Zahnzusatzversicherung für Wurzelbehandlungen: Wann sie zahlt und wo die Lücken sind
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkasse zahlt die Wurzelbehandlung, wenn der Zahn erhaltungswürdig ist und die Kanäle bis nahe an die Wurzelspitze behandelt werden können. Bei Backenzähnen gilt das nach der Behandlungsrichtlinie des G-BA nur unter drei Bedingungen, etwa um eine geschlossene Zahnreihe zu erhalten.
- Die Zahnzusatzversicherung zahlt in zwei Fällen: für private Zusatzleistungen wie elektronische Längenmessung, spezielle Spülverfahren oder OP-Mikroskop, und für die komplette Behandlung, wenn die Kasse nicht zahlt. Manche Tarife decken nur den ersten Fall ab.
- Eine private Wurzelbehandlung an einem dreikanaligen Backenzahn kostet nach GOZ in unserem Beispiel rund 464 Euro beim 2,3-fachen und rund 675 Euro beim 3,5-fachen Satz, ohne 3D-Röntgen und ohne Krone. Die Verbraucherzentrale nennt je nach Aufwand Kosten im vierstelligen Bereich.
- Wartezeiten dürfen höchstens 8 Monate dauern. Eine bereits angeratene Wurzelbehandlung schließen fast alle Tarife aus. Bei vielen Tarifen zählt die Wurzelbehandlung in den ersten Jahren gegen dieselbe Höchstgrenze wie Zahnersatz.
- Die Wurzelbehandlung selbst betrifft die Kürzung des Festzuschusses 2027 nicht. Für die Krone danach gilt: Bewilligt die Kasse ab dem 01.01.2027, sinkt der Zuschuss von 60/70/75 auf 50/60/65 Prozent.

Inhaltsverzeichnis
- Die kurze Antwort: Wer zahlt was bei der Wurzelbehandlung?
- Was die Krankenkasse bei einer Wurzelbehandlung zahlt
- Zwei Fälle, die Sie unterscheiden müssen
- Was eine Wurzelbehandlung privat kostet: GOZ-Ziffern und Beispiele
- Was Zahnzusatzversicherungen bei Wurzelbehandlungen zahlen: Bedingungen im Vergleich
- Rechenbeispiele: Was Sie mit welchem Tarif selbst zahlen
- Nach der Wurzelbehandlung: Krone, Stiftaufbau und die Kürzung 2027
- Wartezeit, Zahnstaffel und bereits angeratene Behandlung
- Bevor die Behandlung beginnt: Vereinbarung, Kostenvoranschlag, Leistungsauskunft
- Woran Sie eine gute Wurzelbehandlung erkennen
- Entscheidungstabelle: Was in Ihrer Lage zählt
- Checkliste vor einer Wurzelbehandlung
- Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung bei Wurzelbehandlungen
- Fazit: Entscheidend ist der Fall, in dem die Kasse nicht zahlt
- Quellen
Ist der Zahn erhaltungswürdig, zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Wurzelbehandlung. Die Zahnzusatzversicherung braucht es in zwei Fällen: für private Zusatzleistungen, die die Praxis anbietet, und für die komplette Rechnung, wenn die Kasse gar nicht zahlt. Das passiert oft bei Backenzähnen und bei Revisionen. Ob Ihr Tarif im zweiten Fall zahlt, entscheidet eine einzige Klausel in den Bedingungen.
Dieser Ratgeber zeigt, wann die Kasse zahlt und wann nicht. Er rechnet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vor, was eine Wurzelbehandlung privat kostet. Und er vergleicht, was 13 Bedingungswerke von Zahnzusatzversicherungen zur Wurzelbehandlung regeln. Wie die Behandlung medizinisch abläuft, lesen Sie im Ratgeber zur Zahnwurzelentzündung. Wie der Zahn danach versorgt wird, steht im Ratgeber Krone oder Füllung nach der Wurzelbehandlung.
Die kurze Antwort: Wer zahlt was bei der Wurzelbehandlung?
Wer zahlt, hängt davon ab, ob die Kasse die Behandlung übernimmt und ob Ihr Tarif Zahnbehandlung auch ohne Kassenleistung versichert. Die Tabelle zeigt die vier typischen Situationen.
| Situation | Krankenkasse | Zahnzusatzversicherung |
|---|---|---|
| Zahn erhaltungswürdig, Behandlung nach Kassenstandard | zahlt komplett | nichts zu tun |
| Kasse zahlt, Praxis bietet Extras an (z. B. elektronische Längenmessung, spezielle Spülung, OP-Mikroskop) | zahlt den Kassenteil | Zusatzkosten, je nach Tarif bis 100 % |
| Kasse zahlt nicht (z. B. Backenzahn ohne die drei Bedingungen, Revision, unklare Erfolgsaussicht) | nichts, Sie zahlen privat | nur, wenn der Tarif Wurzelbehandlung ohne Kassenleistung versichert |
| Behandlung war beim Abschluss schon angeraten | wie oben | in fast allen Tarifen ausgeschlossen |
Prüfen Sie in Ihren Bedingungen deshalb zwei Stellen: ob Zahnbehandlung überhaupt versichert ist und was gilt, wenn die Kasse nicht leistet.
Was die Krankenkasse bei einer Wurzelbehandlung zahlt
Die Krankenkasse zahlt die Wurzelbehandlung als Sachleistung, wenn der Zahn erhaltungswürdig ist. Sie bekommen dafür keine Rechnung und zahlen keinen Eigenanteil. Grundlage ist die Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie konkretisiert, was nach § 12 SGB V ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
Erhaltungswürdig: die Grundregel
Zähne mit entzündetem oder abgestorbenem Zahnmark können nach der Richtlinie in der Regel durch eine Wurzelbehandlung erhalten werden. Eine Kassenbehandlung ist aber nur angezeigt, wenn die Wurzelkanäle bis oder bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können. Medikamentöse Einlagen sind grundsätzlich auf drei Sitzungen begrenzt. Ist ein Zahn nach den Kriterien der Richtlinie nicht erhaltungswürdig, soll er entfernt werden. Eine andere Behandlung ist dann keine Kassenleistung.
Die KZBV ergänzt: Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten bezahlen die Kassen nicht, spezielle Behandlungstechniken in der Regel auch nicht. Dann kann die Behandlung als private Leistung durchgeführt werden.
