Zahnersatz Abrechnung: GOZ und BEMA verstehen

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Die Abrechnung von Zahnersatz ist für viele Patienten ein undurchsichtiges Thema – doch genau hier entscheidet sich, wie viel Sie tatsächlich aus eigener Tasche zahlen müssen. Wenn Sie einen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erhalten, begegnen Ihnen Begriffe wie GOZ, BEMA, Festzuschuss und verschiedene Abrechnungspositionen. Diese Gebührenordnungen bestimmen, wie Ihr Zahnarzt seine Leistungen berechnet und welcher Eigenanteil auf Sie zukommt. In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, wie die Zahnersatz Abrechnung funktioniert, welche Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Abrechnung bestehen und wie Sie Ihre Kosten optimal planen können.

Die Grundlagen der Zahnersatz Abrechnung in Deutschland

Das deutsche Abrechnungssystem für zahnärztliche Leistungen basiert auf zwei wesentlichen Gebührenordnungen: der BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) für gesetzlich Versicherte und der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) für Privatpatienten sowie für privatärztliche Zusatzleistungen bei Kassenpatienten. Diese beiden Systeme unterscheiden sich grundlegend in ihrer Struktur und Berechnungsweise.

Die BEMA Abrechnung wird zwischen Zahnarzt und gesetzlicher Krankenkasse abgewickelt und umfasst die Regelversorgung – also die medizinisch notwendigen Standardleistungen. Bei Zahnersatz erhalten gesetzlich Versicherte einen befundbezogenen Festzuschuss, der unabhängig von der gewählten Versorgungsart ist. Der Festzuschuss deckt etwa 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung ab, bei lückenlosem Bonusheft können es bis zu 75 Prozent sein.

Die GOZ Zahnersatz Abrechnung kommt hingegen zum Einsatz, wenn Sie als Kassenpatient eine höherwertige Versorgung wünschen oder als Privatpatient behandelt werden. Hier rechnet der Zahnarzt nach einem Punktesystem ab, wobei jede Leistung einen bestimmten Punktwert hat, der mit einem Steigerungsfaktor multipliziert wird. Der Regelsteigerungssatz liegt bei 2,3, kann aber je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand zwischen 1,0 und 3,5 variieren.

Merkmal BEMA (Kassenabrechnung) GOZ (Privatabrechnung)
Geltungsbereich Gesetzlich Versicherte (Regelversorgung) Privatpatienten und Zusatzleistungen
Kostenübernahme Festzuschuss (60-75% der Regelversorgung) Je nach Vertrag oder Eigenanteil
Steigerungsfaktor Festgelegt, keine Variation 1,0 bis 3,5 (Regelfall: 2,3)
Materialmehrkosten Begrenzt auf Regelversorgung Freie Materialwahl möglich
Transparenz Standardisiert Individuelle Vereinbarung möglich

Der Heil- und Kostenplan: Ihr wichtigstes Dokument

Bevor eine Zahnersatzbehandlung beginnt, erstellt Ihr Zahnarzt einen detaillierten Heil- und Kostenplan (HKP). Dieses Dokument ist die Grundlage für die gesamte Abrechnung und muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Der HKP enthält den zahnmedizinischen Befund, die geplante Regelversorgung, die tatsächlich gewählte Versorgung sowie eine Aufstellung aller Kosten.

Im Heil- und Kostenplan finden Sie verschiedene Abrechnungspositionen aufgelistet: zahnärztliche Leistungen nach BEMA oder GOZ, zahntechnische Leistungen nach BEL II (für gesetzlich Versicherte) oder BEB (für Privatpatienten) sowie Material- und Laborkosten. Die Gesamtkosten werden aufgeschlüsselt in den Festzuschuss der Krankenkasse und Ihren Eigenanteil.

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GOZ Zahnersatz: So funktioniert die private Abrechnung

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt seit 2012 in ihrer aktuellen Fassung die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Sie umfasst über 100 verschiedene Leistungspositionen, die jeweils mit einer Gebührennummer versehen sind. Jede dieser Positionen hat einen definierten Punktwert, der mit einem aktuellen Punktwert von 5,62421 Cent multipliziert wird.

Bei der GOZ Abrechnung spielt der Steigerungsfaktor eine zentrale Rolle. Der Zahnarzt darf für jede Leistung einen Faktor zwischen 1,0 und 3,5 ansetzen, wobei 2,3 als Regelsatz gilt. Dieser Faktor berücksichtigt den Schwierigkeitsgrad der Behandlung, den Zeitaufwand und die besonderen Umstände des Einzelfalls. Bei einem Steigerungsfaktor über 2,3 muss der Zahnarzt dies schriftlich begründen.

Beispielrechnung für eine Zahnkrone nach GOZ

Nehmen wir als konkretes Beispiel die Versorgung mit einer vollverblendeten Keramikkrone. Die wichtigsten GOZ-Positionen sind:

  • GOZ 2197 – Präparation eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone: 120 Punkte
  • GOZ 2200 – Vollverblendete Krone: 230 Punkte
  • GOZ 5000 – Abformung mit individueller Löffelabformung: 120 Punkte
  • GOZ 9010 – Provisorische Krone: 90 Punkte

Bei einem Steigerungsfaktor von 2,3 ergibt sich folgende Berechnung:

GOZ-Position Punkte Faktor Betrag (€)
2197 (Präparation) 120 2,3 155,03
2200 (Vollverblendete Krone) 230 2,3 297,38
5000 (Abformung) 120 2,3 155,03
9010 (Provisorium) 90 2,3 116,27
Summe zahnärztliche Leistung 723,71
Material- und Laborkosten ca. 300-450
Gesamtkosten ca. 1.023-1.173

Diese Berechnung zeigt deutlich, dass neben den zahnärztlichen Leistungen auch die Material- und Laborkosten einen erheblichen Anteil ausmachen. Diese werden separat nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet und können je nach gewähltem Material und Labor stark variieren.

