Zahnzusatzversicherung und Bonusheft: Was das Bonusheft bei Kasse und Versicherung bringt, was ohne gilt und was sich 2027 ändert
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Zahnzusatzversicherung können Sie ohne Bonusheft abschließen. Das Bonusheft erhöht nur den Festzuschuss der Krankenkasse: 2026 von 60 auf 70 Prozent (5 Jahre) oder 75 Prozent (10 Jahre) der Regelversorgung.
- Für Festzuschüsse, die ab dem 01.01.2027 bewilligt werden, gelten 50, 60 oder 65 Prozent. Der Abstand zwischen den Stufen bleibt gleich, der Bonus ist in Euro also ähnlich viel wert. Härtefälle bekommen weiter 100 Prozent.
- Ob das Bonusheft mit Zusatzversicherung noch etwas bringt, hängt vom Tarif ab. Bei 90 oder 100 Prozent einschließlich Kassenleistung bringt es nichts. Bei Verdopplungstarifen, Tarifen mit Bonus-Staffel und Tarifen, die den Höchstbonus anrechnen, bringt es im Rechenbeispiel für ein Implantat 138 bis 300 Euro.
- Eine einmalige, begründete Lücke im Zehn-Jahres-Zeitraum kostet den großen Bonus nicht. Laut Bundessozialgericht (28.05.2026) haben Sie dann einen Anspruch, die Kasse hat kein Ermessen.
- Teuer wird es, wenn die Kasse gar nicht zahlt, etwa ohne genehmigten Heil- und Kostenplan. Viele Tarife ziehen dann pauschal 20 bis 40 Prozent der Rechnung als fiktive Kassenleistung ab.

Inhaltsverzeichnis
- Die Kurzantwort: Bonusheft und Zahnzusatzversicherung
- So wirkt das Bonusheft bei der Krankenkasse
- Lücke im Bonusheft: die Regel für 2020 und das BSG-Urteil von 2026
- Kürzung 2027: Was sich am Bonus ändert
- Wie Zahnzusatzversicherungen das Bonusheft berücksichtigen
- Was das Bonusheft mit Zusatzversicherung in Euro bringt
- Zahnzusatzversicherung ohne Bonusheft: Darauf sollten Sie achten
- Wenn die Kasse gar nichts zahlt: fiktive Vorleistung
- Ablauf: Bonusheft, Heil- und Kostenplan und Erstattung
- Härtefall: Bonus ohne Bedeutung, Zusatzversicherung oft auch
- Entscheidungstabelle: Was in Ihrer Situation zählt
- Checkliste: Bonusheft und Zusatzversicherung richtig nutzen
- Häufig gestellte Fragen zu Bonusheft und Zahnzusatzversicherung
- Fazit: Das Bonusheft gehört der Kasse, nützt aber oft auch beim Tarif
- Quellen
Für eine Zahnzusatzversicherung brauchen Sie kein Bonusheft. Das Bonusheft erhöht den Festzuschuss der Krankenkasse, 2026 von 60 auf 70 oder 75 Prozent der Regelversorgung, für ab dem 01.01.2027 bewilligte Festzuschüsse von 50 auf 60 oder 65 Prozent. Ob es Ihnen mit Zusatzversicherung noch Geld bringt, hängt vom Tarifmodell ab: Bei Tarifen, die 90 oder 100 Prozent einschließlich Kassenleistung erstatten, bringt es nichts. Bei Verdopplungstarifen, Tarifen mit Bonus-Staffel und Tarifen, die den Höchstbonus anrechnen, bringt es im Rechenbeispiel für ein Implantat 138 bis 300 Euro.
Dieser Ratgeber erklärt das Zusammenspiel von Bonusheft und Zahnzusatzversicherung. Sie erfahren, welche Tarife das Bonusheft berücksichtigen (mit Zitaten aus öffentlichen Versicherungsbedingungen), was eine Lücke kostet und was die Kürzung 2027 für Ihre Erstattung bedeutet. Wie hoch der Kassenzuschuss für einzelne Befunde ist, lesen Sie im Ratgeber Festzuschuss für Zahnersatz. Was Sie tun können, wenn das Heft weg ist, steht unter Bonusheft verloren.
Die Kurzantwort: Bonusheft und Zahnzusatzversicherung
Das Bonusheft gehört zur gesetzlichen Krankenkasse, nicht zur Zusatzversicherung. Es ist der Nachweis, dass Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolle waren. Die Kasse zahlt dann beim Zahnersatz einen höheren Festzuschuss (§ 55 Abs. 1 SGB V). Die Zusatzversicherung zahlt nach ihren eigenen Bedingungen.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Brauche ich ein Bonusheft, um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen? | Nein. Gefragt wird nach Zahnzustand, fehlenden Zähnen und geplanten Behandlungen, nicht nach dem Bonusheft. |
| Zahlt die Versicherung ohne Bonusheft weniger? | Bei den meisten Tarifen nicht. Einige Tarife haben eine Bonus-Staffel und zahlen mit Vorsorgenachweis einen höheren Prozentsatz. |
| Bringt mir das Bonusheft mit Versicherung noch etwas? | Je nach Tarif null bis mehrere hundert Euro je Zahnersatz, siehe Rechenbeispiele unten. |
| Muss ich das Bonusheft bei der Versicherung einreichen? | Meist nicht. Die Versicherung sieht den Bonus im Festzuschuss auf dem Heil- und Kostenplan. |
| Was ändert sich 2027? | Die Kasse zahlt 10 Prozentpunkte weniger auf jeder Stufe. Je nach Tarif fängt die Versicherung das auf oder nicht. |
So wirkt das Bonusheft bei der Krankenkasse
Die Kasse zahlt beim Zahnersatz keinen Anteil Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag je Befund, den Festzuschuss. Er richtet sich nach den Kosten der Regelversorgung, also der einfachen, ausreichenden Standardversorgung. Das Bonusheft erhöht den Prozentsatz dieses Betrags:
| Stufe | Voraussetzung | Festzuschuss 2026 | Bewilligung ab 01.01.2027 |
|---|---|---|---|
| ohne Bonus | keine | 60 % | 50 % |
| kleiner Bonus | 5 Jahre regelmäßig untersucht, Gebiss lässt regelmäßige Pflege erkennen | 70 % | 60 % |
| großer Bonus | 10 Kalenderjahre ohne Unterbrechung untersucht | 75 % | 65 % |
| Härtefall | geringes Einkommen oder bestimmte Sozialleistungen | 100 % | 100 % |
Quellen: § 55 SGB V in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 22.
