Zahnersatzversicherung: Was sie zahlt, was sie kostet und was sich 2027 ändert
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkasse zahlt bei Zahnersatz nur einen Festzuschuss für die einfache Regelversorgung, zum Beispiel 2026 zwischen 552,96 und 691,20 Euro für einen fehlenden Zahn. Den Rest tragen Sie selbst, wenn Sie keine Zusatzversicherung haben.
- Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 01.01.2027 bewilligt werden, sinkt der Festzuschuss von 60/70/75 auf 50/60/65 Prozent der Regelversorgung. Was vorher bewilligt wurde, behält die alten Sätze (§ 55 Abs. 6 SGB V neue Fassung).
- Ob die Zahnersatzversicherung die Kürzung auffängt, hängt vom Erstattungsmodell ab: Ein Tarif mit 90 Prozent der Rechnung inklusive Kassenleistung gleicht sie ganz aus, ein Tarif, der nur den Festzuschuss verdoppelt, verliert doppelt.
- In den ersten Vertragsjahren begrenzt fast jeder Tarif die Erstattung (Zahnstaffel). Die Wartezeit darf höchstens acht Monate betragen (§ 197 VVG). Angeratene oder begonnene Behandlungen sind nicht versichert.
- Vor Behandlungen über 2.000 Euro können Sie vom Versicherer eine schriftliche Leistungsauskunft verlangen, die er binnen vier Wochen, bei Dringlichkeit binnen zwei Wochen erteilen muss (§ 192 Abs. 8 VVG).

Inhaltsverzeichnis
- Kurz beantwortet: Was leistet eine Zahnersatzversicherung?
- Was die Krankenkasse bei Zahnersatz zahlt
- So rechnen Zahnersatzversicherungen: drei Erstattungsmodelle
- Rechenbeispiele: Krone, Brücke und Implantat 2026 und 2027
- Welche Versorgungen die Versicherung übernimmt
- Zahnstaffel und Wartezeit: wann Sie wie viel bekommen
- Wann die Zahnersatzversicherung nicht zahlt oder ablehnt
- Ablauf: vom Heil- und Kostenplan bis zur Erstattung
- Was eine Zahnersatzversicherung kostet
- Welche Arten von Zahnersatzversicherung es gibt
- Für wen sich eine Zahnersatzversicherung eignet und für wen nicht
- Checkliste: So prüfen Sie einen Zahnersatz-Tarif
- Häufig gestellte Fragen zur Zahnersatzversicherung
- Fazit: Das Erstattungsmodell entscheidet, nicht die Werbezahl
- Quellen
Eine Zahnersatzversicherung ist eine private Zahnzusatzversicherung, die bei Kronen, Brücken, Prothesen und Implantaten einen Teil dessen zahlt, was nach dem Festzuschuss der Krankenkasse übrig bleibt. Wie viel sie zahlt, hängt vom Erstattungsmodell, von der Zahnstaffel der ersten Jahre und von den Ausschlüssen ab. Ab 2027 kommt ein weiterer Punkt hinzu: Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 01.01.2027 bewilligt werden, sinkt der Kassenzuschuss von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung, und nicht jeder Tarif fängt das auf.
Dieser Ratgeber erklärt, was die Kasse bei Zahnersatz zahlt, wie Zahnersatzversicherungen rechnen und was das in Euro bedeutet. Die Beispiele für Krone, Brücke und Implantat sind jeweils für Bewilligungen 2026 und ab 2027 durchgerechnet.
Kurz beantwortet: Was leistet eine Zahnersatzversicherung?
Die Kasse zahlt bei Zahnersatz einen festen Zuschuss für die einfachste ausreichende Versorgung. Alles, was teurer ist, zahlen Sie selbst. Eine Zahnersatzversicherung übernimmt einen vertraglich festgelegten Teil dieses Eigenanteils. Die wichtigsten Punkte:
- Was versichert ist: Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen, Teleskopprothesen, Implantate mit Aufbau und Krone, häufig auch Inlays und Knochenaufbau. Was genau, steht im Tarif.
- Wie hoch die Erstattung ist: Gute Tarife erstatten laut Verbraucherzentrale zusammen mit der Kasse 80 bis 95 Prozent der Rechnung, manche 100 Prozent. Einfache Tarife verdoppeln nur den Festzuschuss.
- Wann sie zahlt: Nur für Behandlungen, die nach Vertragsbeginn angeraten werden. Die Wartezeit darf höchstens acht Monate betragen, viele Tarife verzichten darauf. In den ersten Jahren begrenzt eine Zahnstaffel die Summe.
- Was sich 2027 ändert: Sinkt der Festzuschuss, wächst die Lücke. Tarife, die einen Prozentsatz der ganzen Rechnung zahlen, gleichen das aus. Tarife, die sich am Festzuschuss orientieren, nicht.
- Was sie kostet: Bei der Stiftung Warentest zahlten 43-Jährige für einen Testsieger 25 bis 58 Euro im Monat, sehr guter Basisschutz begann bei 6 Euro.
Einen Überblick über alle Leistungsbereiche, also auch Füllungen, Prophylaxe und Zahnspangen, finden Sie im Ratgeber Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?. Hier geht es nur um Zahnersatz, dafür ausführlicher.
Was die Krankenkasse bei Zahnersatz zahlt
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss. Er richtet sich danach, was im Mund zu versorgen ist (der Befund), und beträgt einen festen Prozentsatz der Kosten der Regelversorgung. Welche Versorgung Sie tatsächlich wählen, ändert an der Höhe nichts.
Regelversorgung, gleichartig, andersartig
Die Regelversorgung ist die Versorgung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für einen Befund als ausreichend festlegt. Laut Zahnersatz-Richtlinie sind das zum Beispiel metallische Kronen, die im sichtbaren Bereich verblendet werden, Endpfeilerbrücken bei bis zu vier fehlenden Zähnen je Kiefer, Modellgussprothesen bei größeren Lücken und Totalprothesen aus Kunststoff. Die Verbraucherzentrale betont, dass die Regelversorgung nicht minderwertig ist.
