vertrag deutlich, und zwar umso mehr, je größer die Versorgung wird.
- Weniger Beitrag heißt mehr Eigenanteil im Ernstfall. Der Komfort-Tarif hat im mittleren Fall den besten Saldo, lässt Sie im großen Fall aber auf 3.150 Euro sitzen.
Eine Versicherung ist ab 60 deshalb weniger eine Spar- als eine Planungsentscheidung: Sie tauschen einen festen Monatsbetrag gegen das Risiko einer großen Rechnung. Wer Rücklagen hat und das Risiko selbst tragen kann, fährt mit Ansparen oft gleich gut. Weitere Rechenbeispiele bieten die Ratgeber Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung? und Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Laufende und angeratene Behandlung: der häufigste Irrtum
Für eine Behandlung, die vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen wurde, zahlt kein neuer Vertrag. Das gilt auch dann, wenn Sie sie erst Monate später durchführen lassen. Viele Menschen ab 60 schließen erst ab, wenn der Zahnarzt eine Krone oder ein Implantat anspricht. Dann ist es für diesen Zahn zu spät.
Typische Situationen, in denen der Versicherer nicht zahlen wird:
- Im Kontrolltermin wurde notiert, dass eine Krone „mittelfristig“ erneuert werden sollte.
- Ein Heil- und Kostenplan liegt vor oder wurde bei der Kasse eingereicht.
- Ein Zahn wurde gezogen, die Lücke soll später versorgt werden.
Der günstigste Zeitpunkt für den Antrag ist deshalb nach einem Kontrolltermin ohne Befund und vor dem nächsten. Ausführliche Erläuterungen finden Sie unter laufende Behandlung und angeratene Behandlung. Was Sie tun können, wenn der Zug abgefahren ist, beschreibt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung: wenn es zu spät ist.
Wann Sie eher keine Versicherung brauchen
Für manche Menschen ab 60 ist eine Zahnzusatzversicherung nicht die beste Lösung.
Bei geringem Einkommen: Härtefall. Liegt Ihr monatliches Bruttoeinkommen 2026 bei höchstens 1.582 Euro (alleinstehend) oder 2.175,25 Euro mit einem Angehörigen, zahlt die Kasse auf Antrag 100 Prozent der Regelversorgung (§ 55 Abs. 2 SGB V). Mitgezählt werden die Einnahmen der Angehörigen im Haushalt. Ohne Einkommensprüfung gilt der Härtefall unter anderem bei Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Heimunterbringung auf Kosten der Sozialhilfe. Für 2027 ergeben sich nach dem Entwurf der neuen Bezugsgröße voraussichtlich 1.652 Euro bzw. 2.271,50 Euro. Knapp oberhalb der Grenze hilft die gleitende Härtefallregelung (§ 55 Abs. 3 SGB V). Wählen Sie im Härtefall eine aufwendigere Versorgung, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Mehr dazu im Ratgeber Härtefall beim Zahnersatz.
Bei vollständiger Prothesenversorgung ohne Wunsch nach Implantaten. Totalprothesen in Ober- und Unterkiefer bezuschusst die Kasse 2026 mit fünf Jahren Bonus mit zusammen 1.393,20 Euro, im Rechenbeispiel 2027 mit 1.194,16 Euro. Reicht Ihnen eine Kassenversorgung, ist der Eigenanteil überschaubar. Mehr dazu im Ratgeber zur Totalprothese.
Bei ausreichenden Rücklagen. Wer mehrere Tausend Euro für Zahnersatz zurücklegen kann, trägt das Risiko selbst. Mit dem Beitrag eines Premium-Plus-Tarifs ab 61 kämen in zehn Jahren 7.548 Euro zusammen.
Bei geplanter Behandlung in naher Zukunft. Ist ein großer Zahnersatz schon absehbar, bringt die Zahnstaffel zu wenig. Für die Finanzierung gibt es Ratenzahlung über die Praxis; Hinweise im Ratgeber Zahnersatz finanzieren.