In Euro sieht das für zwei häufige Befunde so aus. Die Beträge für 2026 stammen aus der Abrechnungshilfe Festzuschüsse 2026 der KZBV. Die Werte für 2027 sind ein Rechenbeispiel: die Beträge von 2026 mit den neuen Sätzen. Die echten Beträge 2027 legt der G-BA bis 30.11.2026 fest.
| Befund | ohne Bonus | 5 Jahre | 10 Jahre | Härtefall | Bonus wert (10 Jahre) |
|---|---|---|---|---|---|
| Krone, Zahn weitgehend zerstört (1.1), 2026 | 239,03 € | 278,87 € | 298,79 € | 398,39 € | 59,76 € |
| Krone (1.1), Rechenbeispiel 2027 | 199,20 € | 239,03 € | 258,95 € | 398,39 € | 59,75 € |
| Einzelzahnlücke (2.1), 2026 | 552,96 € | 645,12 € | 691,20 € | 921,60 € | 138,24 € |
| Einzelzahnlücke (2.1), Rechenbeispiel 2027 | 460,80 € | 552,96 € | 599,04 € | 921,60 € | 138,24 € |
Schließen Sie eine Einzelzahnlücke mit einem Implantat, zahlt die Kasse den Festzuschuss für die Situation vor dem Implantat, in der Regel also den Befund 2.1. Für das Implantat selbst zahlt sie nichts. Der Festzuschuss ist unabhängig davon, ob Sie Metall, Keramik oder ein Implantat wählen. Darum steigt Ihr Eigenanteil mit jeder höherwertigen Versorgung. Der Bonus macht ihn nur ein Stück kleiner.
Welche Jahre zählen?
Maßgeblich sind die Jahre vor Beginn der Behandlung. Das Bundessozialgericht rechnet ab der Aufstellung des Heil- und Kostenplans (BSG, Urteil vom 28.05.2026, B 1 KR 22/25 R). Das Jahr, in dem der Plan erstellt wird, zählt nicht mit.
| Heil- und Kostenplan im Jahr | kleiner Bonus braucht | großer Bonus braucht |
|---|---|---|
| 2026 | 2021 bis 2025 | 2016 bis 2025 |
| 2027 | 2022 bis 2026 | 2017 bis 2026 |
Wer in diesem Jahr noch nicht beim Zahnarzt war, sollte die Kontrolle bis zum 31.12. nachholen. Sonst fehlt 2026 bei einem Plan im Jahr 2027 oder später.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Ab 18 Jahren: mindestens eine zahnärztliche Untersuchung je Kalenderjahr.
- 6 bis 17 Jahre: die Untersuchung der Individualprophylaxe einmal je Kalenderhalbjahr (§ 22 Abs. 1 SGB V), im Bonusheft also zwei Stempel pro Jahr.
- Gebisszustand: Zusätzlich muss Ihr Gebiss regelmäßige Zahnpflege erkennen lassen. Das beurteilt die Praxis.
Für Familien heißt das: Ein lückenlos geführtes Kinder-Bonusheft zählt später mit. Wer mit 23 eine Krone braucht, kann den großen Bonus schon haben, wenn die Halbjahrestermine als Jugendlicher und die Jahrestermine ab 18 lückenlos sind.
Was als Untersuchung zählt
Für den Bonus zählt die zahnärztliche Untersuchung, die normale Kontrolle. Eine professionelle Zahnreinigung ersetzt sie nicht, wenn dabei keine zahnärztliche Untersuchung stattfindet. Viele Praxen legen beides auf einen Termin.
Weniger bekannt: Die Untersuchung muss nicht zwingend bei einem Kassenzahnarzt stattfinden. Das hat das Bundessozialgericht im genannten Urteil festgehalten. Wer zeitweise bei einer Privatpraxis zur Kontrolle war, sollte sich die Untersuchung bescheinigen lassen. Wie oft eine Kontrolle medizinisch sinnvoll ist, erklärt der Ratgeber Zahnarzt-Kontrolltermin.
Lücke im Bonusheft: die Regel für 2020 und das BSG-Urteil von 2026
Eine fehlende Untersuchung kostet nicht automatisch den Bonus. Das Gesetz kennt zwei Ausnahmen, und das Bundessozialgericht hat die zweite im Mai 2026 deutlich zugunsten der Versicherten ausgelegt.
Ausnahme 1: das Jahr 2020. Wer 2020 wegen der Pandemie nicht beim Zahnarzt war, verliert weder den kleinen noch den großen Bonus. Eine Begründung ist nicht nötig (§ 55 Abs. 1 Satz 6 SGB V, KZBV). Das gilt auch nach der Reform 2027 weiter.
Ausnahme 2: eine einmalige, begründete Lücke beim großen Bonus. Fehlt in zehn Kalenderjahren genau eine Untersuchung und gab es dafür einen triftigen Grund, bekommen Sie trotzdem den höchsten Satz (§ 55 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Was das konkret heißt, hat das Bundessozialgericht am 28.05.2026 entschieden. Die Klägerin hatte einen Kontrolltermin am 24.11.2022, erkrankte kurz vorher und bekam 2022 keinen neuen Termin mehr. Die Kasse wollte nur 60 statt 75 Prozent zahlen und verlor.