Wählen Sie etwas anderes, unterscheidet das Gesetz zwei Fälle:
- Gleichartige Versorgung: Die Versorgungsform bleibt gleich, wird aber aufwendiger, etwa eine Vollkeramikkrone statt einer Metallkrone. Sie erhalten den Festzuschuss und zahlen die Mehrkosten selbst (§ 55 Abs. 4 SGB V).
- Andersartige Versorgung: Eine andere Versorgungsform, etwa ein Implantat statt einer Brücke. Die Kasse erstattet den bewilligten Festzuschuss, der Rest wird privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet (§ 55 Abs. 5 SGB V).
Implantate, Implantataufbauten und die Verbindungselemente bezuschusst die Kasse nicht. Sie zahlt aber den Festzuschuss für die Lücke, so als würde sie mit einer Brücke versorgt. Ausnahmen gibt es nur für seltene, vom G-BA festgelegte schwere Fälle (§ 28 Abs. 2 SGB V).
Die Prozentsätze 2026 und ab 2027
Seit dem 01.10.2020 zahlt die Kasse 60 Prozent der Regelversorgung, vorher waren es 50 Prozent. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) kehrt der Gesetzgeber zum alten Niveau zurück:
| Festzuschuss in % der Regelversorgung | Bewilligt bis 31.12.2026 | Bewilligt ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Ohne Bonusheft | 60 % | 50 % |
| Bonusheft 5 Jahre lückenlos | 70 % | 60 % |
| Bonusheft 10 Jahre lückenlos | 75 % | 65 % |
| Härtefall (geringes Einkommen) | 100 % | 100 % |
Entscheidend ist das Datum der Bewilligung, nicht der Behandlungstag. Für alle vor dem 01.01.2027 bewilligten Festzuschüsse gilt das alte Recht weiter (§ 55 Abs. 6 SGB V neue Fassung). Das bestätigen die Techniker Krankenkasse und die KZV Berlin. Eine Bewilligung gilt laut KZBV sechs Monate, in dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein.
Vorsicht bei Angaben im Netz: Mehrere Versicherer- und Krankenkassenseiten nennen schon jetzt „50 bis 65 Prozent” als geltenden Zuschuss. Das stimmt erst für Bewilligungen ab 2027. Wer heute einen Heil- und Kostenplan bewilligt bekommt, erhält noch 60, 70 oder 75 Prozent.
Festzuschüsse 2026 in Euro und Rechenbeispiel 2027
Die folgende Tabelle zeigt die Beträge für typische Zahnersatz-Befunde aus der Abrechnungshilfe der KZBV 2026. Die Spalte 2027 ist ein Rechenbeispiel: Beträge 2026 mal neue Prozentsätze. Die tatsächlichen Euro-Beträge 2027 setzt der G-BA erst bis zum 30.11.2026 fest.
| Befund (Regelversorgung) | 2026: 60 / 70 / 75 % | Rechenbeispiel 2027: 50 / 60 / 65 % | Minus je Stufe |
|---|---|---|---|
| 1.1 Zahn weitgehend zerstört (Vollkrone) | 239,03 / 278,87 / 298,79 € | 199,20 / 239,03 / 258,95 € | rund 40 € |
| 1.2 große Defekte, Wand erhalten (Teilkrone) | 274,36 / 320,09 / 342,95 € | 228,64 / 274,36 / 297,23 € | rund 46 € |
| 2.1 ein Zahn fehlt (Brücke, auch beim Implantat) | 552,96 / 645,12 / 691,20 € | 460,80 / 552,96 / 599,04 € | 92,16 € |
| 2.2 zwei nebeneinander fehlende Zähne | 631,10 / 736,29 / 788,88 € | 525,92 / 631,10 / 683,70 € | rund 105 € |
| 2.7 Verblendung je Brückenglied im sichtbaren Bereich | 79,46 / 92,71 / 99,33 € | 66,22 / 79,46 / 86,09 € | rund 13 € |
| 3.1 Freiend- oder größere Lücke, je Kiefer (Modellgussprothese) | 571,29 / 666,51 / 714,11 € | 476,08 / 571,29 / 618,90 € | rund 95 € |
| 3.2 verkürzte Zahnreihe, Teleskop je Eckzahn/Prämolar | 400,75 / 467,54 / 500,93 € | 333,96 / 400,75 / 434,14 € | rund 67 € |
| 4.2 zahnloser Oberkiefer (Totalprothese) | 576,44 / 672,52 / 720,56 € | 480,37 / 576,44 / 624,48 € | rund 96 € |
| 4.4 zahnloser Unterkiefer (Totalprothese) | 617,72 / 720,68 / 772,16 € | 514,77 / 617,72 / 669,20 € | rund 103 € |
Ein Beispiel der KZBV: Fehlt im Oberkiefer ein Eckzahn, kommen Befund 2.1 und dreimal 2.7 zusammen. Das ergibt 2026 je nach Bonus 791,34, 923,25 oder 989,19 Euro. Im Rechenbeispiel 2027 wären es 659,46, 791,34 oder 857,31 Euro. Alle Befunde mit Härtefall-Spalte finden Sie im Ratgeber Festzuschuss für Zahnersatz.
Wie groß die Lücke ist
Wer die Regelversorgung wählt, zahlt bei Bewilligung 2026 höchstens 40 Prozent selbst. Bei einer Kassenbrücke für einen fehlenden Zahn (Regelbetrag 921,60 Euro) sind das 368,64 Euro ohne Bonusheft, ab 2027 im Rechenbeispiel 460,80 Euro. Teuer wird es, sobald Sie mehr wollen:
- Eine Keramikbrücke kostet laut Verbraucherzentrale Thüringen circa 1.500 Euro.
- Ein Einzelzahnimplantat mit Krone kostet laut Verbraucherzentrale in der Regel 1.500 bis 3.500 Euro.
- Material- und Laborkosten machen laut KZBV 60 bis 70 Prozent einer Zahnersatz-Rechnung aus.
Der Festzuschuss bleibt gleich, egal wie teuer die Versorgung wird. Jeder Euro über der Regelversorgung geht vollständig auf Ihre Rechnung, und genau diesen Teil soll die Zahnersatzversicherung abdecken. Mehr zur Kassenseite: Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz?
