Zahnersatz, Implantate oder professionelle Zahnreinigung – die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten. Viele Versicherte stehen vor hohen Eigenanteilen, wenn hochwertige Zahnbehandlungen anstehen. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke schließen, doch was zahlt eine Zahnzusatzversicherung eigentlich konkret? Welche Leistungen sind abgedeckt, welche Behandlungen werden erstattet und wo liegen die Grenzen? In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, welche Leistungen die Zahnzusatzversicherung übernimmt, wie hoch die Erstattungen ausfallen und worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten.
Grundlegendes zu Leistungen der Zahnzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt bei Zahnbehandlungen nur die Regelversorgung ab – also die medizinisch notwendige Grundbehandlung. Bei Zahnersatz bedeutet dies beispielsweise, dass Sie einen Festzuschuss erhalten, der sich nach befundorientierten Festzuschüssen richtet. Dieser Zuschuss beträgt in der Regel 60 Prozent der Regelversorgungskosten, mit Bonusheft bis zu 75 Prozent. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten – besonders bei hochwertigen Versorgungen – müssen Sie selbst tragen.
Eine Zahnzusatzversicherung schließt genau diese Versorgungslücke. Sie erstattet je nach Tarif zwischen 70 und 100 Prozent der Kosten, die über die gesetzliche Leistung hinausgehen. Dabei unterscheiden sich die Tarife erheblich in Umfang, Erstattungshöhe und enthaltenen Leistungsbereichen.
Die drei Hauptleistungsbereiche
Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung konkret? Die meisten Tarife gliedern sich in drei zentrale Leistungsbereiche:
- Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen
- Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlung
- Prophylaxe: Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung
Die Erstattungshöhe und der Leistungsumfang variieren je nach gewähltem Tarif erheblich. Während Basis-Tarife oft nur Zahnersatz abdecken, bieten Premium-Tarife umfassenden Schutz in allen drei Bereichen.

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Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatz?
Der Bereich Zahnersatz ist für die meisten Versicherten der wichtigste Leistungsbereich, da hier die höchsten Kosten entstehen. Die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz übernimmt je nach Tarif unterschiedlich hohe Anteile.
Erstattung bei Kronen und Brücken
Bei Kronen und Brücken zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen befundorientierten Festzuschuss. Eine Vollgusskrone im Seitenzahnbereich kostet etwa 300-400 Euro, die Kasse zahlt davon circa 180 Euro. Für eine hochwertige Vollkeramikkrone fallen hingegen 700-1.000 Euro an – der Festzuschuss bleibt gleich.
Was zahlt die Zahnzusatzversicherung in diesem Fall? Gute Tarife erstatten 80-90 Prozent der Gesamtkosten inklusive des Kassenzuschusses. Bei einer 900 Euro teuren Keramikkrone bedeutet dies:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten Keramikkrone | 900 € |
| Festzuschuss GKV (60%) | 180 € |
| Verbleibende Kosten | 720 € |
| Erstattung Zusatzversicherung (90%) | 648 € |
| Ihr Eigenanteil | 72 € |
Ohne Zusatzversicherung hätten Sie 720 Euro selbst zahlen müssen – mit Versicherung nur 72 Euro. Die Ersparnis liegt hier bei 648 Euro.
Implantate und Implantatgetragener Zahnersatz
Bei Implantaten wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung besonders deutlich. Ein einzelnes Implantat mit Aufbau und Krone kostet durchschnittlich 2.500-3.500 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt lediglich den Festzuschuss für die Regelversorgung (etwa 450 Euro für eine Zahnlücke).
Hochwertige Zahnzusatzversicherungen erstatten:
- 80-100% der Implantatkosten
- Chirurgische Leistungen (Setzen des Implantats)
- Implantataufbau (Abutment)
- Implantatgetragene Krone
- Oft auch Knochenaufbau und Sinuslift
Bei Gesamtkosten von 3.000 Euro für ein Implantat sieht die Rechnung mit einer 90%-Erstattung so aus:
| Kostenposition | Ohne Zusatzversicherung | Mit Zusatzversicherung (90%) |
|---|---|---|
| Gesamtkosten | 3.000 € | 3.000 € |
| GKV-Festzuschuss | 450 € | 450 € |
| Erstattung Zusatzversicherung | 0 € | 2.295 € |
| Eigenanteil | 2.550 € | 255 € |
Prothesen und herausnehmbarer Zahnersatz
Auch bei Prothesen – von der Teilprothese bis zur Totalprothese – zahlt die Zahnzusatzversicherung erhebliche Anteile. Eine hochwertige Teleskopprothese kostet 3.000-6.000 Euro, eine einfache Modellgussprothese 600-1.200 Euro.