Das Urteil im Überblick:
- Anspruch statt Ermessen: Liegt ein begründeter Ausnahmefall vor, muss die Kasse den höchsten Festzuschuss bewilligen. Ältere Ratgeber und Broschüren, die noch von einem Ermessen der Kasse sprechen, sind überholt.
- Das Jahr der Lücke ist egal: Die Lücke darf auch in den letzten fünf Jahren liegen. Den kleinen Bonus brauchen Sie dafür nicht.
- Was ein Ausnahmefall ist: ein nicht vorhersehbarer Umstand, der den schon vereinbarten Termin verhindert, etwa eine schwerwiegende Erkrankung oder die Sorge für nahe Angehörige.
- Sie dürfen das Kalenderjahr ausschöpfen: Ein Termin im Dezember ist erlaubt. Er muss nur so gelegt sein, dass er bei normalem Verlauf stattgefunden hätte.
- Sie müssen sich um einen Ersatztermin bemühen, aber nicht zu einer fremden Praxis wechseln.
- Kein Zusammenhang nötig: Ob die Lücke etwas mit dem Zahnersatz zu tun hat, spielt keine Rolle.
So gehen Sie vor: Reichen Sie zusammen mit dem Heil- und Kostenplan eine kurze Begründung mit Belegen bei der Kasse ein, etwa Terminbestätigung, Krankmeldung oder Bescheinigung über einen Klinikaufenthalt. Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG) und sich auf das Urteil B 1 KR 22/25 R berufen. Für den kleinen Bonus gibt es diese Ausnahme nicht. Fehlt ein Jahr innerhalb der letzten fünf Jahre und erfüllen Sie den großen Bonus nicht, bleibt es bei 60 Prozent (ab Bewilligung 2027: 50 Prozent).
Fehlt nur der Stempel? Waren Sie beim Zahnarzt, hat die Praxis aber nicht gestempelt, kann sie die Untersuchung aus der Patientenkartei nachtragen (KZBV). Das geht nur bei der Praxis, die untersucht hat. Ob sie dafür eine Gebühr nimmt, entscheidet sie selbst (VerbraucherFenster Hessen). Wird eine Praxis aufgegeben, kann ein Nachtrag unmöglich werden. Lassen Sie fehlende Stempel deshalb früh nachtragen, nicht erst, wenn der Zahnersatz ansteht. Bei einem Zahnarztwechsel behalten Sie das alte Heft und reichen später beide ein.
Kürzung 2027: Was sich am Bonus ändert
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinken die Festzuschüsse. Für alle ab dem 01.01.2027 bewilligten Festzuschüsse gelten 50 statt 60, 60 statt 70 und 65 statt 75 Prozent (BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 22; bestätigt von der Techniker Krankenkasse). Das Gesetz senkt alle Stufen um 10 Prozentpunkte, nicht um 10 Prozent. Der Kassenzuschuss sinkt dadurch um 13 bis 17 Prozent, ohne Bonus am stärksten.
Was gleich bleibt:
- Der Bonus ist in Euro etwa gleich viel wert. Die Abstände zwischen den Stufen bleiben bei 10 und 15 Prozentpunkten. Für eine Einzelzahnlücke bringt der große Bonus im Rechenbeispiel weiter 138,24 Euro.
- Die Regeln bleiben gleich: fünf und zehn Jahre, das Jahr 2020 und die einmalige begründete Lücke, jetzt mit 65 statt 75 Prozent.
- Härtefall: Die Kasse zahlt weiter 100 Prozent der Regelversorgung. Der Bonus spielt dabei keine Rolle.
Der Bonus fängt die Kürzung aber nicht auf. Mit zehn Jahren Bonusheft zahlt die Kasse für eine Einzelzahnlücke 2027 im Rechenbeispiel 599,04 Euro, heute schon ohne Bonus 552,96 Euro.
Stichtag ist die Bewilligung, nicht die Behandlung. Für vor dem 01.01.2027 bewilligte Festzuschüsse gilt das alte Recht (§ 55 Abs. 6 SGB V in der neuen Fassung). Die Bewilligung gilt ein halbes Jahr. In dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein (KZBV). Ist eine Versorgung ohnehin geplant, kann es sich lohnen, den Plan noch 2026 einzureichen. Ob die Behandlung dann medizinisch sinnvoll in sechs Monaten abgeschlossen werden kann, besprechen Sie mit Ihrer Praxis.
Beachten Sie bei einer Zusatzversicherung: Eine Behandlung, die schon geplant oder angeraten ist, zahlt ein neu abgeschlossener Tarif in der Regel nicht. Wer jetzt erst abschließt, um die Kürzung auszugleichen, sollte die Ratgeber zur angeratenen Behandlung und zur laufenden Behandlung lesen. Weitere Folgen der Kürzung für den Kassenzuschuss stehen im Ratgeber Was zahlt die Krankenkasse für Zahnersatz?.
Wie Zahnzusatzversicherungen das Bonusheft berücksichtigen
Zahnzusatzversicherungen rechnen die Kassenleistung auf sehr unterschiedliche Weise ein. Davon hängt ab, ob Ihr Bonusheft der Versicherung Geld spart oder Ihnen. Die Stiftung Warentest berechnet die Tarifleistungen deshalb für alle drei Bonusstufen getrennt. Sie unterscheidet auch, ob ein Tarif die tatsächliche Kassenleistung anrechnet, die ohne Bonus oder die mit maximalem Bonus.
