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Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung und Zahnreinigung: Wer die PZR zahlt – Kasse, Versicherung oder Sie

Aktualisiert am27 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die professionelle Zahnreinigung (PZR) nicht als Regelleistung. Bezahlt wird einmal im Jahr das Entfernen von Zahnstein, bei Pflegegrad zweimal.
  • Viele Kassen geben über ihre Satzung, ein Netzwerk oder das Bonusprogramm einen Zuschuss. 2026 reicht das von 15 Euro (AOK Baden-Württemberg, Bonusprogramm) über 40 Euro (TK) und 60 Euro (DAK) bis 120 Euro (KKH, AOK Hessen) im Jahr, bei Budget-Modellen auch mehr.
  • Zahnzusatzversicherungen zahlen die PZR sehr unterschiedlich: einmal im Jahr, zweimal bis zu einem Euro-Betrag, mit Jahresbudget oder ohne Limit. Kassenzuschuss und Versicherung lassen sich kombinieren, zusammen aber höchstens bis zur Höhe der Rechnung (§ 200 VVG).
  • Eine PZR kostet nach GOZ bei 28 Zähnen und 2,3-fachem Satz 101,36 Euro. Bei zwei Terminen im Jahr bleiben nach dem Kassenzuschuss je nach Kasse zwischen 40,54 und 187,72 Euro bei Ihnen.
  • Ab 01.01.2027 sinkt der Kassenzuschuss für neu bewilligten Zahnersatz von 60/70/75 auf 50/60/65 Prozent. Für die Tarifwahl zählt deshalb vor allem der Zahnersatz-Schutz, die Zahnreinigung ist ein Extra.
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Inhaltsverzeichnis
  1. Kurz beantwortet: Wer Ihre Zahnreinigung bezahlt
  2. Was eine professionelle Zahnreinigung kostet
  3. Was die Krankenkasse als Regelleistung zahlt
  4. Zuschüsse der Krankenkassen 2026: Was die großen Kassen zahlen
  5. Was eine Zahnzusatzversicherung bei der Zahnreinigung zahlt
  6. Kassenzuschuss und Zusatzversicherung kombinieren
  7. Wartezeit, Zahnstaffel und Versicherungsjahr
  8. Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung wegen der Zahnreinigung?
  9. Warum der Zahnersatz-Schutz wichtiger ist: die Kürzung 2027
  10. Wie oft eine Zahnreinigung sinnvoll ist
  11. Privatversicherte, Beamte und Steuer
  12. Rechnung einreichen: So bekommen Sie Ihr Geld
  13. Entscheidungstabelle: Welche Lösung zu Ihnen passt
  14. Checkliste: Zahnreinigung im Tarif prüfen
  15. Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung und Zahnreinigung
  16. Fazit: Erst den Kassenzuschuss nutzen, dann den Tarif nach dem Zahnersatz wählen
  17. Quellen

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht als Regelleistung. Viele Kassen geben aber einen freiwilligen Zuschuss, 2026 meist zwischen 15 und 120 Euro im Jahr, und viele Zahnzusatzversicherungen erstatten eine oder zwei Reinigungen im Jahr, manche ohne Limit. Wer Kassenzuschuss und Versicherung kombiniert, zahlt oft wenig oder nichts selbst. Ein Grund für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist die Zahnreinigung allein aber selten. Wichtiger ist der Zahnersatz-Schutz, denn ab 2027 zahlt die Kasse dafür weniger.

Dieser Ratgeber zeigt, was eine PZR nach der Gebührenordnung kostet, was die Krankenkasse übernimmt, welche großen Kassen 2026 wie viel zuschießen und wie Zusatzversicherungen die Reinigung regeln. Dazu kommen Rechenbeispiele für den Betrag, der am Ende bei Ihnen bleibt. Wie sich eine Zahnreinigungs-Flatrate rechnet, steht ausführlich im Ratgeber PZR-Flatrate.

Kurz beantwortet: Wer Ihre Zahnreinigung bezahlt

An einer PZR-Rechnung können sich drei Stellen beteiligen:

WerWasWovon es abhängt
Gesetzliche Krankenkasse, RegelleistungZahnstein entfernen einmal im Kalenderjahr, bei Pflegegrad oder Eingliederungshilfe einmal im Halbjahr. Die PZR selbst nicht.gesetzlich für alle gleich
Gesetzliche Krankenkasse, freiwilligZuschuss zur PZR, kostenlose PZR in einer Netzwerkpraxis oder Geld aus dem BonusprogrammSatzung Ihrer Kasse, oft Altersgrenze und Häufigkeit
ZahnzusatzversicherungErstattung nach Tarif: einmal oder zweimal im Jahr, mit oder ohne Euro-GrenzeBedingungen Ihres Tarifs, Wartezeit, Zahnstaffel
Sie selbstder RestPreis Ihrer Praxis, Zahl der Termine

Zusammen dürfen Kasse und Versicherung nicht mehr erstatten, als die Rechnung kostet. Das regelt das Bereicherungsverbot in § 200 VVG.

Was eine professionelle Zahnreinigung kostet

Die PZR rechnet die Praxis privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab, Nummer 1040. Sie wird je Zahn, Implantat oder Brückenglied berechnet und umfasst laut Gebührenverzeichnis das Entfernen der Beläge über und am Zahnfleischrand, die Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Politur und die Fluoridierung (GOZ-Gebührenverzeichnis). Eine eigene Fluoridierung nach Nummer 1020 darf daneben nicht berechnet werden.

Für jeden Zahn sind 28 Punkte angesetzt, ein Punkt ist 5,62421 Cent wert. Die Praxis wählt einen Faktor zwischen 1,0 und 3,5. Der 2,3-fache Satz gilt als durchschnittliche Leistung, darüber muss sie den Faktor in der Rechnung begründen (§ 5 GOZ).

Zähne (inkl. Implantate, Brückenglieder)1,0-fach2,3-fach (Regelfall)3,5-fach (Höchstsatz)
je Zahn1,57 €3,62 €5,51 €
20 Zähne31,40 €72,40 €110,20 €
28 Zähne43,96 €101,36 €154,28 €
32 Zähne50,24 €115,84 €176,32 €

Eigene Berechnung nach GOZ, Stand 2026. Ohne weitere Positionen.

