Zahnersatz Zweitmeinung: Wann sie sinnvoll ist

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Ein Kostenvoranschlag für Zahnersatz von mehreren tausend Euro liegt vor Ihnen – und plötzlich stellen sich Zweifel ein. Ist die vorgeschlagene Behandlung wirklich notwendig? Gibt es günstigere Alternativen? Eine Zweitmeinung beim Zahnersatz kann nicht nur Ihre Unsicherheit beseitigen, sondern auch erhebliche Kosten sparen. In Deutschland nehmen bereits über 40% der Patienten vor größeren zahnmedizinischen Eingriffen eine zweite Einschätzung in Anspruch. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wann eine Second Opinion beim Zahnarzt besonders sinnvoll ist, wie Sie dabei vorgehen und welche Rechte Sie als Patient haben.

Warum eine Zweitmeinung bei Zahnersatz wichtig ist

Die Entscheidung für einen Zahnersatz ist weitreichend – sowohl medizinisch als auch finanziell. Anders als bei einer einfachen Füllung geht es oft um Behandlungen, die mehrere tausend Euro kosten und deren Ergebnis Sie viele Jahre begleiten wird. Eine zweite Meinung einzuholen ist daher keineswegs ein Zeichen von Misstrauen gegenüber Ihrem behandelnden Zahnarzt, sondern ein verantwortungsvoller Umgang mit Ihrer Gesundheit.

Studien zeigen, dass bei etwa 25-30% der eingeholten Zweitmeinungen alternative Behandlungsoptionen aufgezeigt werden, die entweder kostengünstiger sind oder bessere Langzeitergebnisse versprechen. Besonders bei komplexen Eingriffen wie Implantaten, umfangreichem Zahnersatz oder Wurzelbehandlungen können unterschiedliche Behandlungsphilosophien zu verschiedenen Therapieansätzen führen.

Ihre gesetzliche Krankenversicherung und die meisten privaten Zusatzversicherungen unterstützen ausdrücklich das Einholen einer Zweitmeinung. Dies unterstreicht die Bedeutung dieses Patientenrechts im deutschen Gesundheitssystem.

Die häufigsten Gründe für eine zweite Einschätzung

  • Hohe Kosten: Bei Eigenanteilen über 2.000 Euro lohnt sich ein Vergleich fast immer
  • Komplexe Behandlungen: Mehrere Implantate, umfangreiche Sanierungen oder kombinierte Verfahren
  • Unsicherheit: Wenn Sie die vorgeschlagene Behandlung nicht vollständig verstehen
  • Zeitdruck: Falls Ihr Zahnarzt zu einer schnellen Entscheidung drängt
  • Bauchgefühl: Wenn Sie intuitiv Zweifel an der Behandlungsempfehlung haben
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In welchen Situationen ist eine Zweitmeinung besonders sinnvoll

Nicht bei jeder zahnärztlichen Behandlung ist eine zweite Meinung erforderlich. Bei einer einfachen Füllung oder einer professionellen Zahnreinigung können Sie in der Regel auf die Expertise Ihres Zahnarztes vertrauen. Anders verhält es sich jedoch bei größeren Eingriffen, die mit erheblichen Kosten und langfristigen Konsequenzen verbunden sind.

Zahnimplantate und Implantatversorgungen

Implantate gehören zu den teuersten Formen des Zahnersatzes. Ein einzelnes Implantat kann zwischen 1.800 und 3.500 Euro kosten – bei mehreren Implantaten summieren sich die Beträge schnell auf fünfstellige Summen. Eine Zweitmeinung zu Zahnimplantaten ist besonders wichtig, weil es oft alternative Behandlungsmöglichkeiten gibt.

Manche Zahnärzte empfehlen beispielsweise bei Zahnlücken grundsätzlich Implantate, während andere Spezialisten in bestimmten Fällen eine hochwertige Brücke für ausreichend halten. Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab: Ihrem Alter, der Knochensubstanz, der Position der Zahnlücke und Ihren individuellen Bedürfnissen.

Situation Zweitmeinung empfohlen Typische Kostenersparnis
Einzelnes Implantat im Seitenzahnbereich Ja 500-1.200 Euro
Mehrere Implantate (3+) Dringend empfohlen 2.000-5.000 Euro
All-on-4 oder All-on-6 Konzepte Unbedingt erforderlich 3.000-8.000 Euro
Knochenaufbau vor Implantation Ja 800-2.500 Euro
Sofortimplantate Empfohlen 600-1.800 Euro

Kronen und Brücken

Bei der Versorgung mit Kronen oder Brücken gibt es erhebliche Unterschiede in Material, Qualität und Preis. Eine einfache Metallkrone kostet etwa 250-400 Euro Eigenanteil, während eine Vollkeramikkrone mit 500-1.000 Euro zu Buche schlägt. Eine zweite Einschätzung zu Kronenarten kann Ihnen helfen, die für Ihre Situation optimale Lösung zu finden.

Besonders bei mehrgliedrigen Brücken lohnt sich der Vergleich: Manche Zahnärzte bevorzugen Brückenlösungen, andere raten eher zu Einzelimplantaten. Beide Ansätze haben Vor- und Nachteile, die individuell abgewogen werden sollten.

Vollprothesen und herausnehmbarer Zahnersatz

Wenn Ihr Zahnarzt eine Vollprothese vorschlägt, sollten Sie unbedingt eine zweite Meinung einholen. Die Unterschiede zwischen verschiedenen Prothesenarten sind erheblich – sowohl in Bezug auf Komfort als auch auf die Kosten. Eine einfache Vollprothese im Oberkiefer beginnt bei etwa 500 Euro Eigenanteil, während eine implantatgetragene Prothese schnell 5.000-15.000 Euro kosten kann.