Wichtige GOZ-Positionen bei Zahnersatz im Überblick

Für verschiedene Zahnersatzformen sind unterschiedliche GOZ-Positionen relevant. Bei Zahnkronen kommen hauptsächlich die Positionen 2197 bis 2210 zum Einsatz, die verschiedene Kronenarten abdecken – von einfachen Vollgusskronen bis zu vollverblendeten keramischen Kronen. Die Punktzahlen variieren hier zwischen 80 und 230 Punkten je nach Aufwand.

Bei Zahnbrücken werden zusätzliche Positionen für Brückenglieder (GOZ 2240-2260) relevant, die je nach Ausführung zwischen 140 und 230 Punkte umfassen. Für Implantate gibt es spezielle GOZ-Positionen wie 9000 (Implantatinsertion) mit 800-1200 Punkten oder 9010 (Freilegung) mit 120 Punkten.

Herausnehmbarer Zahnersatz wie Prothesen wird über die Positionen 7010-7080 abgerechnet. Eine Totalprothese nach GOZ 7040 hat beispielsweise 1000 Punkte, eine Teilprothese nach GOZ 7010 zwischen 500 und 800 Punkte. Hinzu kommen Positionen für Klammern, Geschiebe oder andere Befestigungselemente.

BEMA Abrechnung: Das Festzuschuss-System verstehen

Die BEMA Abrechnung bei gesetzlich Versicherten funktioniert grundlegend anders als die private Abrechnung. Seit 2005 gilt in Deutschland das befundbezogene Festzuschuss-System. Das bedeutet: Die Krankenkasse zahlt einen festen Zuschuss basierend auf dem zahnmedizinischen Befund – unabhängig davon, welche Versorgungsform Sie tatsächlich wählen.

Der Festzuschuss orientiert sich an den Kosten der Regelversorgung, also der medizinisch notwendigen Standardversorgung. Diese Regelversorgung ist für jeden Befund genau definiert. Bei einem fehlenden Einzelzahn im sichtbaren Bereich ist die Regelversorgung beispielsweise eine Vollgusskrone mit Verblendung im Frontzahnbereich oder eine Metallkrone im Seitenzahnbereich.

Die Berechnung des Festzuschusses

Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Durch das Bonusheft können Sie diesen Zuschuss erhöhen: Bei fünf Jahren lückenloser Vorsorge steigt er auf 70 Prozent, bei zehn Jahren auf 75 Prozent. Für Geringverdiener gibt es eine Härtefallregelung, bei der die Krankenkasse bis zu 100 Prozent der Regelversorgung übernimmt.

Bonusheft-Status Festzuschuss Eigenanteil bei Regelversorgung
Ohne Bonus 60% 40%
5 Jahre lückenlos 70% 30%
10 Jahre lückenlos 75% 25%
Härtefallregelung 100% 0%
Härtefall mit 5 Jahren Bonus 110% 0% (Überschuss für Extras)
Härtefall mit 10 Jahren Bonus 115% 0% (Überschuss für Extras)

Ein praktisches Beispiel: Die Regelversorgung für einen fehlenden Backenzahn ist eine Metallkrone mit Kosten von etwa 400 Euro. Mit 10-jährigem Bonusheft erhalten Sie 75 Prozent, also 300 Euro Festzuschuss. Ihr Eigenanteil bei Wahl der Regelversorgung beträgt somit 100 Euro. Entscheiden Sie sich jedoch für eine hochwertige Vollkeramikkrone für 800 Euro, zahlt die Kasse trotzdem nur die 300 Euro Festzuschuss – Ihr Eigenanteil steigt auf 500 Euro.

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Befundklassen und ihre Festzuschüsse 2025

Das BEMA-System arbeitet mit Befundklassen, die mit Nummern gekennzeichnet sind. Jede Befundklasse beschreibt eine spezifische zahnmedizinische Situation und hat einen festgelegten Zuschuss. Diese Beträge werden regelmäßig angepasst – zuletzt zum Januar 2024.

Zu den häufigsten Befundklassen gehören:

  • Befund 1.1: Einzelner fehlender Zahn mit Lücke – Festzuschuss ca. 450-500 Euro (für Brückenversorgung)
  • Befund 2.1: Größere Lücke mit mehreren fehlenden Zähnen – Festzuschuss ca. 550-700 Euro
  • Befund 3.1: Freiendsituation (Lücke am Ende der Zahnreihe) – Festzuschuss ca. 450-600 Euro
  • Befund 4.1: Stark reduziertes Restgebiss – Festzuschuss ca. 600-800 Euro
  • Befund 5.1: Zahnloser Kiefer – Festzuschuss ca. 500-550 Euro (für Totalprothese)

Die genauen Beträge variieren je nach Bundesland und Kassenzugehörigkeit leicht. Ihr Zahnarzt kann Ihnen den exakten Festzuschuss für Ihren individuellen Befund mitteilen.

Kostenerstattung Zahnersatz: So reichen Sie Ihre Rechnung ein

Nach Abschluss der Zahnersatzbehandlung beginnt der Prozess der Kostenerstattung. Dieser läuft je nach Versicherungsstatus unterschiedlich ab. Gesetzlich Versicherte erhalten nach Fertigstellung des Zahnersatzes eine Rechnung über ihren Eigenanteil, den sie direkt an den Zahnarzt zahlen. Der Festzuschuss wird zwischen Zahnarzt und Krankenkasse abgerechnet – Sie müssen hier nichts weiter veranlassen.

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, reichen Sie die Rechnung samt Heil- und Kostenplan bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Die meisten Versicherungen bieten heute digitale Einreichungsmöglichkeiten per App oder Online-Portal an. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Dokumente komplett einreichen: die Zahnarztrechnung, den genehmigten Heil- und Kostenplan sowie gegebenenfalls die Rechnung des Zahnlabors.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Kostenerstattung?