Oft stehen weitere Positionen auf der Rechnung, zum Beispiel der Mundhygienestatus mit Unterweisung (GOZ 1000, 2,3-fach 25,87 Euro, einmal im Jahr). Eine PZR an 28 Zähnen plus Mundhygienestatus kostet damit 127,23 Euro. Die Fachstellen nennen unterschiedliche Spannen: die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung 80 bis 120 Euro bei durchschnittlichem Aufwand (KZBV, Stand Mai 2025), der IGeL-Monitor 44 bis 117 Euro (IGeL-Monitor, 2026), die Bundeszahnärztekammer 80 bis 200 Euro je nach Umfang. Die Barmer gibt auf ihrer Website 100 bis 180 Euro an. Wir rechnen im Folgenden mit 101,36 Euro je Reinigung. Mehr zu Preisen und Praxisunterschieden lesen Sie unter Zahnreinigung Kosten 2026, zum Ablauf unter Professionelle Zahnreinigung: Ablauf.

Für die Erstattung wichtig: Verlangt die Praxis mehr als den 3,5-fachen Satz, braucht sie vor der Behandlung eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Hinweis, dass die Erstattung möglicherweise nicht vollständig ist (§ 2 GOZ). Den Teil über dem Höchstsatz zahlen Versicherungen in aller Regel nicht.

Was die Krankenkasse als Regelleistung zahlt

Die PZR gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit sie Kassenleistung würde, müsste der Gemeinsame Bundesausschuss Nutzen und Wirtschaftlichkeit prüfen, darauf weist die Verbraucherzentrale hin (Verbraucherzentrale, Stand 19.02.2024). Vier Kassenleistungen liegen aber nah an der Zahnreinigung.

Zahnstein entfernen: einmal im Jahr

Das Entfernen harter Zahnbeläge zahlt die Kasse einmal im Kalenderjahr (BEMA-Nummer 107). Für die meisten Erwachsenen findet das bei der Kontrolluntersuchung statt. Es ist deutlich weniger als eine PZR: Weiche Beläge, Biofilm in den Zwischenräumen und die Politur gehören nicht dazu.

Lassen Sie in derselben Sitzung zusätzlich eine PZR machen, darf die Praxis für die Zähne, an denen sie Zahnstein über die Kasse entfernt hat, keine GOZ 1040 berechnen. Diese Zähne werden auf der Privatrechnung abgezogen (IGeL-Monitor). Ein Beispiel: Wurde an 6 von 28 Zähnen Zahnstein über die Kasse entfernt, darf die PZR nur für 22 Zähne berechnet werden. Das sind beim 2,3-fachen Satz 79,64 statt 101,36 Euro. Prüfen Sie deshalb die Zahl der Zähne auf der Rechnung. Mehr dazu im Ratgeber Zahnsteinentfernung: Kosten und Ablauf.

Pflegegrad oder Eingliederungshilfe: zweimal im Jahr

Versicherte mit einem Pflegegrad oder mit Eingliederungshilfe haben einen eigenen Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Dazu gehören ein Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über Mundhygiene, ein Plan zur Mund- und Prothesenpflege und das Entfernen harter Zahnbeläge (§ 22a SGB V). Den Zahnstein entfernt die Praxis hier einmal im Kalenderhalbjahr auf Kassenkosten (BEMA 107a).

Kinder und Jugendliche: Individualprophylaxe

Vom 6. bis zum 18. Geburtstag zahlt die Kasse die Individualprophylaxe einmal im Kalenderhalbjahr: Untersuchung des Zahnfleischs, Aufklärung, Anleitung zur Mundpflege und Maßnahmen zur Schmelzhärtung, dazu die Versiegelung der großen Backenzähne (§ 22 SGB V). Eine PZR im Sinne der GOZ ist das nicht. Deshalb zahlen manche Kassen und Tarife die PZR erst ab 18. Welche Absicherung für Kinder sinnvoll ist, steht im Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Kinder.

Nach einer Parodontitis-Behandlung: UPT

Nach einer Parodontitis-Behandlung über die Kasse haben Sie zwei Jahre lang Anspruch auf die unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Dazu gehört eine Reinigung aller Zähne. Bei langsamem Verlauf (Grad A) sind es bis zu zwei Termine in zwei Jahren, bei mäßigem Verlauf (Grad B) bis zu vier, bei raschem Verlauf (Grad C) bis zu sechs (KZBV, Behandlung der Parodontitis). In dieser Zeit brauchen Sie die PZR-Leistung eines Tarifs kaum. Nach dem Ende der UPT kann die Nachsorge als private Leistung weiterlaufen. Dann wird die PZR-Regel Ihres Tarifs wichtig. Mehr im Ratgeber UPT: unterstützende Parodontitistherapie.

Zuschüsse der Krankenkassen 2026: Was die großen Kassen zahlen

Kassen dürfen in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen bei zahnärztlicher Behandlung anbieten (§ 11 Abs. 6 SGB V). Die meisten tun das für die PZR, aber auf drei sehr verschiedenen Wegen:

  • Zuschuss in jeder Praxis: Sie zahlen die Rechnung und reichen sie bei der Kasse ein. Die Kasse erstattet einen festen Betrag oder einen Prozentsatz.
  • Kostenlose PZR in einer Netzwerkpraxis: Die Kasse hat mit einem Zahnarztnetzwerk einen Vertrag. Sie zahlen dort nichts, müssen aber in eine teilnehmende Praxis gehen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Sie damit für die Reinigung Ihre freie Zahnarztwahl aufgeben.
  • Bonusprogramm oder Gesundheitskonto: Sie sammeln Punkte für Vorsorge und Sport und lösen sie für die PZR ein, oder die PZR wird aus einem Jahresbudget für mehrere Zusatzleistungen bezahlt.

