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Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen: Welche Tarife es gibt und was sie nicht zahlen

Aktualisiert am27 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt reguläre Zahntarife ohne Fragen zum Zahnstatus und ohne Wartezeit, zum Beispiel DA Direkt Zahnschutz und NÜRNBERGER Komfort (Stand Oktober 2026). Sie nehmen jeden gesetzlich Versicherten an.
  • Annahme ist nicht Leistung: Behandlungen, die vor Vertragsschluss bekannt, angeraten oder begonnen waren, und Zähne, die schon fehlten, schließen die Bedingungen trotzdem aus. Geprüft wird bei der ersten Rechnung, mit Ihrer Einwilligung in der Patientenakte (§ 213 VVG).
  • Ohne Fragen gibt es keine Anzeigepflicht nach § 19 VVG, also auch keinen Rücktritt wegen falscher Antworten. Der Preis des Verzichts ist die Zahnstaffel: In den ersten vier Jahren zahlen die Tarife insgesamt höchstens 3.000 bis 6.000 Euro.
  • Für vorhandene Lücken sind ein Tarif mit Fragen und Zuschlag oder ein Soforttarif mit 750 bis 2.000 Euro Höchstleistung oft die bessere Wahl. Beiträge ohne Gesundheitsfragen beginnen bei DA Direkt bei 6,90 Euro, für 41- bis 50-Jährige 24,90 Euro im Monat.
  • Ab 01.01.2027 bewilligte Festzuschüsse sinken auf 50/60/65 statt 60/70/75 Prozent. Ausgeschlossene Vorschäden werden dadurch teurer, bei einer Lücke ohne Bonus rechnerisch um 92,16 Euro.
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Zahn mit Checkliste und grünem Häkchen
Inhaltsverzeichnis
  1. Was „ohne Gesundheitsfragen“ wirklich bedeutet
  2. Welche Gesundheitsfragen normalerweise gestellt werden
  3. Welche Tarife ohne Gesundheitsfragen es gibt
  4. Warum der Versicherer trotzdem nicht alles zahlt
  5. Annahme ist nicht gleich Leistung: drei typische Fälle
  6. Fehlende Zähne: vier Wege im Vergleich
  7. Die Zahnstaffel: der eigentliche Preis des Verzichts
  8. Was Tarife ohne Gesundheitsfragen kosten
  9. Festzuschuss-Kürzung 2027: was sie für Tarife ohne Gesundheitsfragen bedeutet
  10. Betriebliche Krankenversicherung: der zweite Weg ohne Gesundheitsprüfung
  11. Für wen sich ein Tarif ohne Gesundheitsfragen eignet
  12. Sonderfälle: Parodontitis, Prothese, Kieferorthopädie
  13. Wenn doch Fragen gestellt werden: ehrlich bleiben lohnt sich
  14. Kündigung, Wechsel und Mindestlaufzeit
  15. Checkliste vor dem Abschluss
  16. Wenn der Versicherer nicht zahlt
  17. Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
  18. Fazit: ohne Fragen versichert, aber nicht für das, was schon da ist
  19. Quellen

Ja, es gibt Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen. Mehrere Versicherer verzichten bei normalen Zahntarifen ganz auf Fragen zu Ihren Zähnen, meist auch auf die Wartezeit. Der Haken steht in den Bedingungen: Was vor Vertragsschluss schon angeraten, begonnen oder bekannt war und Zähne, die bereits fehlen, sind trotzdem nicht versichert. Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen nimmt Sie also auf, zahlt aber nur für das, was nach Vertragsbeginn neu entsteht, und das in den ersten Jahren nur bis zu festen Höchstbeträgen.

Dieser Ratgeber zeigt, welche Tarifarten es gibt und was die Bedingungen wörtlich ausschließen. Sie erfahren, wie Versicherer auch ohne Fragen prüfen, was bei fehlenden Zähnen und Parodontitis gilt und wie sich die Kürzung des Kassenzuschusses ab 2027 auswirkt. Rechenbeispiele mit den Festzuschüssen 2026 zeigen, wann sich der Verzicht auf Gesundheitsfragen lohnt und wann ein Tarif mit Fragen besser passt.

Was „ohne Gesundheitsfragen“ wirklich bedeutet

„Ohne Gesundheitsfragen“ heißt: Im Antrag stehen keine Fragen zu fehlenden Zähnen, Zahnersatz, Parodontitis oder geplanten Behandlungen. Sie geben nur persönliche Daten und den gewünschten Tarif an. Der Versicherer nimmt jeden an, der die formalen Aufnahmebedingungen erfüllt, bei DA Direkt zum Beispiel die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das ist eine echte Erleichterung, aber nur auf der Antragsseite. Auf der Leistungsseite gilt das Gleiche wie bei jedem anderen Tarif: Versichert ist nur ein Versicherungsfall, der nach Vertragsbeginn eintritt. Die Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KK 2009, § 2 Abs. 1) formulieren das so: Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung (§ 1 Abs. 2 MB/KK).

Zwischen den Tarifen gibt es drei Unterschiede, die Sie kennen sollten:

AntragsmodellWas gefragt wirdWas mit Vorschäden passiert
Tarif ohne Gesundheitsfragennichts zum ZahnstatusAnnahme immer; Ausschluss aller bekannten, angeratenen und begonnenen Maßnahmen und fehlender Zähne steht in den Bedingungen
Tarif mit wenigen Fragen (oft 1–3)meist fehlende Zähne, laufende oder angeratene Behandlungje nach Antwort Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung
Tarif mit ausführlichen Fragenzusätzlich z. B. Zahnersatz der letzten Jahre, Parodontitis, Prothesen, Knirscherschienewie oben, genauer abgestuft
Soforttarifkeine Fragenschließt bestimmte bekannte Befunde ausdrücklich ein, aber mit engen Höchstbeträgen

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei privaten Zusatzversicherungen fast ausnahmslos eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Zahntarife ohne Fragen sind deshalb die Ausnahme, auch wenn die Werbung anderes vermuten lässt.