Für eine reibungslose Kostenerstattung sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • Den genehmigten Heil- und Kostenplan mit Stempel der Krankenkasse
  • Die detaillierte Zahnarztrechnung mit allen GOZ- oder BEMA-Positionen
  • Die Rechnung des Dentallabors (falls separat ausgestellt)
  • Den Nachweis über die Zahlung (Überweisungsbeleg oder Quittung)
  • Bei Zusatzversicherungen: Versicherungsnummer und Versichertendaten
  • Gegebenenfalls das Bonusheft als Nachweis für erhöhte Festzuschüsse

Die Bearbeitungszeit für Erstattungsanträge beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen kann sich dieser Zeitraum verlängern. Achten Sie darauf, dass alle Rechnungen vollständig und korrekt ausgefüllt sind, um Verzögerungen zu vermeiden.

Häufige Probleme bei der Kostenerstattung vermeiden

In der Praxis kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Erstattung von Zahnersatzkosten. Ein häufiger Fehler ist die nachträgliche Einreichung bei der Zusatzversicherung, wenn die Behandlung bereits begonnen wurde. Die meisten Zahnzusatzversicherungen verlangen, dass der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn eingereicht wird. Eine nachträgliche Einreichung kann zur Leistungsablehnung führen.

Ein weiteres Problem entsteht, wenn die Rechnung unvollständig ist oder Positionen enthält, die nicht im ursprünglichen Heil- und Kostenplan aufgeführt waren. Änderungen während der Behandlung sollten immer dokumentiert und mit einem ergänzenden Kostenvoranschlag versehen werden. Informieren Sie sowohl Ihre Krankenkasse als auch Ihre Zusatzversicherung über wesentliche Änderungen.

Achten Sie auch auf Fristen: Viele Zusatzversicherungen haben Einreichungsfristen von drei bis sechs Monaten nach Behandlungsabschluss. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihr Anspruch auf Erstattung verfallen. Dokumentieren Sie daher alle Behandlungsschritte und bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf.

Problem Ursache Lösung
Leistungsablehnung Nachträgliche Einreichung HKP immer vor Behandlungsbeginn einreichen
Teilerstattung Fehlende Unterlagen Vollständige Dokumentation sicherstellen
Verzögerte Bearbeitung Unvollständige Rechnung Alle GOZ-Positionen detailliert aufführen lassen
Ablehnung von Zusatzleistungen Nicht im Vertrag enthalten Vor Behandlung Leistungsumfang prüfen
Fristversäumnis Zu späte Einreichung Fristen der Versicherung beachten
Abrechnungsprobleme vermeiden

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Zahnersatz Eigenanteil: Was Sie wirklich zahlen müssen

Der Eigenanteil bei Zahnersatz ist für viele Patienten die entscheidende finanzielle Belastung. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: dem gewählten Zahnersatz, dem Festzuschuss der Krankenkasse, dem Bonusheft-Status und einer eventuell vorhandenen Zahnzusatzversicherung. Ohne Zusatzversicherung kann der Eigenanteil schnell mehrere tausend Euro betragen.

Bei Wahl der Regelversorgung beträgt Ihr Eigenanteil 40 Prozent der Kosten (ohne Bonus) bis 25 Prozent (mit 10-jährigem Bonus). Entscheiden Sie sich für eine gleichartige Versorgung – also eine höherwertige Variante der Regelversorgung wie eine Keramikkrone statt Metallkrone – zahlen Sie den Festzuschuss plus die Mehrkosten. Bei einer andersartigen Versorgung, etwa einem Implantat statt einer Brücke, erhalten Sie ebenfalls nur den Festzuschuss für die Regelversorgung.

Beispielrechnungen für verschiedene Versorgungsformen

Um die finanziellen Unterschiede zu verdeutlichen, hier drei konkrete Szenarien für die Versorgung eines fehlenden Backenzahns (Befund 1.1):

Szenario 1: Regelversorgung (Metallkrone)

  • Gesamtkosten: 450 Euro
  • Festzuschuss (60%): 270 Euro
  • Eigenanteil: 180 Euro
  • Mit 10-jährigem Bonus (75%): 112,50 Euro Eigenanteil

Szenario 2: Gleichartige Versorgung (Vollkeramikkrone)

  • Gesamtkosten: 850 Euro
  • Festzuschuss (60%): 270 Euro
  • Eigenanteil: 580 Euro
  • Mit 10-jährigem Bonus: 512,50 Euro Eigenanteil

Szenario 3: Andersartige Versorgung (Implantat mit Keramikkrone)

  • Gesamtkosten: 2.800 Euro
  • Festzuschuss (60%): 270 Euro
  • Eigenanteil: 2.530 Euro
  • Mit 10-jährigem Bonus: 2.462,50 Euro Eigenanteil

Diese Beispiele zeigen deutlich: Je hochwertiger die gewählte Versorgung, desto höher der Eigenanteil. Ohne Zahnzusatzversicherung kann eine umfangreiche Implantatversorgung schnell einen fünfstelligen Eigenanteil bedeuten. Bei All-on-4 Versorgungen oder komplexem Zahnersatz sind Gesamtkosten von 15.000 bis 30.000 Euro keine Seltenheit.

Wie Zahnzusatzversicherungen den Eigenanteil reduzieren

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung kann Ihren Eigenanteil erheblich reduzieren. Die meisten Tarife erstatten zwischen 70 und 90 Prozent der Gesamtkosten (Festzuschuss plus Eigenanteil). Premium-Tarife übernehmen sogar bis zu 100 Prozent der Kosten für hochwertigen Zahnersatz.

Wichtig zu verstehen: Die Erstattung bezieht sich auf die Gesamtkosten inklusive des Festzuschusses. Wenn Ihre Versicherung 80 Prozent erstattet, zahlt sie 80 Prozent der 850 Euro (im obigen Beispiel 2), also 680 Euro. Abzüglich des Festzuschusses von 270 Euro, den Sie bereits erhalten, bleiben noch 410 Euro, die die Zusatzversicherung übernimmt. Ihr tatsächlicher Eigenanteil sinkt damit von 580 Euro auf 170 Euro.