Die folgende Tabelle zeigt, was die großen Kassen auf ihren Websites angeben. Die einzige kassenübergreifende Übersicht der KZBV stammt aus einer Umfrage von 2023 und enthält für mehrere große Kassen keine Angaben. Wir haben deshalb die Seiten der Kassen selbst ausgewertet.

KrankenkasseLeistung zur PZR laut KasseBedingungenStand
TKbis 40 € einmal im Kalenderjahrab 18 Jahren, Zahnarztpraxis, Rechnung mit „PZR“ oder „GOZ 1040“01.07.2026
DAK-Gesundheitbis 60 € im Jahrauch für mitversicherte Kinder; Schwangere einmalig volle Kosten01.10.2026
Barmerkein fester Zuschuss; Bonuspunkte als Zuschuss einlösbarBonusprogramm, Top-Geldprämie bis 200 € für alle Aktivitäten; werdende Mütter: Kostenübernahme möglich13.10.2026
KKHzwei Behandlungen je bis 60 €, also 120 € im Kalenderjahrvertragszahnärztliche PraxisAbruf 24.10.2026
hkkeine PZR im Jahr kostenlosab 18 Jahren, nur in DentNet-Praxen; sonst über das BonusprogrammAbruf 24.10.2026
AOK Baden-Württemberg15 € einmal im Jahrnur mit Teilnahme am AOK-Bonusprogramm09.10.2026
AOK Bayernzwei Behandlungen je bis 50 € im Kalenderjahrab 15 Jahren, Vertragszahnarzt09.10.2026
AOK Bremen/Bremerhavenzweimal im Jahr bis 60 € je Behandlung–09.10.2026
AOK Hessenzweimal 60 € im Kalenderjahrab 18 Jahren, seit 01.01.202609.10.2026
AOK Niedersachsen80 % der Rechnung, zweimal im Kalenderjahrzugelassener Zahnarzt; Budget 500 € im Jahr für alle Mehrleistungen zusammen09.10.2026
AOK Nordost50 € im Kalenderjahrüber das AOK-Gesundheitskonto09.10.2026
AOK NordWestzwei Behandlungen je bis 50 € im Kalenderjahraus dem Gesundheitsbudget von 500 € im Jahr09.10.2026
AOK PLUSbis 40 € im Kalenderjahrab 18 Jahren; bei fester Zahnspange jeden Alters bis 50 € je Halbjahr09.10.2026
AOK Rheinland/Hamburg16 bis 25 Jahre: einmal im Jahr kostenlos im AOK-Zahnzentrum; sonst bis 35 € im Kalenderjahrzusätzlich Bonusprogramm09.10.2026
AOK Rheinland-Pfalz/Saarlandbis 50 € einmal im Jahrab 18 Jahren; Schwangere: PZR als Vorsorgeleistung; zusätzlich DentNet09.10.2026

Quellen: Websites der Kassen, abgerufen am 24.10.2026, Stand wie angegeben; Einzelnachweise im Abschnitt „Quellen“. Keine vollständige Übersicht; IKK classic, Knappschaft und weitere Kassen waren nicht prüfbar. Kassen ändern ihre Satzungsleistungen regelmäßig.

Stiftung Warentest nennt für Kassenzuschüsse zur Prophylaxe eine Spanne von 20 bis maximal 500 Euro im Jahr (test.de, 12.08.2026). Die hohen Werte entstehen meist dort, wo die PZR aus einem Budget für mehrere Leistungen bezahlt wird. Nutzen Sie das Budget schon für andere Zusatzleistungen, bleibt für die Reinigung weniger. Die Leistungen der TK und ihrer Kooperationstarife erklärt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung bei der TK.

Was nach dem Zuschuss übrig bleibt

Angenommen, Sie gehen zweimal im Jahr zur PZR, und die Praxis berechnet jeweils 28 Zähne zum 2,3-fachen Satz. Das sind 202,72 Euro im Jahr. Ohne Zusatzversicherung bleibt nach dem Kassenzuschuss:

Kasse (Zuschussregel)ZuschussIhr Rest im Jahr
AOK Baden-Württemberg (15 € Bonus)15,00 €187,72 €
TK, AOK PLUS (bis 40 €)40,00 €162,72 €
AOK Nordost (50 €)50,00 €152,72 €
DAK (bis 60 €)60,00 €142,72 €
AOK Bayern (2 × bis 50 €)100,00 €102,72 €
KKH, AOK Hessen, AOK Bremen/Bremerhaven (2 × bis 60 €)120,00 €82,72 €
AOK Niedersachsen (80 %, im Budget)162,18 €40,54 €

Eigene Berechnung: Rechnung 2 × 101,36 € minus Höchstzuschuss laut Kasse. Annahme: Bedingungen erfüllt, Budget nicht durch andere Leistungen verbraucht.

Rechnet Ihre Praxis zum 3,5-fachen Satz ab, kosten zwei Reinigungen 308,56 Euro. Mit dem TK-Zuschuss bleiben dann 268,56 Euro, mit dem KKH-Zuschuss 188,56 Euro bei Ihnen. Je teurer die Praxis, desto weniger fällt ein fester Zuschuss ins Gewicht.

Zahnreinigung in der Schwangerschaft

Mehrere Kassen zahlen Schwangeren mehr: Die DAK erstattet einmalig die vollen Kosten, die Barmer kann sie für werdende Mütter übernehmen, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zählt die PZR zu ihren Vorsorgeleistungen für Schwangere. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, bevor Sie eine Zusatzversicherung nur dafür abschließen. Was in der Schwangerschaft am Zahnfleisch passiert, erklärt der Ratgeber Zahnfleischbluten in der Schwangerschaft.