Leistungen der Zahnzusatzversicherung bei Prothesen umfassen:
- Teleskopprothesen
- Geschiebeprothesen
- Druckknopfprothesen
- Implantatgetragene Prothesen
- Vollprothesen (Totalprothesen)
Erstattung bei Zahnbehandlungen
Neben Zahnersatz übernimmt eine gute Zahnzusatzversicherung auch Kosten für hochwertige Zahnbehandlungen, die über die Kassenleistung hinausgehen.
Hochwertige Füllungen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Seitenzahnbereich nur Amalgamfüllungen. Für zahnfarbene Kompositfüllungen, Keramikinlays oder Goldinlays müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Was zahlt die Zahnzusatzversicherung hier?
| Füllungsart | Kosten | GKV-Leistung | Erstattung Zusatzversicherung (80%) | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| Kompositfüllung | 150 € | 40 € | 88 € | 22 € |
| Keramikinlay | 550 € | 40 € | 408 € | 102 € |
| Goldinlay | 650 € | 40 € | 488 € | 122 € |
Wurzelbehandlungen
Bei Wurzelbehandlungen zahlt die Kasse nur die Basisversorgung. Moderne Verfahren wie elektronische Längenmessung, maschinelle Aufbereitung oder spezielle Spülungen sind Privatleistungen. Eine hochwertige endodontische Behandlung kostet 300-800 Euro, die Kasse übernimmt davon oft nur 100-150 Euro.
Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten:
- 80-100% der Kosten für erweiterte Wurzelbehandlungen
- Einsatz von Operationsmikroskopen
- Maschinelle Wurzelkanalaufbereitung
- Medikamentöse Einlagen
- Wurzelspitzenresektion
Parodontosebehandlung
Die Behandlung von Parodontitis wird von der GKV nur in begrenztem Umfang übernommen. Zusatzleistungen wie geschlossene Kürettage, Einsatz von Antibiotika oder regenerative Verfahren kosten 200-1.000 Euro zusätzlich. Premium-Tarife erstatten hier 80-100% der Kosten.

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Prophylaxe-Leistungen: Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?
Ein oft unterschätzter, aber sehr wertvoller Leistungsbereich ist die Prophylaxe. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme, wird von der GKV aber nicht oder nur minimal bezuschusst.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Eine professionelle Zahnreinigung kostet je nach Region und Praxis 80-150 Euro. Empfohlen werden 1-2 Behandlungen pro Jahr. Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung hier?
| Tarifvariante | Erstattung PZR pro Jahr | Beispielrechnung (2x PZR à 100 €) |
|---|---|---|
| Basis-Tarif | 0-50 € p.a. | 50 € Erstattung, 150 € Eigenanteil |
| Mittel-Tarif | 80-120 € p.a. | 120 € Erstattung, 80 € Eigenanteil |
| Premium-Tarif | 150-200 € p.a. | 200 € Erstattung, 0 € Eigenanteil |
| PZR-Flatrate | Unbegrenzt | 200 € Erstattung, 0 € Eigenanteil |
Einige moderne Tarife bieten sogar eine PZR-Flatrate an, bei der Sie beliebig oft zur professionellen Zahnreinigung gehen können – alle Kosten werden übernommen.
Weitere Prophylaxe-Leistungen
Hochwertige Tarife erstatten auch:
- Fissurenversiegelung (auch bei Erwachsenen)
- Fluoridierungsmaßnahmen
- Professionelle Zahnreinigung für Kinder
- Individualprophylaxe
- Recall-Systeme
Kieferorthopädie: Leistungen für Kinder und Erwachsene
Kieferorthopädische Behandlungen gehören zu den teuersten Zahnbehandlungen. Während Kinder bei schweren Fehlstellungen (KIG 3-5) Kassenleistungen erhalten, müssen Erwachsene die Kosten komplett selbst tragen.