Backenzähne: die drei Bedingungen
Für die hinteren Backenzähne (Molaren) gelten strengere Regeln. Die Wurzelbehandlung ist nach der Richtlinie in der Regel nur angezeigt, wenn
- damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
- eine einseitige Freiendsituation vermieden wird, die Zahnreihe also nicht auf einer Seite hinten verkürzt wird, oder
- funktionstüchtiger Zahnersatz erhalten werden kann, etwa eine Brücke, die auf dem Zahn sitzt.
Trifft keine Bedingung zu, ist die Wurzelbehandlung eines Backenzahns keine Kassenleistung. Laut Verbraucherzentrale können Sie den Zahn trotzdem erhalten lassen, müssen die Behandlung dann aber vollständig privat zahlen. Das betrifft zum Beispiel einen Backenzahn in einer Zahnreihe, die schon eine Lücke hat, wenn hinter ihm noch ein Zahn steht und er keinen Zahnersatz trägt.
Revision, Wurzelspitzenresektion, Ziehen
- Revision, also eine erneute Wurzelbehandlung: Bei Zähnen mit Wurzelfüllung und Entzündung an der Wurzelspitze sieht die Richtlinie primär chirurgische Maßnahmen vor. Eine Revision ist in der Regel nur angezeigt, wenn die alte Füllung im Röntgenbild erkennbar undicht ist und eine der drei Bedingungen für Backenzähne erfüllt ist. Die Verbraucherzentrale schreibt deshalb, die Revision sei „fast immer eine Privatleistung“.
- Wurzelspitzenresektion: Sie ist laut Verbraucherzentrale und KZBV eine Kassenleistung, wenn das Kanalsystem anders nicht ausreichend behandelt werden kann; bei Backenzähnen wieder nur unter den drei Bedingungen. Mehr dazu im Ratgeber Wurzelspitzenresektion.
- Ziehen: Die Extraktion zahlt die Kasse. Die Lücke zu schließen, kostet dann aber meist deutlich mehr als die Wurzelbehandlung; ein Implantat mit Krone liegt laut Verbraucherzentrale in der Regel bei 1.500 bis 3.500 Euro.
Was die Kasse nicht zahlt: die Zusatzleistungen
Auch wenn die Kasse die Behandlung trägt, bieten viele Praxen Zusatzleistungen privat an. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiele das Operationsmikroskop, die elektronische Längenmessung und spezielle Desinfektionsmethoden. Standard der Kasse ist die Längenbestimmung über Röntgenbilder. Wollen Sie solche Leistungen, schließen Sie mit der Praxis vorher eine schriftliche Vereinbarung (dazu unten mehr).
Ein Sonderfall ist der Kofferdam, ein Gummituch, das den Zahn vom Speichel abschirmt. Laut Verbraucherzentrale schreibt die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung ihn in ihren Leitlinien zwingend vor. Bietet eine Praxis ihn als Privatleistung an, ist das nach Einschätzung der Verbraucherzentrale legitim. Ganz weglassen sollte sie ihn nicht.
Zwei Fälle, die Sie unterscheiden müssen
Für die Zahnzusatzversicherung zählt die Frage, ob die Kasse an der Behandlung beteiligt ist. Daraus ergeben sich zwei Fälle, die in vielen Bedingungen unterschiedlich geregelt sind.
Fall 1: Die Kasse zahlt, Sie zahlen Zusatzleistungen. Die Rechnung ist überschaubar, meist ein niedriger dreistelliger Betrag. Fast jeder Tarif mit Zahnbehandlung zahlt hier.
Fall 2: Die Kasse zahlt nichts. Sie bekommen eine Privatrechnung über die ganze Behandlung. Hier unterscheiden sich die Tarife: Manche zahlen voll, andere nur einen Teil, einige gar nichts, weil sie ausdrücklich nur die Zusatzkosten einer Kassenbehandlung versichern.
Fall 2 ist der teure Fall, und er ist nicht selten. Er betrifft viele Backenzähne, die meisten Revisionen und Zähne mit fraglicher Prognose.
Was eine Wurzelbehandlung privat kostet: GOZ-Ziffern und Beispiele
Privat rechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ab. Jede Leistung hat eine Punktzahl. Punkte mal 5,62421 Cent ergibt den einfachen Satz. Die Praxis darf das 1,0- bis 3,5-Fache berechnen. Über dem 2,3-Fachen muss sie jede Leistung schriftlich und verständlich begründen (§ 10 Abs. 3 GOZ). Mehr als das 3,5-Fache geht nur mit einer Vereinbarung vor der Behandlung (§ 2 GOZ).
Die Gebührenziffern der Wurzelbehandlung
| GOZ | Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
|---|---|---|---|---|---|
| 0090 | Betäubung (Infiltration) | 60 | 3,37 € | 7,76 € | 11,81 € |
| 0100 | Betäubung (Leitung) | 70 | 3,94 € | 9,05 € | 13,78 € |
| 2040 | Kofferdam, je Kieferhälfte | 65 | 3,66 € | 8,41 € | 12,80 € |
| 2390 | Eröffnung des Zahns (Trepanation) | 65 | 3,66 € | 8,41 € | 12,80 € |
| 2360 | Entfernung des lebenden Zahnmarks, je Kanal | 110 | 6,19 € | 14,23 € | 21,65 € |
| 2400 | elektronische Längenmessung, je Kanal (höchstens 2-mal je Sitzung) | 70 | 3,94 € | 9,05 € | 13,78 € |
| 2410 | Aufbereitung, je Kanal | 392 | 22,05 € | 50,71 € | 77,16 € |
| 2420 | elektrophysikalisch-chemische Spülung, je Kanal | 70 | 3,94 € | 9,05 € | 13,78 € |
| 2430 | medikamentöse Einlage, je Zahn und Sitzung | 204 | 11,47 € | 26,39 € | 40,16 € |
| 2440 | Wurzelkanalfüllung, je Kanal | 258 | 14,51 € | 33,37 € | 50,79 € |
| 0110 | Zuschlag OP-Mikroskop, einmal je Behandlungstag, nur einfacher Satz | 400 | 22,50 € | – | – |
| 0120 | Zuschlag Laser zur Aufbereitung, 100 % des einfachen Satzes, höchstens 68 € | – | 22,05 € | – | – |
Eigene Berechnung aus dem GOZ-Gebührenverzeichnis; die Beträge für 0110 und 2410 bestätigt der GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer. Einmal verwendbare Nickel-Titan-Feilen für die Aufbereitung darf die Praxis zusätzlich berechnen. Material, Röntgenbilder und Aufbaufüllung kommen jeweils dazu. Für die Revision wird die erneute Aufbereitung wieder nach Nr. 2410 berechnet; das Entfernen der alten Wurzelfüllung ist darin laut BZÄK nicht enthalten.