Welche Gesundheitsfragen normalerweise gestellt werden

Wer die üblichen Fragen kennt, kann besser einschätzen, ob er auf einen Tarif ohne Fragen überhaupt angewiesen ist. Laut Finanztip fragen die meisten Versicherer nach fehlenden Zähnen, nach herausnehmbaren Prothesen, nach dem Alter des vorhandenen Zahnersatzes und danach, ob der Zahnarzt schon eine Behandlung angeraten hat.

Typische Antragsfragen sind:

  • Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind? Milchzähne zählen zum Beispiel bei DA Direkt ausdrücklich nicht als fehlende Zähne.
  • Ist eine Behandlung angeraten, geplant oder begonnen?
  • Tragen Sie eine herausnehmbare Prothese?
  • Wurde in den letzten Jahren Zahnersatz eingesetzt, und wie alt ist er?
  • Wurde eine Parodontitis festgestellt oder behandelt?
  • Läuft eine kieferorthopädische Behandlung?

Auch mit fehlenden Zähnen können Sie laut Finanztip normalerweise eine Zahnzusatzversicherung abschließen, manche Tarife verlangen dafür einen Zuschlag. Prothesen behandeln laut Finanztip viele Anbieter wie ersetzte Zähne, einige aber wie fehlende Zähne. Wie Sie bei angeratenen Behandlungen richtig antworten, erklärt unser Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung.

Welche Tarife ohne Gesundheitsfragen es gibt

Nach unserer Recherche in den öffentlich abrufbaren Unterlagen (Stand Oktober 2026) gibt es drei Gruppen. Die Nennung ist keine Empfehlung. Maßgeblich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt Ihres Abschlusses.

Reguläre Tarife ohne Fragen zum Zahnstatus

Diese Tarife sichern Ihre Zähne für künftige Befunde ab, ohne vorher nach dem Zahnzustand zu fragen. Zwei Beispiele mit veröffentlichten Bedingungen:

DA Direkt Zahnschutz (Komfort / Premium / Premium Plus)NÜRNBERGER Komfort 80 / 90 / 100
Gesundheitsfragenkeine zum Status der Zähnekeine
Wartezeitkeinekeine
Erstattung Zahnersatz und ZahnerhaltKomfort 75 % (90 % im Zahnarztnetzwerk, 100 % bei Regelversorgung); Premium 90 %; Premium Plus 100 %, jeweils inkl. Kassenleistung80 / 90 / 100 % vom Rechnungsbetrag inkl. Kassenleistung
Zahnstaffel, kumuliert in den ersten 4 JahrenKomfort 750 / 1.500 / 2.250 / 3.000 €; Premium bis 4.400 €; Premium Plus 1.500 / 3.000 / 4.500 / 6.000 €K80 800 / 1.600 / 2.400 / 3.200 €; K100 1.000 / 2.000 / 3.000 / 4.000 €
ab 5. Versicherungsjahrunbegrenztunbegrenzt
Ausgeschlossenvor Vertragsschluss bekannte, angeratene oder begonnene Maßnahmen; vor Vertragsschluss fehlende, nicht dauerhaft ersetzte Zähnevor Abschluss angeratene oder begonnene Behandlungen; vor Abschluss fehlende, nicht ersetzte Zähne
Beitragnach Altersstufe, z. B. Komfort 41–50 J. 24,90 €, ab 61 J. 36,90 €nach Alter, auf der Website berechnet
Quelle, StandTarifblatt (Fassung 01.03.2025) und BedingungenKundeninformation KV391 (07/2025)

Beide Anbieter nennen ihre Ausschlüsse offen. Die Bedingungen der DA Direkt (AZB, Ziffer 6.1) schließen zum Beispiel wörtlich „Heilbehandlungsmaßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person bereits vor Vertragsschluss bekannt war bzw. die vor Vertragsschluss zahnärztlich oder ärztlich angeraten oder bereits begonnen wurden“ aus. Ebenso ausgeschlossen ist „die Versorgung von bereits vor Vertragsschluss fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähnen“. Die NÜRNBERGER schreibt auf ihrer Produktseite sinngemäß dasselbe.

Daneben gibt es Tarife mit wenigen Fragen, die Vorschäden nicht pauschal ausschließen. Ein Versicherer versichert nach eigenen Angaben fehlende Zähne mit, sofern noch keine Behandlung begonnen oder geplant ist. Ein anderer versichert bis zu drei fehlende Zähne gegen Beitragszuschlag (siehe Fall C).

Tarife, die sich am Festzuschuss orientieren

Eine Sonderform sind Tarife, die keinen Prozentsatz der Rechnung erstatten, sondern den Kassenzuschuss aufstocken. Der NÜRNBERGER-Tarif Basis zum Beispiel verdoppelt den Festzuschuss der Krankenkasse einschließlich Bonus. Er setzt eine Kassenleistung voraus, ist in den ersten drei Jahren eng begrenzt und versichert fehlende Zähne nur gegen Risikozuschlag. Auch ERGO „Zahnersatz Sofort“ zahlt einen Betrag in Höhe des Festzuschusses. Warum gerade diese Tarife 2027 an Wert verlieren, zeigt der Abschnitt zur Gesetzesänderung weiter unten.

Soforttarife für bekannte Befunde

Wenn der Zahnarzt schon etwas gefunden hat, helfen nur Tarife, die bekannte Befunde ausdrücklich einschließen. Sie stellen ebenfalls keine Gesundheitsfragen:

  • ERGO Zahnersatz Sofort (Tarif ZEK): fehlende Zähne mitversichert, Zahnersatz, der höchstens sechs Monate vor Beginn begonnen wurde und noch läuft, ebenfalls. Leistung in Höhe des Festzuschusses, im ersten Versicherungsjahr höchstens 1.000 Euro, in den ersten zwei Jahren zusammen 2.000 Euro. Beitrag 37,60 Euro im Monat, Mindestlaufzeit 24 Monate, Implantate selbst nicht versichert (Leistungsübersicht ERGO, Abruf 21.10.2026).
  • DA Direkt Akutmodul: nur zusammen mit Zahnschutz Komfort, schließt angeratene Behandlungen und fehlende Zähne ein, aber nur für einen Versicherungsfall und höchstens 1.500 Euro, davon 750 Euro im ersten Jahr. Beitrag 29,90 Euro zusätzlich, Mindestlaufzeit 24 Monate.