Alternative Versorgungsformen wie Teleskopprothesen, Druckknopfprothesen oder das All-on-4-Konzept werden nicht von jedem Zahnarzt gleichermaßen angeboten. Ein zweiter Zahnarzt mit anderem Schwerpunkt kann Ihnen möglicherweise Optionen aufzeigen, die Sie bisher nicht kannten.

Wurzelbehandlungen und Zahnerhalt

Die Entscheidung zwischen Zahnerhalt durch eine Wurzelbehandlung und Zahnextraktion mit anschließendem Zahnersatz ist oft nicht eindeutig. Während manche Zahnärzte versuchen, jeden Zahn zu erhalten, raten andere eher zu einer Extraktion und modernem Zahnersatz.

Eine Wurzelbehandlung kostet zwischen 200 und 1.000 Euro, je nach Aufwand und Anzahl der Kanäle. Wenn die Erfolgsaussichten gering sind, kann eine Extraktion mit anschließendem Implantat langfristig die bessere Lösung sein – oder eben nicht. Hier ist eine zweite fachliche Einschätzung besonders wertvoll.

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Wie Sie eine qualifizierte Zweitmeinung einholen

Das Einholen einer zweiten Meinung sollte systematisch erfolgen, um den größtmöglichen Nutzen daraus zu ziehen. Dabei kommt es nicht nur darauf an, einen weiteren Zahnarzt aufzusuchen, sondern die richtigen Fragen zu stellen und alle relevanten Informationen bereitzustellen.

Die Auswahl des richtigen Zahnarztes für die Zweitmeinung

Idealerweise wenden Sie sich für eine Second Opinion an einen Zahnarzt mit einer anderen fachlichen Ausrichtung als Ihr bisheriger Behandler. Wenn Ihr Hauszahnarzt beispielsweise eine implantologische Versorgung vorschlägt, kann es sinnvoll sein, einen Zahnarzt aufzusuchen, der auf prothetische Lösungen spezialisiert ist. So erhalten Sie eine breitere Perspektive auf Ihre Behandlungsalternativen.

Folgende Anlaufstellen sind für eine Zweitmeinung besonders geeignet:

  • Universitätszahnkliniken: Bieten oft spezielle Zweitmeinungs-Sprechstunden an
  • Fachzahnärzte: Oralchirurgen, Parodontologen oder Prothetiker mit Spezialisierung
  • Zahnärztliche Beratungsstellen: Viele Kassenzahnärztliche Vereinigungen bieten unabhängige Beratung
  • Empfehlungen: Fragen Sie in Ihrem Bekanntenkreis nach Erfahrungen

Welche Unterlagen Sie benötigen

Damit der zweite Zahnarzt eine fundierte Einschätzung abgeben kann, benötigt er alle relevanten Informationen zu Ihrem Fall. Bitten Sie Ihren bisherigen Zahnarzt um folgende Unterlagen:

Dokument Wichtigkeit Hinweise
Heil- und Kostenplan Unverzichtbar Zeigt geplante Behandlung und Kosten
Aktuelle Röntgenbilder Unverzichtbar Digital oder auf CD, nicht älter als 6 Monate
Befundberichte Sehr wichtig Dokumentation des aktuellen Zahnstatus
Frühere Behandlungsberichte Hilfreich Besonders bei komplexen Vorbehandlungen
Modelle/Abdrücke Optional Bei prothetischen Versorgungen sinnvoll

Ihr Zahnarzt ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen diese Unterlagen auszuhändigen. In der Regel entstehen für Kopien nur geringe Kosten von 10-30 Euro. Röntgenbilder müssen Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Die richtigen Fragen stellen

Beim Zweitmeinungsgespräch sollten Sie gezielt nachfragen, um eine umfassende Einschätzung zu erhalten. Folgende Fragen haben sich in der Praxis bewährt:

  • Halten Sie die vorgeschlagene Behandlung für notwendig und angemessen?
  • Welche Behandlungsalternativen gibt es in meinem Fall?
  • Was sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen?
  • Wie würden Sie selbst vorgehen, wenn es Ihre eigenen Zähne wären?
  • Welche Langzeitprognose haben die verschiedenen Lösungen?
  • Gibt es kostengünstigere Varianten mit akzeptabler Qualität?
  • Wie dringlich ist die Behandlung – kann ich mir Bedenkzeit nehmen?

Notieren Sie sich die Antworten oder nehmen Sie eine Begleitperson mit, die Ihnen hilft, alle Informationen aufzunehmen. Viele Patienten sind im Gespräch nervös und vergessen später wichtige Details.

Kostenvoranschlag vergleichen: Worauf Sie achten sollten

Wenn Sie Zweitmeinungen und die dazugehörigen Kostenvoranschläge vorliegen haben, beginnt die eigentliche Vergleichsarbeit. Dabei geht es nicht nur darum, den günstigsten Anbieter zu finden, sondern die beste Kombination aus Qualität, Kosten und Behandlungsansatz.

Unterschiede in Heil- und Kostenplänen verstehen

Ein Heil- und Kostenplan kann auf den ersten Blick verwirrend wirken. Er ist in verschiedene Bereiche unterteilt: Regelversorgung, gleichartige Versorgung und andersartige Versorgung. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus dem Festzuschuss der Krankenkasse und Ihrem Eigenanteil.