In den Bedingungen finden sich vor allem sechs Modelle:
| Modell | So rechnet der Tarif | Beispiel aus öffentlichen Bedingungen | Bonusheft spart Geld für |
|---|---|---|---|
| 1. Prozent der Rechnung inkl. Kasse | Kasse und Versicherung zahlen zusammen einen festen Prozentsatz | Continentale CEZE: Zahnersatz „zusammen mit der Vorleistung der GKV … insgesamt mit 100 %“ (Stand 01.10.2025); Barmenia Mehr Zahn 100: 100 % „inklusive der Vorleistungen der GKV“ (Stand 01.01.2026) | die Versicherung |
| 2. Prozent vom Rest | Versicherung zahlt einen Prozentsatz dessen, was nach der Kasse übrig bleibt | Union Krankenversicherung ZahnPRIVAT: Prozent der Kosten „abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung“ (Stand 01.08.2024) | Sie, wenig |
| 3. Bonus-Staffel im Tarif | höherer Prozentsatz mit Vorsorgenachweis | ARAG Dent90: 80 %, mit Nachweis jährlicher Vorsorge in den 5 vorangehenden Kalenderjahren 90 % inkl. Kasse; Dent100: 90/100 % (Stand 1.2023). Münchener Verein ZahnGesund 75+: 75 %, mit 10 Jahren Bonusheft 80 % (Stand 09/2020) | Sie, deutlich |
| 4. Verdopplung | Versicherung zahlt den Festzuschuss noch einmal, einschließlich Bonus | Continentale StartZ: „der gleiche Betrag, den die GKV … als Festzuschuss … einschließlich bonusbedingter Erhöhungen … gezahlt hat“ (Stand 01.10.2025); ERGO Zahnersatz Sofort: Bonus- oder Härtefallleistungen „werden … berücksichtigt“ | Sie, doppelt |
| 5. Anrechnung des Höchstbonus | Versicherung zieht den Festzuschuss mit 10 Jahren Bonus ab, auch wenn Sie ihn nicht haben | von der Stiftung Warentest als Variante bewertet | Sie, voll |
| 6. Regelversorgung extra | bei reiner Kassenversorgung 100 %, sonst niedrigerer Satz | ARAG Dent-Tarife und Münchener Verein ZahnGesund: Regelversorgung 100 % | je nach Satz |
Die Union Krankenversicherung fasst den Grundsatz in ihren Kundeninformationen zusammen: Für die private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen, Sie erhalten die vereinbarte Erstattung unabhängig davon, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen. Das gilt für die meisten Tarife, aber nicht für die mit Bonus-Staffel. Die Behauptung mancher Vergleichsseiten, das Bonusheft werde „von vielen Tarifen vorausgesetzt“, ließ sich in keinen der geprüften Bedingungen belegen.
Für einen Tarif mit Bonus-Staffel gilt: Der Nachweis muss die Jahre vor Behandlungsbeginn abdecken. ARAG akzeptiert laut Bedingungen „zum Beispiel“ ein Bonusheft oder einen von der Kasse genehmigten Heil- und Kostenplan. Ein bewilligter Bonus auf dem Plan genügt dort also.
Was das Bonusheft mit Zusatzversicherung in Euro bringt
Die Tabelle zeigt Ihren Eigenanteil für ein Implantat mit Krone. Annahmen: Rechnung 3.000 Euro (die Verbraucherzentrale nennt für ein Einzelzahnimplantat mit Zahnersatz in der Regel 1.500 bis 3.500 Euro), Festzuschuss für Befund 2.1, alles erstattungsfähig, Zahnstaffel abgelaufen, Behandlung bei Abschluss weder angeraten noch begonnen.
| Tarifmodell | ohne Bonus | 5 Jahre | 10 Jahre | Bonus wert |
|---|---|---|---|---|
| keine Zusatzversicherung, 2026 | 2.447,04 € | 2.354,88 € | 2.308,80 € | 138,24 € |
| keine Zusatzversicherung, Rechenbeispiel 2027 | 2.539,20 € | 2.447,04 € | 2.400,96 € | 138,24 € |
| 100 % inkl. Kasse | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 90 % inkl. Kasse | 300,00 € | 300,00 € | 300,00 € | 0 € |
| Bonus-Staffel 80/90 % inkl. Kasse (Logik ARAG Dent90) | 600,00 € | 300,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
| Bonus-Staffel 75/80 % inkl. Kasse (Logik MV ZahnGesund 75+) | 750,00 € | 750,00 € | 600,00 € | 150,00 € |
| 90 % inkl. Kasse, Höchstbonus angerechnet | 438,24 € | 346,08 € | 300,00 € | 138,24 € |
| 90 % vom Rest, 2026 | 244,70 € | 235,49 € | 230,88 € | 13,82 € |
| Verdopplung, 2026 | 1.894,08 € | 1.709,76 € | 1.617,60 € | 276,48 € |
| Verdopplung, Rechenbeispiel 2027 | 2.078,40 € | 1.894,08 € | 1.801,92 € | 276,48 € |
Bei den Modellen „inklusive Kasse“ und den Bonus-Staffeln ist der Eigenanteil 2026 und im Rechenbeispiel 2027 gleich, weil der Tarif auf einen festen Prozentsatz der Rechnung auffüllt. Die Tarifnamen in Klammern beschreiben nur die Rechenlogik. Beiträge und weitere Bedingungen dieser Tarife sind hier nicht bewertet.
Für eine Krone bei 950 Euro Rechnung (Befund 1.1) sieht es so aus:
| Tarifmodell | ohne Bonus | 5 Jahre | 10 Jahre | Bonus wert |
|---|---|---|---|---|
| keine Zusatzversicherung, 2026 | 710,97 € | 671,13 € | 651,21 € | 59,76 € |
| keine Zusatzversicherung, Rechenbeispiel 2027 | 750,80 € | 710,97 € | 691,05 € | 59,75 € |
| 90 % inkl. Kasse | 95,00 € | 95,00 € | 95,00 € | 0 € |
| Bonus-Staffel 80/90 % inkl. Kasse | 190,00 € | 95,00 € | 95,00 € | 95,00 € |
| Bonus-Staffel 75/80 % inkl. Kasse | 237,50 € | 237,50 € | 190,00 € | 47,50 € |
| 90 % inkl. Kasse, Höchstbonus angerechnet | 154,76 € | 114,92 € | 95,00 € | 59,76 € |
| Verdopplung, 2026 | 471,94 € | 392,26 € | 352,42 € | 119,52 € |
Was die Zahlen zeigen:
- Bei Tarifen mit festem Prozentsatz einschließlich Kasse bringt Ihnen das Bonusheft nichts. Der höhere Festzuschuss senkt nur den Teil, den die Versicherung zahlt.