Finanztip hat diese Soforttarife geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass sie oft weniger leisten, als die Werbung vermuten lässt. Die Rechnung im Detail finden Sie in unserem Ratgeber Zahnzusatzversicherung sofort.

Warum der Versicherer trotzdem nicht alles zahlt

Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen verzichtet auf die Prüfung beim Abschluss, nicht auf die Prüfung bei der Rechnung. Für die Anzeigepflicht stellt das Gesetz eine klare Regel auf: Sie müssen nur Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (§ 19 Abs. 1 VVG). Ohne Fragen können Sie also nichts falsch beantworten. Der Versicherer kann nicht wegen verschwiegener Vorschäden zurücktreten oder kündigen.

Er braucht das auch nicht, denn die Ausschlüsse stehen in den Bedingungen. Bei der ersten Rechnung prüft er, wann der Versicherungsfall begonnen hat. Dafür hat er drei Werkzeuge:

  1. Auskunft beim Zahnarzt: Mit Ihrer Einwilligung darf der Versicherer Gesundheitsdaten bei Ärzten und Krankenkassen erheben, soweit sie für die Leistungspflicht nötig sind (§ 213 VVG). Ohne Ihre Einwilligung kann er die Leistungspflicht nicht prüfen, und fällig wird die Leistung erst nach den nötigen Erhebungen.
  2. Patientenakte: Ihr Zahnarzt muss Befunde, Diagnosen und Therapieempfehlungen dokumentieren und zehn Jahre aufbewahren (§ 630f BGB). Steht dort vor Vertragsbeginn „Krone 26 empfohlen“, ist die Krone nicht versichert.
  3. Untersuchung: Viele Bedingungen erlauben, dass Sie sich auf Kosten des Versicherers von einem beauftragten Zahnarzt untersuchen lassen (MB/KK § 9; DA Direkt AZB Ziffer 11.1).

Auch die Rechtsprechung setzt den Beginn eines zahnärztlichen Versicherungsfalls früh an, häufig schon bei der Untersuchung, die den behandlungsbedürftigen Befund aufdeckt (BGH, Beschluss vom 17.12.2014, IV ZR 399/13). Mehr dazu im Ratgeber zur laufenden Behandlung.

Das heißt für Sie: Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen schützt vor dem Risiko, eine Frage falsch zu beantworten. Er schützt nicht davor, dass ein vorhandener Befund ausgeschlossen bleibt.

Annahme ist nicht gleich Leistung: drei typische Fälle

Am klarsten wird der Unterschied an konkreten Fällen. Alle Beispiele rechnen ohne Bonusheft, mit den Festzuschüssen 2026 laut KZBV-Abrechnungshilfe. Die Kosten von 1.000 Euro für eine Krone und 3.000 Euro für ein Implantat mit Krone sind Annahmen. Die tatsächlichen Preise hängen von Praxis, Material und Befund ab.

Fall A: Neuer Befund nach Vertragsbeginn

Sie schließen einen Tarif ohne Gesundheitsfragen ab, Beispiel DA Direkt Komfort mit 75 Prozent inklusive Kassenleistung außerhalb des Netzwerks. Sechs Monate später bricht ein Backenzahn, der Zahnarzt empfiehlt eine Krone für 1.000 Euro.

ohne Zusatzversicherungmit Tarif ohne Gesundheitsfragen
Festzuschuss Kasse (Befund 1.1, 60 %)239,03 €239,03 €
Leistung Tarif (75 % von 1.000 € minus Kasse)–510,97 €
Eigenanteil760,97 €250,00 €

Der Befund ist neu, der Tarif zahlt. Die Zahnstaffel von 750 Euro im ersten Jahr reicht hier aus.

Fall B: Die Lücke war schon vor dem Abschluss da

Ihnen fehlt seit zwei Jahren ein Backenzahn. Sie schließen einen Tarif ohne Gesundheitsfragen ab, ein Jahr später lassen Sie ein Implantat für 3.000 Euro setzen.

Kasse (Befund 2.1, 60 %)Leistung TarifEigenanteil
Regulärer Tarif ohne Gesundheitsfragen552,96 €0 € (Zahn fehlte schon)2.447,04 €
mit Akutmodul, Behandlung im 1. Versicherungsjahr552,96 €750,00 €1.697,04 €
mit Akutmodul, Behandlung erst im 2. Versicherungsjahr552,96 €1.500,00 €947,04 €

Für den regulären Tarif war die Lücke ein Vorschaden. Er zahlt nichts, obwohl er Sie ohne Fragen angenommen hat. Ein Soforttarif zahlt, aber gedeckelt, und kostet zusätzlich: Das DA-Direkt-Akutmodul allein kommt in 24 Monaten auf 717,60 Euro Beitrag, zusammen mit Komfort für 41- bis 50-Jährige auf 1.315,20 Euro.

Fall C: Tarif mit Gesundheitsfragen, fehlender Zahn gegen Zuschlag versichert

Manche Tarife mit Gesundheitsfragen versichern fehlende Zähne mit. Ein Versicherer verlangt dafür nach eigenen Angaben 25 Prozent Beitragszuschlag je fehlendem Zahn, höchstens für drei Zähne. Ab zwei fehlenden Zähnen halbieren sich die Erstattungsgrenzen in den ersten vier Jahren. Modellrechnung mit 90 Prozent Erstattung inklusive Kasse und halbierter Staffel von 1.500 Euro in den ersten zwei Jahren:

Zeitpunkt des ImplantatsKasseLeistung TarifEigenanteil
im 2. Versicherungsjahr (Grenze 1.500 €)552,96 €1.500,00 €947,04 €
ab dem 5. Versicherungsjahr (keine Grenze)552,96 €2.147,04 €300,00 €

Wer eine Lücke hat und warten kann, fährt mit einem Tarif mit Fragen und Zuschlag oft besser als mit einem Tarif ohne Fragen. Voraussetzung: Die Lücke ist noch nicht zur Behandlung angeraten. Fällt der Heil- und Kostenplan in die Zeit nach dem 31.12.2026, gelten die niedrigeren Festzuschüsse aus dem nächsten Abschnitt.