3D-Röntgen (DVT)
Eine digitale Volumentomographie zeigt die Kanäle dreidimensional. Sie ist laut Bundeszahnärztekammer bei bestimmten zahnmedizinischen Indikationen medizinisch notwendig und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet: Nr. 5370 mit 2.000 Punkten und der Zuschlag Nr. 5377 für die 3D-Auswertung mit 800 Punkten, nur zum einfachen Satz. Für Röntgenleistungen gilt ein Faktor bis 2,5, über 1,8 mit Begründung (§ 5 Abs. 3 GOÄ).
| DVT nach GOÄ | 1,0-fach | 1,8-fach | 2,5-fach |
|---|---|---|---|
| Nr. 5370 Tomographie Kopfbereich | 116,57 € | 209,83 € | 291,44 € |
| Nr. 5377 Zuschlag 3D-Auswertung (nur 1,0) | 46,63 € | 46,63 € | 46,63 € |
| Summe | 163,20 € | 256,46 € | 338,07 € |
Beispiel A: Die Kasse zahlt, Sie wählen Zusatzleistungen
Annahme: unterer Backenzahn mit drei Kanälen, die Kasse übernimmt die Behandlung, zwei Sitzungen. Privat kommen dazu: Längenmessung zweimal je Kanal, elektrophysikalisch-chemische Spülung je Kanal, OP-Mikroskop an beiden Tagen.
| Position | 2,3-fach | 3,5-fach |
|---|---|---|
| 6 × GOZ 2400 Längenmessung | 54,30 € | 82,68 € |
| 3 × GOZ 2420 Spülung | 27,15 € | 41,34 € |
| 2 × GOZ 0110 Mikroskop | 45,00 € | 45,00 € |
| Privatanteil | 126,45 € | 169,02 € |
| mit DVT (1,8-fach) | 382,91 € | – |
Beispiel B: Die Kasse zahlt nicht
Derselbe Zahn, aber ohne Kassenanspruch, etwa weil die Zahnreihe schon eine Lücke hat, kein Zahnersatz auf ihm sitzt und ohne ihn keine verkürzte Zahnreihe entstünde. Jetzt geht die ganze Behandlung auf die Privatrechnung: zweimal Leitungsbetäubung, zweimal Kofferdam, Eröffnung, sechsmal Längenmessung, dreimal Aufbereitung, dreimal Spülung, eine Einlage, dreimal Wurzelfüllung, zweimal Mikroskop und drei Zahnfilme (GOÄ 5000, 1,8-fach).
| Ergebnis | 2,3-fach | 3,5-fach |
|---|---|---|
| Honorar Wurzelbehandlung inkl. Zahnfilme | 464,16 € | 674,74 € |
| mit DVT (1,8-fach) | 720,62 € | – |
Nicht enthalten sind Material, Nickel-Titan-Feilen, Aufbaufüllung und Krone. Bei schwierigen Kanälen, mehr Sitzungen oder höheren Faktoren steigt der Betrag. Die Verbraucherzentrale nennt für privat bezahlte Wurzelbehandlungen je nach Aufwand Kosten „im vierstelligen Bereich“. Einen Überblick über andere Behandlungen gibt der Ratgeber Kosten einer Zahnbehandlung.
Was Zahnzusatzversicherungen bei Wurzelbehandlungen zahlen: Bedingungen im Vergleich
Ob eine Zahnzusatzversicherung die Wurzelbehandlung zahlt, steht im Abschnitt „Zahnbehandlung“ der Tarifbedingungen. Reine Zahnersatztarife wie Barmenia Mehr Zahn 100 decken sie gar nicht ab. Die Tabelle zeigt, was 13 öffentlich abrufbare Bedingungswerke regeln. Sie ist ein Ausschnitt, keine Empfehlung; Beiträge und Testnoten sind bewusst nicht aufgeführt.