- Bei Bonus-Staffeln ist das Bonusheft am meisten wert, beim Implantat im Beispiel 300 Euro. Hier zählt auch, ob der Tarif fünf oder zehn Jahre Vorsorge verlangt.
- Bei der Verdopplung zählt der Bonus doppelt, der Eigenanteil bleibt bei teurem Zahnersatz trotzdem hoch. Finanztip hält Tarife, die mit der Verdopplung der Kassenleistung werben, deshalb nicht für lohnend.
- Rechnet ein Tarif den Höchstbonus an, bezahlen Sie ein fehlendes Bonusheft voll selbst.
Wer trägt die Kürzung 2027?
Bei gleichem Befund zahlt die Kasse im Rechenbeispiel 2027 auf jeder Stufe 92,16 Euro weniger für eine Einzelzahnlücke und 39,83 bis 39,84 Euro weniger für eine Krone. Wer die Differenz trägt, hängt vom Tarifmodell ab:
| Tarifmodell | Ihr Eigenanteil beim Implantat 2027 gegenüber 2026 | Wer trägt die Kürzung? |
|---|---|---|
| Prozent der Rechnung inkl. Kasse, Bonus-Staffel, Höchstbonus angerechnet | unverändert | die Versicherung |
| 90 % vom Rest | + 9,22 € | zu 90 % die Versicherung, zu 10 % Sie |
| Verdopplung | + 184,32 € | Sie, doppelt, weil Kasse und Versicherung beide weniger zahlen |
| keine Zusatzversicherung | + 92,16 € | Sie |
Wenn Versicherer mehr zahlen, sind höhere Beiträge auf Dauer nicht ausgeschlossen. Manche Tarife sagen ausdrücklich etwas dazu. Barmenia beschreibt für Mehr Zahn 100 eine „Zukunftsgarantie“: Änderungen der Kassenleistung haben keine Auswirkung auf den tariflichen Versicherungsschutz. Über künftige Beiträge sagt das nichts.
Zahnstaffel: Hier zählt jeder Euro von der Kasse
In den ersten Vertragsjahren begrenzen die meisten Tarife die Erstattung auf feste Höchstbeträge, die Zahnstaffel. Solange sie greift, senkt jeder Euro mehr von der Kasse Ihren Eigenanteil, auch bei einem 100-Prozent-Tarif. Beispiel: ein Tarif mit 100 Prozent einschließlich Kasse und 1.500 Euro Höchstbetrag im ersten Kalenderjahr, so wie bei Continentale CEZE. Implantat für 3.000 Euro:
| Bonusstufe | Kasse 2026 | Versicherung | Eigenanteil 2026 | Eigenanteil Rechenbeispiel 2027 |
|---|---|---|---|---|
| ohne Bonus | 552,96 € | 1.500 € | 947,04 € | 1.039,20 € |
| 5 Jahre | 645,12 € | 1.500 € | 854,88 € | 947,04 € |
| 10 Jahre | 691,20 € | 1.500 € | 808,80 € | 900,96 € |
Innerhalb der Staffel tragen Sie die Kürzung 2027 also selbst, und das Bonusheft bringt den vollen Kassenbonus. Wie Staffeln aufgebaut sind, erklärt der Ratgeber Zahnstaffel erklärt. Ob ein Tarif mit 100 Prozent wirklich alles zahlt, lesen Sie unter Zahnzusatzversicherung mit 100 Prozent.
Zahnzusatzversicherung ohne Bonusheft: Darauf sollten Sie achten
Wer kein Bonusheft hat oder eine Lücke, kann trotzdem eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Der Bonus ist kein Teil der Gesundheitsfragen. Fehlt das Bonusheft, ist die Wahl des Tarifmodells aber wichtiger:
- Bevorzugen Sie Tarife, die die tatsächliche Kassenleistung anrechnen. Ein Tarif mit 90 oder 100 Prozent der Rechnung einschließlich Kasse gleicht den fehlenden Bonus aus. Ein Tarif, der den Höchstbonus anrechnet, tut das nicht.
- Bonus-Staffeln mit Bedacht wählen. Ohne Nachweis gilt der niedrigere Satz. Prüfen Sie, ab wann Sie den Nachweis erbringen könnten: bei ARAG nach fünf Kalenderjahren, beim Münchener Verein ZahnGesund nach zehn Jahren.
- Verdopplungstarife lohnen sich ohne Bonus am wenigsten. Sie verdoppeln den kleinsten Festzuschuss.
- Fangen Sie jetzt mit dem Bonusheft an. Fünf Jahre Vorsorge ergeben den kleinen Bonus. Mit Zusatzversicherung zählt das vor allem in der Zahnstaffel, bei Bonus-Staffeln und für den Fall, dass Sie den Vertrag später kündigen.
- Fragen Sie in Antrag oder Beratung nach der Anrechnung. Die entscheidende Formulierung steht in den Tarifbedingungen beim Zahnersatz: „einschließlich“ oder „abzüglich“ der Kassenleistung, und welche Kassenleistung angerechnet wird.
Worauf Sie beim Tarifvergleich außerdem achten sollten, steht im Ratgeber Worauf bei der Zahnzusatzversicherung achten?.