Was eine Zahnzusatzversicherung bei der Zahnreinigung zahlt

Die meisten Zahnzusatztarife, die neben Zahnersatz auch Zahnbehandlung abdecken, enthalten eine Leistung für Prophylaxe. Wie viel davon ankommt, entscheidet die Formulierung in den Bedingungen. Fünf Modelle kommen vor:

ModellTypische FormulierungWas bei 2 PZR à 101,36 € bleibt
feste Anzahl„einmal je Versicherungsjahr“101,36 €
Euro-Grenze je Termin„zweimal, jeweils bis 75 Euro“52,72 €
Jahresbudget„bis 200 Euro je Kalenderjahr“2,72 €
Prozentsatz„90 % der Kosten“20,27 €
ohne Limit„100 % ohne Höchstgrenze“0 €

Eigene Berechnung ohne Kassenzuschuss. Die Rechenwege zu allen Modellen, auch zum 3,5-fachen Satz, stehen im Ratgeber PZR-Flatrate.

So regeln einige Tarife die Zahnreinigung laut ihren öffentlich abrufbaren Bedingungen. Die Auswahl ist nicht vollständig und keine Empfehlung:

Tarif (Stand der Bedingungen)PZR laut BedingungenZahnstaffel
UKV ZahnPRIVAT 100 / 90 / 75 (08/2024)100 / 90 / 75 %, nur Tarif 75 bis 100 € je KalenderjahrProphylaxe ausgenommen
Münchener Verein ZahnGesund 100 (09/2020)zweimal je Versicherungsjahr bis je 100 €Prophylaxe ausgenommen
DA Direkt Zahnschutz Komfort / Premium / Premium Plus (03/2025)im Netzwerk ohne Summenbegrenzung; sonst bis 150 / 180 / 200 € je Versicherungsjahr, höchstens 2 PZRProphylaxe ausgenommen
ARAG Dent-Tarife (1.2023)einmal bis 70 €, zweimal bis 100 € (max. 160 €) oder zweimal bis 120 € (max. 200 €) je Kalenderjahr, erst ab 18–
Allianz MeinZahnschutz 100 (07/2022)100 %, keine Anzahl im Bedingungstextzählt in die Höchstbeträge der ersten 3 Jahre
Barmenia Mehr Zahnvorsorge Bonus (01/2026)100 % ohne Höchstgrenze, nur zusammen mit einem Barmenia-Zahnersatztarif–

Quellen: Tarifbedingungen der Versicherer, Abruf Oktober 2026; Nachweise im Abschnitt „Quellen“. Maßgeblich sind die Bedingungen, die Sie beim Abschluss erhalten.

Zwei Dinge fallen auf. Erstens liegen viele Euro-Grenzen unter dem, was eine Reinigung zum Höchstsatz kostet. Bei 154,28 Euro je Termin reicht ein Budget von 150 Euro nicht einmal für eine PZR. Zweitens ist die Prophylaxe bei vielen Tarifen von der Zahnstaffel ausgenommen, bei einigen aber nicht. Brauchen Sie in den ersten Jahren auch eine Krone, verbraucht dann jede Reinigung einen Teil des Budgets. Wie Zahnstaffeln funktionieren, erklärt der Ratgeber Zahnstaffel erklärt.

Die Verbraucherzentrale nennt Grenzen wie 100 Euro im Kalenderjahr als Beispiel und rät, diese eher geringen Leistungen nicht zum entscheidenden Argument zu machen (Verbraucherzentrale, Stand 23.07.2026). Stiftung Warentest bewertet in ihrem Vergleich nur die Leistungen für Zahnersatz. Die Zahnreinigung fließt nicht in die Note ein. Ein „sehr gut“ sagt also nichts über die PZR-Leistung eines Tarifs. Was die Testnoten bedeuten, steht im Ratgeber Stiftung Warentest: Zahnzusatzversicherung im Vergleich.

Kassenzuschuss und Zusatzversicherung kombinieren

Sie können beides nutzen. Insgesamt erhalten Sie aber höchstens den Rechnungsbetrag (§ 200 VVG). Die TK schreibt dazu, Sie könnten die Rechnung zuerst bei der Zusatzversicherung oder bei der TK einreichen. Die jeweils andere Erstattung wird angerechnet, und Sie sollen angeben, wie viel Sie schon bekommen haben (TK, Stand 01.07.2026).

Was die Kombination bringt, hängt vom Tarif ab. Rechnung: zwei Reinigungen à 101,36 Euro, also 202,72 Euro im Jahr.

Tarifleistungohne Kassenzuschussmit 40 € (TK)mit 120 € (KKH)
einmal im Jahr bis 70 €Rest 132,72 €Rest 92,72 €Rest 12,72 €
zweimal bis 75 € (150 €)Rest 52,72 €Rest 12,72 €Rest 0 €
zweimal bis 100 € (200 €)Rest 2,72 €Rest 0 €Rest 0 €
100 % ohne LimitRest 0 €Rest 0 €Rest 0 €

Eigene Berechnung. Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Annahme: Tarif und Kasse leisten unabhängig voneinander bis zu ihren Grenzen.

Daraus folgt: Bei einem gedeckelten Tarif schließt der Kassenzuschuss die Lücke. Bei einem Tarif mit 100 Prozent ohne Limit bringt er Ihnen keinen zusätzlichen Vorteil, er verschiebt nur, wer zahlt. Wer eine Kasse mit hohem Zuschuss hat, braucht für die Zahnreinigung also keinen teuren Prophylaxe-Baustein. Kosten zwei Reinigungen in Ihrer Praxis 308,56 Euro (3,5-fach), bleiben bei einem Tarif mit 200 Euro Jahresgrenze und TK-Zuschuss 68,56 Euro bei Ihnen.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Tarif die Kassenleistung abzieht. Manche Versicherer wollen auf dem Beleg sehen, was die Kasse gezahlt hat. Wie Sie dabei vorgehen, steht weiter unten und im Ratgeber Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung einreichen.