Bei der Gegenüberstellung zweier Kostenvoranschläge sollten Sie folgende Aspekte prüfen:

Vergleichskriterium Worauf achten Typische Unterschiede
Materialqualität Herkunft, Zertifizierung Deutsche vs. ausländische Labore
Behandlungsumfang Sind alle Positionen enthalten? Vorbehandlungen, Nachsorge
Garantieleistungen Dauer und Umfang der Gewährleistung 2-5 Jahre üblich
Laborkennzeichnung Welches Labor fertigt den Zahnersatz? Qualitätsunterschiede erheblich
Gesamtkosten Eigenanteil nach Kassenleistung Können um 30-50% variieren

Qualität versus Preis abwägen

Der günstigste Kostenvoranschlag ist nicht automatisch die beste Wahl. Zahnersatz sollte viele Jahre halten – bei Implantaten spricht man von einer Lebensdauer von 15-25 Jahren, bei Kronen von 10-15 Jahren. Eine Investition in hochwertigere Materialien kann sich langfristig auszahlen.

Andererseits bedeutet “teuer” nicht zwangsläufig “besser”. Manche Zahnarztpraxen in Innenstadtlagen oder Privatkliniken haben deutlich höhere Gemeinkosten, die sie an ihre Patienten weitergeben. Ein Zahnarzt in ländlicher Umgebung kann die gleiche Qualität oft zu niedrigeren Preisen anbieten.

Besonders kritisch sollten Sie sein, wenn ein Kostenvoranschlag deutlich über dem Durchschnitt liegt, ohne dass dies fachlich begründet wird. Fragen Sie konkret nach, warum die Behandlung teurer ist als bei anderen Anbietern.

Auslandszahnersatz als Alternative?

Viele Patienten erwägen, Zahnersatz im Ausland anfertigen zu lassen, um Kosten zu sparen. Besonders in osteuropäischen Ländern oder der Türkei sind die Preise deutlich niedriger. Eine Zweitmeinung kann auch die Option eines ausländischen Zahnlabors oder einer Behandlung im Ausland umfassen.

Dabei sollten Sie jedoch folgende Aspekte bedenken:

  • Reisekosten und Zeitaufwand für mehrere Termine
  • Eingeschränkte Gewährleistungsansprüche bei Problemen
  • Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede
  • Schwierigkeiten bei Nachbesserungen oder Komplikationen
  • Unterschiedliche Qualitätsstandards und Zertifizierungen

Wenn Sie diese Option in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt vorher mit Ihrer Krankenkasse und gegebenenfalls Ihrer Zahnzusatzversicherung klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

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Ihre Rechte als Patient bei der Zweitmeinung

Als Patient haben Sie in Deutschland weitreichende Rechte, wenn es um Ihre medizinische Versorgung geht. Das Einholen einer Zweitmeinung ist nicht nur erlaubt, sondern wird vom Gesetzgeber ausdrücklich unterstützt. Dennoch sind sich viele Patienten unsicher, wie sie ihr Recht auf eine zweite Einschätzung geltend machen können, ohne ihr Verhältnis zum bisherigen Zahnarzt zu belasten.

Gesetzliche Grundlagen und Ansprüche

Seit 2019 haben gesetzlich Versicherte einen Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen. Auch wenn zahnärztliche Behandlungen nicht explizit im Gesetz genannt sind, gilt das Grundprinzip: Sie haben jederzeit das Recht, einen anderen Zahnarzt zu konsultieren.

Ihre Krankenversicherung darf Ihnen nicht vorschreiben, zu welchem Zahnarzt Sie gehen müssen. Sie können frei wählen und auch für eine zweite Meinung einen anderen Zahnarzt aufsuchen. Die Kosten für die Zweitmeinungs-Konsultation werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern es sich um eine zahnärztliche Untersuchung handelt.

Was Ihre Zahnzusatzversicherung leistet

Viele hochwertige Zahnzusatzversicherungen bieten spezielle Leistungen im Zusammenhang mit Zweitmeinungen an. Dazu gehören:

  • Übernahme der Kosten für eine zweite zahnärztliche Beratung
  • Kostenlose Heil- und Kostenplan-Prüfung durch unabhängige Experten
  • Telefonische Beratungshotlines mit Zahnärzten
  • Vermittlung von Spezialisten für Zweitmeinungen
  • Gutachterliche Stellungnahmen bei Unsicherheiten

Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die konkreten Leistungen. Manche Versicherer haben Kooperationen mit Universitätskliniken oder spezialisierten Beratungsstellen, die Ihnen kostenfrei zur Verfügung stehen.

Umgang mit dem bisherigen Zahnarzt

Viele Patienten befürchten, dass ihr Zahnarzt verärgert reagiert, wenn sie eine Zweitmeinung einholen. Diese Sorge ist in den meisten Fällen unbegründet. Seriöse Zahnärzte verstehen, dass Patienten sich bei größeren Eingriffen absichern möchten, und unterstützen dies sogar.

So können Sie das Thema ansprechen:

  • “Ich möchte mir bei dieser wichtigen Entscheidung ganz sicher sein. Können Sie mir bitte die Unterlagen für eine zweite Meinung mitgeben?”
  • “Meine Versicherung empfiehlt, bei größeren Behandlungen eine Zweitmeinung einzuholen. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür.”
  • “Ich schätze Ihre Expertise sehr, möchte aber zur Sicherheit noch einen weiteren Experten konsultieren.”

Sollte Ihr Zahnarzt negativ auf Ihren Wunsch reagieren oder sich weigern, Ihnen die notwendigen Unterlagen auszuhändigen, ist dies ein Warnsignal. In diesem Fall sollten Sie über einen dauerhaften Wechsel nachdenken.

Zweitmeinung bei Implantaten: Besonderheiten und Fallstricke

Implantate sind eine der häufigsten Behandlungen, bei denen Patienten eine Zweitmeinung einholen. Die Kosten sind hoch, die Behandlung ist invasiv und es gibt oft verschiedene Behandlungsansätze. Eine zweite Einschätzung kann hier besonders wertvoll sein.

Wann sind Implantate wirklich notwendig?