Kieferorthopädie für Kinder
Auch wenn die Kasse bei Kindern Leistungen übernimmt, entstehen oft erhebliche Zusatzkosten für:
- Unsichtbare Zahnspangen (Aligner)
- Keramikbrackets statt Metallbrackets
- Zusätzliche Retainer
- Erweiterte Diagnostik
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie erstattet je nach Tarif 1.000-5.000 Euro für kieferorthopädische Behandlungen. Wichtig: Diese Tarife sollten möglichst früh abgeschlossen werden, idealerweise vor dem 4. Lebensjahr.
Kieferorthopädie für Erwachsene
Erwachsene erhalten von der GKV keine Leistungen für Kieferorthopädie – außer bei schweren Kieferanomalien mit operativer Korrektur. Eine Zahnspange für Erwachsene kostet 3.000-8.000 Euro, Aligner-Behandlungen wie Invisalign 3.500-6.500 Euro.
Spezielle Tarife für Erwachsenen-Kieferorthopädie erstatten:
- 50-75% der Behandlungskosten
- Maximal 2.500-4.000 € Gesamtleistung
- Feste und herausnehmbare Zahnspangen
- Aligner-Systeme (Invisalign, Harmonieschiene)
| Behandlung | Kosten | Erstattung (75%, max. 3.500 €) | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Feste Zahnspange | 4.500 € | 3.375 € | 1.125 € |
| Invisalign | 5.500 € | 3.500 € (Höchstgrenze) | 2.000 € |
| Lingualspange | 7.000 € | 3.500 € (Höchstgrenze) | 3.500 € |

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Summenbegrenzungen und Staffelungen verstehen
Ein wichtiger Aspekt bei der Frage “Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?” sind die zeitlichen Leistungsbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren. Fast alle Tarife haben sogenannte Zahnstaffeln oder Summenbegrenzungen.
Typische Staffelungen
In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss sind die Erstattungen begrenzt:
| Versicherungsjahr | Basis-Tarif | Mittel-Tarif | Premium-Tarif |
|---|---|---|---|
| 1. Jahr | 500-1.000 € | 1.000-1.500 € | 1.500-2.000 € |
| 2. Jahr | 1.000-2.000 € | 2.000-3.000 € | 3.000-4.000 € |
| 3. Jahr | 2.000-3.000 € | 3.000-4.500 € | 4.000-6.000 € |
| 4. Jahr | 3.000-4.000 € | 4.500-6.000 € | 6.000-8.000 € |
| Ab 5. Jahr | Unbegrenzt | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
Diese Staffelungen sollen verhindern, dass Versicherte erst bei bereits bekannten Problemen eine Versicherung abschließen. Deshalb ist ein früher Abschluss sinnvoll – idealerweise wenn die Zähne noch gesund sind.
Tarife ohne Staffelung
Einige wenige Tarife bieten Sofortschutz ohne Wartezeit oder mit deutlich höheren Anfangsleistungen. Diese sind meist teurer, können sich aber lohnen, wenn zeitnah Behandlungen anstehen.
Wartezeiten: Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung?
Die meisten Tarife haben Wartezeiten von 3-8 Monaten, in denen bestimmte Leistungen noch nicht erstattet werden. Während dieser Zeit werden nur Unfallschäden sofort übernommen.
Übliche Wartezeiten
- Zahnbehandlung: 3 Monate Wartezeit
- Zahnersatz: 8 Monate Wartezeit
- Prophylaxe: Oft keine oder nur 3 Monate Wartezeit
- Kieferorthopädie: 3-8 Monate, teilweise länger
Es gibt jedoch auch Tarife ohne Wartezeit, die sofort leisten. Diese sind besonders interessant, wenn Sie wissen, dass bald Behandlungen anstehen – allerdings dürfen diese noch nicht begonnen oder angeraten sein.