Wartezeit, Zahnstaffel und Versicherungsjahr

Für die Prophylaxe gelten bei vielen Tarifen kürzere oder keine Wartezeiten, das bestätigt Stiftung Warentest. Gesetzlich erlaubt sind bei Zahnbehandlung höchstens acht Monate, allgemein höchstens drei Monate (§ 197 VVG). Drei Punkte sollten Sie vor dem ersten Termin klären:

  • Versicherungsjahr oder Kalenderjahr? Gilt die Grenze je Versicherungsjahr, beginnt sie mit Ihrem Vertragsbeginn. Bei einem Kalenderjahr können Sie nach einem Abschluss im Herbst eine Reinigung im Dezember und die nächste im Januar abrechnen. Die Kassenzuschüsse in der Tabelle oben laufen meist nach Kalenderjahr.
  • Zählt die PZR in die Zahnstaffel? Bei UKV, Münchener Verein und DA Direkt nicht, bei Allianz schon. Das wird wichtig, wenn Sie in den ersten Jahren auch Zahnersatz oder Füllungen brauchen.
  • Ist der Termin schon vereinbart? Die Tarife regeln das unterschiedlich. Manche verlangen, dass die Maßnahme erst bei bestehendem Schutz angeraten wird. Fragen Sie im Zweifel vor dem Abschluss schriftlich nach. Was als angeraten gilt, erklärt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung.

Welche Tarife ab dem ersten Tag leisten, steht im Ratgeber Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung wegen der Zahnreinigung?

Rein wegen der Zahnreinigung meist nicht. Zwei Reinigungen zum üblichen Satz kosten 202,72 Euro im Jahr, und viele Kassen zahlen davon 40 bis 120 Euro. Ein reiner Prophylaxe-Tarif muss diesen Rest übersteigen, damit er sich rechnet. Im Ratgeber PZR-Flatrate haben wir das mit einem echten Tarifbeispiel durchgerechnet: Die Gewinnschwelle lag dort bei etwas mehr als zwei Reinigungen im Jahr ohne Kassenzuschuss und bei zweieinhalb mit dem TK-Zuschuss. Finanztip kommt zum gleichen Ergebnis: Allein für die PZR brauche man keine Zahnzusatzversicherung (Finanztip).

Anders sieht es aus, wenn

  • Sie aus zahnmedizinischen Gründen drei- oder viermal im Jahr zur Reinigung gehen, etwa nach dem Ende der UPT, mit mehreren Implantaten oder mit fester Zahnspange,
  • Ihre Praxis regelmäßig zum 3,5-fachen Satz abrechnet und Ihre Kasse wenig zuschießt,
  • die PZR-Leistung Teil eines Tarifs ist, den Sie vor allem für Zahnersatz, Füllungen und Wurzelbehandlungen abschließen.

Im letzten Fall zahlen Sie für die Reinigung nur einen Teil des Beitrags. Ob sich der Tarif lohnt, entscheidet dann der Zahnersatz. Wie Sie das abwägen, steht im Ratgeber Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?, einen Überblick über alle Leistungsbereiche gibt Leistungen der Zahnzusatzversicherung im Überblick.

Warum der Zahnersatz-Schutz wichtiger ist: die Kürzung 2027

Eine Zahnreinigung kostet rund 100 Euro. Beim Zahnersatz geht es um mehrere hundert bis tausende Euro, und dort ändert sich 2027 die Kassenleistung. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) sinkt der Festzuschuss für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 01.01.2027 bewilligt werden:

Bonusheftbewilligt bis 31.12.2026bewilligt ab 01.01.2027
ohne Bonus60 % der Regelversorgung50 %
5 Jahre lückenlos70 %60 %
10 Jahre lückenlos75 %65 %
Härtefall100 %100 %

Quellen: § 55 Abs. 1, 2 und 6 SGB V in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung; TK, Gesundheitsreform 2026/2027.

Entscheidend ist das Datum der Bewilligung, nicht das der Behandlung. Für vor dem 01.01.2027 bewilligte Festzuschüsse gilt das alte Recht weiter (§ 55 Abs. 6 SGB V neue Fassung). Die Euro-Beträge für 2027 legt der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum 30.11.2026 fest. Die Werte für 2027 unten sind deshalb Rechenbeispiele mit den Beträgen von 2026 und den neuen Prozentsätzen.

Rechenbeispiel Krone (950 Euro, Befund 1.1, 5 Jahre Bonusheft): 2026 zahlt die Kasse 278,87 Euro, Ihr Eigenanteil liegt bei 671,13 Euro. Nach dem Rechenbeispiel für 2027 zahlt sie 239,03 Euro, Ihr Eigenanteil steigt auf 710,97 Euro.

TarifIhr Rest 2026Ihr Rest 2027 (Rechenbeispiel)
Tarif nur mit Prophylaxe, ohne Zahnersatz671,13 €710,97 €
„80 % des Restbetrags nach Kassenleistung“134,23 €142,19 €
„90 % inklusive Kassenleistung“95,00 €95,00 €

Eigene Berechnung. Festzuschuss 2026 laut KZBV-Abrechnungshilfe, 2027 = Betrag 2026 × neuer Prozentsatz (Annahme). Ohne Zahnstaffel und Wartezeit.

Der Eigenanteil dieser einen Krone entspricht nach dem Rechenbeispiel für 2027 dem Preis von rund dreieinhalb Jahren Zahnreinigung mit je zwei Terminen. Ein Tarif, der nur Prophylaxe zahlt, fängt davon nichts auf. Ein Tarif, der einen festen Prozentsatz inklusive Kassenleistung erstattet, gleicht die Kürzung vollständig aus. Die Beträge je Befund und die Übergangsregel erklärt der Ratgeber Festzuschuss beim Zahnersatz. Ihr Bonusheft bleibt wichtig: Es bringt auch ab 2027 zehn bzw. fünfzehn Prozentpunkte mehr, mehr dazu unter Bonusheft und Zahnzusatzversicherung.

Wie oft eine Zahnreinigung sinnvoll ist

Wie viele Termine Sie brauchen, bestimmt, wie viel eine PZR-Leistung wert ist. Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt bei gesunden Zähnen und gesundem Zahnfleisch ein bis zwei Reinigungen im Jahr, bei erhöhtem Karies- oder Parodontitisrisiko bis zu vier (BZÄK). Die AOK schreibt dazu offen, es gebe keine Untersuchungen, aus denen hervorgeht, wie oft eine PZR für einen gesundheitlichen Vorteil nötig ist (AOK, aktualisiert 09.10.2026).