Rentner: Steuer und Pflegebedürftigkeit
Steuer. Beiträge zu einer Zahnzusatzversicherung sind sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Für Rentner, die einen Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung erhalten oder deren Beiträge die Rentenversicherung zur Hälfte trägt (§ 3 Nr. 14 EStG, § 249a SGB V), gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro im Jahr. Übersteigen schon die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung diesen Betrag, scheidet ein Abzug der Zahnzusatzversicherung aus (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG). Rechnungen, die Ihnen eine Steuerersparnis in Höhe Ihres Steuersatzes auf den vollen Beitrag versprechen, gehen daher an der Situation der meisten Rentner vorbei. Einzelheiten im Ratgeber Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen.
Pflegebedürftigkeit. Wer einen Pflegegrad hat, erhält von der Kasse zusätzliche Vorsorge: Erhebung des Mundgesundheitsstatus, einen individuellen Plan zur Mund- und Prothesenpflege und die Entfernung harter Beläge (§ 22a SGB V). Kann jemand die Praxis wegen Pflegebedürftigkeit nicht aufsuchen, ist der Besuch durch den Zahnarzt eine Kassenleistung (§ 87 Abs. 2i SGB V). Eine Zahnzusatzversicherung bleibt daneben für Zahnersatz und Privatleistungen relevant. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif die professionelle Reinigung auch für herausnehmbaren Zahnersatz bezahlt; mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung mit Zahnreinigung.
Bestehenden Vertrag mit 60 behalten, wechseln oder kündigen?
Wer schon versichert ist, sollte mit 60 nur mit Bedacht wechseln. Ein neuer Vertrag bringt eine neue Zahnstaffel, neue Gesundheitsfragen und den Ausschluss aller Befunde, die inzwischen dokumentiert sind.
- Tarifwechsel beim selben Versicherer: Sie haben das Recht, in einen gleichartigen Tarif zu wechseln. Erworbene Rechte und eine Alterungsrückstellung werden angerechnet. Für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Ausschluss, einen Zuschlag oder eine Wartezeit verlangen (§ 204 VVG).
- Kündigung: ordentlich zum Ende eines Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, nach einer Beitragserhöhung innerhalb von zwei Monaten (§ 205 VVG). Eine Alterungsrückstellung geht bei Kündigung in der Regel verloren.
- Neuen Vertrag erst abschließen, dann kündigen: Nur so vermeiden Sie eine Lücke, falls der neue Antrag abgelehnt wird.
Ausführliche Hinweise im Ratgeber Zahnzusatzversicherung wechseln. Privat Krankenversicherte können laut Stiftung Warentest keine Zahnzusatzversicherung abschließen; bei ihnen bestimmt der PKV-Vertrag den Zahnschutz. Hinweise dazu im Ratgeber für Privatversicherte.
Entscheidungstabelle: Welcher Weg passt ab 60?
| Ausgangslage | Empfehlung | Worauf achten |
|---|---|---|
| Gute Zähne, Wunsch nach Implantaten | Tarif mit 90–100 % inkl. Kasse, hohe Grenze im 1. Jahr | Implantatgrenzen, Erstattung über dem 3,5-fachen GOZ-Satz |
| Gute Zähne, Kassenversorgung genügt | einfacher Tarif oder Ansparen | Verdoppler verliert 2027 mit der Kasse |
| 1–3 ersetzte Zähne, sonst stabil | regulärer Tarif mit Gesundheitsprüfung | alter Zahnersatz: Erneuerung versichert? |
| 1–3 offene Lücken, nichts geplant | Tarif mit Mitversicherung gegen Zuschlag | Zuschlag je Zahn, verlängerte oder halbierte Staffel |
| Parodontitis behandelt, stabil | Antrag nach der im Antrag genannten Frist | Fragezeitraum genau lesen |
| Herausnehmbare Prothese | Tarif ohne Gesundheitsfragen oder mit Prothesenregel | gilt die vorhandene Versorgung als ersetzt? |
| Behandlung angeraten oder HKP liegt vor | kein Neuabschluss für diesen Zahn | HKP möglichst noch 2026 bewilligen lassen |
| Einkommen nahe Härtefallgrenze | Härtefall bei der Kasse prüfen | Einkommen im Haushalt zählt mit |
| Bestehender Vertrag seit Jahren | behalten, die Staffel ist abgelaufen | Wechsel nur mit neuem Antrag zuerst |
Checkliste vor dem Abschluss mit 60+
- Zahnstatus holen: Fragen Sie in der Praxis, was als fehlend, ersetzt oder behandlungsbedürftig dokumentiert ist.