| Tarif (Stand der Bedingungen) | Wurzelbehandlung | Wenn die Kasse nicht zahlt | Wartezeit | Begrenzung in den ersten Jahren |
|---|---|---|---|---|
| Continentale CEZE (10/2025) | zusammen mit Kasse 100 %; ausdrücklich inkl. DVT, Längenmessung, Spülung, Mikroskop, Laser | 100 % | keine | gilt nur für Zahnersatz |
| Continentale CEZP-U (10/2025) | 100 %; Computertomographien ausgenommen | privat nur, wenn dem Grunde nach kein Kassenanspruch besteht | 3 Monate | – |
| ARAG Dent70 / 90 / 90+ / 100 (1/2023) | ohne Kassenanspruch und Mehrkosten (Kofferdam, Längenmessung, Spülung, Laser, Mikroskop): 75 / 100 / 100 / 100 % | bei Verzicht auf bestehenden Kassenanspruch: – / 50 / 50 / 50 % | entfällt beim Erstabschluss | gilt für alle Leistungen, z. B. Dent90 1.000 € im 1. Kalenderjahr |
| HUK ZZ Pro100 (07/2026) | 100 %, inkl. Laser und OP-Mikroskop | 100 %, keine Kassenvorleistung nötig | keine | gilt nur für Zahnersatz und Inlays |
| UKV ZahnPRIVAT 100 / 90 / 75 (08/2024) | Wurzelbehandlung, Revision, Wurzelspitzenresektion: 100 / 90 / 75 % abzüglich Kassenleistung | voller Prozentsatz | keine | Zahnbehandlung und Zahnersatz gemeinsam, 1.000 € im 1. Kalenderjahr |
| Münchener Verein ZahnGesund 75+ (06/2024) | 100 %, inkl. Längenmessung, OP-Mikroskop, Laser | 75 % | keine | 900 € im 1. Versicherungsjahr |
| DFV-ZahnSchutz (08/2025) | 60–100 % je Tarif, nach Abzug der Kassenleistung | pauschal 30 % als fiktive Kassenleistung abgezogen | keine | 1.050–1.750 € in den ersten 12 Monaten |
| DA Direkt Zahnschutz (03/2025) | inkl. Längenmessung, OP-Mikroskop, DVT; zusammen mit Kasse 75 / 90 / 100 % (außerhalb des Zahnarztnetzwerks) | Prozentsatz des Tarifs; bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung 35 % fiktiv | keine | 750–1.500 € im 1. Versicherungsjahr |
| HanseMerkur EZP2 (05/2024) | 100 %, aber nur „zusätzliche … Aufwendungen im Rahmen einer von der GKV … getragenen Wurzelbehandlung“ | nichts | – | – |
| HanseMerkur EZP3 (05/2024) | 100 % der Aufwendungen einer Wurzelbehandlung | 100 % | – | – |
| Allianz MeinZahnschutz 100 (07/2022) | Wurzelbehandlung und Wurzelspitzenresektion 100 % abzüglich Kassenleistung; Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung 75 % | leistet auch, wenn die Kasse in Anspruch genommen wurde, aber nicht gezahlt hat | – | 1.000 € im 1. Versicherungsjahr, auch für Zahnbehandlung |
| ERGO Zahnerhalt DVB (07/2022) | 100 % des Rests nach etwaiger Kassenleistung, für Zahnerhaltung inkl. Wurzelbehandlung; nur, wenn die Maßnahme bei bestehendem Schutz erstmals angeraten wurde | 100 % | – | – |
| Barmenia Mehr Zahn 100 (01/2026) | reiner Zahnersatztarif, keine Zahnbehandlung | nichts | – | – |
Quellen: jeweilige Tarifbedingungen mit dem genannten Stand, abgerufen im Oktober 2026. HanseMerkur: Verbraucherinformation Zusatzversicherung 05/2024; Allianz und ERGO: Tarifbedingungen der Versicherer. Ein Strich bedeutet, dass wir dazu keine Regel in den Bedingungen geprüft haben. Für Ihren Vertrag gilt allein Ihre Fassung.
Vier Klauseln, an denen die Erstattung scheitert
- „Im Rahmen einer von der GKV getragenen Wurzelbehandlung“. Diese Formulierung versichert nur Fall 1, also die Zusatzkosten. Zahlt die Kasse nicht, zahlt auch der Tarif nicht. Sie steht zum Beispiel in HanseMerkur EZP2, während EZP3 desselben Versicherers die ganze Wurzelbehandlung versichert.
- Fiktiver Kassenanteil. Zahlt die Kasse nichts, ziehen manche Tarife trotzdem einen Kassenanteil ab, als hätte sie gezahlt. Bei der DFV sind es pauschal 30 Prozent.
- Verzicht auf die Kassenleistung. Hätten Sie Anspruch auf die Kassenbehandlung, lassen sich aber trotzdem komplett privat behandeln, zahlen ARAG Dent90, Dent90+ und Dent100 nur 50 Prozent. Lassen Sie den Kassenanspruch deshalb immer zuerst prüfen.
- Reiner Zahnersatztarif. Viele Tarife mit „100“ im Namen meinen nur Zahnersatz. Steht „Zahnbehandlung“ nicht im Leistungsverzeichnis, ist die Wurzelbehandlung nicht versichert.
Erstattet wird fast immer nur bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung, also bis zum 3,5-fachen Satz. Rechnet die Praxis per Vereinbarung höher ab, zahlen Sie die Differenz, es sei denn, Ihr Tarif geht weiter. ERGO erstattet zum Beispiel im Zusatztarif DVE bis zum 5,0-fachen Satz.
Testnoten helfen hier nicht weiter. Finanztest bewertet Zahnerhalt wie Wurzelbehandlungen in seinem Test der Zahnzusatzversicherungen vom 12.08.2026 nicht, sondern nennt die Leistungen nur. Eine gute Note für Zahnersatz sagt also nichts über die Wurzelbehandlung. Mehr dazu im Ratgeber Stiftung Warentest und Zahnzusatzversicherung.
Rechenbeispiele: Was Sie mit welchem Tarif selbst zahlen
Die Beispiele verwenden die Beträge von oben mit dem 2,3-fachen Satz. Annahmen: Wartezeit vorbei, Behandlung nach Vertragsbeginn angeraten, Höchstgrenze der ersten Jahre nicht ausgeschöpft.
Beispiel B: Backenzahn ohne Kassenanspruch, Rechnung 464,16 Euro
| Tarifmodell laut Bedingungen | Versicherung zahlt | Sie zahlen |
|---|---|---|
| 100 % ohne Kassenvorleistung (z. B. HUK ZZ Pro100, Continentale CEZE, UKV ZahnPRIVAT 100, ARAG Dent90/100) | 464,16 € | 0,00 € |
| 75 % (ARAG Dent70; Münchener Verein ZahnGesund 75+, wenn die Kasse nicht leistet) | 348,12 € | 116,04 € |
| 100 % nach 30 % fiktivem Kassenanteil (DFV Exklusiv 100) | 324,91 € | 139,25 € |
| 80 % nach 30 % fiktivem Kassenanteil (DFV Premium 80) | 259,93 € | 204,23 € |
| 50 % bei Verzicht auf bestehenden Kassenanspruch (ARAG Dent90/100) | 232,08 € | 232,08 € |
| nur Zusatzkosten einer Kassenbehandlung (HanseMerkur EZP2) oder reiner Zahnersatztarif | 0,00 € | 464,16 € |
Zwischen dem besten und dem schlechtesten Fall liegt hier die ganze Rechnung. Mit DVT, höherem Faktor oder Revision wird der Abstand größer.