Bei hochwertigen Versorgungen wie Zahnimplantaten wird der Vorteil noch deutlicher. Eine 90-prozentige Erstattung bei Gesamtkosten von 2.800 Euro bedeutet 2.520 Euro Versicherungsleistung. Abzüglich Festzuschuss zahlt die Zusatzversicherung 2.250 Euro – Ihr Eigenanteil reduziert sich von 2.530 Euro auf nur noch 280 Euro.

Private Abrechnung vs. Kassenabrechnung: Die wichtigsten Unterschiede

Die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Abrechnung gehen weit über die reine Gebührenordnung hinaus. Sie betreffen auch die Behandlungsfreiheit, die Materialwahl und letztlich die Qualität der Versorgung. Als Privatpatient oder mit einer guten Zahnzusatzversicherung haben Sie deutlich mehr Wahlmöglichkeiten.

Bei der BEMA Abrechnung sind die Leistungen und Materialien klar definiert. Der Zahnarzt kann nur das abrechnen, was die Gebührenordnung vorsieht. Das bedeutet auch: Innovationen und neue Behandlungsmethoden sind oft nicht im Leistungskatalog enthalten. Moderne Verfahren wie digitaler Zahnersatz oder hochästhetische Materialien müssen meist privat bezahlt werden.

Behandlungsfreiheit und Materialwahl

Die GOZ Zahnersatz Abrechnung bietet wesentlich mehr Flexibilität. Als Privatpatient können Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt die optimale Versorgung wählen, ohne durch Kassenvorgaben eingeschränkt zu sein. Das betrifft sowohl die Behandlungsmethode als auch die verwendeten Materialien.

Ein praktisches Beispiel: Bei einer Frontzahnkrone ist die Kassenregelversorgung eine metallkeramische Krone mit Verblendung nur im sichtbaren Bereich. Der Kronenrand bleibt oft als Metallrand sichtbar. Eine vollkeramische Krone aus Zirkonoxid, die ästhetisch und biologisch überlegen ist, gilt als private Mehrleistung und wird nach GOZ abgerechnet. Ähnlich verhält es sich bei Inlays und Onlays, wo Keramik- oder Goldversorgungen privatärztliche Leistungen darstellen.

Aspekt Kassenabrechnung (BEMA) Privatabrechnung (GOZ)
Materialwahl Auf Regelversorgung beschränkt Freie Wahl aller Materialien
Behandlungsmethoden Standardverfahren Auch innovative Verfahren möglich
Ästhetik Funktional ausreichend Höchste ästhetische Ansprüche
Zeitaufwand Standardisiert Individuell nach Bedarf
Haltbarkeit Gut (5-10 Jahre) Sehr gut (10-20+ Jahre)
Kosten Niedriger Eigenanteil bei Regelversorgung Höhere Kosten, aber bessere Qualität

Kombination von BEMA und GOZ in einer Behandlung

In der Praxis kommt es häufig zu Mischformen: Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie die Basisleistungen nach BEMA abgerechnet, während Zusatzleistungen nach GOZ berechnet werden. Dies nennt man eine “gleichartige” oder “andersartige” Versorgung. Der Heil- und Kostenplan weist dann beide Abrechnungsarten aus.

Ein typisches Beispiel ist eine Teleskopprothese: Die Basisversorgung (Teilprothese) wird über BEMA und den Festzuschuss abgerechnet. Die Teleskopkronen als hochwertige Befestigungselemente werden hingegen nach GOZ berechnet und sind vollständig privat zu zahlen. Ihr Zahnarzt erstellt dafür einen kombinierten Heil- und Kostenplan, der beide Abrechnungssysteme aufführt.

Diese Kombinationsmöglichkeit ermöglicht es Ihnen, auch als Kassenpatient von hochwertigen Versorgungen zu profitieren, ohne komplett auf den Festzuschuss verzichten zu müssen. Sie zahlen dann die Differenz zwischen Regelversorgung und gewählter Versorgung selbst – oder lassen sie durch eine Zahnzusatzversicherung erstatten.

Abrechnungspositionen verstehen: GOZ und BEMA im Detail

Um Ihre Zahnarztrechnung vollständig zu verstehen, ist es hilfreich, die wichtigsten Abrechnungspositionen zu kennen. Sowohl die GOZ als auch die BEMA verwenden Nummernschlüssel, die spezifische Leistungen bezeichnen. Diese Positionen sind in Kategorien unterteilt und folgen einer logischen Struktur.

Die wichtigsten GOZ-Positionen für Zahnersatz

Die GOZ-Positionen für Zahnersatz finden sich hauptsächlich in den Abschnitten 5 (Leistungen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie) und 7 (Chirurgische Leistungen, relevant für Implantate). Hier eine Übersicht der häufigsten Positionen:

Kronen und Teilkronen:

  • GOZ 2197: Präparation eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone (120 Punkte)
  • GOZ 2200: Vollverblendete Krone (230 Punkte)
  • GOZ 2210: Vollkeramische Krone (230 Punkte)
  • GOZ 2220: Teilkrone (180 Punkte)

Brücken:

  • GOZ 2240: Brückenanker, vollverblendet (230 Punkte)
  • GOZ 2250: Brückenzwischenglied, vollverblendet (200 Punkte)
  • GOZ 2260: Vollkeramisches Brückenglied (200 Punkte)

Implantate:

  • GOZ 9000: Insertion eines Implantats (800-1200 Punkte je nach System)
  • GOZ 9010: Freilegung eines Implantats (120 Punkte)
  • GOZ 9040: Suprakonstruktion auf Implantat (180 Punkte)
  • GOZ 9050: Implantatgetragene Krone (230 Punkte)

Herausnehmbarer Zahnersatz:

  • GOZ 7010: Modellgussprothese (500-800 Punkte)
  • GOZ 7040: Totalprothese (1000 Punkte)
  • GOZ 7050: Geschiebeprothese (pro Geschiebe 300 Punkte)

BEMA-Positionen und Festzuschuss-Befunde

Die BEMA verwendet ein anderes System: Statt Punktwerten gibt es feste Euro-Beträge für jede Position. Für Zahnersatz sind vor allem die Festzuschuss-Befunde relevant, die mit Nummern gekennzeichnet sind. Diese Befunde beschreiben die zahnmedizinische Situation und legen den Zuschuss fest.