Nicht jede Zahnlücke muss zwingend mit einem Implantat versorgt werden. Je nach Position, Ihrer Bisssituation und Ihren individuellen Ansprüchen können auch andere Lösungen sinnvoll sein. Ein zweiter Zahnarzt kann Ihnen alternative Optionen aufzeigen:

Situation Implantat empfohlen Alternative Lösung Kostenunterschied
Einzelzahnlücke Frontzahn Meist ja Adhäsivbrücke (Marylandbrücke) 1.000-1.500 Euro Ersparnis
Einzelzahnlücke Backenzahn Oft ja Konventionelle Brücke 800-1.200 Euro Ersparnis
Mehrere fehlende Zähne Ja, aber Anzahl variabel Kombinierte Brücken-Implantat-Lösung 2.000-4.000 Euro Ersparnis
Zahnloser Kiefer Ja Anzahl der Implantate variabel (2-6) 3.000-10.000 Euro Unterschied
Wackelzahn mit Erhaltungschance Nein Parodontosebehandlung, Zahnerhalt 1.500-2.500 Euro Ersparnis

Knochenaufbau: Oft vorgeschlagen, nicht immer nötig

Ein häufiger Streitpunkt bei Zweitmeinungen ist die Notwendigkeit eines Knochenaufbaus vor der Implantation. Dieser Eingriff kann die Gesamtkosten um 500-3.000 Euro erhöhen und verlängert die Behandlungsdauer um mehrere Monate.

Moderne Implantatsysteme ermöglichen jedoch oft eine Versorgung auch bei reduziertem Knochenangebot. Kürzere Implantate, schräg gesetzte Implantate oder spezielle Techniken können einen aufwendigen Knochenaufbau manchmal vermeiden. Eine Zweitmeinung von einem erfahrenen Implantologen kann hier Klarheit schaffen.

Sofortimplantate versus verzögerte Implantation

Ein weiterer Aspekt, bei dem Zahnärzte unterschiedliche Philosophien vertreten, ist der Zeitpunkt der Implantation. Manche Spezialisten bevorzugen Sofortimplantate direkt nach der Zahnextraktion, andere raten zu einer Einheilphase von 3-6 Monaten.

Beide Ansätze haben Vor- und Nachteile:

  • Sofortimplantate: Weniger Behandlungstermine, schnelleres Gesamtergebnis, aber höheres Risiko für Komplikationen
  • Verzögerte Implantation: Bessere Einheilung, geringeres Risiko, aber längere Gesamtbehandlungsdauer

Eine Zweitmeinung kann Ihnen helfen zu verstehen, welcher Ansatz in Ihrem speziellen Fall die bessere Wahl ist.

Praktische Tipps für den Vergleich von Behandlungsvorschlägen

Wenn Sie mehrere Behandlungsvorschläge vorliegen haben, kann die Entscheidung schwerfallen. Folgende Vorgehensweise hat sich in der Praxis bewährt, um die verschiedenen Optionen systematisch zu bewerten.

Erstellen Sie eine Vergleichstabelle

Visualisieren Sie die verschiedenen Vorschläge in einer übersichtlichen Tabelle. So behalten Sie den Überblick über die wichtigsten Kriterien:

Kriterium Zahnarzt 1 Zahnarzt 2 Zahnarzt 3
Behandlungsvorschlag 3 Implantate + Brücke 2 Implantate + Teilprothese Brückenversorgung ohne Implantate
Gesamtkosten 7.800 Euro 5.200 Euro 2.900 Euro
Eigenanteil 6.200 Euro 4.100 Euro 1.800 Euro
Behandlungsdauer 8-10 Monate 6-8 Monate 2-3 Monate
Material Vollkeramik, deutsches Labor Keramik-Metall, EU-Labor Metall-Keramik, deutsches Labor
Garantie 5 Jahre 3 Jahre 2 Jahre
Langzeitprognose Sehr gut (15-20 Jahre) Gut (10-15 Jahre) Befriedigend (8-12 Jahre)

Bewerten Sie nach Ihren Prioritäten

Nicht für jeden Patienten sind die gleichen Kriterien entscheidend. Überlegen Sie, was Ihnen persönlich am wichtigsten ist:

  • Kosten: Wenn Ihr Budget begrenzt ist, spielt der Eigenanteil die Hauptrolle
  • Langlebigkeit: Bei jüngeren Patienten ist die Langzeitprognose besonders wichtig
  • Ästhetik: Im sichtbaren Bereich sollten Sie nicht am falschen Ende sparen
  • Behandlungsdauer: Manche Patienten möchten eine schnelle Lösung
  • Komfort: Festsitzender Zahnersatz wird oft als angenehmer empfunden als herausnehmbare Lösungen

Gewichten Sie diese Faktoren nach Ihrer persönlichen Situation und geben Sie jedem Behandlungsvorschlag Punkte. So kommen Sie zu einer rationalen Entscheidung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.

Holen Sie sich Rat von Dritten

Neben den Zahnärzten können auch andere Stellen bei der Entscheidungsfindung helfen:

  • Patientenberatungsstellen: Unabhängige Beratung durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung
  • Verbraucherzentralen: Bieten oft kostenlose Beratung zu medizinischen Behandlungen
  • Ihre Krankenkasse: Kann den Heil- und Kostenplan prüfen und Hinweise geben
  • Ihre Zahnzusatzversicherung: Viele Versicherer bieten einen Gutachter-Service an

Diese neutralen Stellen haben kein finanzielles Interesse an Ihrer Entscheidung und können Ihnen objektive Einschätzungen geben.

Kosten der Zweitmeinung und Erstattungsmöglichkeiten

Eine häufig gestellte Frage ist, wer die Kosten für eine Zweitmeinung trägt. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen entstehen Ihnen nur geringe oder gar keine zusätzlichen Kosten.