Beispiel A: Kasse zahlt, Zusatzleistungen 126,45 Euro
| Tarifmodell | Versicherung zahlt | Sie zahlen |
|---|---|---|
| 100 % (z. B. HUK, Continentale CEZE, UKV 100, ARAG Dent90/100, Münchener Verein, HanseMerkur EZP2/EZP3) | 126,45 € | 0,00 € |
| 80 % (DFV Premium 80, ohne fiktiven Abzug gerechnet) | 101,16 € | 25,29 € |
| 75 % (ARAG Dent70) | 94,84 € | 31,61 € |
Im Kassenfall sind die Unterschiede klein. Ob die DFV bei rein privaten Zusatzleistungen zu einer Kassenbehandlung trotzdem 30 Prozent fiktiv abzieht, lässt sich den Bedingungen nicht eindeutig entnehmen; fragen Sie vorher nach. Entscheidend für die Tarifwahl ist Beispiel B.
Nach der Wurzelbehandlung: Krone, Stiftaufbau und die Kürzung 2027
Die Wurzelbehandlung selbst ist eine Sachleistung der Kasse und kein Fall für den Festzuschuss. Die Kürzung des Festzuschusses ab 2027 betrifft sie deshalb nicht. Oft braucht der Zahn danach aber eine Krone, manchmal mit Stiftaufbau. Das ist Zahnersatz, und dafür gilt der befundbezogene Festzuschuss nach § 55 SGB V. Wann eine Krone nötig ist, erklärt der Ratgeber Stiftzahn und Stiftkrone.
Festzuschüsse 2026 für den wurzelbehandelten Zahn
| Befund (KZBV 2026) | 60 % | 70 % (5 Jahre Bonus) | 75 % (10 Jahre Bonus) | 100 % (Härtefall) |
|---|---|---|---|---|
| 1.1 Krone, Zahn weitgehend zerstört | 239,03 € | 278,87 € | 298,79 € | 398,39 € |
| 1.4 konfektionierter Stiftaufbau, endodontisch behandelter Zahn | 50,11 € | 58,46 € | 62,64 € | 83,52 € |
| 1.5 gegossener Stiftaufbau, endodontisch behandelter Zahn | 150,94 € | 176,10 € | 188,68 € | 251,57 € |
Quelle: KZBV, Festzuschüsse 2026.
Was sich 2027 ändert
Nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) sinkt der Festzuschuss für alle Pläne, die die Kasse ab dem 01.01.2027 bewilligt:
- ohne Bonusheft von 60 auf 50 Prozent,
- mit 5 Jahren Bonusheft von 70 auf 60 Prozent,
- mit 10 Jahren Bonusheft von 75 auf 65 Prozent.
Im Härtefall bleibt es bei 100 Prozent. Für Pläne, die vor dem 01.01.2027 bewilligt wurden, gilt das alte Recht weiter (§ 55 Abs. 6 SGB V neue Fassung). Es zählt das Datum der Bewilligung, nicht der Behandlung. Das bestätigt auch die Techniker Krankenkasse. Die Euro-Beträge für 2027 setzt der G-BA bis 30.11.2026 fest. Die Zahlen unten sind deshalb ein Rechenbeispiel mit den Beträgen von 2026. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Festzuschuss für Zahnersatz.
Rechenbeispiel: Krone mit konfektioniertem Stiftaufbau, Rechnung 1.000 Euro (Annahme), 5 Jahre Bonusheft.
| Bewilligung 2026 | Bewilligung ab 2027 (Rechenbeispiel) | |
|---|---|---|
| Festzuschuss (1.1 + 1.4) | 337,33 € | 289,14 € |
| Eigenanteil ohne Zusatzversicherung | 662,67 € | 710,86 € |
| Tarif „90 % inklusive Kassenleistung“: Sie zahlen | 100,00 € | 100,00 € |
| Tarif „80 % vom Rest nach Kassenleistung“: Sie zahlen | 132,53 € | 142,17 € |
Der Zuschuss sinkt in diesem Beispiel um 48,19 Euro. Bei Tarifen, die einen Prozentsatz inklusive Kassenleistung zusagen, fängt die Versicherung die Kürzung auf. Bei Tarifen, die einen Prozentsatz vom Rest zahlen, tragen Sie einen Teil der Kürzung selbst. Mehr zu Kronen im Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Kronen.
Planen Sie Wurzelbehandlung und Krone noch in diesem Jahr, reichen Sie den Heil- und Kostenplan für die Krone rechtzeitig ein. Die Bewilligung muss vor dem 01.01.2027 vorliegen. Medizinisch sollte der Zahn aber nicht überhastet versorgt werden. Das entscheiden Sie mit Ihrer Praxis.
Wartezeit, Zahnstaffel und bereits angeratene Behandlung
Viele Ablehnungen bei Wurzelbehandlungen haben nichts mit der Behandlung zu tun, sondern mit dem Zeitpunkt.
Wartezeit
Das Gesetz erlaubt für Zahnbehandlung höchstens 8 Monate besondere Wartezeit (§ 197 VVG). Viele Tarife verzichten ganz darauf, etwa Continentale CEZE, DA Direkt, DFV, HUK ZZ Pro100, Münchener Verein ZahnGesund 75+ und UKV ZahnPRIVAT; bei der ARAG entfällt sie beim ersten Abschluss eines Zahntarifs. Andere setzen 3 Monate für Zahnbehandlung an, etwa Continentale CEZP-U. Legale Wege, eine Wartezeit zu verkürzen, zeigt der Ratgeber Wartezeit umgehen; was Sofortschutz-Tarife leisten, steht im Ratgeber Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz.
Zahnstaffel: Zählt die Wurzelbehandlung mit?
In den ersten Jahren begrenzen fast alle Tarife die Erstattung. Wichtig ist, wofür die Grenze gilt:
- nur Zahnersatz: HUK ZZ Pro100 (Zahnersatz und Inlays), Continentale CEZE. Die Wurzelbehandlung zahlt der Tarif hier außerhalb der Grenze.
- alle Leistungen: UKV ZahnPRIVAT, ARAG Dent, DFV, DA Direkt, Münchener Verein, Allianz. Die Wurzelbehandlung verbraucht dann denselben Topf wie die Krone danach.
Beispiel im ersten Jahr: Wurzelbehandlung 464,16 Euro plus Eigenanteil für die Krone 662,67 Euro (2026, 5 Jahre Bonus) ergibt 1.126,83 Euro. Bei einer gemeinsamen Grenze von 1.000 Euro im ersten Jahr, wie bei UKV ZahnPRIVAT 100, bleiben 126,83 Euro offen. Mit HUK ZZ Pro100 wäre in diesem Beispiel alles gedeckt, weil die Wurzelbehandlung nicht auf die Staffel angerechnet wird und die Krone unter 1.000 Euro bleibt. Wie die Staffeln funktionieren, erklärt der Ratgeber Zahnstaffel erklärt.