Die Befundklassen sind in fünf Hauptgruppen unterteilt:

  • Befundklasse 1: Einzelne Zahnlücke (Befunde 1.1 bis 1.9)
  • Befundklasse 2: Größere Lücke, Schaltlücke (Befunde 2.1 bis 2.8)
  • Befundklasse 3: Freiendsituation (Befunde 3.1 bis 3.7)
  • Befundklasse 4: Stark reduziertes Restgebiss (Befunde 4.1 bis 4.8)
  • Befundklasse 5: Zahnloser Kiefer (Befunde 5.1 bis 5.4)

Jeder Befund hat eine definierte Regelversorgung. Befund 2.1 (größere Lücke mit zwei bis vier fehlenden Zähnen) hat als Regelversorgung eine Brücke. Befund 3.1 (Freiendsituation mit einem fehlenden Zahn) sieht eine Teilprothese als Regelversorgung vor. Der Festzuschuss richtet sich nach den Kosten dieser Regelversorgung.

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Tipps zur Kostenoptimierung bei der Zahnersatz Abrechnung

Mit der richtigen Planung und Vorbereitung können Sie bei der Zahnersatzversorgung erheblich sparen, ohne auf Qualität verzichten zu müssen. Hier sind die wichtigsten Strategien zur Kostenoptimierung:

Das Bonusheft konsequent führen

Der einfachste Weg, Ihren Eigenanteil zu reduzieren, ist ein lückenlos geführtes Bonusheft. Die jährliche Kontrolluntersuchung kostet Sie nichts, erhöht aber Ihren Festzuschuss langfristig um bis zu 15 Prozentpunkte. Bei einer teuren Versorgung kann das mehrere hundert Euro Unterschied bedeuten. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der regelmäßigen Vorsorge – auch wenn aktuell keine Behandlung ansteht.

Wichtig: Das Bonusheft muss lückenlos geführt sein. Eine einzige versäumte Kontrolle setzt den Bonus zurück auf null. Wenn Sie einen Termin vergessen haben, können Sie innerhalb des Kalenderjahres noch einen Nachholtermin wahrnehmen. Nach Jahresende ist das nicht mehr möglich. Tragen Sie sich daher am besten einen festen Vorsorgetermin in Ihren Kalender ein.

Mehrere Angebote einholen und vergleichen

Die Kosten für identische Zahnersatzversorgungen können zwischen verschiedenen Zahnarztpraxen und Laboren erheblich variieren. Besonders bei umfangreichen Versorgungen lohnt sich ein Vergleich. Sie haben das Recht, mit Ihrem genehmigten Heil- und Kostenplan eine Zweitmeinung einzuholen und Angebote von anderen Zahnärzten einzuholen.

Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf den Gesamtpreis, sondern auch auf die verwendeten Materialien und die Herkunft des Zahnersatzes. Ein günstiger Preis kann auf Kompromisse bei der Qualität hindeuten. Seriöse Zahnärzte erklären Ihnen transparent, woher der Zahnersatz stammt und welche Materialien verwendet werden. Deutsche Meisterlabore sind zwar teurer, bieten aber oft eine höhere Qualität und bessere Garantieleistungen.

Zahnersatz aus dem Ausland: Chancen und Risiken

Eine Option zur Kostenreduzierung ist Zahnersatz aus dem Ausland, etwa aus osteuropäischen Ländern oder der Türkei. Die Behandlungskosten können dort 40 bis 60 Prozent niedriger sein als in Deutschland. Allerdings gibt es auch Risiken: Sprachbarrieren, andere Qualitätsstandards, eingeschränkte Gewährleistungsansprüche und zusätzliche Reisekosten.

Wenn Sie diese Option erwägen, informieren Sie sich gründlich über die Klinik, lesen Sie Bewertungen und klären Sie vorab alle Fragen zu Garantie und Nachsorge. Ihr deutscher Zahnarzt ist nicht verpflichtet, Nachbesserungen an im Ausland gefertigtem Zahnersatz vorzunehmen. Auch Ihre Zahnzusatzversicherung erstattet möglicherweise nur einen Teil der Auslandsbehandlung – prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen.

Strategie Einsparpotenzial Aufwand Risiko
Bonusheft führen 15-30% des Eigenanteils Gering (1x jährlich) Keins
Angebote vergleichen 10-25% Mittel Gering
Zahnzusatzversicherung 50-90% des Eigenanteils Gering Gering (bei guter Wahl)
Auslandsbehandlung 40-60% Hoch Mittel bis hoch
Ratenzahlung 0% (nur Verteilung) Gering Gering
Härtefallregelung Bis zu 100% Mittel (Nachweise) Keins

Härtefallregelung und Ratenzahlung nutzen

Wenn Ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, können Sie die Härtefallregelung in Anspruch nehmen. Die Krankenkasse übernimmt dann 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung – Sie haben keinen Eigenanteil. Die Einkommensgrenzen liegen 2025 bei etwa 1.358 Euro monatlichem Bruttogehalt für Alleinstehende und 1.867,25 Euro für Verheiratete (jeweils mit Zuschlägen für Angehörige).

Auch wenn Sie knapp über der Härtefallgrenze liegen, gibt es eine gleitende Regelung: Bei Einkommen bis zum 1,5-fachen der Härtefallgrenze reduziert sich Ihr Eigenanteil anteilig. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen und reichen Sie die erforderlichen Nachweise rechtzeitig ein.

Wenn die Kosten trotz aller Optimierungen zu hoch sind, bieten viele Zahnarztpraxen Ratenzahlungen an. Diese sind oft zinsfrei oder zu günstigen Konditionen möglich. Klären Sie die Modalitäten vor Behandlungsbeginn und lassen Sie sich eine schriftliche Vereinbarung geben. Auch spezielle Finanzierungsangebote von Banken können eine Option sein, wobei Sie hier die Zinsen berücksichtigen müssen.