So rechnen Zahnersatzversicherungen: drei Erstattungsmodelle
Ein Werbeversprechen wie „90 Prozent für Zahnersatz” sagt wenig, solange Sie nicht wissen, worauf sich die 90 Prozent beziehen. In der Praxis gibt es drei Grundmodelle. Wir nutzen sie in allen Rechenbeispielen dieses Artikels.
- Typ A: Prozent der Rechnung inklusive Kassenleistung. Kasse und Versicherung zahlen zusammen zum Beispiel 90 Prozent der Rechnung. Ihr Rest liegt immer bei 10 Prozent, egal wie hoch der Festzuschuss ist. So bewertet auch die Stiftung Warentest: als Anteil der Zahnarztrechnung, der zusammen mit der Kassenleistung ersetzt wird.
- Typ B: Prozent des Eigenanteils. Die Versicherung zahlt zum Beispiel 90 Prozent dessen, was nach der Kasse übrig bleibt. Ein Versicherer rechnet das auf seiner Website vor: Bei 3.080,50 Euro Rechnung und 990,90 Euro Kassenanteil erstattet er 90 Prozent von 2.089,60 Euro, also 1.880,64 Euro.
- Typ C: fester Zuschuss, etwa die Verdopplung des Festzuschusses. Die Versicherung zahlt noch einmal so viel wie die Kasse. Für Mehrkosten einer Keramikkrone oder eines Implantats bleibt damit wenig übrig. Finanztip nennt solche Tarife ausdrücklich als Beispiel dafür, dass Sie trotz Versicherung auf hohen Kosten sitzen bleiben.
Daneben gibt es Varianten: Manche Tarife zahlen ohne Kassenvorleistung nur den halben Satz, etwa 45 statt 90 Prozent. Andere staffeln den Prozentsatz nach Ihrem Bonusheft, zum Beispiel 90 Prozent mit und 80 Prozent ohne Bonusheft. Die Stiftung Warentest weist außerdem darauf hin, dass Versicherer die Kassenleistung unterschiedlich anrechnen: die tatsächlich gezahlte, die ohne Bonus oder die mit maximalem Bonus. Rechnet ein Tarif den Höchstbonus an, obwohl Sie ihn nicht bekommen, bleibt die Differenz bei Ihnen.
Was die Kürzung 2027 für jeden Typ bedeutet
Die Kürzung trifft die drei Typen ganz unterschiedlich:
- Typ A gleicht sie vollständig aus. Sinkt der Festzuschuss, zahlt die Versicherung entsprechend mehr. Ihr Rest bleibt bei 10 Prozent.
- Typ B gleicht sie größtenteils aus. Die Versicherung zahlt 90 Prozent des höheren Eigenanteils, Ihr Rest steigt um ein Zehntel der Kürzung.
- Typ C verliert doppelt. Die Kasse zahlt weniger, und die Versicherung verdoppelt einen kleineren Betrag.
Das gilt sinngemäß für alle Tarife, deren Leistung an den Festzuschuss oder an die Kassenleistung gekoppelt ist. Wenn Sie einen bestehenden Vertrag haben, lohnt ein Blick in die Tarifbedingungen: Steht dort „Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags abzüglich der Kassenleistung”, ist das Typ A. Steht dort „in Höhe des Festzuschusses” oder „Verdopplung”, ist es Typ C. Wie Sie die Bezugsgröße finden, erklärt der Ratgeber Worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Rechenbeispiele: Krone, Brücke und Implantat 2026 und 2027
Alle Beispiele gehen von einer Behandlung ohne Bonusheft aus, also 60 Prozent (bewilligt 2026) und 50 Prozent (bewilligt ab 2027, Rechenbeispiel). Die Rechnungsbeträge sind Annahmen innerhalb der genannten Spannen. Die Zahnstaffel ist hier noch nicht berücksichtigt, sie folgt im nächsten Abschnitt.
Vollkeramikkrone für 1.000 Euro
Annahme: Krone auf einem weitgehend zerstörten Backenzahn (Befund 1.1), Rechnung 1.000 Euro.
| Bewilligt 2026 (60 %) | Bewilligt ab 2027 (50 %, Rechenbeispiel) | |
|---|---|---|
| Festzuschuss der Kasse | 239,03 € | 199,20 € |
| Eigenanteil ohne Zusatzversicherung | 760,97 € | 800,80 € |
| Typ A (90 % inkl. Kasse): Sie zahlen | 100,00 € | 100,00 € |
| Typ B (90 % des Eigenanteils): Sie zahlen | 76,10 € | 80,08 € |
| Typ C (Verdopplung Festzuschuss): Sie zahlen | 521,94 € | 601,60 € |
Wählen Sie dagegen die Kassenkrone zum Regelbetrag von 398,39 Euro, zahlen Sie 2026 je nach Bonus 159,36, 119,52 oder 99,60 Euro und im Rechenbeispiel 2027 199,19, 159,36 oder 139,44 Euro. Mehr zu Kronen: Zahnzusatzversicherung für Kronen und Keramikkrone oder Metallkrone?
Keramikbrücke für 1.500 Euro
Annahme: ein fehlender Backenzahn (Befund 2.1), vollkeramische Brücke für 1.500 Euro, wie von der Verbraucherzentrale Thüringen als Größenordnung genannt.
| Bewilligt 2026 (60 %) | Bewilligt ab 2027 (50 %, Rechenbeispiel) | |
|---|---|---|
| Festzuschuss der Kasse | 552,96 € | 460,80 € |
| Eigenanteil ohne Zusatzversicherung | 947,04 € | 1.039,20 € |
| Typ A: Sie zahlen | 150,00 € | 150,00 € |
| Typ B: Sie zahlen | 94,70 € | 103,92 € |
| Typ C: Sie zahlen | 394,08 € | 578,40 € |
Bei Brücken wirkt die Kürzung stärker als bei Kronen, weil der Festzuschuss höher ist. Mehr zu Brücken: Zahnbrücken im Überblick.