Was die gesetzliche Krankenversicherung zahlt

Wenn Sie für eine Zweitmeinung einen anderen Zahnarzt aufsuchen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die zahnärztliche Untersuchung und Beratung. Dies ist Teil der regulären vertragszahnärztlichen Versorgung. Sie benötigen dafür keine besondere Genehmigung.

Allerdings: Röntgenaufnahmen, die bereits bei Ihrem ersten Zahnarzt angefertigt wurden, werden in der Regel nicht ein zweites Mal von der Kasse bezahlt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die vorhandenen Röntgenbilder zum Zweitmeinungstermin mitbringen.

Leistungen der Zahnzusatzversicherung

Hochwertige Zahnzusatzversicherungen gehen oft über die gesetzlichen Leistungen hinaus. Typische Zusatzleistungen sind:

Leistung Verfügbarkeit Typischer Umfang
Zweitmeinungs-Beratung Bei Premium-Tarifen 1-2x jährlich kostenlos
Heil- und Kostenplan-Prüfung Bei vielen Tarifen Unbegrenzt kostenlos
Gutachterliche Stellungnahme Bei Top-Tarifen Auf Anfrage
Telefonische Expertenberatung Häufig verfügbar Hotline zu Geschäftszeiten
Vermittlung von Spezialisten Bei einigen Anbietern Kostenlose Vermittlung

Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen oder rufen Sie bei Ihrer Versicherung an, um zu erfahren, welche Leistungen Ihnen konkret zustehen. Viele Versicherte nutzen diese wertvollen Services nicht, weil sie nicht wissen, dass sie ihnen zur Verfügung stehen.

Selbstzahler-Optionen

Auch wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung haben, ist eine Zweitmeinung erschwinglich. Die meisten Zahnärzte berechnen für eine Beratung ohne Behandlung zwischen 50 und 150 Euro. Angesichts der potenziellen Kostenersparnis bei der eigentlichen Behandlung ist dies eine lohnende Investition.

Einige spezialisierte Zweitmeinungs-Portale bieten auch Online-Beratungen an, bei denen Sie Ihre Unterlagen digital einreichen und eine schriftliche Einschätzung erhalten. Diese Dienste kosten typischerweise zwischen 80 und 200 Euro.

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Besondere Situationen: Wann eine Zweitmeinung besonders dringlich ist

Es gibt Situationen, in denen Sie nicht nur über eine Zweitmeinung nachdenken, sondern diese unbedingt einholen sollten. Folgende Warnsignale sollten Sie ernst nehmen.

Wenn Zeitdruck ausgeübt wird

Seriöse Zahnärzte werden Sie niemals zu einer übereilten Entscheidung drängen. Zahnmedizinische Probleme entwickeln sich in der Regel über längere Zeiträume, und bis auf echte Notfälle gibt es fast immer Zeit für eine gründliche Überlegung.

Warnsignale sind Aussagen wie:

  • “Wir müssen sofort handeln, sonst…”
  • “Ich habe nächste Woche noch einen Termin frei, danach wird es schwierig”
  • “Bei diesem Sonderangebot müssen Sie sich heute entscheiden”
  • “Wenn Sie zu lange warten, wird es viel teurer”

In solchen Fällen sollten Sie grundsätzlich eine zweite Meinung einholen. Echte zahnmedizinische Notfälle, die sofortiges Handeln erfordern, sind selten und betreffen meist akute Entzündungen oder Unfallverletzungen – nicht geplante Zahnersatz-Versorgungen.

Bei sehr hohen Kostenvoranschlägen

Als Faustregel gilt: Bei Eigenanteilen über 3.000 Euro sollten Sie immer eine Zweitmeinung einholen. Die Kostenunterschiede zwischen verschiedenen Behandlern können in dieser Größenordnung mehrere tausend Euro betragen.

Besonders kritisch sollten Sie sein, wenn der Kostenvoranschlag deutlich über den üblichen Preisen liegt. Zur Orientierung: Die durchschnittlichen Kosten für verschiedene Versorgungen können Sie in unserem Kostenüberblick für Zahnersatz nachlesen.

Wenn umfangreiche Vorsanierungen vorgeschlagen werden

Manchmal schlagen Zahnärzte vor der eigentlichen Zahnersatz-Versorgung umfangreiche Vorbehandlungen vor: Parodontosebehandlungen, mehrere Wurzelbehandlungen, professionelle Zahnreinigungen oder Zahnfleischoperationen. Während solche Maßnahmen in vielen Fällen sinnvoll sind, können sie auch unnötig sein oder in reduziertem Umfang ausreichen.

Eine Zweitmeinung kann klären, welche Vorbehandlungen wirklich notwendig sind und welche aufgeschoben oder ganz vermieden werden können. Dies kann die Gesamtkosten erheblich reduzieren und die Behandlungsdauer verkürzen.

Bei Unsicherheit über die Diagnose

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Diagnose nicht eindeutig ist oder der Zahnarzt selbst unsicher wirkt, ist eine Zweitmeinung besonders wichtig. Gerade bei komplexen Fällen oder Grenzindikationen kann ein zweiter Blick von außen wertvolle Klarheit schaffen.

Beispiele für solche Situationen:

  • Unklare Röntgenbefunde, die unterschiedlich interpretiert werden können
  • Zähne mit fraglicher Erhaltungsprognose
  • Diskussion zwischen verschiedenen Behandlungsoptionen ohne klare Empfehlung
  • Widersprüchliche Aussagen bei verschiedenen Terminen

Alternative Behandlungsoptionen, die oft übersehen werden

Eine Zweitmeinung kann Ihnen Behandlungsalternativen aufzeigen, die Ihr erster Zahnarzt möglicherweise nicht erwähnt hat. Dies liegt nicht unbedingt an mangelnder Kompetenz, sondern oft daran, dass jeder Zahnarzt seine bevorzugten Behandlungsmethoden hat und nicht alle Optionen gleich gut kennt.