Schon angeraten oder begonnen
Hat Ihr Zahnarzt die Wurzelbehandlung bereits empfohlen, ist sie bei einem neuen Vertrag in fast allen Tarifen ausgeschlossen. Die DFV schließt zum Beispiel „bereits vor Vertragsabschluss begonnene, ärztlich angeratene oder bekannte Behandlungen“ aus. Nach den Musterbedingungen beginnt der Versicherungsfall mit der Heilbehandlung. Die Rechtsprechung setzt diesen Beginn oft früh an, schon bei der Untersuchung mit Befund (BGH, Beschluss vom 17.12.2014, IV ZR 399/13). Fragt der Versicherer nach angeratenen Behandlungen, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten (§ 19 VVG). Sonst riskieren Sie Rücktritt oder Kündigung.
Es gibt Ausnahmen mit fester Höchstsumme. Das Akutmodul Komfort der DA Direkt schließt angeratene Behandlungen ein, zahlt aber höchstens 1.500 Euro für einen Versicherungsfall, davon höchstens 750 Euro im ersten Versicherungsjahr. Was in dieser Lage noch geht, zeigen die Ratgeber Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung und bei laufender Behandlung.
Bereits wurzelbehandelte Zähne
Ein Zahn mit alter Wurzelfüllung ist beim Abschluss in der Regel kein Hindernis, solange keine Behandlung angeraten ist. Fragt der Antrag danach, geben Sie ihn an. Ob eine spätere Revision versichert ist, hängt davon ab, wann sie nötig wurde: War die erneute Entzündung beim Abschluss schon bekannt oder die Behandlung angeraten, greift der Ausschluss. Entsteht sie erst nach Vertragsbeginn, prüft der Versicherer sie wie jede andere Behandlung. Welche weiteren Ausschlüsse typisch sind, steht im Ratgeber Ausschlüsse der Zahnzusatzversicherung.
Bevor die Behandlung beginnt: Vereinbarung, Kostenvoranschlag, Leistungsauskunft
Für eine Wurzelbehandlung gibt es keinen Heil- und Kostenplan der Kasse wie beim Zahnersatz. Trotzdem sollten Sie die Kosten vorher schriftlich haben.
- Private Behandlung trotz Kassenanspruch: Nach dem Bundesmantelvertrag Zahnärzte (§ 8 Abs. 7 BMV-Z) darf die Praxis eine Vergütung nur fordern, wenn Sie ausdrücklich verlangen, auf eigene Kosten behandelt zu werden. Darüber soll vorher eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck.
- Kosteninformation: Weiß die Praxis, dass die Kasse oder Versicherung die Kosten möglicherweise nicht voll übernimmt, muss sie Sie vorher in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). Bitten Sie um einen Kostenvoranschlag mit GOZ-Ziffern und Faktoren.
- Leistungsauskunft: Bei voraussichtlichen Kosten über 2.000 Euro muss die Zahnzusatzversicherung Ihnen auf Anfrage in Textform binnen vier Wochen sagen, was sie zahlt, bei Dringlichkeit binnen zwei Wochen (§ 192 Abs. 8 VVG). Bei einer einzelnen Wurzelbehandlung wird diese Grenze selten erreicht. Fragen Sie trotzdem vorher schriftlich nach; die ARAG etwa empfiehlt bei umfangreichen Behandlungen, Unterlagen vorab einzureichen, und sagt eine schriftliche Auskunft zu.
- Vereinbarung über dem 3,5-fachen Satz: Sie muss vorher schriftlich geschlossen werden und den Hinweis enthalten, dass eine Erstattung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist (§ 2 Abs. 2 GOZ). Bei akuten Schmerzen darf die Behandlung nicht davon abhängig gemacht werden.
Wie Sie die Rechnung danach einreichen, erklärt der Ratgeber Rechnung einreichen. Zahnarztkosten, die keine Versicherung trägt, lassen sich unter Umständen steuerlich absetzen.
Woran Sie eine gute Wurzelbehandlung erkennen
Die Erfolgsquote einer Wurzelbehandlung liegt laut Verbraucherzentrale bei 80 bis 90 Prozent, bei spezialisierten Endodontologen oft höher. Die Verbraucherzentrale nennt diese Qualitätsmerkmale:
- Die Praxis erklärt Ihnen Schritte und Kosten verständlich.
- Der Zahn wird mit Kofferdam isoliert.
- Die Praxis nimmt sich genug Zeit.
- Es werden Röntgenbilder zur Kontrolle gemacht, vor, während und nach der Behandlung.
- In schwierigen Fällen wird ein Endodontologe hinzugezogen.
Rät Ihnen die Praxis bei einem Backenzahn, der keine Kassenleistung ist, gleich zum Ziehen, kann eine Zweitmeinung helfen. Ein Implantat kostet ein Vielfaches der Wurzelbehandlung. Wie sich eine Entzündung im Zahnmark äußert, beschreibt der Ratgeber Pulpitis.
Entscheidungstabelle: Was in Ihrer Lage zählt
| Ihre Lage | Was Sie tun sollten |
|---|---|
| Sie haben noch keine Beschwerden und keinen Befund | Tarif wählen, der Zahnbehandlung ohne Kassenleistung voll zahlt und dessen Begrenzung möglichst nur für Zahnersatz gilt |
| Sie haben einen Tarif, wissen aber nicht, ob er Fall 2 deckt | Abschnitt „Zahnbehandlung“ lesen: Steht dort „im Rahmen einer von der GKV getragenen“ oder ein fiktiver Kassenanteil? |
| Die Kasse zahlt, die Praxis bietet Extras an | Kostenvoranschlag mit GOZ-Ziffern geben lassen, beim Versicherer vorab nachfragen, dann unterschreiben |
| Die Kasse zahlt nicht (z. B. Backenzahn ohne die drei Bedingungen) | Grund notieren, Kostenvoranschlag einreichen; nicht auf einen bestehenden Kassenanspruch verzichten (ARAG zahlt dann nur 50 %) |
| Die Wurzelbehandlung ist schon angeraten | Neuabschluss deckt sie in der Regel nicht; Tarife mit Einschluss angeratener Behandlungen haben feste Höchstsummen; Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten |
| Krone nach der Wurzelbehandlung geplant, Ende 2026 | Heil- und Kostenplan rechtzeitig einreichen; Bewilligung vor dem 01.01.2027 sichert 60/70/75 % |
| Revision vorgeschlagen | Kasse zahlt nur eingeschränkt; prüfen, ob Ihr Tarif die Revision ausdrücklich oder als Wurzelbehandlung ohne Kassenleistung abdeckt |
Checkliste vor einer Wurzelbehandlung
- Fragen Sie Ihre Praxis, ob die Behandlung Kassenleistung ist und welche Bedingung bei Backenzähnen erfüllt ist.