Implantat mit Krone für 3.000 Euro
Annahme: ein fehlender Backenzahn (Befund 2.1), Implantat mit Aufbau und Krone 3.000 Euro, kein Knochenaufbau.
| Bewilligt 2026 (60 %) | Bewilligt ab 2027 (50 %, Rechenbeispiel) | |
|---|---|---|
| Festzuschuss der Kasse | 552,96 € | 460,80 € |
| Eigenanteil ohne Zusatzversicherung | 2.447,04 € | 2.539,20 € |
| Typ A: Versicherung zahlt / Sie zahlen | 2.147,04 € / 300,00 € | 2.239,20 € / 300,00 € |
| Typ B: Versicherung zahlt / Sie zahlen | 2.202,34 € / 244,70 € | 2.285,28 € / 253,92 € |
| Typ C: Versicherung zahlt / Sie zahlen | 552,96 € / 1.894,08 € | 460,80 € / 2.078,40 € |
Auch mit zehn Jahren Bonusheft ändert sich das Bild bei Typ C kaum: Kasse und Versicherung zahlen zusammen 2026 1.382,40 Euro, im Rechenbeispiel 2027 1.198,08 Euro. Es bleiben 1.617,60 beziehungsweise 1.801,92 Euro bei Ihnen. Mehr zu Implantaten: Zahnzusatzversicherung für Implantate und Implantat oder Brücke?.
Was die Beispiele zeigen
| Mehrbelastung durch die Kürzung (60 → 50 %) | Krone 1.000 € | Brücke 1.500 € | Implantat 3.000 € |
|---|---|---|---|
| Ohne Zusatzversicherung | + 39,83 € | + 92,16 € | + 92,16 € |
| Typ A | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Typ B | + 3,98 € | + 9,22 € | + 9,22 € |
| Typ C | + 79,66 € | + 184,32 € | + 184,32 € |
Die Kürzung allein ist pro Zahn überschaubar. Der viel größere Unterschied liegt zwischen den Erstattungsmodellen: Beim Implantat bleiben bei Typ A 300 Euro, bei Typ C rund 2.078 Euro. Wer eine Zahnersatzversicherung vor allem für Implantate oder hochwertige Brücken möchte, sollte deshalb zuerst auf das Modell achten und erst dann auf den Prozentsatz.
Welche Versorgungen die Versicherung übernimmt
Fast alle Zahnersatz-Tarife decken die klassischen Versorgungen ab. Die Unterschiede liegen in den Grenzen: Höchstbeträge, Höchstzahlen, GOZ-Faktoren und Laborkosten.
Kronen und Teilkronen
Kronen sind der häufigste Leistungsfall. Die Kasse zahlt für den Befund 1.1 oder 1.2, egal ob Sie eine Metall-, Metallkeramik- oder Vollkeramikkrone wählen. Im sichtbaren Bereich (Zähne 15 bis 25 und 34 bis 44) kommt ein Zuschuss für die Verblendung dazu. Bei Tarifen, die einen Prozentsatz der Rechnung erstatten, steigt die Erstattung mit der Rechnung mit. Bei Tarifen mit festen Zuschüssen tragen Sie den Mehrpreis für Vollkeramik weitgehend selbst.
Brücken
Bei einer Lücke von einem bis vier Zähnen ist die Brücke Regelversorgung. Die Versicherung zahlt nach ihrem Modell auf die gesamte Rechnung, inklusive Vollkeramik und Verblendung. Achten Sie auf Höchstbeträge pro Zahn oder Brückenglied, die in einfachen Tarifen vorkommen.
Prothesen und Teleskopprothesen
Bei herausnehmbarem Zahnersatz ist der Abstand zwischen Regelversorgung und Wunschversorgung oft am größten. Die Kasse sieht eine Modellgussprothese mit Klammern vor, Teleskop- oder Konuskronen nur auf Eckzähnen und ersten Prämolaren. Eine Teleskopprothese mit mehreren Doppelkronen oder eine implantatgetragene Prothese wird schnell deutlich teurer. Hier zeigt sich, ob ein Tarif bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz zahlt und Laborkosten ohne Preisliste erstattet. Für eine Totalprothese in beiden Kiefern zahlt die Kasse 2026 je nach Bonus 1.194,16, 1.393,20 oder 1.492,72 Euro, im Rechenbeispiel 2027 995,14, 1.194,16 oder 1.293,68 Euro.
Implantate und Knochenaufbau
Implantate sind der Bereich, in dem sich Tarife am stärksten unterscheiden. Die Verbraucherzentrale nennt drei Prüfpunkte:
- Höchstzahl: Manche Verträge begrenzen die Zahl der Implantate, zum Beispiel auf acht insgesamt. Die Stiftung Warentest erwartet für eine gute Bewertung, dass über die Laufzeit mindestens zehn Implantate erstattet werden.
- Summenobergrenzen: Für Implantate sollte es keine eigene Obergrenze pro Implantat oder Jahr geben.
- Knochenaufbau: Er sollte mitversichert sein. Im Modell der Stiftung Warentest für eine Implantatversorgung über 5.057 Euro entfallen 1.630,88 Euro auf den Knochenaufbau, knapp ein Drittel. Mehr dazu: Knochenaufbau beim Implantat.
Versicherer können außerdem prüfen, ob das Implantat medizinisch notwendig ist oder eine Brücke genügt hätte. Die Verbraucherzentrale weist auf solche Streitfälle hin. Die schriftliche Leistungsauskunft vor der Behandlung (siehe Ablauf unten) schützt Sie davor am besten.
Inlays und Onlays
Laborgefertigte Einlagefüllungen aus Keramik oder Gold zählen in vielen Tarifen zum Zahnersatz. Die Stiftung Warentest gewichtet sie mit 10 Prozent und rechnet mit einem Modell-Inlay für 893 Euro. Prüfen Sie Höchstbeträge pro Inlay und pro Jahr. Mehr: Inlay und Onlay.
GOZ-Faktor und Laborkosten: die versteckten Grenzen
Zwei Klauseln entscheiden oft mehr als der Prozentsatz:
- Gebührensatz: Zahnärzte rechnen privat nach der GOZ mit dem 1,0- bis 3,5-fachen Satz, der 2,3-fache gilt als Durchschnitt (§ 5 GOZ). Die Stiftung Warentest unterstellt in ihrem Modell für Privatversorgung den 2,7-fachen Satz und fordert eine Erstattung mindestens bis zum 3,5-fachen Satz. Zahlt ein Tarif nur bis 2,3-fach, tragen Sie die Differenz.