Die Rolle der Zahnzusatzversicherung bei der Abrechnung

Eine Zahnzusatzversicherung verändert die gesamte Abrechnungssituation grundlegend. Während Sie ohne Zusatzversicherung oft hohe Eigenanteile tragen müssen, reduziert eine gute Zahnzusatzversicherung Ihre Kosten auf einen Bruchteil. Dabei gibt es verschiedene Erstattungsmodelle und Tarife mit unterschiedlichen Leistungsniveaus.

Wie Zahnzusatzversicherungen erstatten

Die meisten Zahnzusatzversicherungen arbeiten nach dem Erstattungsprinzip: Sie gehen in Vorleistung und zahlen die Rechnung an Ihren Zahnarzt. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Zusatzversicherung ein und erhalten den vertraglich vereinbarten Prozentsatz erstattet. Dieser bezieht sich in der Regel auf die Gesamtkosten inklusive des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse.

Es gibt zwei gängige Erstattungsmodelle:

1. Prozentuale Erstattung: Die Versicherung erstattet einen festen Prozentsatz der Gesamtkosten, z.B. 80% oder 90%. Bei Gesamtkosten von 1.000 Euro und 80% Erstattung zahlt die Versicherung 800 Euro. Abzüglich des Festzuschusses von beispielsweise 300 Euro bleiben 500 Euro, die die Versicherung übernimmt. Ihr Eigenanteil: 200 Euro.

2. Erstattung des Eigenanteils: Einige Tarife erstatten einen Prozentsatz Ihres tatsächlichen Eigenanteils nach Abzug des Festzuschusses. Bei einem Eigenanteil von 700 Euro und 90% Erstattung zahlt die Versicherung 630 Euro. Ihr verbleibender Eigenanteil: 70 Euro.

Wichtig ist, die genauen Vertragsbedingungen zu kennen. Manche Tarife haben Höchstgrenzen pro Jahr oder pro Behandlung, die die Erstattung begrenzen. In den ersten Jahren gibt es oft Summenbegrenzungen (z.B. max. 1.000 Euro im ersten Jahr, 2.000 Euro im zweiten Jahr), die sogenannte Zahnstaffel.

Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten

Bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung sollten Sie mehrere Kriterien berücksichtigen. Entscheidend ist nicht nur der Erstattungssatz, sondern auch, welche Leistungen überhaupt versichert sind. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  • Erstattungshöhe für Zahnersatz: Mindestens 80%, besser 90% der Gesamtkosten
  • Implantate: Sind Implantate eingeschlossen? Wie viele pro Jahr?
  • Zahnstaffel: Wie hoch sind die Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren?
  • Wartezeiten: Gibt es Wartezeiten? (meist 8 Monate für Zahnersatz)
  • Gesundheitsfragen: Welche Vorerkrankungen werden akzeptiert?
  • Abrechnungsart: GOZ-Erstattung bis zu welchem Steigerungsfaktor? (mindestens 3,5)

Premium-Tarife verzichten teilweise auf Wartezeiten und Gesundheitsfragen, sind aber entsprechend teurer. Für jüngere Menschen mit gesunden Zähnen lohnen sich oft günstigere Tarife mit Gesundheitsprüfung. Wenn bereits Zahnprobleme bekannt sind, können Tarife ohne Gesundheitsfragen trotz höherer Beiträge die bessere Wahl sein.

Ein häufiger Fehler ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung erst dann, wenn bereits eine Behandlung ansteht. Die meisten Versicherungen leisten nicht für Behandlungen, die bereits begonnen oder angeraten wurden. Schließen Sie die Versicherung daher ab, solange Ihre Zähne noch in gutem Zustand sind. Mehr zu den verschiedenen Leistungen von Zahnzusatzversicherungen erfahren Sie in unserem detaillierten Ratgeber.

Digitalisierung und Zukunft der Zahnersatz Abrechnung

Die Abrechnungsprozesse im Zahnersatzbereich befinden sich im Wandel. Digitalisierung und neue Technologien verändern sowohl die Behandlung als auch die administrative Abwicklung. Diese Entwicklungen bringen für Patienten mehr Transparenz und oft auch Kostenvorteile.

Elektronischer Heil- und Kostenplan

Seit einigen Jahren wird der elektronische Heil- und Kostenplan (eHKP) schrittweise eingeführt. Statt eines Papierformulars übermittelt der Zahnarzt die Daten digital an die Krankenkasse. Das beschleunigt die Genehmigung erheblich: Statt zwei bis drei Wochen dauert es oft nur noch wenige Tage, bis Sie eine Rückmeldung erhalten.

Der eHKP bietet weitere Vorteile: Übertragungsfehler werden minimiert, die Daten sind standardisiert und können einfacher ausgewertet werden. Für Sie als Patient bedeutet das: schnellere Behandlungsplanung und weniger Verwaltungsaufwand. Viele Zahnarztpraxen arbeiten bereits mit diesem System, der flächendeckende Einsatz wird in den kommenden Jahren Standard werden.

Apps und Online-Portale für die Kostenerstattung

Zahnzusatzversicherungen setzen zunehmend auf digitale Lösungen. Über Apps können Sie Rechnungen fotografieren und direkt einreichen, den Bearbeitungsstatus verfolgen und Ihre Erstattungshistorie einsehen. Das spart Zeit und Papier. Die Bearbeitungszeiten verkürzen sich durch die digitale Einreichung oft auf wenige Tage.

Einige Versicherungen bieten auch Online-Rechner an, mit denen Sie vorab kalkulieren können, wie viel von einer geplanten Behandlung erstattet wird. Diese Tools berücksichtigen Ihren Tarif, bereits ausgeschöpfte Leistungen und die Zahnstaffel. So können Sie die Kosten realistisch einschätzen, bevor Sie eine Behandlung beginnen.