- Lassen Sie sich private Leistungen als Kostenvoranschlag mit GOZ-Ziffern und Faktor geben.
- Prüfen Sie, ob Ihr Tarif Zahnbehandlung versichert und was gilt, wenn die Kasse nicht zahlt.
- Suchen Sie nach fiktivem Kassenanteil und nach der Formulierung „von der GKV getragen“.
- Prüfen Sie, ob die Höchstgrenze der ersten Jahre auch für Zahnbehandlung gilt und wie viel davon schon verbraucht ist.
- Klären Sie, ob DVT, Mikroskop und Laser ausdrücklich genannt oder ausgeschlossen sind.
- Fragen Sie beim Versicherer schriftlich nach, bevor Sie die Privatvereinbarung unterschreiben.
- Bewahren Sie Rechnung, Vereinbarung und den Grund für die fehlende Kassenleistung auf.
- Planen Sie die Krone mit: Festzuschuss, Bewilligungsdatum, Staffel.
Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung bei Wurzelbehandlungen
Zahlt die Zahnzusatzversicherung eine Wurzelbehandlung?
Ja, wenn der Tarif Zahnbehandlung einschließt. Reine Zahnersatztarife zahlen keine Wurzelbehandlung. Gute Tarife zahlen die privaten Zusatzleistungen zu einer Kassenbehandlung und die komplette Behandlung, wenn die Kasse nicht zahlt. Manche Tarife ersetzen dagegen nur die Zusatzkosten einer Behandlung, die die Kasse trägt. Dann bleiben Sie bei einem Backenzahn ohne Kassenanspruch auf der ganzen Rechnung sitzen.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung nicht?
Wenn der Zahn nicht erhaltungswürdig ist oder die Wurzelkanäle nicht bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können. Bei Backenzähnen zahlt sie in der Regel nur, wenn damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten, eine einseitig verkürzte Zahnreihe vermieden oder funktionstüchtiger Zahnersatz erhalten wird. Eine Revision zahlt sie nur eingeschränkt. Spezielle Techniken wie OP-Mikroskop oder elektronische Längenmessung zahlt sie in der Regel nicht.
Was kostet eine Wurzelbehandlung privat?
Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte kostet die Behandlung eines Backenzahns mit drei Kanälen in zwei Sitzungen in unserem Beispiel 464,16 Euro beim 2,3-fachen Satz und 674,74 Euro beim 3,5-fachen Satz. Darin enthalten sind Betäubung, Kofferdam, Längenmessung, Aufbereitung, Spülung, Einlage, Füllung, OP-Mikroskop und Zahnfilme. Ein 3D-Röntgen kostet rund 256 Euro extra. Material, Aufbau und Krone kommen dazu. Die Verbraucherzentrale nennt je nach Aufwand Kosten im vierstelligen Bereich.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch, wenn die Krankenkasse gar nichts übernimmt?
Das hängt vom Tarif ab. Die HUK zahlt in ZZ Pro100 Zahnbehandlung ohne Vorleistung der Kasse, ebenso die Continentale in CEZE, die UKV in ZahnPRIVAT und die ARAG in den Dent-Tarifen. Der Münchener Verein zahlt in ZahnGesund 75+ dann 75 statt 100 Prozent, die DFV zieht pauschal 30 Prozent als fiktive Kassenleistung ab. Die HanseMerkur ersetzt im Tarif EZP2 nur die Zusatzkosten einer Behandlung, die die Kasse trägt. Lesen Sie die Klausel zur Wurzelbehandlung in Ihren Bedingungen.
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt eine Wurzelbehandlung ohne Wartezeit?
Viele Tarife verzichten auf die Wartezeit, etwa Continentale CEZE, DA Direkt, DFV, HUK ZZ Pro100, Münchener Verein ZahnGesund 75+ und UKV ZahnPRIVAT; bei der ARAG entfällt sie beim ersten Abschluss. Gesetzlich darf eine Wartezeit für Zahnbehandlung höchstens 8 Monate dauern. Ohne Wartezeit heißt aber nicht, dass eine schon angeratene Wurzelbehandlung versichert ist. Außerdem begrenzen viele Tarife die Leistung in den ersten Jahren.
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn die Wurzelbehandlung schon angeraten ist?
Abschließen können Sie meist, aber die angeratene Behandlung ist in fast allen Tarifen ausgeschlossen. Nach der Rechtsprechung beginnt der Versicherungsfall oft schon mit der Untersuchung, bei der der Zahnarzt den Befund stellt. Die Gesundheitsfragen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Einzelne Zusatzbausteine schließen angeratene Behandlungen mit einer festen Höchstsumme ein, etwa das Akutmodul der DA Direkt mit höchstens 1.500 Euro, davon 750 Euro im ersten Jahr.
Übernimmt die Zahnzusatzversicherung OP-Mikroskop, Laser und DVT?
Viele Tarife nennen Mikroskop und Laser ausdrücklich, etwa ARAG, Continentale CEZE, HUK und Münchener Verein; das 3D-Röntgen (DVT) nennen zum Beispiel Continentale CEZE und DA Direkt. Erstattet wird bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. Der Mikroskop-Zuschlag beträgt nach GOZ 22,50 Euro je Behandlungstag, der Laser-Zuschlag bei der Aufbereitung höchstens 68 Euro. Ein DVT wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet und kostet beim 1,8-fachen Satz 256,46 Euro. Manche Tarife schließen Computertomographien bei der Wurzelbehandlung aus.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung eine Revision der Wurzelbehandlung?