- Material und Labor: Begrenzt ein Tarif diese Kosten über ein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis, ist das laut Verbraucherzentrale eine „deutliche Einschränkung”. Die Stiftung Warentest wertet solche Tarife ab, um 0,5 Notenpunkte, wenn sie gleichzeitig volle Übernahme versprechen.
Zahnstaffel und Wartezeit: wann Sie wie viel bekommen
Fast jede Zahnersatzversicherung begrenzt die Erstattung in den ersten Vertragsjahren. Diese Summenbegrenzung heißt Zahnstaffel. Sie ist das stärkste Hindernis für alle, die kurz vor einer Behandlung abschließen.
Wie hoch Zahnstaffeln sind
Die Staffeln sind sehr unterschiedlich. Einige Beispiele aus öffentlich einsehbaren Quellen:
- Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel 500 Euro im ersten Jahr und 1.000 Euro in den ersten zwei Jahren. Solche Grenzen gelten meist drei bis fünf Jahre.
- Finanztip beschreibt als gängiges Modell 1.000 Euro im ersten Jahr, danach jährlich 1.000 Euro mehr.
- Ein Versicherer begrenzt in seinen Tarifen auf 750, 1.500 und 3.000 Euro in den ersten drei Jahren, in einem anderen Tarif auf 1.000 bis 5.000 Euro in den ersten fünf Jahren.
Die Stiftung Warentest bewertet Begrenzungen in den ersten sechs Vertragsjahren bis zu einer Höhe von 1.500 Euro im Jahr. Leistet ein Tarif dauerhaft weniger als 2.000 Euro im Jahr für allen Zahnersatz und entfällt die Grenze nicht bei Unfällen, kann er höchstens „ausreichend” bekommen.
Rechenbeispiel: Implantat im ersten Vertragsjahr
Annahme: Implantat für 3.000 Euro, bewilligt ab 2027 (Festzuschuss im Rechenbeispiel 460,80 Euro), Tarif Typ A. Ohne Grenze würde die Versicherung 2.239,20 Euro zahlen.
| Jahresgrenze laut Zahnstaffel | Versicherung zahlt | Sie zahlen |
|---|---|---|
| 500 € | 500,00 € | 2.039,20 € |
| 1.000 € | 1.000,00 € | 1.539,20 € |
| 1.500 € | 1.500,00 € | 1.039,20 € |
| 2.000 € | 2.000,00 € | 539,20 € |
| keine Grenze erreicht | 2.239,20 € | 300,00 € |
Prüfen Sie, ob die Staffel pro Kalenderjahr oder pro Versicherungsjahr zählt, ob nicht genutzte Beträge in das nächste Jahr übertragen werden und ob sie bei Unfällen entfällt. Ausführlich: Zahnstaffel erklärt.
Wartezeit: höchstens acht Monate
Für Zahnersatz darf ein Versicherer höchstens acht Monate Wartezeit vereinbaren (§ 197 VVG). Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung sehen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten vor, die bei Unfällen entfällt, und acht Monate für Zahnersatz. Viele Versicherer verzichten heute ganz darauf. Die Stiftung Warentest zieht für eine Wartezeit 0,1 Notenpunkte ab.
Angaben wie „Wartezeit bis zu drei Jahre”, die man in älteren Texten findet, sind für Zahnersatz nicht zulässig. Wann ein Vertrag tatsächlich leistet, erklärt der Ratgeber Ab wann greift die Zahnzusatzversicherung?.
Ohne Wartezeit heißt nicht: für alles, was schon ansteht
„Keine Wartezeit” gilt laut Stiftung Warentest nur für Befunde, die nach Vertragsschluss erstmals festgestellt werden. Nach den Musterbedingungen (MB/KK) wird für Versicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, nicht geleistet. Hat Ihr Zahnarzt einen Zahnersatz schon angeraten oder geplant, zahlt auch ein Tarif ohne Wartezeit nicht dafür. Einzelne Spezialtarife leisten für laufende Behandlungen, dann aber meist nur mit festen Zuschüssen. Mehr dazu: Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz und Angeratene Behandlung.
Wann die Zahnersatzversicherung nicht zahlt oder ablehnt
Die meisten Probleme entstehen nicht beim Prozentsatz, sondern bei Ausschlüssen und beim Antrag.
Fehlende Zähne
Zähne, die bei Vertragsschluss fehlen und noch nicht ersetzt sind, sind in der Regel nicht versichert. Ausnahmen gelten häufig für Weisheitszähne und für Lücken, die kieferorthopädisch geschlossen wurden. Die Annahmeregeln gehen weit auseinander: Manche Tarife versichern bis zu drei fehlende Zähne mit, andere bis zu fünf gegen Zuschlag, andere schließen ab vier fehlenden Zähnen einen Vertrag ganz aus.
Angeratene und laufende Behandlungen
Was der Zahnarzt vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen hat, ist nicht versichert. Mehr: Laufende Behandlung und Zahnzusatzversicherung.
Gesundheitsfragen ehrlich beantworten
Typische Gesundheitsfragen betreffen fehlende Zähne, vorhandenen Zahnersatz, Parodontitis und geplante Behandlungen. Sie müssen nur Fragen beantworten, die der Versicherer in Textform stellt (§ 19 Abs. 1 VVG). Unrichtige Angaben haben aber Folgen: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer zurücktreten, sonst kündigen oder den Vertrag anpassen. Diese Rechte bestehen in der Krankenversicherung bis zu drei Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist bis zu zehn Jahre (§§ 21, 194 VVG). Die Verbraucherzentrale nennt Zahnzustand, Parodontitis, fehlende Zähne und Alter als häufige Gründe für Ablehnung oder Einschränkung. Für Menschen mit größeren Vorschäden gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen, die dafür bereits fehlende Zähne und angeratene Behandlungen in der Regel trotzdem ausschließen.
Nicht medizinisch notwendige Leistungen
Die Versicherung zahlt für medizinisch notwendige Heilbehandlung „im vereinbarten Umfang” (§ 192 Abs. 1 VVG). Rein kosmetische Maßnahmen sind nur versichert, wenn der Tarif sie ausdrücklich nennt. Stehen die Kosten in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung, muss der Versicherer insoweit nicht zahlen (§ 192 Abs. 2 VVG). Eine Übersicht aller Ausschlüsse: Wann die Zahnzusatzversicherung nicht zahlt.