Fehlende Zähne: vier Wege im Vergleich

Fehlende Zähne sind der häufigste Grund, nach einer Versicherung ohne Gesundheitsfragen zu suchen. Mit dem Alter steigt ihre Zahl deutlich: Laut der Deutschen Mundgesundheitsstudie DMS 6 haben 35- bis 44-Jährige im Mittel 26,6 eigene Zähne, 65- bis 74-Jährige noch 19,3 (Wöstmann et al., 2025).

WegWas mit der vorhandenen Lücke passiertWas mit künftigen Befunden passiertPasst für
Tarif ohne Gesundheitsfragennicht versichertversichert, mit ZahnstaffelLücke soll nicht versorgt werden, Rest absichern
Tarif mit Fragen und Zuschlagversichert, oft mit halbierter Staffelversichert1–3 fehlende Zähne, Versorgung kann warten
Soforttarifversichert bis 750–2.000 €ERGO: nur Zahnersatz; DA: über KomfortVersorgung steht bald an, Höchstbetrag reicht
Lücke erst versorgen, dann versichernselbst bezahlt (mit Festzuschuss)danach normal versicherbar, ersetzter Zahn gilt nicht mehr als fehlendBudget vorhanden, Behandlung dringend

Zwei Details entscheiden oft über den Weg:

  • „Nicht dauerhaft ersetzt“: Die DA-Bedingungen schließen nur fehlende Zähne aus, die nicht dauerhaft ersetzt sind. Eine Brücke oder ein Implantat gilt als Ersatz. Wie Prothesen zählen, regelt jeder Versicherer anders.
  • Zuschlag ab dem vierten Zahn: Laut Finanztip erheben die dort empfohlenen Allianz-Tarife für bis zu drei fehlende Zähne Zuschläge, ab dem vierten ist keine Versicherung mehr möglich. Andere Empfehlungen nehmen auch mehrere fehlende Zähne an.

Ob sich ein Implantat oder eine Brücke für die Lücke mehr lohnt, vergleicht unser Ratgeber Implantat oder Brücke. Mit den Kosten eines Einzelzahn-Implantats befasst sich der Artikel Implantat Kosten Einzelzahn.

Die Zahnstaffel: der eigentliche Preis des Verzichts

Wer keine Fragen stellt, begrenzt sein Risiko über die Zahnstaffel. Gemeint sind Höchstbeträge, die in den ersten Versicherungsjahren insgesamt erstattet werden. Bei beiden oben genannten Tarifen entfällt die Grenze erst ab dem fünften Versicherungsjahr. Dasselbe Prinzip gilt bei fast allen Tarifen ohne Wartezeit.

Stiftung Warentest bewertet diese Begrenzungen ausdrücklich: Bis zu 1.500 Euro pro Jahr in den ersten sechs Vertragsjahren fließen in die Note ein. Leistet ein Tarif für alle Zahnersatzversorgungen eines Jahres weniger als 2.000 Euro und entfällt die Grenze auch bei Unfällen nicht, kann das Urteil nicht besser sein als „ausreichend“ (Stiftung Warentest, 12.08.2026).

So lesen Sie eine Staffel richtig:

  • Kumuliert oder pro Jahr? Bei DA und NÜRNBERGER sind die Beträge kumuliert („in den ersten zwei Jahren zusammen“). Was im ersten Jahr nicht verbraucht wird, steht im zweiten zur Verfügung.
  • Versicherungsjahr oder Kalenderjahr? Bei der NÜRNBERGER endet das erste Versicherungsjahr am 31.12. des Abschlussjahres. Wer im Dezember abschließt, hat ein sehr kurzes erstes Jahr und nutzt die zweite Stufe schon ab Januar. Bei der DA beginnt das Versicherungsjahr mit dem Datum im Versicherungsschein.
  • Ausnahmen: Bei DA Direkt gilt die Staffel nicht für Prophylaxe und nicht für Unfälle nach Versicherungsbeginn, bei der NÜRNBERGER entfallen die Begrenzungen bei Unfall.

Wie Staffeln im Detail funktionieren und ob sich Tarife ohne Begrenzung lohnen, erklären die Ratgeber Zahnstaffel erklärt und Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung.

Was Tarife ohne Gesundheitsfragen kosten

Der Verzicht auf Fragen muss nicht teurer sein. Beim DA Direkt Zahnschutz zahlen Sie laut Tarifblatt (Fassung 01.03.2025) diese Monatsbeiträge, ohne Fragen zum Zahnstatus:

AlterKomfortPremiumPremium Plus
0–20 Jahre6,90 €13,90 €16,90 €
21–30 Jahre10,90 €16,90 €18,90 €
31–40 Jahre18,90 €27,90 €32,90 €
41–50 Jahre24,90 €38,90 €44,90 €
51–60 Jahre33,90 €52,90 €60,90 €
ab 61 Jahre36,90 €54,90 €62,90 €

Zum Vergleich: Stiftung Warentest nennt für die Testsieger bei 43-jährigen Modellkunden 25 bis 58 Euro im Monat. Die Beiträge steigen mit der Altersstufe. Ein Blick auf das Verhältnis von Beitrag und Staffel lohnt sich: Ein 45-Jähriger zahlt im Komfort-Tarif in vier Jahren 1.195,20 Euro und kann in dieser Zeit höchstens 3.000 Euro erstattet bekommen.

Soforttarife kosten deutlich mehr im Verhältnis zur Leistung: ERGO Zahnersatz Sofort 37,60 Euro im Monat, in der Mindestlaufzeit 902,40 Euro, bei höchstens 2.000 Euro Leistung in diesen zwei Jahren. Was Zahnzusatzversicherungen allgemein kosten, zeigt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung Kosten.