Auch der Nutzen ist weniger eindeutig, als Werbetexte nahelegen. Ein Cochrane-Review von 2018 fand bei Erwachsenen ohne schwere Parodontitis, die regelmäßig zum Zahnarzt gehen, über zwei bis drei Jahre wenig oder keinen Unterschied bei Zahnfleischentzündung und Taschentiefe, wenn alle 6 oder 12 Monate routinemäßig gereinigt wurde. Es bildete sich etwas weniger Zahnstein (Cochrane, Lamont et al. 2018). Der IGeL-Monitor findet keine allgemeine Leitlinienempfehlung für die PZR. Die S3-Leitlinie „Diabetes und Parodontitis“ empfiehlt Menschen mit Diabetes aber eine regelmäßige PZR.

Für Ihre Entscheidung heißt das: Lassen Sie Ihr Risiko in der Praxis einschätzen und rechnen Sie mit der Zahl an Terminen, die Ihr Zahnarzt Ihnen empfiehlt. Die PZR ergänzt das tägliche Zähneputzen und die Reinigung der Zwischenräume, sie ersetzt beides nicht. Mehr dazu unter PZR: Wie oft ist sie sinnvoll? und Parodontitis und Diabetes. Für Implantatträger gibt es den Ratgeber Implantat-Pflege.

Privatversicherte, Beamte und Steuer

Private Krankenversicherung. Ob die PZR bezahlt wird, steht in Ihrem PKV-Tarif. Viele Tarife enthalten eine Prophylaxe-Leistung, oft mit Grenze. Im Basistarif der PKV entsprechen die Leistungen weitgehend denen der gesetzlichen Kasse, die Praxis darf dort höchstens den 2,0-fachen GOZ-Satz berechnen. Eine Zusatzversicherung ist im Basistarif erlaubt. Mehr im Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte.

Beihilfe. Für Bundesbeamte sind prophylaktische Leistungen nach Abschnitt B der GOZ beihilfefähig, dazu gehört die PZR nach Nummer 1040 (§ 41 Abs. 2 Nr. 3 BBhV). Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen. Den restlichen Teil trägt meist die private Krankenversicherung. Details im Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Beamte.

Steuer. Selbst bezahlte PZR-Kosten wirken als außergewöhnliche Belastung nur, soweit Ihre Krankheitskosten insgesamt die zumutbare Belastung von 1 bis 7 Prozent der Einkünfte übersteigen (§ 33 EStG). Die Beiträge zur Zusatzversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Bei den meisten Angestellten ist der Höchstbetrag schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft (§ 10 EStG). Mehr unter Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen.

Rechnung einreichen: So bekommen Sie Ihr Geld

  1. Rechnung prüfen. Darauf müssen Datum, Gebührennummer (1040), Bezeichnung, Zahl der Zähne und Faktor stehen (§ 10 GOZ). Die TK verlangt die Angabe „professionelle Zahnreinigung“ oder „GOZ 1040“. Wurde in derselben Sitzung Zahnstein über die Kasse entfernt, dürfen diese Zähne nicht in der 1040 stehen.
  2. Rechnung bezahlen. Kasse und Versicherer erstatten in der Regel die Rechnung an Sie, nicht an die Praxis.
  3. Reihenfolge wählen. Manche Versicherer wollen die Kassenleistung auf dem Beleg sehen, die TK lässt Ihnen die Wahl. Fragen Sie im Zweifel beide.
  4. Beim Zweiten angeben, was Sie schon bekommen haben. Das verlangen Kasse und Versicherer, damit insgesamt nicht mehr als der Rechnungsbetrag fließt.
  5. Zügig einreichen. Die Zuschüsse der Kassen gelten meist je Kalenderjahr. Wer im Dezember zur Reinigung geht, sollte die Rechnung nicht liegen lassen.

Wie Sie Belege, Kopien und Fristen bei der Versicherung handhaben, erklärt der Ratgeber Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung einreichen.

Entscheidungstabelle: Welche Lösung zu Ihnen passt

Ihre SituationSinnvolle Lösung
Gesunde Zähne, 1–2 PZR im Jahr, Kasse mit hohem ZuschussZuschuss nutzen, Rest selbst zahlen. Ein Tarif nur für die Reinigung kostet meist mehr als er bringt.
Gesunde Zähne, Kasse mit kleinem oder ohne ZuschussSelbst zahlen oder einen Tarif wählen, der vor allem Zahnersatz gut absichert und die PZR mit einem Jahresbudget um 200 € enthält.
Ihre Kasse zahlt eine kostenlose PZR im NetzwerkPrüfen, ob eine Netzwerkpraxis für Sie infrage kommt. Ein Wechsel nur für die Reinigung ist eine persönliche Abwägung.
Nach Parodontitis-Therapie, nach Ende der UPTEin Tarif ohne Anzahl- und Euro-Grenze kann sich rechnen. Prüfen Sie, ob die Erkrankung im Antrag abgefragt wird.
Mehrere Implantate oder feste ZahnspangeJedes Implantat wird einzeln berechnet. Tarif mit hohem Budget oder ohne Limit, dazu Zahnersatz-Schutz.
SchwangerschaftZuerst bei der Kasse fragen, mehrere zahlen dann mehr oder die volle PZR.
PflegegradDie Kasse zahlt die Zahnsteinentfernung zweimal im Jahr und weitere Vorsorge nach § 22a SGB V.
Zahnersatz ist schon angeratenEin neuer Tarif zahlt diese Behandlung nicht. Lassen Sie den Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligen, wenn das medizinisch passt.

Checkliste: Zahnreinigung im Tarif prüfen

  • Wie oft zahlt der Tarif die PZR, und bis zu welchem Betrag je Termin oder je Jahr?
  • Gilt die Grenze je Versicherungsjahr oder je Kalenderjahr?
  • Bis zu welchem GOZ-Faktor wird erstattet? Arbeitet Ihre Praxis mit Honorarvereinbarungen?
  • Zählt die PZR in die Zahnstaffel der ersten Jahre?
  • Gibt es eine Netzwerkbindung, und gehört Ihre Praxis dazu?
  • Ab welchem Alter zahlt der Tarif die PZR?
  • Gibt es eine Wartezeit für Prophylaxe, und zahlt der Tarif einen bereits vereinbarten Termin?
  • Wie viel zahlt Ihre Krankenkasse 2026, und unter welchen Bedingungen?
  • Wie gut ist der Zahnersatz-Schutz, gerade mit Blick auf die Kürzung 2027?
  • Wie lange ist die Mindestlaufzeit, und wie kündigen Sie?

