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Manchmal kommt der Zahnarztbesuch für Eltern überraschend und unangenehm: Statt der erhofften Hilfe wird eine Behandlung empfohlen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht abdeckt.
Sie möchten Ihrem Kind nur das Beste bieten, ohne dabei finanzielle Sorgen zu haben – doch gerade kieferorthopädische Maßnahmen wie Zahnspangen gehören zu den häufigsten Eingriffen, die oft mit erheblichen Kosten verbunden sind.
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Fragen & Antworten
Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Leistungen abdeckt, die über den Grundschutz der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Dazu zählen unter anderem hochwertiger Zahnersatz, Implantate, Keramikfüllungen, professionelle Zahnreinigung und kieferorthopädische Behandlungen. Je nach Tarif werden bis zu 100 % der Kosten erstattet.
Brauche ich wirklich eine Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Zahnersatz nur den sogenannten Festzuschuss – in der Regel etwa 60–75 % der Regelversorgung. Bei hochwertigen Versorgungen wie Implantaten oder Keramikkronen bleiben schnell mehrere Tausend Euro Eigenanteil. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke und schützt Sie vor unerwartet hohen Kosten.
Welche Leistungen deckt eine Zahnzusatzversicherung ab?
Das hängt vom gewählten Tarif ab. Typische Leistungsbereiche sind Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen), Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzelbehandlungen), Zahnreinigung und Prophylaxe sowie Kieferorthopädie. Hochwertige Tarife übernehmen bis zu 100 % in allen Bereichen.
Ab welchem Alter ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich gilt: Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto günstiger ist der monatliche Beitrag. Schon ab dem jungen Erwachsenenalter ist ein Abschluss empfehlenswert, da Behandlungen wie Füllungen oder Zahnkorrekturen auch früh anfallen können. Aber auch mit 50+ lohnt sich eine Versicherung, da gerade dann teure Zahnersatzbehandlungen häufiger werden.
Was bedeutet Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung?
Viele Tarife sehen eine Wartezeit von 3 bis 8 Monaten vor, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Das bedeutet: Behandlungen, die in diesen Zeitraum fallen, werden nicht erstattet. Es gibt allerdings auch Tarife ohne Wartezeit – diese sind besonders interessant, wenn eine Behandlung bereits absehbar ist.
Was ist ZahnzusatzPlus?
ZahnzusatzPlus ist ein Informations- und Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen. Wir helfen Verbrauchern in Deutschland, den passenden Zahnschutz zu finden – durch fundierte Ratgeber-Artikel, transparente Tarifvergleiche und persönliche Beratung.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung im Monat?
Die monatlichen Beiträge hängen von Ihrem Alter, dem gewählten Tarif und dem Leistungsumfang ab. Junge Erwachsene erhalten guten Schutz bereits ab ca. 5–15 € im Monat. Für umfassende Premium-Tarife mit hoher Erstattung liegen die Beiträge je nach Alter bei 20–50 € monatlich.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz?
Die Kasse zahlt einen Festzuschuss, der sich an der sogenannten Regelversorgung orientiert. Das sind in der Regel etwa 60 % der Kosten für die einfachste Standardlösung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Zuschuss auf bis zu 75 %. Bei hochwertigen Versorgungen wie Implantaten oder Keramikkronen deckt die Kasse jedoch nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten.
Wie viel kann ich mit einer Zahnzusatzversicherung sparen?
Das hängt von der Behandlung ab. Ein Beispiel: Ein einzelnes Implantat kostet zwischen 1.800 und 3.500 €. Die Kasse zahlt davon nur ca. 500 €. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung werden bis zu 100 % der Restkosten übernommen – das sind im besten Fall über 3.000 € Ersparnis pro Implantat.
Werden bereits laufende Behandlungen erstattet?
In der Regel nein. Behandlungen, die vor Abschluss der Versicherung begonnen oder bereits vom Zahnarzt angeraten wurden, sind bei den meisten Tarifen ausgeschlossen. Deshalb ist es sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung frühzeitig abzuschließen – bevor akuter Bedarf entsteht.
Was bedeutet Erstattung nach GOZ, GKV und Festzuschuss?
Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ist die Grundlage für private Zahnarztrechnungen. Tarife, die nach GOZ erstatten, übernehmen auch höhere Honorarsätze. Der GKV-Festzuschuss ist der Anteil, den die gesetzliche Kasse zahlt. Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten die Differenz zwischen Festzuschuss und den tatsächlichen Kosten – idealerweise zu 100 %.
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung auch mit bestehenden Zahnproblemen abschließen?
Ja, ein Abschluss ist in vielen Fällen auch mit bestehenden Zahnproblemen möglich. Einige Tarife arbeiten mit Gesundheitsfragen, andere verzichten komplett darauf. Wichtig: Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wir helfen Ihnen gerne, den passenden Tarif für Ihre Situation zu finden.
Gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen?
Ja, es gibt mehrere Tarife auf dem Markt, die komplett auf Gesundheitsfragen verzichten. Diese sind besonders interessant, wenn Sie Vorerkrankungen oder bestehende Zahnprobleme haben. Allerdings gelten hier oft höhere Wartezeiten oder Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren.
Kann ich meine Zahnzusatzversicherung wechseln?
Ja. Die meisten Zahnzusatzversicherungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Ein Wechsel zu einem besseren Tarif ist jederzeit möglich. Beachten Sie dabei, dass beim neuen Tarif erneut Wartezeiten gelten können.
Wie schnell bin ich nach dem Abschluss versichert?
Das hängt vom Tarif ab. Bei Tarifen mit Wartezeit dauert es in der Regel 3 bis 8 Monate, bis Leistungen beansprucht werden können. Tarife ohne Wartezeit bieten sofortigen Schutz – allerdings gelten hier oft Leistungsbegrenzungen in den ersten ein bis zwei Jahren, sogenannte Zahnstaffeln.
Was ist eine Zahnstaffel?
Eine Zahnstaffel begrenzt die maximale Erstattung in den ersten Vertragsjahren. Typisch ist zum Beispiel: maximal 1.000 € im ersten Jahr, 2.000 € in den ersten zwei Jahren und so weiter. Nach Ablauf der Staffel – meist nach 3 bis 5 Jahren – steht dann die volle Erstattungssumme ohne Begrenzung zur Verfügung.