Ausschluss laufender und angeratener Behandlungen
Ein wichtiger Punkt: Was zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht? Alle Tarife schließen Behandlungen aus, die bei Vertragsabschluss bereits:
- Begonnen wurden
- Angeraten wurden
- In einem Heil- und Kostenplan dokumentiert sind
- Erkennbar notwendig waren
Deshalb ist es wichtig, die Versicherung abzuschließen, bevor der Zahnarzt eine Behandlung empfiehlt. Mehr dazu: Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung.
Besondere Leistungen moderner Tarife
Neben den Standardleistungen bieten moderne Zahnzusatzversicherungen weitere wertvolle Extras:
Ästhetische Zahnheilkunde
Einige Premium-Tarife übernehmen auch Kosten für:
- Veneers: 50-80% der Kosten (500-1.500 € pro Zahn)
- Bleaching: 100-300 € Zuschuss alle 2 Jahre
- Kunststoff-Füllungen im Frontzahnbereich: 80-100% Erstattung
Funktionsanalytik und CMD-Behandlung
Bei Kiefergelenksproblemen (CMD) entstehen oft hohe Kosten für:
- Funktionsanalyse (200-500 €)
- Aufbissschienen (300-800 €)
- Physiotherapeutische Behandlungen
Gute Tarife erstatten hier 70-90% der Kosten.
Schmerzausschaltung und Narkose
Für Angstpatienten wichtig: Viele Tarife übernehmen auch:
- Vollnarkose bei umfangreichen Eingriffen
- Dämmerschlaf (Sedierung)
- Lachgas-Behandlung
Die Kosten hierfür liegen bei 150-600 € pro Behandlung. Erstattung: meist 80-100%.
Tarifvergleich: Welche Leistungen brauchen Sie?
Die Frage “Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?” lässt sich nicht pauschal beantworten – es kommt stark auf den gewählten Tarif an. Hier ein Überblick über typische Tarifkategorien:
| Leistungsbereich | Basis-Tarif | Komfort-Tarif | Premium-Tarif |
|---|---|---|---|
| Zahnersatz | 70-80% | 80-90% | 90-100% |
| Implantate | Oft ausgeschlossen | 80%, max. 2-4 pro Jahr | 90-100%, unbegrenzt |
| Füllungen | Nicht enthalten | 70-80% | 80-100% |
| Wurzelbehandlung | Nicht enthalten | 70-80% | 80-100% |
| PZR pro Jahr | 0-60 € | 80-120 € | 150-200 € / unbegrenzt |
| Kieferorthopädie | Nicht enthalten | Nicht enthalten | Optional zubuchbar |
| Monatsbeitrag | 10-20 € | 25-40 € | 40-70 € |
Welcher Tarif passt zu Ihnen?
Basis-Tarif geeignet für:
- Junge Menschen mit gesunden Zähnen
- Absicherung gegen hohe Zahnersatz-Kosten
- Kleines Budget
Komfort-Tarif geeignet für:
- Durchschnittlicher Zahnzustand
- Wunsch nach hochwertigen Füllungen
- Regelmäßige PZR gewünscht
Premium-Tarif geeignet für:
- Höchste Ansprüche an Zahngesundheit
- Umfassender Schutz gewünscht
- Implantate und hochwertigster Zahnersatz
Mehr zur Entscheidungsfindung: Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

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Erstattungsprozess: So erhalten Sie Ihr Geld
Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung konkret – und wie läuft die Erstattung ab?
Schritt-für-Schritt zum erstatteten Betrag
- Heil- und Kostenplan: Ihr Zahnarzt erstellt einen detaillierten Behandlungsplan
- Einreichung bei der Versicherung: Sie senden den Plan zur Prüfung ein
- Kostenübernahme-Zusage: Die Versicherung teilt mit, welche Kosten sie übernimmt
- Behandlung durchführen: Nach Zusage kann die Behandlung beginnen
- Rechnung einreichen: Nach Abschluss reichen Sie die Zahnarztrechnung ein
- Erstattung: Sie erhalten den vereinbarten Prozentsatz überwiesen
Wichtige Tipps für die Abrechnung
- Immer vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan einreichen
- Alle Rechnungen und Belege gut aufbewahren
- Bei Unklarheiten direkt bei der Versicherung nachfragen
- Fristen beachten (meist 6-12 Monate nach Behandlung)
Mehr zum Thema: Behandlungsplan und Kostenaufstellung verstehen
Was zahlt die Zahnzusatzversicherung NICHT?