Festzuschuss-Kürzung 2027: was sie für Tarife ohne Gesundheitsfragen bedeutet

Ab 2027 zahlen die Krankenkassen weniger für Zahnersatz. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) senkt die Festzuschüsse für alle Heil- und Kostenpläne, die ab dem 01.01.2027 bewilligt werden:

Bonusstufebewilligt bis 31.12.2026bewilligt ab 01.01.2027
ohne Bonusheft60 %50 %
5 Jahre Bonusheft70 %60 %
10 Jahre Bonusheft75 %65 %
Härtefall100 %100 %

Für vor dem 01.01.2027 bewilligte Festzuschüsse gilt das alte Recht weiter (§ 55 Abs. 6 SGB V neue Fassung), entscheidend ist das Bewilligungsdatum. Das bestätigt auch die Techniker Krankenkasse. Die Euro-Beträge für 2027 setzt der G-BA erst bis 30.11.2026 fest. Die folgenden Werte sind deshalb Rechenbeispiele: Beträge 2026 mal neuer Prozentsatz.

BefundFestzuschuss 2026 (60 / 70 / 75 %)Rechenbeispiel 2027 (50 / 60 / 65 %)Unterschied
1.1 Krone239,03 / 278,87 / 298,79 €199,20 / 239,03 / 258,95 €rund 40 €
2.1 Lücke, ein Zahn552,96 / 645,12 / 691,20 €460,80 / 552,96 / 599,04 €92,16 €

Für Tarife ohne Gesundheitsfragen hat das drei Folgen:

  1. Prozent-Tarife fangen die Kürzung auf, solange die Staffel reicht. Im Fall A zahlt der Tarif 2027 rechnerisch 550,80 statt 510,97 Euro, Ihr Eigenanteil bleibt bei 250 Euro. Die Kürzung verbraucht aber mehr von der Zahnstaffel.
  2. Vorschäden treffen Sie doppelt. Was ausgeschlossen ist, zahlen Sie ganz selbst, und ab 2027 mit weniger Kassenzuschuss. Im Fall B steigt der Eigenanteil von 2.447,04 auf 2.539,20 Euro.
  3. Festzuschuss-Tarife verlieren am meisten. Ein Tarif, der den Festzuschuss verdoppelt, bringt bei einer Lücke ohne Bonus zusammen mit der Kasse 2026 noch 1.105,92 Euro, 2027 rechnerisch nur 921,60 Euro, also 184,32 Euro weniger.

Steht eine Versorgung ohnehin an und ist sie nicht ausgeschlossen, kann es sich lohnen, den Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligen zu lassen. Die Bewilligung ist sechs Monate gültig (KZBV). Alle Beträge und Sonderfälle erklärt der Ratgeber Festzuschuss für Zahnersatz.

Betriebliche Krankenversicherung: der zweite Weg ohne Gesundheitsprüfung

Neben einzelnen Zahntarifen gibt es einen weiteren Weg ohne Gesundheitsfragen: die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Der Arbeitgeber schließt einen Gruppenvertrag ab, Zahnzusatzleistungen sind ein häufiger Baustein. Weil die ganze Belegschaft versichert wird, verzichten Versicherer bei Gruppenverträgen häufig auf die Gesundheitsprüfung, der PKV-Verband erklärt das auf seiner Themenseite zur bKV.

Die Verbreitung wächst: Ende 2025 boten laut PKV-Verband 60.600 Unternehmen eine voll arbeitgeberfinanzierte betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung an, 16 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Über 2,8 Millionen Beschäftigte waren so versichert. Arbeitgeber können die bKV im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro im Monat steuer- und abgabenfrei gewähren.

Fragen Sie in der Personalabteilung nach, ob es eine bKV gibt, was sie bei Zahnersatz leistet und ob Vorschäden mitversichert sind. Prüfen Sie auch, ob Sie den Schutz beim Jobwechsel privat fortführen können und zu welchen Bedingungen.

Für wen sich ein Tarif ohne Gesundheitsfragen eignet

Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen ist kein Notnagel, sondern für manche Situationen die sinnvollste Lösung. Die folgende Tabelle hilft bei der Einordnung:

Ihre SituationTarif ohne Gesundheitsfragen?Besser oder zusätzlich
Zähne gesund, keine Behandlung geplantmöglich, Vergleich mit Fragen-Tarifen lohntTarif nach Leistung und Staffel wählen, Fragen ehrlich beantworten
Länger nicht beim Zahnarzt, Zustand unklarja, wenn Sie vor der Kontrolle abschließenAbschluss vor dem Zahnarzttermin; was dort gefunden wird, ist meist trotzdem schon vorhanden (siehe unten)
1–3 fehlende Zähne, Versorgung kann wartennur für die übrigen ZähneTarif mit Zuschlag, der die Lücke einschließt
Behandlung angeraten oder Heil- und Kostenplan danein, schließt sie ausSoforttarif prüfen oder selbst zahlen, Rest absichern
Viele fehlende Zähne, herausnehmbare Protheseja, für künftige Befunde an verbliebenen ZähnenHärtefall und Bonusheft prüfen
Parodontitis bekanntja, aber bekannte Behandlung ausgeschlossenBedingungen zu Folgebehandlungen schriftlich klären
Unsicher, ob Sie eine Frage richtig beantwortenja, nimmt das Risiko aus § 19 VVGAntworten mit dem Zahnarzt klären, Patientenakte einsehen
Arbeitgeber bietet bKVprüfenbKV-Leistungen mit privatem Tarif vergleichen

Bei langen Zahnarztpausen ist Vorsicht nötig: Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen nimmt Sie auch vor der Kontrolle an. Findet der Zahnarzt dann einen Befund, der schon länger besteht, kann der Versicherer argumentieren, die Behandlungsbedürftigkeit habe schon vor Vertragsbeginn bestanden. Entscheidend sind die Bedingungen: Manche stellen auf „bekannt“ oder „angeraten“ ab, andere auf „eingetreten“. Bei DA Direkt ist der Wortlaut „bekannt“, „angeraten“ oder „begonnen“.

Für ältere Menschen gelten eigene Fragen zu Altersgrenzen und Beiträgen. Mehr dazu unter Zahnzusatzversicherung ab 60 und ab 70.