Wenn die Kasse gar nichts zahlt: fiktive Vorleistung
Teurer als ein fehlendes Bonusheft ist ein fehlender Festzuschuss. Das passiert, wenn Sie den Heil- und Kostenplan nicht bei der Kasse einreichen, die Behandlung vor der Genehmigung beginnt oder Sie bei einer Praxis ohne Kassenzulassung behandelt werden. Viele Tarife ziehen dann eine pauschale, fiktive Kassenleistung ab:
| Tarif (Stand der Bedingungen) | Regel, wenn die Kasse nicht leistet | Folge bei 3.000 € Rechnung |
|---|---|---|
| Barmenia Mehr Zahn 100 (01.01.2026) | 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung, wenn zustehende Kassenleistungen nicht in Anspruch genommen werden | 600 € Abzug |
| DFV-ZahnSchutz (01.08.2025) | pauschal 30 % als Vorleistung, nicht bei Implantaten | 900 € Abzug |
| Continentale CEZE (01.10.2025) | 30 % als fiktive Vorleistung | 900 € Abzug |
| Münchener Verein ZahnGesund (09/2020) | pauschal 35 % | 1.050 € Abzug |
| HUK ZZ Pro100 (07.2026) | fiktiv 40 % | 1.200 € Abzug |
| Continentale StartZ (01.10.2025) | „Wenn die GKV nachweislich keine Leistung erbringt, entfällt eine Erstattung“ | keine Leistung |
Zum Vergleich: Mit genehmigtem Plan und zehn Jahren Bonusheft zahlt die Kasse 2026 für eine Einzelzahnlücke 691,20 Euro. Bei einem Tarif mit 40 Prozent fiktiver Vorleistung kostet Sie der fehlende Plan im Beispiel 1.200 Euro. Reichen Sie den Heil- und Kostenplan deshalb immer zuerst bei der Kasse ein, auch wenn Sie eine gute Zusatzversicherung haben. Wie der Plan aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber Heil- und Kostenplan.
Ablauf: Bonusheft, Heil- und Kostenplan und Erstattung
So greifen Kasse, Bonusheft und Zusatzversicherung bei Zahnersatz ineinander:
- Heil- und Kostenplan: Die Praxis erstellt den Plan und übermittelt ihn elektronisch an die Kasse.
- Bonusheft vorlegen: Legen Sie das Bonusheft der Praxis oder der Kasse vor, bei einem Zahnarztwechsel beide Hefte. Bei einer Lücke legen Sie Begründung und Belege bei.
- Bewilligung: Die Kasse setzt den Festzuschuss mit Ihrem Bonus fest. Die Bewilligung gilt ein halbes Jahr.
- Leistungszusage der Versicherung: Schicken Sie den genehmigten Plan an die Zusatzversicherung. Liegen die Kosten voraussichtlich über 2.000 Euro, muss sie Ihnen auf Anfrage in Textform innerhalb von vier Wochen sagen, was sie zahlt, in dringenden Fällen innerhalb von zwei Wochen (§ 192 Abs. 8 VVG).
- Behandlung und Rechnung: Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung mit dem Nachweis der Kassenleistung ein. Das Bonusheft braucht die Versicherung nur bei Tarifen mit Bonus-Staffel.
Achten Sie auch auf Wartezeiten: Für Zahnersatz dürfen sie höchstens acht Monate betragen (§ 197 VVG). Viele Tarife verzichten darauf und haben stattdessen eine Zahnstaffel.
Härtefall: Bonus ohne Bedeutung, Zusatzversicherung oft auch
Wer Anspruch auf die Härtefallregelung hat, bekommt 100 Prozent der Regelversorgung, unabhängig vom Bonusheft. Das gilt 2026 und auch ab 2027. Anspruch besteht 2026 bei monatlichen Bruttoeinnahmen bis 1.582 Euro für Alleinstehende und bis 2.175,25 Euro mit einem Angehörigen, je weiteren Angehörigen 395,50 Euro mehr (BMG). Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bekommt, hat den Anspruch ohne Einkommensprüfung.
Die Stiftung Warentest rät Menschen mit sehr geringen Einkünften eher von einer Zahnzusatzversicherung ab, weil die Kasse die Regelversorgung dann ganz zahlt. Sinnvoll kann sie bleiben, wenn Sie höherwertigen Zahnersatz wollen: Wählen Sie eine gleichartige oder andersartige Versorgung, zahlt die Kasse auch im Härtefall nur den Betrag der Regelversorgung, nicht die ganze Rechnung. Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung bei Bürgergeld.
Entscheidungstabelle: Was in Ihrer Situation zählt
| Ihre Situation | Was das Bonusheft bringt | Was Sie tun sollten |
|---|---|---|
| Kein Bonusheft, keine Zusatzversicherung | jedes Jahr Vorsorge zählt, kleiner Bonus nach 5 Jahren | Kontrolle jedes Jahr, Bonusheft führen; Tarife mit Anrechnung der tatsächlichen Kassenleistung prüfen |
| 10 Jahre Bonusheft, keine Zusatzversicherung | 138,24 € je Einzelzahnlücke, 59,76 € je Krone | Bonusheft lückenlos weiterführen; der Eigenanteil bei höherwertigem Zahnersatz bleibt trotzdem hoch |
| Tarif 90 oder 100 % inkl. Kasse | nichts außerhalb der Zahnstaffel; in der Staffel den vollen Kassenbonus | Bonusheft trotzdem weiterführen (Staffel, späterer Tarifwechsel) |
| Tarif mit Bonus-Staffel | höherer Satz, im Beispiel bis 300 € je Implantat | Nachweisjahre kennen (5 oder 10), Lücken vermeiden, Plan mit Bonus einreichen |
| Verdopplungstarif | Bonus zählt doppelt | prüfen, ob der Tarif zu teurem Zahnersatz passt |
| Eine Lücke in 10 Jahren mit gutem Grund | großer Bonus bleibt (BSG 28.05.2026) | Begründung und Belege zum Plan, notfalls Widerspruch |
| Zahnersatz ist geplant, Plan noch 2026 möglich | alte Sätze 60/70/75 % | Plan vor dem 01.01.2027 bewilligen lassen, Eingliederung innerhalb von 6 Monaten mit der Praxis klären |
| Geringes Einkommen | keiner (Härtefall 100 %) | Härtefall bei der Kasse beantragen |
Checkliste: Bonusheft und Zusatzversicherung richtig nutzen
- Gehen Sie ab 18 einmal je Kalenderjahr zur Kontrolle, Kinder und Jugendliche zweimal. Termine im Dezember rechtzeitig vereinbaren.