- Keine Behandlung im Gespräch: Schließen Sie nach einem Kontrolltermin ohne Befund ab, nicht erst, wenn eine Krone angesprochen wurde.
- Altersgrenze prüfen: Steht im Antrag oder in den Bedingungen ein Höchsteintrittsalter? Gilt eine Online-Grenze?
- Beitrag in der letzten Altersstufe ansehen: Lassen Sie sich die Beitragstabelle bis zur höchsten Stufe zeigen und nach der bisherigen Beitragsentwicklung fragen.
- Zahnstaffel gegen Ihre Planung legen: Wie viel zahlt der Tarif im ersten und zweiten Jahr? Ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr?
- Erstattungsmodell klären: Prozent inklusive Kasse, Prozent vom Rest oder Verdopplung? Was bedeutet die Kürzung 2027 für Ihren Eigenanteil?
- Fehlende Zähne: Ausschluss oder Mitversicherung? Was kostet der Zuschlag, wie ändert sich die Staffel?
- Prothese und alter Zahnersatz: Ist die Erneuerung vorhandener Versorgungen versichert?
- Implantate und Knochenaufbau: Gibt es eine Höchstzahl oder eine Betragsgrenze?
- Vor großer Behandlung: Lassen Sie sich bei mehr als 2.000 Euro vorab schriftlich bestätigen, was der Versicherer zahlt. Er muss innerhalb von vier Wochen antworten, in dringenden Fällen innerhalb von zwei (§ 192 Abs. 8 VVG).
- Widerruf nutzen: Sie können den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 8 VVG).
Allgemeine Auswahlkriterien für alle Altersgruppen fasst der Ratgeber Worauf achten bei der Zahnzusatzversicherung? zusammen. Wer erst Mitte 50 ist, findet im Ratgeber Zahnzusatzversicherung ab 50 die passenden Überlegungen zum Abschlusszeitpunkt. Alle Ratgeber dieser Kategorie finden Sie in der Übersicht Zahnzusatzversicherung.
Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung ab 60
Kann man mit 60 Jahren noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Ja. Ein gesetzliches Höchstalter gibt es nicht, und viele Tarife nennen in ihren Bedingungen keine Altersgrenze. Einzelne Anbieter begrenzen den Online-Abschluss, die Allianz zum Beispiel auf Erwachsene bis 64 Jahre. Wichtiger als das Alter sind die Gesundheitsfragen: Fehlen mehrere Zähne, besteht eine Parodontitis oder hat Ihr Zahnarzt bereits eine Behandlung angeraten, kann der Versicherer ablehnen, einen Zuschlag verlangen oder die Lücke ausschließen.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für 60-Jährige?
Das hängt vom Leistungsniveau ab. Zwei Beispiele aus Tarifblättern: DA Direkt Zahnschutz kostet ab 61 Jahren 36,90 Euro (Komfort), 54,90 Euro (Premium) oder 62,90 Euro (Premium Plus) im Monat, Stand 03/2025. Die ARAG-Dent-Tarife kosten bei einem Eintrittsalter von 61 bis 65 Jahren 30,80 bis 84,76 Euro, Stand 1.2023. Spätere Beitragsanpassungen sind möglich.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit 60 noch?
Oft ja, aber nicht automatisch. Lohnend ist sie, wenn Ihre Zähne heute in Ordnung sind, Sie in den nächsten Jahren mit größerem Zahnersatz rechnen und hochwertige Versorgungen wie Implantate wünschen. In unserem Rechenbeispiel über zehn Jahre gleicht die Erstattung den Beitrag eines Premiumtarifs bei 6.600 Euro Zahnarztrechnungen nicht aus, bei 12.600 Euro bleiben dagegen über 2.000 Euro Vorteil. Bei sehr geringem Einkommen ist der Härtefall der Krankenkasse oft die bessere Lösung.