Ebenso wichtig wie die Frage nach den Leistungen ist: Was wird nicht erstattet?
Generelle Ausschlüsse
- Bereits begonnene Behandlungen: Alles, was vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen wurde
- Fehlende Zähne: Zähne, die bei Vertragsabschluss bereits fehlten (je nach Tarif bis zu 3 fehlende Zähne mitversichert)
- Rein kosmetische Behandlungen: Bleaching, Grillz, Zahnschmuck (außer in speziellen Tarifen)
- Behandlungen im Ausland: Oft nur in EU-Ländern versichert
- Kriegs- und Unfallfolgen: Wenn bereits andere Versicherungen leisten
Häufige Missverständnisse
“Ich schließe jetzt ab und lasse nächste Woche meine Zähne machen” – Das funktioniert nicht. Wartezeiten und der Ausschluss angeratener Behandlungen verhindern dies.
“Die Versicherung zahlt alles” – Selbst bei 100%-Tarifen gibt es Erstattungsgrenzen, besonders in den ersten Jahren.
“Ich kann mit der Versicherung ins Ausland fahren” – Zahnersatz im Ausland wird oft nicht oder nur begrenzt erstattet.
Besondere Situationen: Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?
Bei bereits fehlenden Zähnen
Viele fragen sich: “Ist es zu spät für eine Zahnzusatzversicherung, wenn bereits Zähne fehlen?” Die Antwort: Es kommt darauf an. Einige Tarife versichern bis zu 3 fehlende, noch nicht ersetzte Zähne mit. Allerdings sind die Konditionen oft schlechter.
Ab 50 oder 60 Jahren
Auch im höheren Alter kann sich eine Versicherung lohnen. Spezielle Tarife ab 50 oder ab 60 Jahren berücksichtigen das höhere Risiko, bieten aber dennoch gute Leistungen. Die Beiträge sind entsprechend höher.
Für Privatversicherte
Auch Privatversicherte können eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn ihr PKV-Tarif nur Basisleistungen bei Zahnersatz vorsieht. Die Zusatzversicherung schließt dann die Lücke zur Vollversorgung.
Kosten-Nutzen-Rechnung: Wann rentiert sich die Versicherung?
Leistungen der Zahnzusatzversicherung sind das eine – aber rechnet sich die Versicherung auch finanziell?
Beispielrechnung über 10 Jahre
Angenommen, Sie schließen mit 30 Jahren einen Komfort-Tarif für 35 € monatlich ab:
| Zeitraum | Gezahlte Beiträge | Behandlungen | Kosten ohne Versicherung | Erstattung Versicherung | Eigenanteil | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr 1-5 | 2.100 € | 2x PZR jährlich | 1.000 € | 800 € | 200 € | +800 € |
| Jahr 6 | 2.520 € | 1 Krone | 900 € | 648 € | 252 € | +648 € |
| Jahr 8 | 3.360 € | 1 Implantat | 3.000 € | 2.295 € | 705 € | +2.295 € |
| Jahr 10 | 4.200 € | – | – | – | – | – |
| Gesamt | 4.200 € | – | 4.900 € | 3.743 € | 1.157 € | +2.586 € |
In diesem Beispiel haben Sie nach 10 Jahren 4.200 € Beiträge gezahlt, aber 3.743 € erstattet bekommen – plus die Behandlungen zu deutlich reduzierten Eigenanteilen erhalten. Die Ersparnis liegt bei über 2.500 €.
Break-Even-Point
Die Versicherung rechnet sich bereits bei:
- 1-2 Kronen (je nach Tarif nach 2-3 Jahren)
- 1 Implantat (sofort rentabel)
- Regelmäßiger PZR (nach 5-7 Jahren)
Häufig gestellte Fragen zu Was zahlt die Zahnzusatzversicherung? Leistungen im Überblick
Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch bei bereits angeratenen Behandlungen?