Weitere Kriterien für den ganzen Tarif finden Sie im Ratgeber Zahnzusatzversicherung: worauf achten?.

Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung und Zahnreinigung

Zahlt eine Zahnzusatzversicherung die professionelle Zahnreinigung?

Viele Tarife tun das, aber in sehr unterschiedlichem Umfang. Manche zahlen eine Reinigung im Jahr, andere zweimal bis zu einem Betrag wie 75 oder 100 Euro, wieder andere haben ein Jahresbudget oder zahlen ohne Euro-Grenze. Reine Zahnersatz-Tarife zahlen die Zahnreinigung oft gar nicht. Maßgeblich ist der Bedingungstext, nicht die Werbeseite. Achten Sie auf Anzahl, Euro-Grenze, Altersgrenze und darauf, ob die Reinigung in die Zahnstaffel der ersten Jahre zählt.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung?

Nicht als Regelleistung. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Erwachsenen einmal im Kalenderjahr das Entfernen von Zahnstein, Menschen mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe einmal im Halbjahr. Die PZR selbst ist eine Privatleistung. Viele Kassen geben aber freiwillig einen Zuschuss, etwa die TK bis 40 Euro, die DAK bis 60 Euro und die KKH bis 120 Euro im Kalenderjahr (Stand Oktober 2026).

Welche Krankenkasse zahlt am meisten für die Zahnreinigung?

Eine vollständige Rangliste gibt es nicht, weil die Kassen ihre Leistungen laufend ändern und an Bedingungen knüpfen. Unter den von uns geprüften Kassen zahlen KKH, AOK Hessen und AOK Bremen/Bremerhaven bis 120 Euro im Jahr, die AOK Niedersachsen 80 Prozent von zwei Reinigungen im Rahmen eines Budgets von 500 Euro für alle Mehrleistungen. Die hkk und mehrere AOKs übernehmen eine Reinigung ganz, wenn Sie in eine Netzwerkpraxis gehen. Prüfen Sie immer die aktuelle Seite Ihrer Kasse.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung nur wegen der Zahnreinigung?

Selten. Eine Reinigung kostet beim üblichen Satz rund 100 Euro, und viele Kassen zahlen einen Teil davon. Ein reiner Prophylaxe-Tarif rechnet sich meist erst ab dem dritten Termin im Jahr. Auch Finanztip und die Verbraucherzentrale raten, die Zahnreinigung nicht zum Hauptgrund für die Tarifwahl zu machen. Sinnvoll ist die PZR-Leistung als Teil eines Tarifs, der vor allem Zahnersatz gut absichert.

Gibt es bei der Zahnreinigung eine Wartezeit?

Bei vielen Tarifen nicht. Stiftung Warentest schreibt, dass für einige Leistungen wie die Prophylaxe kürzere Wartezeiten gelten oder ganz entfallen. Das Gesetz erlaubt bei Zahnbehandlungen höchstens acht Monate, allgemein höchstens drei Monate Wartezeit (§ 197 VVG). Prüfen Sie zusätzlich, ob die Leistung pro Versicherungsjahr oder pro Kalenderjahr gilt und ob ein bereits vereinbarter Termin bezahlt wird.

Kann ich den Zuschuss der Krankenkasse und die Zusatzversicherung gleichzeitig nutzen?

Ja. Sie dürfen aber insgesamt nicht mehr erstattet bekommen, als die Rechnung kostet (§ 200 VVG). Die TK lässt Ihnen die Wahl, wo Sie zuerst einreichen, und rechnet die andere Erstattung an. Lohnend ist die Kombination vor allem bei gedeckelten Tarifen: Zahlt der Tarif zum Beispiel zweimal 75 Euro, schließt ein Kassenzuschuss die Lücke zur Rechnung ganz oder teilweise.

Zahlt die Versicherung die Zahnreinigung auch für Kinder?

Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife zahlen die PZR erst ab 18, etwa die ARAG-Dent-Tarife. Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren bekommen über die Krankenkasse zweimal im Jahr die Individualprophylaxe und die Versiegelung der Backenzähne. Das ist keine PZR, deckt aber die Vorsorge weitgehend ab. Einige Kassen zahlen den PZR-Zuschuss auch für Kinder, die DAK etwa für mitversicherte Kinder.

Was ist der Haken bei einer Zahnzusatzversicherung mit Zahnreinigung?

Häufig sind es vier Punkte: eine Euro- oder Anzahlgrenze, die unter dem Preis Ihrer Praxis liegt; eine Zahnstaffel, in die auch die Reinigung zählt; eine volle Leistung nur bei Zahnärzten aus einem Netzwerk; und ein Zahnersatz-Schutz, der schwächer ist als die Werbung für die Zahnreinigung vermuten lässt. Ab 2027 wiegt der letzte Punkt schwerer, weil die Kasse für neu bewilligten Zahnersatz weniger zahlt.

Zahlt die Beihilfe die professionelle Zahnreinigung?

Beim Bund ja: Prophylaktische Leistungen nach Abschnitt B der GOZ, zu dem die PZR mit der Nummer 1040 gehört, sind nach § 41 Abs. 2 Nr. 3 der Bundesbeihilfeverordnung beihilfefähig. In den Ländern gelten eigene Beihilfeverordnungen. Den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, deckt bei Beamten in der Regel die private Krankenversicherung oder eine Beihilfeergänzung ab.