Ablauf: vom Heil- und Kostenplan bis zur Erstattung
Bei Zahnersatz läuft die Erstattung in festen Schritten. Wer die Reihenfolge einhält, vermeidet die häufigsten Streitfälle.
- Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Der Zahnarzt erstellt vor der Behandlung kostenfrei einen Plan mit Befund, Regelversorgung, geplanter Versorgung und Kosten (§ 87 Abs. 1a SGB V). Was in den einzelnen Feldern steht, erklärt der Ratgeber Heil- und Kostenplan.
- Kasse bewilligt den Festzuschuss. Der Plan geht elektronisch an die Kasse. Die Genehmigung dauert laut KZBV in der Regel wenige Tage, mit Gutachten bis zu sechs Wochen. Das Bewilligungsdatum entscheidet, ob die Sätze von 2026 oder ab 2027 gelten.
- Plan bei der Zusatzversicherung einreichen. Vor Behandlungen, die voraussichtlich mehr als 2.000 Euro kosten, können Sie in Textform eine Auskunft über den Versicherungsschutz verlangen. Der Versicherer muss binnen vier Wochen antworten, bei dringlicher Behandlung binnen zwei Wochen. Antwortet er nicht, wird die medizinische Notwendigkeit vermutet (§ 192 Abs. 8 VVG). Die KZBV empfiehlt, die Zusatzversicherung vorab zu informieren.
- Behandlung innerhalb von sechs Monaten. Die Bewilligung der Kasse gilt ein halbes Jahr. Ändert sich die Planung, braucht es einen neuen Antrag.
- Rechnung einreichen. Nach der Behandlung reichen Sie Rechnung und Nachweis der Kassenleistung ein. Manche Versicherer nehmen Rechnungen auch per App an. Mehr: Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung einreichen.
Für den Zahnersatz selbst übernimmt der Zahnarzt eine Gewähr von zwei Jahren (§ 136a Abs. 4 SGB V). Ihre Rechte bei Mängeln: Zahnersatz Garantie und Gewährleistung.
Was der Stichtag 2027 für laufende Planungen bedeutet
Steht bei Ihnen ohnehin Zahnersatz an, kann es sich lohnen, den Heil- und Kostenplan so zu planen, dass er noch 2026 bewilligt wird. Dann gelten die alten Sätze, und der Zahnersatz muss innerhalb von sechs Monaten eingegliedert werden. Eine neu abgeschlossene Zahnersatzversicherung hilft bei einer schon geplanten Behandlung allerdings nicht, weil angeratene Behandlungen ausgeschlossen sind. Ob eine Behandlung medizinisch vorgezogen werden sollte, entscheiden Sie mit Ihrem Zahnarzt, nicht nach dem Kalender.
Was eine Zahnersatzversicherung kostet
Der Beitrag hängt vor allem von Eintrittsalter, Leistungsumfang und Kalkulationsart ab. Konkrete Zahlen mit Quelle liefert die Stiftung Warentest vom August 2026, die 278 Tarife untersucht hat:
| Kundentyp laut Stiftung Warentest | Monatsbeitrag (43-jährige Modellkunden) | pro Jahr |
|---|---|---|
| Testsieger „Rundum sorglos” | 25 bis 58 € | 300 bis 696 € |
| „Gut und günstig” | höchstens 29 € | höchstens 348 € |
| sehr guter Basisschutz | ab 6 € | ab 72 € |
Rund drei Viertel der Tarife sind laut Stiftung Warentest nach Art der Schadenversicherung kalkuliert, dort steigt der Beitrag in der Regel mit dem Alter. Bei etwa einem Viertel richtet sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter, weil Alterungsrückstellungen gebildet werden. Mehr dazu: Was kostet eine Zahnzusatzversicherung im Monat? und Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung.
Ob sich die Beiträge für Sie rechnen, hängt davon ab, wann und wie viel Zahnersatz Sie brauchen. Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie haben 35- bis 44-Jährige im Mittel 26,6 eigene Zähne, 65- bis 74-Jährige noch 19,3. Zahnersatz wird also vor allem in der zweiten Lebenshälfte fällig. Wie Sie Beiträge und mögliche Erstattungen gegenüberstellen, zeigt der Ratgeber Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?.
Welche Arten von Zahnersatzversicherung es gibt
Unter dem Begriff laufen unterschiedliche Produkte:
- Reine Zahnersatz-Tarife. Sie leisten nur für Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate und meist Inlays. Sie sind günstiger, zahlen aber nichts für Zahnreinigung oder Wurzelbehandlung.
- Kombi-Tarife. Sie verbinden Zahnersatz mit Zahnbehandlung und Prophylaxe. Leistungen zum Zahnerhalt sind laut Verbraucherzentrale oft gedeckelt, zum Beispiel auf 100 Euro im Jahr für die Zahnreinigung, und sollten nicht das Hauptkriterium sein.
- Tarife über die Krankenkasse. Krankenkassen vermitteln Zusatzversicherungen von Partnerversicherern, teils mit Rabatt. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Kasse dabei nur vermittelt und Vorzugskonditionen bei einem Kassenwechsel entfallen können.
- Sofort- und Spezialtarife. Sie verzichten auf Gesundheitsfragen oder leisten bei laufenden Behandlungen, zahlen dann aber meist feste Zuschüsse wie die Verdopplung des Festzuschusses.
Privatversicherte können laut Stiftung Warentest keine Zahnzusatzversicherung abschließen. Bessere Zahnleistungen erreichen sie über ihren PKV-Tarif. Mehr: Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte.
Für wen sich eine Zahnersatzversicherung eignet und für wen nicht
Eine Zahnersatzversicherung ist eine Versicherung gegen große Rechnungen, kein Sparvertrag. Sie passt eher, wenn:
- Ihre Zähne heute gesund sind und nichts angeraten ist,
- Sie im Fall der Fälle mehr als die Regelversorgung möchten, etwa Implantate oder Vollkeramik,
- eine Rechnung von mehreren Tausend Euro Sie finanziell stark belasten würde,
- Sie Mitte 30 bis Anfang 40 sind. Ab diesem Alter wird Zahnersatz laut Verbraucherzentrale statistisch wahrscheinlicher.