Minimalinvasive Lösungen

Die moderne Zahnmedizin bietet zunehmend minimalinvasive Alternativen zu klassischen Versorgungen. Beispiele:

  • Adhäsivbrücken: Statt einer konventionellen Brücke, die das Beschleifen gesunder Nachbarzähne erfordert, können Adhäsivbrücken mit minimalem Substanzabtrag befestigt werden
  • Kompositaufbauten: Statt einer Krone kann in manchen Fällen eine hochwertige Kompositfüllung ausreichen
  • Teilkronen: Eine Teilkrone erhält mehr gesunde Zahnsubstanz als eine Vollkrone
  • Veneers statt Kronen: Im Frontzahnbereich können dünne Verblendschalen oft eine Krone ersetzen

Diese Alternativen sind oft kostengünstiger und zahnsubstanzschonender. Sie werden jedoch nicht von allen Zahnärzten gleichermaßen angeboten.

Kombinierte Versorgungskonzepte

Statt ausschließlich auf Implantate oder ausschließlich auf konventionellen Zahnersatz zu setzen, können Kombinationslösungen oft das Beste aus beiden Welten bieten:

  • Hybridprothesen: Kombinieren festsitzende und herausnehmbare Elemente für optimalen Komfort
  • Teleskoparbeiten: Bieten hohen Tragekomfort und sind erweiterbar
  • Strategische Implantate: Wenige, gezielt gesetzte Implantate stabilisieren eine Prothese
  • All-on-4 Konzept: Komplette Versorgung auf nur vier Implantaten

Ein zweiter Zahnarzt mit anderem Schwerpunkt kann Ihnen solche Alternativen aufzeigen, die Ihr erster Behandler vielleicht nicht im Fokus hatte.

Stufenweise Behandlungskonzepte

Nicht immer muss die gesamte Behandlung sofort erfolgen. Manchmal ist ein stufenweises Vorgehen sinnvoller:

  1. Provisorische Versorgung: Zunächst eine kostengünstige Übergangslösung, später die definitive Versorgung
  2. Teilsanierung: Erst die dringendsten Probleme lösen, später weitere Optimierungen
  3. Abwarten unter Kontrolle: Bei grenzwertigen Befunden zunächst beobachten statt sofort behandeln

Solche Konzepte können die finanzielle Belastung auf mehrere Jahre verteilen und Ihnen Zeit geben, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen oder anzusparen.

Digitale Zweitmeinung: Moderne Wege der Beratung

Die Digitalisierung macht auch vor der zahnärztlichen Zweitmeinung nicht halt. Immer mehr Patienten nutzen Online-Plattformen und digitale Beratungsangebote, um eine zweite Einschätzung zu erhalten.

Online-Zweitmeinungs-Portale

Spezialisierte Plattformen ermöglichen es Ihnen, Ihre Unterlagen digital hochzuladen und eine schriftliche Zweitmeinung von erfahrenen Zahnärzten zu erhalten. Der Ablauf ist typischerweise:

  1. Registrierung auf der Plattform
  2. Upload von Heil- und Kostenplan, Röntgenbildern und Befunden
  3. Ausfüllen eines Fragebogens zu Ihrer Situation
  4. Prüfung durch einen oder mehrere Zahnärzte
  5. Erhalt einer schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 2-5 Werktagen

Die Kosten liegen meist zwischen 80 und 250 Euro. Vorteil dieser Methode: Sie sparen sich Anfahrtszeiten und Wartezeiten, können die Stellungnahme in Ruhe durchlesen und haben alles schriftlich dokumentiert.

Videosprechstunden

Einige Zahnärzte bieten auch Videosprechstunden für Zweitmeinungen an. Dies ermöglicht einen persönlicheren Austausch als eine rein schriftliche Beurteilung, ist aber weniger aufwendig als ein Praxisbesuch. Allerdings sind die Untersuchungsmöglichkeiten bei einer Videosprechstunde naturgemäß begrenzt.

Grenzen der digitalen Zweitmeinung

Bei aller Bequemlichkeit haben digitale Zweitmeinungen auch Einschränkungen:

  • Keine eigene klinische Untersuchung möglich
  • Abhängigkeit von der Qualität der übermittelten Unterlagen
  • Schwieriger bei komplexen Fällen, die eine persönliche Untersuchung erfordern
  • Keine Möglichkeit für Rückfragen in Echtzeit (bei schriftlichen Stellungnahmen)

Für eine erste Orientierung oder bei klaren Fragestellungen können digitale Zweitmeinungen sehr hilfreich sein. Bei komplexen Fällen empfiehlt sich jedoch nach wie vor ein persönlicher Termin bei einem zweiten Zahnarzt.

Nach der Zweitmeinung: Die Entscheidung treffen

Sie haben nun zwei oder sogar drei verschiedene Behandlungsvorschläge vorliegen. Wie treffen Sie die richtige Entscheidung?

Wenn beide Meinungen übereinstimmen

Empfehlen beide Zahnärzte im Wesentlichen die gleiche Behandlung, können Sie beruhigt sein: Die Diagnose ist klar und der Behandlungsweg eindeutig. In diesem Fall geht es meist nur noch um Details wie Material, Labor und Preis. Wählen Sie den Zahnarzt, bei dem Sie sich am besten aufgehoben fühlen und dessen Preis-Leistungs-Verhältnis am besten passt.