Wenn der Tarif Wurzelbehandlungen ohne Einschränkung auf Kassenfälle versichert, ja. Die UKV nennt die Wurzelkanalrevision in ZahnPRIVAT ausdrücklich. Die Krankenkasse zahlt eine Revision nach der Behandlungsrichtlinie nur, wenn die alte Füllung im Röntgenbild erkennbar undicht ist und eine der drei Bedingungen für Backenzähne erfüllt ist. Laut Verbraucherzentrale ist die Revision deshalb fast immer eine Privatleistung.
Was ändert die Kürzung des Festzuschusses 2027 bei einer Wurzelbehandlung?
Für die Wurzelbehandlung selbst nichts, denn sie ist keine Zahnersatzleistung mit Festzuschuss. Die Kürzung trifft die Krone und den Stiftaufbau danach. Bewilligt die Kasse den Heil- und Kostenplan ab dem 01.01.2027, sinkt der Zuschuss von 60, 70 oder 75 Prozent auf 50, 60 oder 65 Prozent. Für Krone und konfektionierten Stiftaufbau mit 5 Jahren Bonusheft sind das in unserem Rechenbeispiel 48,19 Euro weniger.
Fazit: Entscheidend ist der Fall, in dem die Kasse nicht zahlt
Eine Wurzelbehandlung an einem erhaltungswürdigen Zahn zahlt die Krankenkasse. Für die Zusatzleistungen der Praxis zahlt fast jede Zahnzusatzversicherung mit Zahnbehandlung. Teuer wird es, wenn die Kasse gar nicht zahlt, bei vielen Backenzähnen und den meisten Revisionen. Genau dort unterscheiden sich die Tarife, von voller Erstattung über fiktive Kassenanteile bis zu null. Lesen Sie deshalb die Klausel zur Wurzelbehandlung, bevor Sie einen Tarif abschließen. Prüfen Sie, ob die Höchstgrenze der ersten Jahre auch für Zahnbehandlung gilt, und denken Sie an die Krone danach, denn für sie sinkt ab 2027 der Festzuschuss. Einen Überblick über alle Leistungsbereiche gibt der Ratgeber Leistungen der Zahnzusatzversicherung, die Grundlagen erklärt Was ist eine Zahnzusatzversicherung?.
Quellen
- Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinie), Abschnitt B. III Nr. 9 und 10 – Gemeinsamer Bundesausschuss, zuletzt geändert 16.12.2021 (g-ba.de)
- Sozialgesetzbuch V, § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Sozialgesetzbuch V, § 55 Leistungsanspruch Zahnersatz – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 – Bundesgesetzblatt, 29.07.2026 (recht.bund.de)
- Gesundheitsreform 2026/2027: Zusammenfassung – Techniker Krankenkasse, 2026 (tk.de)
- Wann ist eine Wurzelkanalbehandlung erforderlich? – KZBV, Stand 07/2023 (kzbv.de)
- Abrechnungshilfe Festzuschüsse 2026 – KZBV, gültig ab 01.01.2026 (kzbv.de)
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), Nrn. 12, 28–35 – KZBV, Stand 01.01.2026 (kzbv.de)
- Bundesmantelvertrag Zahnärzte, § 8 Abs. 7 – KZBV und GKV-Spitzenverband, Stand 01.01.2025 (kzbv.de)
- Wurzelbehandlung: So läuft sie ab und das zahlt die Krankenkasse – Verbraucherzentrale, Stand 22.10.2025 (verbraucherzentrale.de)
- Gebührenordnung für Zahnärzte, §§ 2, 5, 10 und Gebührenverzeichnis – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Gebührenordnung für Ärzte, § 5 und Nrn. 5000, 5370, 5377 – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- GOZ-Kommentar – Bundeszahnärztekammer, Stand November 2024 (bzaek.de)
- Stellungnahme Digitale Volumentomografie – Bundeszahnärztekammer, Ausschuss Gebührenrecht, Juni 2023 (bzaek.de)
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 630c Informationspflichten – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Versicherungsvertragsgesetz, § 19 Anzeigepflicht – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Versicherungsvertragsgesetz, § 192 Vertragstypische Leistungen – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Versicherungsvertragsgesetz, § 197 Wartezeiten – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK), §§ 1, 4 – PKV-Verband, Stand 06/2024 (privat-patienten.de)
- BGH, Beschluss vom 17.12.2014, IV ZR 399/13 – Beginn des Versicherungsfalls bei zahnärztlicher Behandlung (dejure.org)
- Zahnzusatzversicherung im Test – Stiftung Warentest, 12.08.2026 (test.de)
- Tarifbedingungen: Continentale AVB für Zusatzversicherte (Stand 01.10.2025), ARAG Dent-Tarife (1.2023), HUK-COBURG ZZ Pro100 (07.2026), UKV ZahnPRIVAT (01.08.2024), Münchener Verein ZahnGesund T577 (AVB 06/2024), DFV-ZahnSchutz (01.08.2025), DA Direkt Zahnschutz (Tarifblatt 01.03.2025), Barmenia Mehr Zahn 100 (01.01.2026) – jeweils verlinkt in der Tarifübersicht; HanseMerkur Verbraucherinformation Zusatzversicherung (05/2024), Allianz MeinZahnschutz 100 (07/2022), ERGO Zahnerhalt DVB/DVE (07/2022)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche, rechtliche oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Versicherungs- und Tarifbedingungen Ihres Vertrags, die Entscheidung Ihrer Krankenkasse und die Rechnung Ihrer Praxis. Die zitierten Tarifklauseln sind Beispiele aus öffentlich abrufbaren Bedingungen mit dem jeweils genannten Stand, keine Empfehlung. Die Rechenbeispiele beruhen auf gekennzeichneten Annahmen. Die Euro-Beträge der Festzuschüsse für 2027 legt der Gemeinsame Bundesausschuss erst bis 30.11.2026 fest. Stand: Oktober 2026

Geschrieben von
Gründer und Inhaber von ZahnzusatzPlus, Versicherungsmakler nach § 34d GewO mit 9 Jahren Erfahrung in der Versicherungs- und Finanzbranche. Schreibt über Tarife, Leistungen und Fallstricke der Zahnzusatzversicherung. So arbeitet unsere Redaktion
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