- Lassen Sie jede Kontrolle stempeln oder elektronisch dokumentieren. Das elektronische Zahn-Bonusheft ist als Inhalt der elektronischen Patientenakte vorgesehen (§ 341 Abs. 2 Nr. 2 SGB V), die Nutzung ist freiwillig. Bewahren Sie das Papierheft trotzdem auf.
- Prüfen Sie vor einem Zahnersatz, ob alle Jahre belegt sind, und lassen Sie fehlende Stempel früh nachtragen.
- Lesen Sie in Ihren Tarifbedingungen beim Zahnersatz nach, ob „einschließlich“ oder „abzüglich“ der Kassenleistung gerechnet wird und ob es eine Bonus-Staffel gibt.
- Reichen Sie den Heil- und Kostenplan immer zuerst bei der Kasse ein, sonst droht ein Abzug für die fiktive Kassenleistung.
- Legen Sie das Bonusheft mit dem Plan vor. Bei einer Lücke: Begründung und Belege beilegen.
- Ab 2.000 Euro voraussichtlichen Kosten: Leistungszusage bei der Zusatzversicherung anfragen.
- Ist Zahnersatz ohnehin geplant: Klären Sie mit der Praxis, ob der Plan noch vor dem 01.01.2027 bewilligt werden kann.
- Achten Sie in den ersten Vertragsjahren auf die Zahnstaffel. Dort zählt jeder Euro Kassenbonus voll.
Häufig gestellte Fragen zu Bonusheft und Zahnzusatzversicherung
Brauche ich für eine Zahnzusatzversicherung ein Bonusheft?
Nein. Weder beim Abschluss noch bei der Erstattung verlangen die meisten Tarife ein Bonusheft. Die Union Krankenversicherung schreibt es zum Beispiel ausdrücklich: Für die private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen. Das Bonusheft erhöht den Festzuschuss der Krankenkasse. Einige Tarife zahlen zusätzlich einen höheren Prozentsatz, wenn Sie regelmäßige Vorsorge nachweisen.
Wie viel zahlt die Krankenkasse ohne Bonusheft?
Ohne Bonus zahlt die Kasse 2026 einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung, für eine Krone bei einem weitgehend zerstörten Zahn 239,03 Euro und für eine Einzelzahnlücke 552,96 Euro. Für Festzuschüsse, die ab dem 01.01.2027 bewilligt werden, sinkt der Satz auf 50 Prozent. Mit den Beträgen von 2026 gerechnet wären das 199,20 und 460,80 Euro.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung mehr, wenn ich ein Bonusheft habe?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife sehen einen höheren Erstattungssatz vor, wenn Sie Vorsorge nachweisen. Bei ARAG Dent90 sind es 90 statt 80 Prozent bei fünf Jahren Vorsorge, bei Münchener Verein ZahnGesund 75+ 80 statt 75 Prozent bei zehn Jahren. Verdopplungstarife zahlen den Festzuschuss einschließlich Bonus noch einmal. Bei Tarifen, die einen festen Prozentsatz der Rechnung einschließlich Kassenleistung erstatten, sinkt dagegen nur der Anteil der Versicherung, Ihr Eigenanteil bleibt gleich.
Lohnt sich das Bonusheft, wenn ich eine Zahnzusatzversicherung habe?
Ja, aus drei Gründen. Erstens zahlen viele Tarife in den ersten Jahren nur bis zu festen Höchstbeträgen, und jeder Euro mehr von der Kasse senkt dann Ihren Eigenanteil. Zweitens rechnen manche Tarife den höchsten Kassenbonus an, auch wenn Sie ihn nicht haben. Drittens bleibt die Versicherung vielleicht nicht ein Leben lang bestehen. Wer zehn Jahre Vorsorge belegen kann, sichert sich den höchsten Kassenzuschuss unabhängig vom Tarif.
Was ändert sich 2027 beim Bonusheft?
Für Festzuschüsse, die ab dem 01.01.2027 bewilligt werden, gelten 50 Prozent ohne Bonus, 60 Prozent mit fünf und 65 Prozent mit zehn Jahren Bonusheft. Bisher waren es 60, 70 und 75 Prozent. Die Regeln selbst bleiben gleich, auch die Ausnahme für das Jahr 2020 und für eine einmalige begründete Lücke. Wurde der Heil- und Kostenplan vor dem 01.01.2027 bewilligt, gilt das alte Recht.
Was passiert, wenn im Bonusheft ein Jahr fehlt?
Fehlt nur der Stempel, die Untersuchung hat aber stattgefunden, kann die Praxis ihn anhand der Patientenkartei nachtragen. Haben Sie die Untersuchung wirklich versäumt, fällt der kleine Bonus weg, wenn die Lücke in den letzten fünf Jahren liegt. Den großen Bonus behalten Sie trotzdem, wenn es die einzige Lücke in zehn Kalenderjahren ist und ein nicht vorhersehbarer Grund vorlag, etwa eine Erkrankung kurz vor dem vereinbarten Termin. Das Jahr 2020 zählt nie als Lücke.
Muss ich das Bonusheft bei der Zahnzusatzversicherung einreichen?
In der Regel nicht. Die Versicherung braucht die Rechnung und den Nachweis, was die Kasse gezahlt hat, meist den Heil- und Kostenplan mit dem Festzuschuss. Darin ist Ihr Bonus schon berücksichtigt. Nur Tarife mit Bonus-Staffel verlangen einen Nachweis der Vorsorge. ARAG akzeptiert dafür etwa das Bonusheft oder einen von der Kasse genehmigten Heil- und Kostenplan.
Zählt die professionelle Zahnreinigung für das Bonusheft?
Nicht als Ersatz für die Untersuchung. Das Gesetz verlangt, dass Sie sich zahnärztlich untersuchen lassen, ab 18 Jahren einmal je Kalenderjahr. Eine professionelle Zahnreinigung ohne zahnärztliche Kontrolle reicht dafür nicht. Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten die Zahnreinigung aber separat, unabhängig vom Bonusheft.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung, wenn die Krankenkasse nichts zahlt?