Sonderfälle: Parodontitis, Prothese, Kieferorthopädie

Parodontitis: Laut der Deutschen Mundgesundheitsstudie haben rund 14 Millionen Menschen in Deutschland eine schwere Parodontalerkrankung (gemeinsame Pressemitteilung von IDZ, KZBV und BZÄK, 17.03.2025). Viele Tarife mit Gesundheitsfragen fragen nach einer Parodontitis in den letzten Jahren. Ohne Fragen werden Sie angenommen, die schon bekannte Behandlung ist aber ausgeschlossen. Ob spätere Zahnverluste als Folge gewertet werden, hängt vom Wortlaut ab. Lassen Sie sich das vor dem Abschluss in Textform bestätigen. Wie die Behandlung abläuft und was die Kasse zahlt, steht im Ratgeber Parodontitis-Behandlung.

Herausnehmbare Prothese: Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen versichert künftige Behandlungen an den verbliebenen Zähnen. Ob die Neuanfertigung einer vorhandenen Prothese bezahlt wird, regeln die Bedingungen. Bei DA Direkt kommt es darauf an, ob die Zähne „dauerhaft ersetzt“ sind.

Kieferorthopädie: Auch Tarife ohne Gesundheitsfragen leisten für Erwachsene meist nur nach Unfall. Bei der NÜRNBERGER gilt das ab 18 Jahren, bei DA Direkt Komfort ist Kieferorthopädie gar nicht enthalten. Eine bereits laufende Zahnspange ist ausgeschlossen.

Wenn doch Fragen gestellt werden: ehrlich bleiben lohnt sich

Viele Leser landen bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen, weil sie Angst vor dem Antrag haben. Die gesetzlichen Regeln sind klarer als ihr Ruf:

VerschuldenMögliche Folge (§ 19 VVG)Frist in der Krankenversicherung
ohne Verschulden oder leicht fahrlässigKündigung mit einem Monat Frist; statt Kündigung Vertragsanpassung (Zuschlag, Ausschluss), wenn der Versicherer auch zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätte; bei schuldloser Verletzung gilt diese Anpassung in der Krankenversicherung nicht (§ 194 Abs. 1 VVG)3 Jahre ab Vertragsschluss
grob fahrlässigRücktritt, außer der Versicherer hätte zu anderen Bedingungen abgeschlossen, dann Vertragsanpassung3 Jahre
vorsätzlichRücktritt10 Jahre
arglistigAnfechtung des ganzen Vertrags (§ 22 VVG)10 Jahre

Der Versicherer hat diese Rechte nur, wenn er Sie vorher gesondert in Textform auf die Folgen hingewiesen hat (§ 19 Abs. 5 VVG). Die Fristen ergeben sich aus § 21 Abs. 3 und § 194 Abs. 1 VVG. Erhöht der Versicherer nach einer Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt er den Umstand aus, dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen (§ 19 Abs. 6 VVG).

Praktisch heißt das: Fragen Sie vor dem Antrag in der Praxis nach, was in Ihrer Akte steht. Sie haben ein Recht auf Einsicht und eine kostenlose erste Abschrift (§ 630g BGB). Wenn Sie unsicher sind, geben Sie den Umstand lieber an. Ein Ausschluss für einen Zahn ist meist günstiger als ein Rücktritt vom ganzen Vertrag. Die Verbraucherzentrale rät ebenfalls, die Fragen korrekt zu beantworten, weil sonst der Versicherungsschutz auf dem Spiel steht.

Kündigung, Wechsel und Mindestlaufzeit

Tarife ohne Gesundheitsfragen haben oft eine Mindestlaufzeit, die Sie kennen sollten, bevor Sie abschließen:

  • DA Direkt Zahnschutz: 24 Monate Mindestvertragsdauer. Innerhalb dieser Zeit können Sie zum Monatsende kündigen, solange Sie noch keine Leistung bezogen haben. Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht (AZB Ziffern 5.1 und 5.6).
  • NÜRNBERGER Komfort: nach dem ersten Versicherungsjahr monatlich kündbar.
  • Soforttarife: in der Regel 24 Monate Mindestlaufzeit.

Gesetzlich darf ein Versicherer eine Zahnzusatzversicherung ohne Verzichtsklausel nur in den ersten drei Versicherungsjahren ordentlich kündigen, mit drei Monaten Frist zum Ende eines Versicherungsjahres (§ 206 Abs. 2 VVG). Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten (§ 205 Abs. 4 VVG).

Ein späterer Wechsel in einen Tarif mit Gesundheitsfragen ist möglich, wenn Sie die Fragen dann gut beantworten können. Beim neuen Versicherer beginnt die Zahnstaffel aber meist von vorn, und was inzwischen angeraten ist, bleibt ausgeschlossen. Einige Versicherer rechnen Vorversicherungszeiten an. Fragen Sie danach, bevor Sie kündigen. Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung wechseln.

Checkliste vor dem Abschluss

  1. Zahnstatus klären: Was steht in Ihrer Patientenakte? Ist eine Behandlung angeraten, fehlt ein Zahn, läuft etwas?
  2. Ausschlussklausel lesen: Steht dort „bekannt“, „angeraten“, „begonnen“ oder „eingetreten“? Gilt das auch für Folgebehandlungen?
  3. Fehlende Zähne: Sind sie ausgeschlossen, gegen Zuschlag versicherbar oder im Soforttarif enthalten?
  4. Zahnstaffel prüfen: Wie hoch sind die Grenzen in den ersten vier Jahren, kumuliert oder pro Jahr, Versicherungs- oder Kalenderjahr? Entfallen sie bei Unfall?
  5. Erstattungssatz: Prozent der Rechnung inklusive Kasse oder Aufstockung des Festzuschusses? Gilt der Satz auch außerhalb eines Zahnarztnetzwerks?
  6. Festzuschuss 2027 einplanen: Wenn eine Versorgung ansteht, Heil- und Kostenplan möglichst vor dem 01.01.2027 bewilligen lassen.
  7. Mindestlaufzeit und Kündigung: Wie lange sind Sie gebunden, verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungsrecht?
  8. Vor teuren Behandlungen: Leistungszusage einholen. Ab 2.000 Euro muss der Versicherer in Textform innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen (§ 192 Abs. 8 VVG).

Weitere Kriterien finden Sie im Ratgeber Worauf achten bei der Zahnzusatzversicherung.