Nein, alle Zahnzusatzversicherungen schließen Behandlungen aus, die bei Vertragsabschluss bereits angeraten, begonnen oder in einem Heil- und Kostenplan dokumentiert sind. Auch offensichtlich notwendige Behandlungen (z.B. sichtbare Zahnlücken, große Kariesdefekte) sind ausgeschlossen. Deshalb ist es wichtig, die Versicherung abzuschließen, solange die Zähne noch in gutem Zustand sind und keine konkreten Behandlungen anstehen.
Wie hoch ist die Erstattung bei Implantaten?
Die Erstattung bei Implantaten hängt vom gewählten Tarif ab. Basis-Tarife decken Implantate oft gar nicht ab. Komfort-Tarife erstatten typischerweise 80% der Kosten für 2-4 Implantate pro Jahr. Premium-Tarife bieten 90-100% Erstattung ohne Begrenzung der Implantat-Anzahl. Bei einem 3.000 € teuren Implantat und 90% Erstattung zahlen Sie nach Abzug des GKV-Festzuschusses (450 €) nur noch etwa 255 € selbst statt 2.550 € ohne Versicherung.
Übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch die professionelle Zahnreinigung?
Ja, die meisten modernen Tarife übernehmen Kosten für die professionelle Zahnreinigung (PZR). Die Erstattungshöhe variiert stark: Basis-Tarife zahlen oft 0-60 € pro Jahr, Mittel-Tarife 80-120 € jährlich, Premium-Tarife 150-200 € oder bieten sogar unbegrenzte PZR-Leistungen an. Bei zwei PZR-Terminen à 100 € pro Jahr können Sie so bis zu 200 € erstattet bekommen. Einige Tarife bieten eine PZR-Flatrate, bei der alle Kosten für professionelle Zahnreinigungen übernommen werden.
Was zahlt die Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren?
In den ersten Vertragsjahren gelten bei fast allen Tarifen Summenbegrenzungen (Zahnstaffeln). Typisch sind: 1. Jahr 1.000-2.000 €, 2. Jahr 2.000-4.000 €, 3. Jahr 3.000-6.000 €, 4. Jahr 4.000-8.000 €, ab dem 5. Jahr meist unbegrenzte Leistung. Diese Staffelungen sollen verhindern, dass Versicherte erst bei bekannten Problemen eine Versicherung abschließen. Premium-Tarife haben oft höhere Anfangsleistungen, einige wenige Tarife verzichten ganz auf Staffelungen, sind dafür aber teurer.
Werden auch hochwertige Füllungen erstattet?
Ja, gute Zahnzusatzversicherungen erstatten 70-100% der Mehrkosten für hochwertige Füllungen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur Amalgam im Seitenzahnbereich. Für Komposit-Füllungen (150 €), Keramik-Inlays (550 €) oder Gold-Inlays (650 €) müssen Sie die Differenz zum Kassenzuschuss (ca. 40 €) normalerweise selbst tragen. Mit einer Zusatzversicherung reduziert sich Ihr Eigenanteil auf 20-30% der Gesamtkosten. Basis-Tarife decken Füllungen oft nicht ab – achten Sie bei der Tarifwahl darauf, wenn Ihnen hochwertige Füllungen wichtig sind.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch bei Behandlungen im Ausland?
Das kommt auf den Tarif an. Die meisten Zahnzusatzversicherungen leisten innerhalb der EU und teilweise in weiteren europäischen Ländern. Bei Behandlungen außerhalb Europas (z.B. Zahnersatz in der Türkei, Thailand) verweigern viele Versicherungen die Erstattung oder zahlen nur stark reduzierte Beträge. Einige Tarife bieten weltweiten Versicherungsschutz, oft aber mit Einschränkungen. Wichtig: Lassen Sie sich vor einer geplanten Auslandsbehandlung die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Notfallbehandlungen im Urlaub werden meist erstattet.
Gibt es Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung?
Ja, die meisten Tarife haben Wartezeiten von 3-8 Monaten. Für Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzelbehandlungen) gilt meist eine 3-monatige Wartezeit, für Zahnersatz oft 8 Monate. Während der Wartezeit werden nur Unfallschäden sofort erstattet. Prophylaxe-Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung sind häufig schon nach 3 Monaten oder sofort verfügbar. Es gibt auch Tarife ohne Wartezeit, die sofort leisten – diese sind jedoch meist teurer und haben strengere Gesundheitsfragen oder niedrigere Anfangsleistungen.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung auch im höheren Alter?