Künstliche Intelligenz in der Behandlungsplanung

KI-gestützte Systeme helfen Zahnärzten zunehmend bei der Diagnose und Behandlungsplanung. Diese Systeme können Röntgenbilder analysieren, optimale Versorgungsvarianten vorschlagen und Kostenschätzungen erstellen. Für die Abrechnung bedeutet das: präzisere Kostenvoranschläge und weniger nachträgliche Anpassungen.

Auch die Abrechnung selbst wird durch KI unterstützt. Systeme prüfen automatisch, ob die abgerechneten Positionen zum dokumentierten Befund passen und ob die Steigerungsfaktoren angemessen sind. Das reduziert Abrechnungsfehler und beschleunigt die Kostenerstattung. Für Sie als Patient bedeutet das mehr Transparenz und Sicherheit.

Häufig gestellte Fragen zur Zahnersatz Abrechnung

Was ist der Unterschied zwischen GOZ und BEMA Abrechnung?

Die BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) gilt für gesetzlich Versicherte und regelt die Abrechnung der Kassenleistungen. Sie ist standardisiert und kennt keine Steigerungsfaktoren. Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen mit einem Punktesystem und Steigerungsfaktoren zwischen 1,0 und 3,5. Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie Kassenleistungen nach BEMA, während Zusatzleistungen und hochwertiger Zahnersatz nach GOZ abgerechnet werden. Der Festzuschuss der Krankenkasse bleibt dabei gleich, unabhängig von der gewählten Versorgung.

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Zahnersatz 2025?

Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft über fünf Jahre erhöht er sich auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Die absoluten Beträge variieren je nach Befund: Bei einem einzelnen fehlenden Zahn liegt der Festzuschuss bei etwa 450-500 Euro, bei größeren Lücken entsprechend höher. Bei zahnlosem Kiefer beträgt der Zuschuss für eine Totalprothese etwa 500-550 Euro. Geringverdiener können über die Härtefallregelung bis zu 100 Prozent der Regelversorgung erhalten.

Kann ich den Heil- und Kostenplan ablehnen und einen neuen erstellen lassen?

Ja, Sie können einen Heil- und Kostenplan ablehnen und Ihren Zahnarzt um Alternativen bitten. Wenn Ihnen die vorgeschlagene Versorgung zu teuer ist oder Sie eine andere Lösung bevorzugen, besprechen Sie dies offen mit Ihrem Zahnarzt. Er kann einen neuen HKP mit einer anderen Versorgungsvariante erstellen. Sie können auch eine Zweitmeinung bei einem anderen Zahnarzt einholen und verschiedene Kostenvoranschläge vergleichen. Der Festzuschuss bleibt dabei gleich, da er nur vom Befund abhängt, nicht von der gewählten Versorgung. Beachten Sie aber, dass jede Neubeantragung Zeit kostet und die Behandlung verzögert.

Welcher Steigerungsfaktor bei der GOZ Abrechnung ist normal?

Der Regelsteigerungsfaktor in der GOZ liegt bei 2,3. Dieser gilt für durchschnittliche Behandlungen ohne besondere Schwierigkeiten. Bei einfachen Routineeingriffen kann der Zahnarzt auch einen niedrigeren Faktor (1,0 bis 2,3) ansetzen. Bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwendigen Behandlungen ist ein höherer Faktor bis 3,5 möglich, muss aber schriftlich begründet werden. Faktoren über 3,5 sind nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vor Behandlungsbeginn zulässig. Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten GOZ-Leistungen bis zum Faktor 3,5, manche Premium-Tarife sogar darüber hinaus.

Wann muss ich den Heil- und Kostenplan bei meiner Zahnzusatzversicherung einreichen?

Sie sollten den Heil- und Kostenplan unbedingt vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen. Die meisten Versicherungen verlangen dies ausdrücklich und lehnen nachträgliche Einreichungen ab. Sobald Ihr Zahnarzt den HKP erstellt hat und die Krankenkasse ihn genehmigt hat, senden Sie eine Kopie an Ihre Zusatzversicherung. Diese prüft dann, welche Leistungen erstattet werden und in welcher Höhe. Sie erhalten meist innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Leistungszusage. Erst danach sollten Sie mit der Behandlung beginnen. Eine nachträgliche Einreichung nach Behandlungsbeginn kann zur vollständigen Leistungsablehnung führen.

Was bedeutet “gleichartige” und “andersartige” Versorgung?

Eine gleichartige Versorgung ist eine höherwertige Variante der Regelversorgung, die aber das gleiche Behandlungsprinzip nutzt. Beispiel: Statt einer Metallkrone (Regelversorgung) wählen Sie eine Vollkeramikkrone. Sie erhalten den normalen Festzuschuss und zahlen die Mehrkosten selbst. Eine andersartige Versorgung weicht vom Behandlungsprinzip der Regelversorgung ab. Beispiel: Statt einer Brücke (Regelversorgung) wählen Sie ein Implantat. Auch hier erhalten Sie nur den Festzuschuss für die Regelversorgung, müssen aber die deutlich höheren Gesamtkosten der Implantatversorgung tragen. Die Unterscheidung ist wichtig für die Abrechnung und die Erstattung durch Zahnzusatzversicherungen.

Kann ich die Rechnung in Raten zahlen?

Ja, viele Zahnarztpraxen bieten Ratenzahlungen an, besonders bei höheren Beträgen. Sprechen Sie dies am besten schon bei der Besprechung des Heil- und Kostenplans an. Oft sind zinsfreie Ratenzahlungen über 6 bis 12 Monate möglich. Bei längeren Laufzeiten können Zinsen anfallen. Lassen Sie sich die Konditionen schriftlich geben und prüfen Sie, ob die Raten in Ihr Budget passen. Alternativ bieten manche Praxen eine Zusammenarbeit mit Finanzierungsgesellschaften an. Auch hier sollten Sie die Zinssätze genau prüfen. Bedenken Sie: Eine Ratenzahlung erhöht die Gesamtkosten nicht, verteilt sie aber über einen längeren Zeitraum und macht sie so besser planbar.