Wenn der Versicherer nicht zahlt

Lehnt der Versicherer ab, weil der Befund schon vor Vertragsbeginn bestanden habe, lassen Sie sich die Begründung schriftlich geben und fordern Sie die Unterlagen an, auf die er sich stützt. Prüfen Sie mit Ihrem Zahnarzt, wann der Befund erstmals dokumentiert wurde. Ein früher Eintrag „Zahn beobachten“ ist nicht dasselbe wie eine Behandlungsempfehlung.

Hilft das nicht, können Sie sich kostenlos an den PKV-Ombudsmann wenden. Er ist für Streit mit privaten Krankenversicherern zuständig, also auch für Zahnzusatzversicherungen. Die BaFin nimmt Beschwerden über Versicherer ebenfalls entgegen, setzt aber keine individuellen Ansprüche durch.

Bleibt die Behandlung an Ihnen hängen, gibt es weitere Entlastungen: den Härtefall der Krankenkasse (2026 bei monatlichen Bruttoeinnahmen bis 1.582 Euro für Alleinstehende laut BMG), eine Zahnersatz-Finanzierung oder die Steuererklärung. Wenn es für eine Versicherung schon zu spät scheint, hilft der Ratgeber Zahnzusatzversicherung, wenn es zu spät ist.

Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Ja. Mehrere Versicherer verzichten bei ihren regulären Zahntarifen ganz auf Fragen zum Zahnstatus, zum Beispiel DA Direkt beim Zahnschutz und die NÜRNBERGER bei den Komfort-Tarifen (Stand Oktober 2026). Ohne Fragen heißt aber nicht ohne Ausschlüsse: Behandlungen, die vor Vertragsschluss angeraten oder begonnen wurden, und Zähne, die schon fehlten, schließen diese Tarife in den Bedingungen aus.

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit?

Ja. Die bekannten Tarife ohne Gesundheitsfragen haben in der Regel auch keine Wartezeit. Sie zahlen ab dem ersten Tag, aber nur für Befunde, die nach Vertragsbeginn neu entstehen, und in den ersten vier Versicherungsjahren nur bis zu den Höchstbeträgen der Zahnstaffel. Beim DA Direkt Zahnschutz Komfort sind das zum Beispiel 750 Euro im ersten Jahr und 3.000 Euro in vier Jahren.

Zahlt eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen auch für fehlende Zähne?

Für Zähne, die bei Vertragsschluss schon fehlten und nicht dauerhaft ersetzt waren, zahlen normale Tarife ohne Gesundheitsfragen nicht. Das steht ausdrücklich in den Bedingungen. Für fehlende Zähne gibt es zwei Auswege: Soforttarife wie ERGO Zahnersatz Sofort oder das DA-Direkt-Akutmodul mit engen Höchstbeträgen, oder ein Tarif mit Gesundheitsfragen, der fehlende Zähne gegen Beitragszuschlag mitversichert.

Zahlt der Tarif ohne Gesundheitsfragen eine Behandlung, die schon angeraten ist?

Nein, ein normaler Tarif ohne Gesundheitsfragen zahlt keine Behandlung, die vor Vertragsschluss angeraten, geplant oder begonnen wurde. Er fragt zwar nicht danach, schließt sie aber in den Bedingungen aus. Ausnahmen sind spezielle Soforttarife, die bekannte Befunde mit Höchstbeträgen von 750 bis 2.000 Euro einschließen.

Woher weiß der Versicherer ohne Gesundheitsfragen, was vorher war?

Aus Ihrer Patientenakte. Mit Ihrer Einwilligung darf der Versicherer beim Zahnarzt nachfragen, soweit das für die Leistungsprüfung nötig ist (§ 213 VVG). Viele Bedingungen erlauben zusätzlich eine Untersuchung durch einen beauftragten Zahnarzt. Der Zahnarzt muss Befunde und Empfehlungen dokumentieren und zehn Jahre aufbewahren (§ 630f BGB). Gefragt wird also nicht beim Abschluss, sondern bei der ersten Rechnung.

Sind Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen teurer?

Nicht unbedingt. Beim DA Direkt Zahnschutz Komfort zahlen 41- bis 50-Jährige laut Tarifblatt 24,90 Euro im Monat, ohne Fragen zum Zahnstatus. Stiftung Warentest nennt für sehr gute Tarife bei 43-Jährigen 25 bis 58 Euro. Der Preis für den Verzicht auf Fragen liegt meist nicht im Beitrag, sondern im Ausschluss aller Vorschäden und in der Zahnstaffel.

Was passiert, wenn ich Gesundheitsfragen falsch beantwortet habe?

Das hängt vom Verschulden ab. Bei leichter Fahrlässigkeit darf der Versicherer kündigen oder den Vertrag anpassen, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurücktreten, bei Arglist anfechten (§§ 19, 22 VVG). In der Krankenversicherung sind diese Rechte drei Jahre nach Vertragsschluss erloschen, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre. Melden Sie einen Fehler am besten selbst und schriftlich.

Ist eine Zahnzusatzversicherung bei Parodontitis ohne Gesundheitsfragen möglich?

Abschließen können Sie einen Tarif ohne Gesundheitsfragen auch mit Parodontitis. Eine bereits bekannte oder laufende Parodontitisbehandlung ist dann aber nicht versichert, weil die Bedingungen bekannte und angeratene Maßnahmen ausschließen. Wie weit das für spätere Folgebehandlungen gilt, regeln die Bedingungen unterschiedlich. Lassen Sie sich das vor dem Abschluss schriftlich bestätigen.

Gibt es eine Krankenzusatzversicherung, die keine Gesundheitsfragen stellt?

Ja, aber selten. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass bei privaten Zusatzversicherungen fast ausnahmslos eine Gesundheitsprüfung nötig ist. Ausnahmen sind einzelne Zahntarife und vor allem betriebliche Krankenversicherungen: Bei Gruppenverträgen über den Arbeitgeber verzichten Versicherer häufig auf die Gesundheitsprüfung. Ende 2025 hatten laut PKV-Verband über 2,8 Millionen Beschäftigte eine betriebliche Krankenversicherung.