Wann ist es zu spät für eine Zahnzusatzversicherung?
Zu spät ist es nicht wegen des Alters, sondern sobald eine Behandlung angeraten, geplant oder begonnen ist. Dafür zahlt kein neuer Vertrag. Auch Zähne, die beim Abschluss schon fehlen und nicht ersetzt sind, schließen viele Tarife aus oder versichern sie nur gegen Zuschlag. Wer den Abschluss erwägt, sollte das vor dem nächsten Kontrolltermin klären.
Wird die Zahnzusatzversicherung ab 60 jedes Jahr teurer?
Das hängt von der Kalkulation ab. Bei Tarifen mit Altersstufen steigt der Beitrag beim Erreichen der nächsten Stufe; bei manchen Tarifen liegt die letzte Stufe bei 60 oder 61 Jahren, danach steigt er nicht mehr wegen des Alters. Bei Tarifen mit Alterungsrückstellung richtet sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter. In beiden Fällen kann der Versicherer den Beitrag erhöhen, wenn die Leistungsausgaben dauerhaft steigen. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten.
Gibt es spezielle Zahnzusatzversicherungen für Senioren?
Es gibt Tarife, die sich an Ältere richten. Mehrere Anbieter und Vergleichsseiten warnen jedoch, dass solche Seniorentarife oft günstig wirken, aber deutlich weniger erstatten, zum Beispiel nur 40 Prozent. Meist ist ein regulärer Tarif ohne Altersgrenze die bessere Wahl, sofern Sie die Gesundheitsfragen ehrlich mit Nein beantworten können oder Lücken gegen Zuschlag mitversichert werden.
Was ist der Haken bei einer Zahnzusatzversicherung ab 60?
Es gibt drei: Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung in den ersten vier bis fünf Jahren, oft auf 750 bis 1.500 Euro im ersten Jahr. Bereits angeratene Behandlungen und fehlende Zähne sind meist ausgeschlossen. Und der Beitrag kann trotz Altersstufen steigen, wenn die Kosten des Versicherers dauerhaft wachsen. Ab 2027 kommt hinzu, dass die Kasse weniger zuschießt und die Lücke innerhalb der Staffel bei Ihnen bleibt.
Kann ich die Beiträge als Rentner von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich ja, als sonstige Vorsorgeaufwendungen. In der Praxis bringt das selten etwas: Rentner mit Zuschuss der Rentenversicherung haben einen Höchstbetrag von 1.900 Euro im Jahr, und wenn die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung diesen Betrag übersteigen, wirkt sich die Zahnzusatzversicherung steuerlich nicht mehr aus.
Was ändert sich 2027 für Zahnzusatzversicherte über 60?
Für ab dem 01.01.2027 bewilligte Festzuschüsse zahlt die Kasse 50 statt 60, mit Bonusheft 60 statt 70 oder 65 statt 75 Prozent der Regelversorgung. Die Lücke wächst, im Rechenbeispiel um 39,84 Euro je Krone und 92,16 Euro je Einzelzahnlücke. Tarife, die einen festen Prozentsatz der Rechnung erstatten, gleichen das nach Ablauf der Staffel aus. Tarife, die den Kassenzuschuss verdoppeln, verlieren mit. Ein vor dem 01.01.2027 bewilligter Heil- und Kostenplan behält das alte Recht.
Fazit: Mit 60 zählt der Zahnstatus mehr als das Alter
Eine Zahnzusatzversicherung ist mit 60 weder zu spät noch automatisch sinnvoll. Abschließen können Sie in aller Regel noch; ob es sich lohnt, entscheiden Ihr heutiger Zahnstatus, die Größe der Versorgungen, die in den nächsten Jahren wahrscheinlich sind, und Ihr Wunsch nach mehr als der Kassenversorgung. Die Kürzung des Festzuschusses 2027 vergrößert die Lücke, die eine Versicherung schließen kann, aber erst nach Ablauf der Zahnstaffel voll.