Was passiert, wenn die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan ablehnt?

Eine Ablehnung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse ist selten, kann aber vorkommen. Meist liegt es an formalen Fehlern oder unvollständigen Angaben. In diesem Fall fordert die Kasse Nachbesserungen an. Ihr Zahnarzt korrigiert den HKP und reicht ihn erneut ein. Lehnt die Kasse die geplante Versorgung medizinisch ab, können Sie Widerspruch einlegen und eine Begründung fordern. Oft hilft ein klärendes Gespräch zwischen Zahnarzt und Krankenkasse. In seltenen Fällen müssen Sie eine andere Versorgungsvariante wählen. Wichtig: Der Festzuschuss für die Regelversorgung steht Ihnen grundsätzlich zu. Die Kasse kann nur die Höhe des Zuschusses bei bestimmten Befunden prüfen, nicht aber Ihre Wahl einer höherwertigen Versorgung verhindern.

Wie lange habe ich Zeit, eine Zahnarztrechnung bei der Versicherung einzureichen?

Die Einreichungsfristen variieren je nach Versicherung, liegen aber meist zwischen drei und sechs Monaten nach Behandlungsabschluss bzw. Rechnungsdatum. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen, um die genaue Frist zu kennen. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihr Erstattungsanspruch verfallen. Reichen Sie Rechnungen daher zeitnah ein. Bei gesetzlichen Krankenkassen gibt es für den Festzuschuss längere Fristen, meist bis zu zwei Jahren. Dennoch empfiehlt sich auch hier eine zeitnahe Abrechnung. Bewahren Sie immer Kopien aller Unterlagen auf. Wenn Sie absehbar die Frist nicht einhalten können (z.B. wegen längerer Abwesenheit), informieren Sie Ihre Versicherung und bitten Sie um Fristverlängerung.

Werden auch Reparaturen an bestehendem Zahnersatz nach GOZ abgerechnet?

Ja, Reparaturen an bestehendem Zahnersatz werden nach GOZ abgerechnet, wenn es sich um privatärztliche Leistungen handelt. Kleinere Reparaturen wie das Ankleben einer gelösten Krone oder die Reparatur einer Prothese können sowohl nach BEMA (bei Kassenversorgung) als auch nach GOZ (bei privatem Zahnersatz) abgerechnet werden. Die GOZ hat eigene Positionen für Reparaturleistungen, etwa GOZ 9130 für die Befestigung von gelöstem Zahnersatz oder GOZ 7080 für Prothesenreparaturen. Die Kosten sind meist deutlich niedriger als bei Neuanfertigungen. Ob Ihre Zahnzusatzversicherung Reparaturen erstattet, hängt vom Tarif ab – prüfen Sie die Bedingungen. Bei Garantiefällen innerhalb der Gewährleistungsfrist sollte die Reparatur kostenfrei sein.

Kann ich nachträglich noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn der Heil- und Kostenplan schon erstellt ist?

Nein, ein Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nach Erstellung des Heil- und Kostenplans bringt für diese Behandlung keine Leistungen mehr. Alle Zahnzusatzversicherungen schließen Behandlungen aus, die bereits angeraten, geplant oder begonnen wurden. Dies gilt auch, wenn der HKP noch nicht genehmigt oder die Behandlung noch nicht gestartet ist. Die Versicherung leistet erst für Behandlungen, die nach Ablauf der Wartezeit (meist 8 Monate) beginnen und bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar waren. Für die aktuelle Behandlung müssen Sie daher selbst aufkommen. Dennoch lohnt sich der Abschluss für zukünftige Behandlungen. Schließen Sie die Versicherung ab, sobald die aktuelle Behandlung abgeschlossen ist, um für künftigen Zahnersatz abgesichert zu sein.

Fazit: Durchblick bei der Zahnersatz Abrechnung zahlt sich aus

Die Abrechnung von Zahnersatz nach GOZ und BEMA ist komplex, aber mit dem richtigen Wissen können Sie erheblich sparen und unangenehme Überraschungen vermeiden. Die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst: Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ist befundbezogen und unabhängig von Ihrer tatsächlichen Versorgungswahl. Durch ein lückenlos geführtes Bonusheft können Sie diesen Zuschuss um bis zu 15 Prozentpunkte erhöhen.

Bei der privaten Abrechnung nach GOZ sollten Sie auf den Steigerungsfaktor achten – der Regelfall liegt bei 2,3, höhere Faktoren müssen begründet werden. Prüfen Sie Ihren Heil- und Kostenplan sorgfältig und scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen oder eine Zweitmeinung einzuholen. Verschiedene Versorgungsvarianten können erhebliche Kostenunterschiede bedeuten, ohne dass die medizinische Qualität darunter leidet.

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung ist die effektivste Methode, um Ihren Eigenanteil zu reduzieren. Schließen Sie diese ab, solange Ihre Zähne noch gesund sind – nachträgliche Abschlüsse bringen für bereits geplante Behandlungen keine Leistungen. Achten Sie bei der Tarifwahl auf hohe Erstattungssätze (mindestens 80-90%), Implantatleistungen und moderate Zahnstaffeln in den ersten Jahren.

Nutzen Sie alle verfügbaren Möglichkeiten zur Kostenoptimierung: Bonusheft, Härtefallregelung bei niedrigem Einkommen, Vergleich mehrerer Angebote und gegebenenfalls Ratenzahlung. Mit guter Planung und der richtigen Absicherung müssen hochwertige Zahnersatzversorgungen keine unerschwingliche finanzielle Belastung sein.

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Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information über die Abrechnung von Zahnersatz nach GOZ und BEMA und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihren Zahnarzt oder Ihre Krankenversicherung. Die genannten Beträge und Prozentsätze sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen. Prüfen Sie Ihre persönlichen Versicherungsbedingungen und lassen Sie sich zu Ihrer spezifischen Situation beraten. Stand: 2025

Bild von <small>Autor</small><br>Joschka Weiss
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Joschka Weiss

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