Ja, auch ab 50, 60 oder 70 Jahren kann sich eine Zahnzusatzversicherung noch lohnen. Zwar sind die Beiträge aufgrund des höheren Risikos deutlich höher (oft 50-100 € monatlich), aber die Wahrscheinlichkeit für teuren Zahnersatz steigt ebenfalls. Eine Beispielrechnung: Bei einem Beitrag von 60 € monatlich zahlen Sie in 5 Jahren 3.600 €. Ein einzelnes Implantat mit Krone (3.000 €) wird zu 90% erstattet (2.700 €). Bereits nach einer größeren Behandlung haben Sie die Beiträge wieder herein. Spezielle Senioren-Tarife berücksichtigen die Altersstruktur.
Was passiert mit fehlenden Zähnen bei Vertragsabschluss?
Fehlende Zähne sind ein kritischer Punkt bei Zahnzusatzversicherungen. Grundsätzlich gilt: Bereits ersetzte Zähne (z.B. durch Brücken, Implantate) sind meist mitversichert, wenn neue Behandlungen nötig werden. Fehlende, noch nicht ersetzte Zähne werden in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einige Tarife versichern jedoch bis zu 1-3 fehlende Zähne mit, allerdings oft mit Leistungseinschränkungen oder Risikozuschlägen. Bei mehr als 3 fehlenden Zähnen wird die Annahme schwierig oder die Beiträge sehr hoch.
Werden auch Kosten für Kieferorthopädie bei Erwachsenen übernommen?
Ja, es gibt spezielle Tarife, die auch Kieferorthopädie für Erwachsene abdecken. Diese erstatten typischerweise 50-75% der Behandlungskosten, maximal 2.500-4.000 € insgesamt. Abgedeckt sind feste Zahnspangen, Aligner-Systeme (Invisalign, Harmonieschiene) und linguale Zahnspangen. Wichtig: Diese Tarife sind deutlich teurer (oft 15-25 € Aufpreis monatlich) und haben längere Wartezeiten (12-36 Monate). Die Versicherung lohnt sich nur, wenn Sie konkret eine KFO-Behandlung planen, die noch nicht angeraten ist. Für Kinder gibt es separate KFO-Tarife mit höheren Leistungen.
Fazit: Was zahlt die Zahnzusatzversicherung wirklich?
Die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung sind umfassend und können Sie vor erheblichen Kosten schützen. Was die Zahnzusatzversicherung zahlt, hängt stark vom gewählten Tarif ab – die Bandbreite reicht von reinen Zahnersatz-Tarifen bis zu Rundum-Schutz-Paketen mit Prophylaxe, Kieferorthopädie und ästhetischen Leistungen.
Die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst:
- Zahnersatz: 70-100% Erstattung je nach Tarif, größte Ersparnis bei Implantaten (bis zu 2.500 € pro Implantat)
- Zahnbehandlung: Hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontose-Therapie werden zu 80-100% erstattet
- Prophylaxe: 80-200 € jährlich für professionelle Zahnreinigung, Premium-Tarife mit unbegrenzter PZR
- Wartezeiten: 3-8 Monate sind üblich, Tarife ohne Wartezeit verfügbar
- Staffelungen: In den ersten 4 Jahren Leistungsbegrenzungen, danach meist unbegrenzt
- Ausschlüsse: Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen werden nicht erstattet
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders, wenn Sie:
- Wert auf hochwertige Zahnbehandlungen legen
- Implantate statt Brücken wünschen
- Regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung gehen
- Sich vor hohen Eigenanteilen schützen möchten
Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss ist, solange Ihre Zähne noch gesund sind und keine Behandlungen anstehen. Je früher Sie einsteigen, desto günstiger die Beiträge und desto besser der Schutz, wenn Sie ihn später brauchen.

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Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information über Leistungen von Zahnzusatzversicherungen und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Die genannten Erstattungssätze und Leistungen sind beispielhaft und können je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren. Bitte prüfen Sie die konkreten Tarifbedingungen vor Vertragsabschluss. Die medizinischen Informationen ersetzen keine zahnärztliche Beratung. Stand: 2025