Weniger sinnvoll ist sie, wenn:
- Ihnen die Regelversorgung reicht. Dann zahlen Sie 2026 höchstens 40 Prozent, ab 2027 höchstens 50 Prozent der Regelkosten selbst.
- Sie ein sehr geringes Einkommen haben. Dann erhalten Sie als Härtefall 100 Prozent der Regelversorgung. Die Grenze liegt 2026 bei 1.582 Euro brutto im Monat für Alleinstehende und 2.175,25 Euro mit einem Angehörigen (BMG). Die Stiftung Warentest rät Menschen mit sehr geringen Einkünften eher von einer Zahnzusatzversicherung ab. Mehr: Zahnersatz bei Bürgergeld und Härtefall.
- schon umfangreiche Behandlungen anstehen. Dann helfen eher Finanzierung oder eine Zweitmeinung.
Ältere Menschen finden spezielle Hinweise in den Ratgebern ab 60 und ab 70. Die grundsätzliche Abwägung steht im Ratgeber Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?.
Checkliste: So prüfen Sie einen Zahnersatz-Tarif
Diese Punkte sollten Sie vor dem Abschluss in den Tarifbedingungen finden. Die Werte in Klammern sind Maßstäbe von Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale.
- Bezugsgröße: Prozent der Rechnung inklusive Kassenleistung (Typ A), Prozent des Eigenanteils (Typ B) oder fester Zuschuss (Typ C)?
- Höhe: Wie viel Prozent bleiben zusammen mit der Kasse übrig? (VZ: gute Tarife 80 bis 95 Prozent)
- Anrechnung der Kassenleistung: tatsächlich gezahlter Zuschuss oder Höchstbonus?
- Ohne Bonusheft: Sinkt der Prozentsatz, wenn Sie kein Bonusheft haben?
- GOZ-Grenze: Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz?
- Laborkosten: Gibt es ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
- Zahnstaffel: Wie hoch in den ersten Jahren, wie lange, entfällt sie bei Unfall? (SW bewertet bis 1.500 Euro je Jahr in den ersten sechs Jahren)
- Dauerhafte Jahresgrenze: Keine oder sehr hoch? (SW: unter 2.000 Euro je Jahr höchstens „ausreichend”)
- Implantate: Höchstzahl (SW: mindestens zehn über die Laufzeit), Grenzen pro Implantat, Knochenaufbau eingeschlossen?
- Wartezeit: keine oder kurz (gesetzlich höchstens acht Monate)?
- Fehlende Zähne: Wie viele dürfen fehlen, mit oder ohne Zuschlag?
- Kündigungsverzicht: Verzichtet der Versicherer in den ersten drei Jahren auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
- Schlichtung: Ist der Versicherer beim kostenlosen PKV-Ombudsmann? (SW zieht sonst 0,5 Notenpunkte ab)
Die vollständigen Kriterien mit Fundstellen im Kleingedruckten erklärt Worauf achten beim Abschluss?. Einen Testüberblick bietet Stiftung Warentest: Zahnzusatzversicherung im Vergleich.
Häufig gestellte Fragen zur Zahnersatzversicherung
Was zahlt eine Zahnersatzversicherung?
Sie zahlt einen Teil der Kosten für Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate und meist auch Inlays, die nach dem Festzuschuss der Krankenkasse übrig bleiben. Wie viel, regelt der Tarif. Gute Tarife erstatten laut Verbraucherzentrale zusammen mit der Kasse 80 bis 95 Prozent der Rechnung, manche 100 Prozent. Einfache Tarife verdoppeln nur den Festzuschuss. In den ersten Jahren begrenzt meist eine Zahnstaffel die Erstattung.
Welche Arten von Zahnzusatzversicherungen gibt es?
Es gibt reine Zahnersatz-Tarife, Kombi-Tarife mit Zahnbehandlung und Prophylaxe sowie Tarife, die Krankenkassen über Partnerversicherer vermitteln. Entscheidender als der Name ist das Erstattungsmodell: ein Prozentsatz der Rechnung inklusive Kassenleistung, ein Prozentsatz des Eigenanteils oder ein fester Zuschuss wie die Verdopplung des Festzuschusses.
Was für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse?
Die Kasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss für die Regelversorgung, etwa eine Metallkrone, eine Metallbrücke oder eine Modellgussprothese. Für Heil- und Kostenpläne, die bis 31.12.2026 bewilligt werden, sind es 60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Ab 01.01.2027 bewilligt sind es 50, 60 oder 65 Prozent. Implantate selbst zahlt die Kasse nicht, wohl aber den Festzuschuss für die Lücke.
Was ändert sich 2027 beim Zahnersatz für Versicherte?
Für Festzuschüsse, die ab dem 01.01.2027 bewilligt werden, gelten 50 statt 60 Prozent, mit 5 Jahren Bonusheft 60 statt 70 und mit 10 Jahren 65 statt 75 Prozent. Der Härtefall bleibt bei 100 Prozent. Für einen fehlenden Zahn sinkt der Zuschuss im Rechenbeispiel um 92,16 Euro je Stufe. Die genauen Euro-Beträge 2027 legt der G-BA bis zum 30.11.2026 fest.
Gibt es eine Zahnersatzversicherung, die sofort zahlt?
Viele Tarife verzichten auf eine Wartezeit. Das gilt aber nur für Befunde, die nach Vertragsschluss erstmals festgestellt werden. Was der Zahnarzt schon angeraten oder begonnen hat, ist nicht versichert. Außerdem begrenzt die Zahnstaffel die Erstattung in den ersten Jahren, oft auf wenige Hundert bis wenige Tausend Euro pro Jahr.
Wann wird eine Zahnzusatzversicherung abgelehnt?
Versicherer lehnen ab oder schränken ein, wenn bereits Behandlungen angeraten oder begonnen sind, wenn mehrere Zähne fehlen, bei Parodontitis oder umfangreichem vorhandenem Zahnersatz. Die Grenzen unterscheiden sich stark: Manche Tarife nehmen bis zu drei oder fünf fehlende Zähne mit Zuschlag an, andere schließen ab vier fehlenden Zähnen aus.
Werden fehlende Zähne mitversichert?