Wenn die Meinungen deutlich auseinandergehen

Schwieriger wird es, wenn die beiden Behandlungsvorschläge fundamental unterschiedlich sind. In diesem Fall haben Sie mehrere Optionen:

  1. Dritte Meinung einholen: Bei stark abweichenden Empfehlungen kann eine dritte Einschätzung die entscheidende Klarheit bringen
  2. Universitätsklinik konsultieren: Universitätszahnkliniken gelten als besonders neutral und wissenschaftlich fundiert
  3. Beratungsstellen einschalten: Die Kassenzahnärztliche Vereinigung bietet unabhängige Patientenberatung
  4. Mit beiden Zahnärzten nochmals sprechen: Konfrontieren Sie jeden mit dem anderen Vorschlag und hören Sie sich die Argumentation an

Vertrauen und Bauchgefühl berücksichtigen

Neben allen rationalen Überlegungen spielt auch das Vertrauensverhältnis eine wichtige Rolle. Fragen Sie sich:

  • Bei welchem Zahnarzt fühlte ich mich besser aufgehoben?
  • Wer hat sich mehr Zeit genommen und meine Fragen ausführlich beantwortet?
  • Wem traue ich eher zu, die Behandlung erfolgreich durchzuführen?
  • Wo ist die Praxisorganisation professioneller?
  • Welche Praxis ist für mich besser erreichbar (wichtig bei mehreren Terminen)?

Eine zahnärztliche Behandlung ist immer auch eine Vertrauenssache. Der fachlich beste Plan nützt wenig, wenn Sie sich beim behandelnden Zahnarzt nicht wohlfühlen.

Die Finanzierung klären

Bevor Sie Ihre endgültige Entscheidung treffen, sollten Sie die Finanzierung geklärt haben. Optionen sind:

  • Zahnzusatzversicherung: Prüfen Sie genau, was Ihre Versicherung übernimmt
  • Ratenzahlung: Viele Praxen bieten zinsfreie oder zinsgünstige Ratenzahlungen an
  • Zahnkredit: Spezielle Kredite für Zahnbehandlungen mit günstigen Konditionen
  • Bonusheft: Ein gut geführtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss der Krankenkasse
  • Härtefallregelung: Bei geringem Einkommen übernimmt die Kasse mehr

Informieren Sie sich auch über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für Zahnersatz, um die für Sie beste Lösung zu finden.

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Häufig gestellte Fragen zur Zweitmeinung bei Zahnersatz

Ist mein Zahnarzt beleidigt, wenn ich eine Zweitmeinung einhole?

Seriöse Zahnärzte haben Verständnis für den Wunsch nach einer Zweitmeinung, besonders bei größeren Behandlungen. Es ist Ihr gutes Recht als Patient und ein Zeichen verantwortungsvollen Handelns. Sollte Ihr Zahnarzt negativ reagieren, wäre dies eher ein Warnsignal. Die meisten Zahnärzte unterstützen das Einholen einer zweiten Einschätzung sogar aktiv, da es die Therapieentscheidung auf eine breitere Basis stellt und Missverständnisse ausräumt.

Wer bezahlt die Kosten für eine Zweitmeinung?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die zahnärztliche Untersuchung und Beratung beim zweiten Zahnarzt. Röntgenaufnahmen, die bereits vorliegen, werden allerdings nicht nochmals bezahlt – bringen Sie diese daher zum Termin mit. Viele Zahnzusatzversicherungen bieten zusätzliche Services wie kostenlose Heil- und Kostenplan-Prüfungen oder Gutachter-Stellungnahmen an. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach den konkreten Leistungen.

Wie viele Zweitmeinungen sollte ich einholen?

In den meisten Fällen reicht eine Zweitmeinung aus. Wenn beide Zahnärzte zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommen, haben Sie eine gute Entscheidungsgrundlage. Gehen die Meinungen stark auseinander, kann eine dritte Einschätzung – idealerweise von einer Universitätsklinik oder einer unabhängigen Beratungsstelle – sinnvoll sein. Mehr als drei Meinungen führen meist eher zu Verwirrung als zu Klarheit. Wichtig ist, dass Sie sich Zeit nehmen, die verschiedenen Vorschläge zu verstehen und zu vergleichen.

Muss ich dem zweiten Zahnarzt sagen, dass ich eine Zweitmeinung einhole?

Es ist empfehlenswert, offen zu kommunizieren, dass Sie eine Zweitmeinung wünschen. So kann der Zahnarzt seine Beratung gezielt darauf ausrichten und weiß, dass Sie bereits einen Behandlungsvorschlag haben. Sie müssen aber nicht den Namen Ihres bisherigen Zahnarztes nennen oder den ersten Kostenvoranschlag vorlegen – zumindest nicht beim Erstgespräch. Manche Patienten zeigen den ersten Kostenvoranschlag bewusst erst nach der Untersuchung, um eine unbeeinflusste Einschätzung zu erhalten.

Wie lange dauert es, eine Zweitmeinung einzuholen?

Vom ersten Anruf bis zur fertigen Zweitmeinung vergehen typischerweise 1-3 Wochen. Die Terminvergabe kann je nach Auslastung der Praxis einige Tage dauern. Der Beratungstermin selbst nimmt meist 30-60 Minuten in Anspruch. Wenn zusätzliche Diagnostik erforderlich ist (neue Röntgenbilder, Modelle), kann es länger dauern. Bei digitalen Zweitmeinungs-Portalen erhalten Sie die Stellungnahme meist innerhalb von 2-5 Werktagen nach Upload Ihrer Unterlagen. Planen Sie ausreichend Zeit ein und lassen Sie sich nicht zu einer überstürzten Entscheidung drängen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Zweitmeinung?