Fazit: Erst den Kassenzuschuss nutzen, dann den Tarif nach dem Zahnersatz wählen

Die professionelle Zahnreinigung zahlen Sie zunächst selbst, eine Kassenleistung ist sie nicht. Fast jede große Kasse gibt aber etwas dazu, 2026 je nach Kasse meist 15 bis 120 Euro im Jahr oder eine kostenlose Reinigung in einer Netzwerkpraxis. Prüfen Sie diesen Zuschuss zuerst, denn er steht Ihnen ohne Zusatzbeitrag zu.

Eine Zahnzusatzversicherung zahlt die Reinigung je nach Tarif einmal, zweimal bis zu einem Betrag oder ohne Limit. Zusammen mit dem Kassenzuschuss bleibt dann oft wenig oder nichts übrig. Als alleiniger Grund für einen Vertrag reicht die Zahnreinigung aber nur, wenn Sie aus medizinischen Gründen häufig zur Reinigung müssen. Für alle anderen ist sie ein Extra. Den Ausschlag sollte der Zahnersatz-Schutz geben, denn ab 2027 zahlt die Kasse für neu bewilligten Zahnersatz zehn Prozentpunkte weniger.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Tarif in Ihrer Situation Zahnreinigung und Zahnersatz sinnvoll verbindet, beraten wir Sie unabhängig und kostenlos.

Quellen

  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Gebührenverzeichnis Nr. 1000–1040 sowie §§ 2, 5, 10 – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de, PDF)
  • Professionelle Zahnreinigung – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Stand Mai 2025 (kzbv.de)
  • Behandlung der Parodontitis, unterstützende Parodontitistherapie – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, 2026 (kzbv.de)
  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), Nr. 107, 107a, IP 1–IP 5, UPT – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Stand 2026 (kzbv.de)
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR) – der IGeL-Monitor informiert – Medizinischer Dienst Bund, erstellt 26.05.2026 (igel-monitor.de)
  • Die Professionelle Zahnreinigung zur Prophylaxe von Zahnkaries und Parodontalerkrankungen – Bundeszahnärztekammer, Abruf Oktober 2026 (bzaek.de)
  • Lamont T, Worthington HV, Clarkson JE, Beirne PV: Routine scale and polish for periodontal health in adults. Cochrane Database of Systematic Reviews 2018, CD004625 (cochrane.org)
  • Welche Zuschüsse zahlen die Kassen zur professionellen Zahnreinigung? – Verbraucherzentrale NRW, Stand 19.02.2024 (verbraucherzentrale.nrw)
  • Zahnzusatzversicherung: Risiken und Vorteile – Verbraucherzentrale, Stand 23.07.2026 (verbraucherzentrale.de)
  • Zahnzusatzversicherungen im Vergleich – Stiftung Warentest, 12.08.2026 (test.de)
  • Zahnzusatzversicherung – Finanztip, Abruf Oktober 2026 (finanztip.de)
  • Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 11 Abs. 6, 22, 22a, 55 – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
  • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Art. 1 Nr. 22 (§ 55 SGB V ab 01.01.2027), BGBl. 2026 I Nr. 228 – Bundesgesetzblatt, 2026 (recht.bund.de)
  • Gesundheitsreform 2026/2027: Zusammenfassung – Techniker Krankenkasse, 2026 (tk.de)
  • Abrechnungshilfe Festzuschüsse 2026 – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, 2026 (kzbv.de, PDF)
  • Versicherungsvertragsgesetz, §§ 197, 200 – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
  • Bundesbeihilfeverordnung, § 41 – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
  • Einkommensteuergesetz, §§ 10 und 33 – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
  • Zahlt die TK die professionelle Zahnreinigung (PZR)? – Techniker Krankenkasse, Stand 01.07.2026 (tk.de)
  • Wie viel zahlt die DAK für die professionelle Zahnreinigung? – DAK-Gesundheit, aktualisiert 01.10.2026 (dak.de)
  • Professionelle Zahnreinigung – Barmer, aktualisiert 13.10.2026 (barmer.de); Barmer Bonus, Abruf 24.10.2026 (barmer.de)
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR) – KKH Kaufmännische Krankenkasse, Abruf 24.10.2026 (kkh.de)
  • Professionelle Zahnreinigung: Kostenübernahme – hkk Krankenkasse, Abruf 24.10.2026 (hkk.de)
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR) – AOK, Regionalseiten der elf AOKs, aktualisiert 09.10.2026 (aok.de)
  • Tarif ZahnPRIVAT 100/90/75 – Union Krankenversicherung, Stand 01.08.2024 (vkb.de, PDF)
  • Tarifbedingungen ZahnGesund (T579) – Münchener Verein, Stand 09/2020 (muenchener-verein.de, PDF)
  • Tarifblatt DA Direkt Zahnschutz, Fassung 01.03.2025 – DA Direkt (da-direkt.de, PDF)
  • Versicherungsbedingungen ARAG Dent-Tarife – ARAG Krankenversicherungs-AG, Stand 1.2023 (arag.de, PDF)
  • Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus (K 5127) – Barmenia Krankenversicherung AG, Stand 01.01.2026 (barmenia.de, PDF)
  • Tarifbedingungen MeinZahnschutz 100 (ZS100), B4U143102Z0 (01) 07.22 – Allianz Private Krankenversicherungs-AG (allianz.de)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder zahnärztliche Beratung. Maßgeblich sind die Versicherungs- und Tarifbedingungen Ihres Vertrags und die Satzung bzw. die Angaben Ihrer Krankenkasse. Die genannten Kassenleistungen und Tarife sind Beispiele aus öffentlich zugänglichen Quellen mit dem jeweils genannten Stand, keine Empfehlung und keine vollständige Marktübersicht. Leistungen und Beiträge können sich ändern. Beträge für 2027 sind Rechenbeispiele, bis der G-BA die neuen Festzuschüsse festsetzt. Stand: Oktober 2026

Geschrieben von

Yannik Meng

Gründer und Inhaber von ZahnzusatzPlus, Versicherungsmakler nach § 34d GewO mit 9 Jahren Erfahrung in der Versicherungs- und Finanzbranche. Schreibt über Tarife, Leistungen und Fallstricke der Zahnzusatzversicherung. So arbeitet unsere Redaktion

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