In der Regel nicht. Zähne, die bei Vertragsschluss fehlen und noch nicht ersetzt sind, sind meist vom Schutz ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag versicherbar. Ausnahmen gelten häufig für Weisheitszähne und kieferorthopädisch geschlossene Lücken. Fehlende Zähne müssen Sie im Antrag angeben, wenn danach gefragt wird.
Gibt es eine Zahnersatzversicherung mit 100 Prozent Kostenübernahme?
Ja, einzelne Tarife erstatten zusammen mit der Kasse 100 Prozent. Die Zahl gilt aber nur innerhalb der Bedingungen: bis zum vereinbarten GOZ-Satz, ohne Preis- und Leistungsverzeichnis für Laborkosten, nach Ablauf der Zahnstaffel und nur für versicherte Zähne. In den ersten Jahren liegt die tatsächliche Erstattung fast immer darunter.
Warum gibt es keine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte?
Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Privatversicherte haben Zahnleistungen in ihrem PKV-Tarif. Laut Stiftung Warentest können sie deshalb keine Zahnzusatzversicherung abschließen. Bessere Zahnleistungen sind bei ihnen über einen Tarifwechsel innerhalb der PKV möglich.
Was kostet eine Zahnersatzversicherung im Monat?
Das hängt vor allem von Alter und Leistung ab. Bei der Stiftung Warentest (August 2026) zahlten 43-jährige Modellkunden für einen der Testsieger 25 bis 58 Euro im Monat. Sehr guten Basisschutz gab es ab 6 Euro, die Gruppe Gut und günstig lag bei höchstens 29 Euro. Bei den meisten Tarifen steigt der Beitrag mit dem Alter.
Fazit: Das Erstattungsmodell entscheidet, nicht die Werbezahl
Die Krankenkasse zahlt bei Zahnersatz einen festen Zuschuss für die einfache Versorgung. Ab 2027 wird er für neu bewilligte Pläne kleiner. Eine Zahnersatzversicherung schließt die Lücke nur dann zuverlässig, wenn sie einen Prozentsatz der gesamten Rechnung zahlt, bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz erstattet, Laborkosten nicht über eine Preisliste begrenzt und Implantate samt Knochenaufbau ohne enge Obergrenzen abdeckt. Tarife, die nur den Festzuschuss verdoppeln, verlieren durch die Kürzung zusätzlich an Wert.
Rechnen Sie in den ersten Jahren mit der Zahnstaffel, beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig und holen Sie vor größeren Behandlungen eine schriftliche Leistungsauskunft ein. Wenn Sie unsicher sind, welcher Tarif zu Ihren Zähnen passt, prüfen wir die Bedingungen gern mit Ihnen.
Quellen
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 55 Leistungsanspruch (Festzuschüsse) – Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 87 Abs. 1a Heil- und Kostenplan – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 136a Abs. 4 Gewährleistung Zahnersatz – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29.07.2026 – Bundesgesetzblatt (recht.bund.de)
- Gesundheitsreform 2026/2027: Zusammenfassung – Techniker Krankenkasse, Stand 2026 (tk.de)
- Festzuschuss-Richtlinie, Beschluss vom 05.12.2025, in Kraft 01.01.2026 – Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)
- Zahnersatz-Richtlinie, zuletzt geändert 18.02.2016 – Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)
- Abrechnungshilfe Festzuschüsse 2026 – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, 2026 (kzbv.de)
- Festzuschüsse zum Zahnersatz – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Stand 2026 (kzbv.de)
- Zahnersatz: vom Antrag bis zur Abrechnung – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Stand 2026 (kzbv.de)
- Zahnärztliche Behandlung und Härtefallregelung – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 2026 (bundesgesundheitsministerium.de)
- Versicherungsvertragsgesetz, § 192 Vertragstypische Leistungen des Versicherers – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Versicherungsvertragsgesetz, § 197 Wartezeiten – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Versicherungsvertragsgesetz, §§ 19, 21 Anzeigepflicht und Ausübung der Rechte – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) – Verband der Privaten Krankenversicherung, Stand Juni 2024 (privat-patienten.de)
- PKV-Ombudsmann – Verband der Privaten Krankenversicherung, Stand 2026 (pkv.de)
- Zahnzusatzversicherung: Risiken und Vorteile – Verbraucherzentrale, Stand 23.07.2026 (verbraucherzentrale.de)
- Zahnzusatzversicherungen: Lohnt sich ein Abschluss? – Verbraucherzentrale, Stand 21.02.2024 (verbraucherzentrale.de)
- Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung – Verbraucherzentrale, Stand 19.08.2025 (verbraucherzentrale.de)
- 10 Tipps: So sparen Sie Geld beim Zahnersatz – Verbraucherzentrale, Stand 16.05.2025 (verbraucherzentrale.de)
- Brücke, Krone, Implantat: Welche Unterschiede gibt es beim Zahnersatz? – Verbraucherzentrale, Stand 01.07.2024 (verbraucherzentrale.de)
- Mehr Zuschuss beim Zahnersatz – Verbraucherzentrale Thüringen, Stand 26.01.2026 (vzth.de)
- Zahnzusatzversicherungen im Vergleich (Methodik, Modellversorgungen, Beiträge) – Stiftung Warentest, 12.08.2026 (test.de)
- Wöstmann B et al.: Tooth loss and denture status. Results of the 6th German Oral Health Study (DMS 6) – Quintessence International 2025 (pubmed.ncbi.nlm.nih.gov)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder zahnärztliche Beratung. Maßgeblich sind allein die Versicherungs- und Tarifbedingungen Ihres Vertrags. Die Rechenbeispiele beruhen auf offengelegten Annahmen (Rechnungsbeträge, Modelltarife). Die Werte für 2027 sind Rechenbeispiele mit den Festzuschuss-Beträgen 2026, weil der Gemeinsame Bundesausschuss die Euro-Beträge 2027 erst bis zum 30.11.2026 festsetzt. Stand: Oktober 2026

Geschrieben von
Gründer und Inhaber von ZahnzusatzPlus, Versicherungsmakler nach § 34d GewO mit 9 Jahren Erfahrung in der Versicherungs- und Finanzbranche. Schreibt über Tarife, Leistungen und Fallstricke der Zahnzusatzversicherung. So arbeitet unsere Redaktion
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