Für eine fundierte Zweitmeinung benötigen Sie mindestens den Heil- und Kostenplan sowie aktuelle Röntgenbilder (nicht älter als 6 Monate). Hilfreich sind auch Befundberichte, frühere Behandlungsdokumentationen und bei komplexen Fällen Kiefermodelle. Ihr Zahnarzt ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen diese Unterlagen auszuhändigen. Röntgenbilder müssen kostenfrei bereitgestellt werden, für Kopien anderer Unterlagen können geringe Gebühren (10-30 Euro) anfallen. Bitten Sie um digitale Röntgenbilder auf CD oder USB-Stick, da diese leichter zu transportieren sind.

Kann ich nach der Zweitmeinung zu meinem ersten Zahnarzt zurückkehren?

Selbstverständlich können Sie nach Einholen einer Zweitmeinung zu Ihrem ursprünglichen Zahnarzt zurückkehren, wenn Sie sich für dessen Behandlungsvorschlag entscheiden. Die meisten Zahnärzte haben damit kein Problem. Sie können die Erkenntnisse aus der Zweitmeinung auch nutzen, um mit Ihrem bisherigen Zahnarzt nochmals ins Gespräch zu gehen und möglicherweise Details des Behandlungsplans anzupassen. Manche Patienten lassen sich auch von ihrem Zahnarzt behandeln, wählen aber aufgrund der Zweitmeinung eine andere Versorgungsvariante oder ein anderes Material.

Was mache ich, wenn die Zweitmeinung komplett anders ist?

Stark abweichende Zweitmeinungen sind zwar selten, kommen aber vor. In diesem Fall sollten Sie beide Zahnärzte nochmals mit den jeweiligen Vorschlägen konfrontieren und um eine Stellungnahme bitten. Oft gibt es nachvollziehbare Gründe für unterschiedliche Behandlungsphilosophien. Eine dritte Meinung, idealerweise von einer neutralen Stelle wie einer Universitätsklinik oder der Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, kann Klarheit schaffen. Lassen Sie sich Zeit für diese wichtige Entscheidung und wägen Sie alle Argumente sorgfältig ab.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch bei einer Zweitmeinung?

Ja, eine gute Zahnzusatzversicherung leistet unabhängig davon, ob Sie eine Zweitmeinung eingeholt haben oder nicht. Die Versicherung erstattet nach den vereinbarten Prozentsätzen für die tatsächlich durchgeführte Behandlung. Viele Versicherer unterstützen das Einholen einer Zweitmeinung sogar aktiv, da dies oft zu wirtschaftlicheren Behandlungen führt. Einige Tarife bieten spezielle Zweitmeinungs-Services an, bei denen Experten Ihren Heil- und Kostenplan kostenfrei prüfen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über diese Leistungen – sie können Ihnen viel Geld sparen.

Gibt es Situationen, in denen eine Zweitmeinung nicht sinnvoll ist?

Bei echten zahnärztlichen Notfällen wie akuten Entzündungen, starken Schmerzen oder Unfallverletzungen bleibt keine Zeit für eine Zweitmeinung – hier muss schnell gehandelt werden. Auch bei kleinen Routinebehandlungen wie einfachen Füllungen oder professioneller Zahnreinigung ist eine Zweitmeinung meist nicht erforderlich. Der Aufwand steht hier in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen. Konzentrieren Sie sich auf größere Behandlungen mit Kosten über 1.000-2.000 Euro, komplexe Eingriffe oder Situationen, in denen Sie grundsätzliche Zweifel an der Behandlungsnotwendigkeit haben.

Fazit: Zweitmeinung als Ihr gutes Recht und wichtiges Instrument

Eine Zweitmeinung beim Zahnersatz einzuholen ist weit mehr als nur eine Absicherung – es ist ein wichtiges Patientenrecht, das Sie selbstbewusst wahrnehmen sollten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie erhalten Klarheit über die Notwendigkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen Behandlung, lernen alternative Behandlungsoptionen kennen und können oft erhebliche Kosten sparen.

Besonders bei größeren Eingriffen wie Implantaten, umfangreichem Zahnersatz oder komplexen Sanierungen ist eine zweite Einschätzung dringend zu empfehlen. Studien zeigen, dass in etwa 25-30% der Fälle alternative Behandlungswege aufgezeigt werden, die entweder kostengünstiger sind oder bessere Langzeitergebnisse versprechen. Bei Eigenanteilen über 3.000 Euro sollte eine Zweitmeinung selbstverständlich sein.

Gehen Sie systematisch vor: Holen Sie alle relevanten Unterlagen von Ihrem bisherigen Zahnarzt ein, wählen Sie einen qualifizierten zweiten Zahnarzt mit möglichst anderer fachlicher Ausrichtung und stellen Sie die richtigen Fragen. Vergleichen Sie die Behandlungsvorschläge nicht nur nach dem Preis, sondern berücksichtigen Sie auch Qualität, Langzeitprognose und Ihr persönliches Vertrauensverhältnis.

Nutzen Sie die Unterstützungsangebote Ihrer Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung. Viele Versicherer bieten kostenlose Zweitmeinungs-Services, Heil- und Kostenplan-Prüfungen oder Beratungshotlines an – Leistungen, die viel zu selten in Anspruch genommen werden.

Letztendlich geht es um Ihre Gesundheit und Ihr Geld. Eine Zweitmeinung gibt Ihnen die Sicherheit, eine informierte Entscheidung zu treffen, mit der Sie auch Jahre später noch zufrieden sein werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl.

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Disclaimer: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle zahnmedizinische Beratung. Die genannten Preise sind Durchschnittswerte und können regional sowie praxisabhängig variieren. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation konsultieren Sie bitte einen Zahnarzt. Stand: 2025

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Joschka Weiss

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