Fazit: ohne Fragen versichert, aber nicht für das, was schon da ist

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ist kein teures Nischenprodukt mehr. Reguläre Tarife wie DA Direkt Zahnschutz oder NÜRNBERGER Komfort nehmen jeden gesetzlich Versicherten an, haben keine Wartezeit und kosten nicht mehr als vergleichbare Tarife mit Fragen. Sie nehmen Ihnen das Risiko ab, eine Antragsfrage falsch zu beantworten.

Was schon da ist, bleibt aber Ihre Sache: angeratene und begonnene Behandlungen und Zähne, die bei Vertragsschluss fehlten. Die Zahnstaffel begrenzt die Leistung in den ersten vier Jahren. Für vorhandene Lücken ist ein Tarif mit Fragen und Zuschlag oft die bessere Wahl, für eine anstehende Behandlung höchstens ein Soforttarif. Ab 2027 sinkt der Kassenzuschuss, und Vorschäden werden dadurch noch teurer.

Schließen Sie deshalb ab, solange Ihre Zähne in Ordnung sind und keine Behandlung angeraten ist. Lesen Sie die Ausschlussklausel und die Zahnstaffel genau. Ob sich eine Versicherung grundsätzlich für Sie rechnet, zeigt der Ratgeber Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?.

Quellen

  • Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG): § 19 Anzeigepflicht, § 21 Ausübung der Rechte, § 22 Arglistige Täuschung, § 192 Abs. 8 Leistungsauskunft, § 194 Anzuwendende Vorschriften, § 197 Wartezeiten, § 203 Risikozuschlag, § 205 Kündigung durch den Versicherungsnehmer, § 206 Kündigung des Versicherers, § 213 Erhebung von Gesundheitsdaten – Bundesministerium der Justiz (§ 19, § 21, § 22, § 192, § 194, § 197, § 203, § 205, § 206, § 213)
  • Bürgerliches Gesetzbuch: § 630f Dokumentation, § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte – Bundesministerium der Justiz (§ 630f, § 630g)
  • Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009), §§ 1, 2, 9 – PKV-Verband, Stand Juni 2024 (privat-patienten.de)
  • BGH, Beschluss vom 17.12.2014, IV ZR 399/13 (Beginn des Versicherungsfalls bei Zahnbehandlung) – Bundesgerichtshof, zitiert nach dejure.org (dejure.org)
  • § 55 SGB V Leistungsanspruch Zahnersatz (Fassung bis 31.12.2026) – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Art. 1 Nr. 22 (§ 55 SGB V ab 01.01.2027) – Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 (recht.bund.de)
  • Gesundheitsreform 2026/2027: Zusammenfassung – Techniker Krankenkasse, 2026 (tk.de)
  • Abrechnungshilfe Festzuschüsse 2026 – KZBV (kzbv.de)
  • Zahnersatz: vom Antrag bis zur Abrechnung – KZBV, 2026 (kzbv.de)
  • Zahnärztliche Behandlung, Härtefallgrenzen 2026 – Bundesministerium für Gesundheit (bundesgesundheitsministerium.de)
  • Zahnzusatzversicherungen im Vergleich – Stiftung Warentest, 12.08.2026 (test.de)
  • Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung: Sinnvoll oder nicht? – Verbraucherzentrale, Stand 19.08.2025 (verbraucherzentrale.de)
  • Zahnzusatzversicherung: Risiken und Vorteile – Verbraucherzentrale, Stand 23.07.2026 (verbraucherzentrale.de)
  • Zahnzusatzversicherung: Gesundheitsfragen, fehlende Zähne, Empfehlungen – Finanztip, Abruf 21.10.2026 (finanztip.de)
  • Kostenschock beim Zahnarzt: Vorsicht vor diesen Werbeversprechen (Werbe-Check Soforttarife) – Finanztip, 27.06.2025 (finanztip.de)
  • Betriebliche Krankenversicherung – PKV-Verband, Zahlen Stand 31.12.2025 (pkv.de)
  • PKV-Ombudsmann – PKV-Verband (pkv.de)
  • Kranken- und Pflegeversicherung – BaFin (bafin.de)
  • Deutsche Mundgesundheitsstudie DMS 6: Zahnverlust und Prothetik – Wöstmann et al., Quintessence International 2025 (PubMed 40091723)
  • DMS 6: Pressemitteilung von IDZ, KZBV und BZÄK, 17.03.2025 – Bundeszahnärztekammer (bzaek.de)
  • DA Direkt Zahnschutz: Tarifblatt (Fassung 01.03.2025), Allgemeine Versicherungsbedingungen AZB (Stand 01.10.2019) und Zusatz-Tarifblatt Akutmodul – DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG, Abruf 21.10.2026 (da-direkt.de, PDF)
  • Zahnzusatzversicherungen Basis und Komfort, Kundeninformation KV391 (07/2025) und Produktseite – NÜRNBERGER Krankenversicherung AG, Abruf 21.10.2026 (nuernberger.de, PDF)
  • Leistungsübersicht und Produktseite „Zahnersatz Sofort“ (Tarif ZEK) – ERGO Krankenversicherung AG, Abruf 21.10.2026 (ergo.de, nicht verlinkt)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder zahnärztliche Beratung. Die Angaben zu den Tarifen stammen aus den öffentlich abrufbaren Tarifblättern, Bedingungen und Produktseiten der Versicherer (Abruf 21.10.2026); maßgeblich sind allein die Bedingungen Ihres Vertrags. Die Nennung ist keine Empfehlung. Die Rechenbeispiele beruhen auf offengelegten Annahmen. Werte für 2027 sind Rechenbeispiele mit den Festzuschuss-Beträgen 2026, weil der G-BA die Beträge für 2027 erst bis 30.11.2026 festsetzt. Stand: Oktober 2026

Geschrieben von

Yannik Meng

Gründer und Inhaber von ZahnzusatzPlus, Versicherungsmakler nach § 34d GewO mit 9 Jahren Erfahrung in der Versicherungs- und Finanzbranche. Schreibt über Tarife, Leistungen und Fallstricke der Zahnzusatzversicherung. So arbeitet unsere Redaktion

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