Meist ja, aber mit Abzug. Viele Tarife setzen dann eine fiktive Kassenleistung an und ziehen sie ab: Barmenia Mehr Zahn 100 zum Beispiel 20 Prozent, DFV-ZahnSchutz und Continentale CEZE 30 Prozent, Münchener Verein ZahnGesund 35 Prozent und HUK ZZ Pro100 40 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Bei 3.000 Euro sind das 600 bis 1.200 Euro. Reine Verdopplungstarife wie Continentale StartZ zahlen dann gar nichts.
Fazit: Das Bonusheft gehört der Kasse, nützt aber oft auch beim Tarif
Für eine Zahnzusatzversicherung brauchen Sie kein Bonusheft. Ob es Ihnen trotzdem Geld bringt, entscheidet ein Satz in Ihren Tarifbedingungen: Erstattet der Tarif einen Prozentsatz der Rechnung einschließlich der Kassenleistung, bringt Ihnen das Bonusheft außerhalb der Zahnstaffel nichts. Bei Bonus-Staffeln, Verdopplungstarifen und Tarifen, die den Höchstbonus anrechnen, zählt jeder Stempel.
Ab 2027 zahlt die Kasse auf jeder Stufe 10 Prozentpunkte weniger. Der Bonus ist in Euro gleich viel wert, gleicht die Kürzung aber nicht aus. Ob die Kürzung bei Ihnen oder bei der Versicherung landet, hängt wieder vom Tarifmodell ab. Gehen Sie jedes Jahr zur Kontrolle, reichen Sie den Heil- und Kostenplan immer zuerst bei der Kasse ein, und lassen Sie sich bei Fragen zur Anrechnung unabhängig beraten. Wie hoch Ihr Eigenanteil insgesamt ausfällt, zeigt der Ratgeber Eigenanteil beim Zahnersatz berechnen.
Quellen
- § 22, § 55, § 56, § 341 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung (§ 22, § 55, § 56, § 341)
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, Art. 1 Nr. 22 (§ 55 SGB V ab 01.01.2027) – Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 (recht.bund.de, PDF)
- Urteil vom 28.05.2026, B 1 KR 22/25 R (Bonus bei einmaliger Unterbrechung) – Bundessozialgericht (bsg.bund.de)
- § 84 Sozialgerichtsgesetz (Widerspruchsfrist) – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- Gesundheitsreform 2026/2027: Zusammenfassung – Techniker Krankenkasse, 2026 (tk.de)
- Abrechnungshilfe Festzuschüsse 2026 – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Stand 01.01.2026 (kzbv.de, PDF)
- Festzuschuss-Richtlinie, Beschluss vom 05.12.2025, in Kraft 01.01.2026 – Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de, PDF)
- Bonusheft – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, 2026 (kzbv.de)
- Zahnersatz: vom Antrag bis zur Abrechnung – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, 2026 (kzbv.de)
- Zahnärztliche Behandlung, Härtefallgrenzen 2026 – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 03.09.2026 (bundesgesundheitsministerium.de)
- Bonusheft: Mit wenig Aufwand ordentlich Geld beim Zahnersatz sparen – VerbraucherFenster Hessen, April 2025 (verbraucherfenster.hessen.de)
- Brücke, Krone, Implantat: Welche Unterschiede gibt es beim Zahnersatz? – Verbraucherzentrale, Stand 01.07.2024 (verbraucherzentrale.de)
- § 192, § 197 Versicherungsvertragsgesetz – Bundesministerium der Justiz (§ 192, § 197)
- Zahnzusatzversicherung im Test, Methodik – Stiftung Warentest, 12.08.2026 (test.de)
- Zahnzusatzversicherung – Finanztip, 2026 (finanztip.de); Kostenschock beim Zahnarzt: Vorsicht vor diesen Werbeversprechen – Finanztip, 2025 (finanztip.de)
- Tarifbedingungen (öffentlich, Stand wie angegeben): ARAG Bedingungsheft Dent-Tarife, Stand 1.2023 (arag.de, PDF); Münchener Verein ZahnGesund 75+ (Tarifstufe 577), Ausgabe 09/2020 (muenchener-verein.de, PDF); Continentale Versicherungsbedingungen für Zusatzversicherte inkl. CEZE und STARTLinie, Stand 01.10.2025 (continentale.de, PDF); Barmenia Tarif Mehr Zahn 100, Stand 01.01.2026 (barmenia.de, PDF); HUK-COBURG Tarif ZZ Pro100, Stand 07.2026 (huk.de, PDF); DFV-ZahnSchutz Versicherungsbedingungen, Fassung 01.08.2025 (deutsche-familienversicherung.de, PDF); Union Krankenversicherung Tarif ZahnPRIVAT, Stand 01.08.2024 (vkb.de, PDF); ERGO Zahnersatz Sofort (ZEK), Leistungsübersicht, Abruf 24.10.2026
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse, Ihre Zahnarztpraxis oder eine Versicherungsberatung. Die Festzuschuss-Beträge 2026 stammen aus der Festzuschuss-Richtlinie des G-BA und der KZBV-Abrechnungshilfe. Die Beträge für 2027 setzt der G-BA erst bis 30.11.2026 fest; alle Werte für 2027 sind gekennzeichnete Rechenbeispiele mit den Beträgen 2026. Zitierte Tarifbedingungen geben den genannten Stand wieder; maßgeblich sind Ihre eigenen Versicherungsbedingungen. Stand: Oktober 2026

Geschrieben von
Gründer und Inhaber von ZahnzusatzPlus, Versicherungsmakler nach § 34d GewO mit 9 Jahren Erfahrung in der Versicherungs- und Finanzbranche. Schreibt über Tarife, Leistungen und Fallstricke der Zahnzusatzversicherung. So arbeitet unsere Redaktion
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