Wer heute gute Zähne hat und Implantate oder festsitzenden Ersatz wünscht, sollte den Antrag nicht aufschieben: nicht wegen des Beitrags, sondern damit die Staffel abläuft, bevor der Zahnarzt eine Behandlung anrät. Wer wenig Einkommen hat, sollte zuerst den Härtefall prüfen, und wer ausreichend Rücklagen hat, kann das Risiko auch selbst tragen.
Quellen
- § 55 SGB V Leistungsanspruch Zahnersatz – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Art. 1 Nr. 22 (§ 55 SGB V ab 01.01.2027) – Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 (recht.bund.de)
- Gesundheitsreform 2026/2027: Zusammenfassung – Techniker Krankenkasse, 2026 (tk.de)
- Festzuschuss-Richtlinie, in Kraft 01.01.2026 – Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de, PDF)
- Abrechnungshilfe Festzuschüsse 2026 – KZBV, Stand 01.01.2026 (kzbv.de, PDF)
- § 22a SGB V Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen; § 87 SGB V; § 249a SGB V – Bundesministerium der Justiz (§ 22a, § 87, § 249a)
- Samietz S et al.: Oral health in the elderly, DMS 6 – Quintessence International 2025 (PubMed 40091730)
- Wöstmann B et al.: Tooth loss and denture status, DMS 6 – Quintessence International 2025 (PubMed 40091723)
- Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie, Pressemitteilung – IDZ, KZBV, BZÄK, 17.03.2025 (bzaek.de, PDF)
- Versicherungsvertragsgesetz §§ 8, 19, 192, 193, 197, 203, 204, 205 – Bundesministerium der Justiz (§ 8, § 19, § 192, § 193, § 197, § 203, § 204, § 205)
- Einkommensteuergesetz §§ 3 Nr. 14, 10 – Bundesministerium der Justiz (§ 3, § 10)
- Zahnzusatzversicherungen im Vergleich – Stiftung Warentest, 12.08.2026 (test.de)
- Zahnzusatzversicherung: In welchem Alter abschließen? (dpa-Bericht über Finanztest 7/2025) – Ihre Vorsorge, 24.06.2025 (ihre-vorsorge.de)
- Zahnzusatzversicherung: Risiken und Vorteile – Verbraucherzentrale, 2026 (verbraucherzentrale.de)
- DA Direkt Zahnschutz: Tarifblatt (Fassung 01.03.2025) und AZB (Stand 01.10.2019) – DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG (da-direkt.de, PDF)
- ARAG Zahn-Zusatzversicherung, Bedingungsheft Dent70, Dent90, Dent90+, Dent100, Stand 1.2023 – ARAG Krankenversicherungs-AG (arag.de, PDF)
- Zahnzusatzversicherungen Basis und Komfort, Kundeninformation KV391 (07/2025) – NÜRNBERGER Krankenversicherung AG (nuernberger.de, PDF)
- Tarifbedingungen ZahnPRIVAT 100, 90, 75, Stand 01.08.2024 – Union Krankenversicherung AG (vkb.de, PDF)
- Zahnzusatzversicherung Senioren – Allianz, Ratgeberseite, Abruf 22.10.2026 (nicht verlinkt)
- Zahnzusatzversicherung, Mitversicherung fehlender Zähne – Württembergische, Produktseite, Abruf 21.10.2026 (nicht verlinkt)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder zahnärztliche Beratung. Beiträge und Leistungen stammen aus den genannten Tarifblättern und Bedingungen mit dem jeweils angegebenen Stand; Versicherer können Beiträge anpassen. Die Festzuschuss-Beträge 2026 stammen aus der Festzuschuss-Richtlinie des G-BA. Die Beträge für 2027 setzt der G-BA bis 30.11.2026 fest, alle Werte für 2027 sind gekennzeichnete Rechenbeispiele. Rechnungsbeträge in den Beispielen sind Annahmen. Stand: Oktober 2026

Geschrieben von
Gründer und Inhaber von ZahnzusatzPlus, Versicherungsmakler nach § 34d GewO mit 9 Jahren Erfahrung in der Versicherungs- und Finanzbranche. Schreibt über Tarife, Leistungen und Fallstricke der Zahnzusatzversicherung. So arbeitet unsere Redaktion
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